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Protokoll zur Einwohnerversammlung am 04.09.2012 - Lensahn

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Gemeinde <strong>Lensahn</strong><br />

Gemeinde Harmsdorf<br />

Niederschrift über die gemeins<strong>am</strong>e <strong>Einwohnervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

<strong>am</strong> Dienstag, dem 4. September 2012<br />

Tagungsort: Haus der Begegnung, <strong>Lensahn</strong>, Dr.-Julius-Stinde-Str. 2<br />

Anwesend:<br />

Bürgervorsteher Bäuerle<br />

Bürgermeister Winter<br />

Bürgermeister Schöning<br />

Herr Naß, Windpark Sipsdorf<br />

Herr Kähler, Steuerberater<br />

Herr Treimer, Vorstand Volksbank<br />

Herr Brandes, Landschaftsarchitekt<br />

Frau Langmaack, Stadtplanerin und Moderatorin<br />

AR Raloff als <strong>Protokoll</strong>führer<br />

Von der Presse: Herr Mantik, Herr Gerwanski, Herr Grümmer<br />

92 Einwohner<br />

Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22.00 Uhr<br />

Herr Bäuerle begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Vers<strong>am</strong>mlung und<br />

stellt die Tagesordnung vor:<br />

Teilfortschreibung des Regionalplans<br />

hier: Eignungsgebiet für die Windenergienutzung Nr. 87<br />

<strong>Lensahn</strong> (Sipsdorf) und Harmsdorf<br />

a) Informationen durch Vertreter der Windpark Sipsdorf GmbH<br />

b) Diskussion<br />

Herr Bäuerle stellt Frau Langmaack als Moderatorin vor und übergibt ihr<br />

das Wort.<br />

Frau Langmaack bittet Herrn Naß um seinen Vortrag.


Herr Naß stellt dar:<br />

- dass die Betreibergesellschaft eine Gesellschaft ortsansässiger<br />

Akteure ist und keine auswärtigen Investoren beteiligt sind.<br />

- wie die Windenergie aus politischer Sicht im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />

der Abkehr von der Atomenergie gesehen wird.<br />

- welchen Planungsstand die Fortschreibung des Regionalplans hat.<br />

- dass eine Bauleitplanung und ein städtebaulicher Vertrag im<br />

Interesse der Gesellschaft liegen.<br />

- dass eine Bürgerbeteiligung erfolgen soll.<br />

- warum die Inbetriebnahme möglichst bis Ende 2014 erfolgen soll.<br />

- wie die technischen Abstände der Anlagen zustande kommen.<br />

- dass 10-11 Windenergieanlagen mit 150 m Ges<strong>am</strong>thöhe im Gebiet<br />

errichtet werden können.<br />

- welche Abstände zu Einzelhäusern und Siedlungen einzuhalten<br />

sind.<br />

- welche Geräuschimmissionen einzuhalten sind.<br />

- dass der Schattenwurf 30 h im Jahr und 30 min. täglich nicht<br />

überschritten werden darf.<br />

- wo mögliche Einspeisepunkte für die erzeugte Energie sind.<br />

- wie die Anlagen Tag und Nacht optisch zu kennzeichnen sind.<br />

- dass eine Beleuchtungssteuerung künftig durch Radaranlagen<br />

möglich sein wird.<br />

- wie Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde<br />

gestaltet werden könnten.<br />

- dass sich Bürger und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe an den<br />

Anlagen beteiligen könnten.<br />

- welcher Zeitplan für die Planung und Realisierung angestrebt wird<br />

- wie der Transport der Anlagen zum Aufstellungsort vorgenommen<br />

werden könnte.<br />

- welche rechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten das<br />

Bauleitplanverfahren den Bürgern bietet und warum auch die<br />

Gesellschaft an einer Bauleitplanung interessiert ist.<br />

Herr Kähler berichtet, dass:<br />

- die zum jetzigen Zeitpunkt präsentierten Zahlen Planzahlen im<br />

frühen Projektstadium sind und vorsichtig konservativ gerechnet<br />

wurde.<br />

- die Gewerbesteuer zu 100% in der Gemeinde verbleibt, da hier<br />

auch der Betriebssitz sein wird.<br />

- Gewerbesteuer ab dem ersten Betriebsjahr gezahlt wird, da die<br />

Anlagen linear abgeschrieben werden.<br />

2


- ab dem ersten Jahr mit 100.000 € Gewerbesteuerlast gerechnet<br />

wird, ab dem elften Jahr mit 150.000 € und ab dem 16. Jahr mit<br />

420.000 € jährlich.<br />

- Volljährigen Einwohnern der Gemeinden Harmsdorf und <strong>Lensahn</strong><br />

