Protokoll zur Einwohnerversammlung am 04.09.2012 - Lensahn
Protokoll zur Einwohnerversammlung am 04.09.2012 - Lensahn
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Gemeinde <strong>Lensahn</strong><br />
Gemeinde Harmsdorf<br />
Niederschrift über die gemeins<strong>am</strong>e <strong>Einwohnervers<strong>am</strong>mlung</strong><br />
<strong>am</strong> Dienstag, dem 4. September 2012<br />
Tagungsort: Haus der Begegnung, <strong>Lensahn</strong>, Dr.-Julius-Stinde-Str. 2<br />
Anwesend:<br />
Bürgervorsteher Bäuerle<br />
Bürgermeister Winter<br />
Bürgermeister Schöning<br />
Herr Naß, Windpark Sipsdorf<br />
Herr Kähler, Steuerberater<br />
Herr Treimer, Vorstand Volksbank<br />
Herr Brandes, Landschaftsarchitekt<br />
Frau Langmaack, Stadtplanerin und Moderatorin<br />
AR Raloff als <strong>Protokoll</strong>führer<br />
Von der Presse: Herr Mantik, Herr Gerwanski, Herr Grümmer<br />
92 Einwohner<br />
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22.00 Uhr<br />
Herr Bäuerle begrüßt die Anwesenden, eröffnet die Vers<strong>am</strong>mlung und<br />
stellt die Tagesordnung vor:<br />
Teilfortschreibung des Regionalplans<br />
hier: Eignungsgebiet für die Windenergienutzung Nr. 87<br />
<strong>Lensahn</strong> (Sipsdorf) und Harmsdorf<br />
a) Informationen durch Vertreter der Windpark Sipsdorf GmbH<br />
b) Diskussion<br />
Herr Bäuerle stellt Frau Langmaack als Moderatorin vor und übergibt ihr<br />
das Wort.<br />
Frau Langmaack bittet Herrn Naß um seinen Vortrag.
Herr Naß stellt dar:<br />
- dass die Betreibergesellschaft eine Gesellschaft ortsansässiger<br />
Akteure ist und keine auswärtigen Investoren beteiligt sind.<br />
- wie die Windenergie aus politischer Sicht im Zus<strong>am</strong>menhang mit<br />
der Abkehr von der Atomenergie gesehen wird.<br />
- welchen Planungsstand die Fortschreibung des Regionalplans hat.<br />
- dass eine Bauleitplanung und ein städtebaulicher Vertrag im<br />
Interesse der Gesellschaft liegen.<br />
- dass eine Bürgerbeteiligung erfolgen soll.<br />
- warum die Inbetriebnahme möglichst bis Ende 2014 erfolgen soll.<br />
- wie die technischen Abstände der Anlagen zustande kommen.<br />
- dass 10-11 Windenergieanlagen mit 150 m Ges<strong>am</strong>thöhe im Gebiet<br />
errichtet werden können.<br />
- welche Abstände zu Einzelhäusern und Siedlungen einzuhalten<br />
sind.<br />
- welche Geräuschimmissionen einzuhalten sind.<br />
- dass der Schattenwurf 30 h im Jahr und 30 min. täglich nicht<br />
überschritten werden darf.<br />
- wo mögliche Einspeisepunkte für die erzeugte Energie sind.<br />
- wie die Anlagen Tag und Nacht optisch zu kennzeichnen sind.<br />
- dass eine Beleuchtungssteuerung künftig durch Radaranlagen<br />
möglich sein wird.<br />
- wie Ausgleichsmaßnahmen in Abstimmung mit der Gemeinde<br />
gestaltet werden könnten.<br />
- dass sich Bürger und Gemeinden oder deren Eigenbetriebe an den<br />
Anlagen beteiligen könnten.<br />
- welcher Zeitplan für die Planung und Realisierung angestrebt wird<br />
- wie der Transport der Anlagen zum Aufstellungsort vorgenommen<br />
werden könnte.<br />
- welche rechtlichen Beteiligungsmöglichkeiten das<br />
Bauleitplanverfahren den Bürgern bietet und warum auch die<br />
Gesellschaft an einer Bauleitplanung interessiert ist.<br />