die Möglichkeit <strong>zur</strong> finanziellen Beteiligung angeboten werden soll,<br />

z.B. mit einem Betrag zwischen 2.000 € und 20.000 €.<br />

- Bürgern, die nicht über die Mittel verfügen, ein<br />

Finanzierungsmodell durch ortsansässige Banken angeboten<br />

werden soll.<br />

- vorgesehen ist, als Beteiligungsvolumen eine Windenergieanlage<br />

im Wert von 4,1 - 4,3 Mio. € anzubieten. Dies erfordert einen<br />

Eigenkapitaleinsatz von 840.000 € bis 1.290.000 €.<br />

- die mittlere geplante Ausschüttung ohne Kapitalrückfluss in den<br />

Jahren 1-5 6%, in den Jahren 6-10 8 % und den Jahren 11-15<br />

12 % beträgt.<br />

- die Wirtschaftlichkeit von der Höhe und Nennleistung der Anlagen,<br />

der Höhe der Einspeisevergütung, Schwankungen der<br />

Darlehenszinsen, schlechten Windjahren und Änderung der<br />

Herstellungskosten abhängt.<br />

- es sich insges<strong>am</strong>t um eine unternehmerische Beteiligung mit<br />

Chancen und Risiken handelt.<br />

- als Gesellschaft eine GmbH & Co KG vorgesehen ist und die<br />

Haftung für die Kommanditisten auf die Höhe der Einlage<br />

beschränkt ist.<br />

- Zwei Betreibergesellschaften vorgesehen sind, eine davon für die<br />

Bürgerbeteiligung.<br />

- die Kosten und Erträge gepoolt werden sollen, d<strong>am</strong>it alle Anlagen<br />

gleich attraktiv sind.<br />

- <strong>zur</strong> Bürgerbeteiligung ein Prospekt entwickelt und von der<br />

Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen genehmigt werden<br />

muss.<br />

- die Beteiligung selbst erst 2014 nach der Planungs- und<br />

Genehmigungsphase erfolgen kann.<br />

Frau Lanmaack bittet nunmehr die Zuhörer um ihre Fragen:<br />

Herrn GV Schöning fragt, warum der Wind nicht dort geerntet wird, wo<br />

dies <strong>am</strong> effektivsten ist, sondern hier in einer Talsenke geplant wird. Dies<br />

wirft die Frage nach der Wirtschaftlichkeit auf<br />

3


Herr Treimer antwortet hierauf, dass es sich nach den Erfahrungen der<br />

Volksbank aus anderen Projekten durchaus um realistische Annahmen<br />

handelt und der Park wirtschaftlich zu betreiben sei. Er rät zudem allen<br />

Bürgern sich intensiv über eine Beteiligung Gedanken zu machen und so<br />

an der regionalen Wertschöpfung zu partizipieren.<br />

Herr GV Schöning weist auf den Tourismus hin, in den in den letzten<br />

Jahren erheblich investiert wurde. Diese Investitionen würden unter den<br />

nunmehr schon über 65 Windkraftanlagen in der Gegend leiden. Zudem<br />

steht ist ein Wertverlust der Immobilien zu befürchten.<br />

Ein Einwohner erkundigt sich, ob es ein Infraschallgutachten gibt und<br />

hält die Bezeichnung Bürgerwindpark für falsch, wenn nur eine Anlage<br />

<strong>zur</strong> Beteiligung freigegeben wird.<br />

Herr Naß antwortet, dass es kein Infraschallgutachten gibt. Dies ist im<br />

Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz kein<br />

Thema. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts sei gegeben, auch in der nicht<br />

optimalen Lage handelt es sich immer noch um einen Standort in<br />

Küstennähe. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Tourismus seien<br />

zumindest auf Fehmarn keine negativen Folgen erkennbar, hier sei eher<br />

die Qualität der Unterkünfte ausschlaggebend.<br />

Ein Einwohner stellt sich als Windkraftbetreiber aus Beschendorf vor und<br />

rät den Bürgern und Gemeindevertretungen, die wirtschaftlichen<br />

Möglichkeiten durch heimische Betreiber zu nutzen.<br />

Herr GV Gangl erkundigt sich, welche Lebensdauer die Anlagen haben<br />

und was bei Defekten oder Wegfall der Einspeisevergütung geschieht.<br />

Herr Naß erklärt, dass die voraussichtliche Lebensdauer 20 Jahre<br />

beträgt und die Anlagen nach 15 Jahre abgeschrieben sind. Viele<br />

Betreiber vermarkten den Strom schon jetzt direkt.<br />

Eine Einwohnerin bemängelt, dass der Strom nicht abgenommen<br />

werden könne und nur wirtschaftliche Interessen der Betreiber zählten.<br />

Herr Kähler erläutert, dass keine Baugenehmigung oder Finanzierung<br />

erfolgt, wenn die Einspeisezusage des Netzbetreibers nicht vorliegt.<br />

Bisher sei diese immer erteilt worden, wenn auch erst nach gezielter<br />

Behinderung der Netzbetreiber.<br />

4


Eine Einwohnerin berichtet, dass sie aus Braunschweig fortgezogen sei,<br />

weil das dortige VW-Werk erhebliche Infraschallbelastungen <strong>zur</strong> Folge<br />

hatte.<br />

Herr Naß erläutert, dass die in Beschendorf befindlichen WEA der<br />

Straße Am Finkenberg näher seien als der geplante Windpark.<br />

Ein Einwohner begrüßt den Windpark im Rahmen der Energiewende und<br />

erkundigt sich, ob sichergestellt werden könne, dass der Strom auch<br />

abgeführt werden kann.<br />

Herr Naß erklärt, das Umspannwerk <strong>Lensahn</strong> habe noch genügend<br />

Kapazitäten, ansonsten stünden dem Windpark noch andere<br />

Anschlussmöglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung. Es sei aber das gängige Spiel<br />

der Netzbetreiber, derartige Befürchtungen zu schüren.<br />

Ein Bürger erkundigt sich, ob die WEA nach 20 Jahren nur noch<br />

Schrottwert haben und ob die Möglichkeit eines späteren Verkaufs von<br />

Anteilen besteht.<br />

Herr Kähler entgegnet hierzu, dass die Anlagen voraussichtlich nach 15<br />

Jahren abgeschrieben seien und bis dahin auch vernünftige Renditen<br />

erwirtschaften würden. Es sei aber schwierig, für die nächsten 20 Jahre<br />

verbindliche Aussagen zu treffen. Für einen Anteilsverkauf müssten sich<br />

Teilhaber selbst einen Käufer suchen.<br />

Ein Bürger fragt, wie sichergestellt sei, dass die Bürger nicht an der<br />

unwirtschaftlichsten Anlage beteiligt würden.<br />

Herr Kähler weist darauf hin, dass nicht der Verkaufsprospekt<br />

entscheidend sei, sondern wer das Projekt entwickelt und –selbst –<br />

betreibt. Die Kosten und Erträge des Windparks werden gepoolt, so dass<br />

alle Anlagen gleich wirtschaftlich sind.<br />

Eine Einwohnerin befürchtet eine unendliche<br />

Landschaftsverschandelung, die Windmühlen kämen zu dicht an die<br />

Behausungen heran.<br />

Eine Bürgerin liest einen Leserbrief vor, worin sich der Verfasser lieber<br />

für 20 Windmühlen vor seiner Tür als ein Atomkraftwerk auf der Welt<br />

ausspricht.<br />

Herr GV Behrens sieht die Windenergie als diffiziles Thema. Der Strom<br />

müsse abgenommen werden können und der Ausstieg aus der<br />

5


Atomenergie wünschenswert. Dennoch blieben in Europa noch viele<br />

AKW <strong>am</strong> Netz. Es sei unverantwortbar, wenn 20 Mio. € jährlich für nicht<br />

abgenommenen Strom bezahlt würden.<br />

Ein Einwohner schlägt vor, die in Rede stehenden WEA auf Fehmarn zu<br />

bauen, wenn sie dort so viel wirtschaftlicher seien.<br />

Herr GV Wittern vertritt die Ansicht, dass die WEA ohnehin in Schleswig-<br />

Holstein gebaut werden. Vor Ort sollte man diese Möglichkeit nutzen,<br />

wenn sie sich wie jetzt bietet.<br />

Herr Naß führt aus, dass Fehmarn gerne noch weitere WEA bauen<br />

würde, leider sei die Regionalplanung jedoch Landessache. Für Frau<br />

Pätau äußert er Verständnis, allerdings habe das Land auch eine<br />

Abwägungsentscheidung <strong>zur</strong> Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />

getroffen.<br />

Eine Einwohnerin aus Harmsdorf bezeichnet die Diskussion als sehr<br />

egoistisch nach dem Motto „Windstrom ja, aber bitte nicht hier“. Man<br />

sollte dem offen gegenüber stehen und auch die Veränderungen in der<br />

Landschaft akzeptieren.<br />

Herr GV Langneff spricht von einer ideologischen Diskussion. Solange<br />

der Strom nicht abgeführt werden kann und zudem Kraftwerke für die<br />

Grundlast vorgehalten werden müssen, sollte man sich Gedanken über<br />

Alternativen, wie z.B. eine Methanisierung machen.<br />

Herr GV von Ludowig weist auf die überregionale Verbindung der<br />

Stromnetze hin, die wechselnde Lasten ausgleichen würden.<br />

Ein Einwohner erkundigt sich, ob für die Bürgerbeteiligung nicht auch<br />

eine zweite Windmühle vorstellbar sei.<br />

Herr Naß antwortet hierauf, dass dies noch mit der Gemeinde<br />

abzustimmen sei.<br />

Ein Einwohner hält die Zeitschiene für sehr eng. Seine Projekte hätten<br />

immer drei Jahre gedauert.<br />

Herr Naß stellt fest, dass der Zeitplan sehr sportlich sei und der SDL<br />

Bonus nach 2014 entfällt, aber auch danach sei das Projekt noch<br />

wirtschaftlich.<br />

6


Eine Einwohnerin erkundigt sich, ob es zutrifft, dass die WEA<br />

mindestens 1.000 m von Sipsdorf entfernt sein werden. Hierzu hätte sie<br />

auch schon eine Unterschriftens<strong>am</strong>mlung durchgeführt.<br />

Herr Naß berichtet, dass die Landesplanung den Siedlungsabstand von<br />

800 m von der Hofstelle Höft gemessen hat. Nach Sipsdorf selbst beträgt<br />

der Abstand somit noch 200 m mehr. Die Anlangen selbst müssten<br />

vollständig innerhalb der Eignungsgebiete stehen.<br />

Herr Bürgermeister Winter betont, dass die Gemeinde <strong>Lensahn</strong> sich<br />

seinerzeit gegen eine Erweiterung des Eignungsgebietes in Richtung<br />

Sipsdorf ausgesprochen habe.<br />

Ein Einwohner erkundigt sich, ob in Johannishof der Richtwert von 45 dB<br />

eingehalten wird.<br />

Herr Naß erklärt, dass nur die „Klöterkate“ etwas stärker betroffen ist.<br />

Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, weist Herr Bürgermeister<br />

Winter noch einmal darauf hin, dass die Gemeinden bisher noch keine<br />

Aufstellungsbeschlüsse gefasst haben.<br />

Eine Nachfrage bei der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zum<br />

Thema hat folgendes Ergebnis gebracht:<br />

„Eine Einflussnahme der Gemeinde in einem Verfahren <strong>zur</strong><br />

Genehmigung von Windenergieanlagen in festgelegten<br />

Eignungsgebieten, bei denen es sich um sog. privilegierte Vorhaben<br />

handelt, kann nur auf der Basis einer eingeleiteten Bauleitplanung<br />

erfolgen. Gemäß § 16 c Abs. 2 Nr. 6 GO finden Bürgerentscheide nicht<br />

statt über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen.<br />

Ein Bürgerentscheid ist d<strong>am</strong>it insoweit weder im Wege eines<br />

Bürgerbegehrens (§ 16 c Abs. 3 GO) noch über einen Beschluss der<br />

Gemeindevertretung nach § 16 c Abs. 1 GO zulässig.“<br />

und<br />

„Nach Auskunft des Innenministeriums wird – sofern ein<br />

Aufstellungsbeschluss noch nicht gefasst wurde – ein Bürgerbegehren/<br />

Bürgerentscheid zu einer Detailfrage (z.B. Höhe von Windkraftanlagen)<br />

für zulässig erachtet, da durch eine derartige Grundsatzentscheidung die<br />

Planungshoheit der Gemeinde insges<strong>am</strong>t noch nicht verhindert wird.<br />

7


Herr Winter empfiehlt den Gemeindevertretungen Harmsdorf und<br />

<strong>Lensahn</strong> jetzt die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, dies insbesondere<br />

mit Blick auf die ansonsten entstehenden Baurechte nach § 35 BauGB.<br />

Herr Winter bedankt sich für das Interesse und schließt die<br />

Vers<strong>am</strong>mlung.<br />

8

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