Herr Kähler berichtet, dass:<br />
- die zum jetzigen Zeitpunkt präsentierten Zahlen Planzahlen im<br />
frühen Projektstadium sind und vorsichtig konservativ gerechnet<br />
wurde.<br />
- die Gewerbesteuer zu 100% in der Gemeinde verbleibt, da hier<br />
auch der Betriebssitz sein wird.<br />
- Gewerbesteuer ab dem ersten Betriebsjahr gezahlt wird, da die<br />
Anlagen linear abgeschrieben werden.<br />
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- ab dem ersten Jahr mit 100.000 € Gewerbesteuerlast gerechnet<br />
wird, ab dem elften Jahr mit 150.000 € und ab dem 16. Jahr mit<br />
420.000 € jährlich.<br />
- Volljährigen Einwohnern der Gemeinden Harmsdorf und <strong>Lensahn</strong><br />
die Möglichkeit <strong>zur</strong> finanziellen Beteiligung angeboten werden soll,<br />
z.B. mit einem Betrag zwischen 2.000 € und 20.000 €.<br />
- Bürgern, die nicht über die Mittel verfügen, ein<br />
Finanzierungsmodell durch ortsansässige Banken angeboten<br />
werden soll.<br />
- vorgesehen ist, als Beteiligungsvolumen eine Windenergieanlage<br />
im Wert von 4,1 - 4,3 Mio. € anzubieten. Dies erfordert einen<br />
Eigenkapitaleinsatz von 840.000 € bis 1.290.000 €.<br />
- die mittlere geplante Ausschüttung ohne Kapitalrückfluss in den<br />
Jahren 1-5 6%, in den Jahren 6-10 8 % und den Jahren 11-15<br />
12 % beträgt.<br />
- die Wirtschaftlichkeit von der Höhe und Nennleistung der Anlagen,<br />
der Höhe der Einspeisevergütung, Schwankungen der<br />
Darlehenszinsen, schlechten Windjahren und Änderung der<br />
Herstellungskosten abhängt.<br />
- es sich insges<strong>am</strong>t um eine unternehmerische Beteiligung mit<br />
Chancen und Risiken handelt.<br />
- als Gesellschaft eine GmbH & Co KG vorgesehen ist und die<br />
Haftung für die Kommanditisten auf die Höhe der Einlage<br />
beschränkt ist.<br />
- Zwei Betreibergesellschaften vorgesehen sind, eine davon für die<br />
Bürgerbeteiligung.<br />
- die Kosten und Erträge gepoolt werden sollen, d<strong>am</strong>it alle Anlagen<br />
gleich attraktiv sind.<br />
- <strong>zur</strong> Bürgerbeteiligung ein Prospekt entwickelt und von der<br />
Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen genehmigt werden<br />
muss.<br />
- die Beteiligung selbst erst 2014 nach der Planungs- und<br />
Genehmigungsphase erfolgen kann.<br />
Frau Lanmaack bittet nunmehr die Zuhörer um ihre Fragen:<br />
Herrn GV Schöning fragt, warum der Wind nicht dort geerntet wird, wo<br />
dies <strong>am</strong> effektivsten ist, sondern hier in einer Talsenke geplant wird. Dies<br />
wirft die Frage nach der Wirtschaftlichkeit auf<br />
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Herr Treimer antwortet hierauf, dass es sich nach den Erfahrungen der<br />
Volksbank aus anderen Projekten durchaus um realistische Annahmen<br />
handelt und der Park wirtschaftlich zu betreiben sei. Er rät zudem allen<br />
Bürgern sich intensiv über eine Beteiligung Gedanken zu machen und so<br />
an der regionalen Wertschöpfung zu partizipieren.<br />
Herr GV Schöning weist auf den Tourismus hin, in den in den letzten<br />
Jahren erheblich investiert wurde. Diese Investitionen würden unter den<br />
nunmehr schon über 65 Windkraftanlagen in der Gegend leiden. Zudem<br />
steht ist ein Wertverlust der Immobilien zu befürchten.<br />
Ein Einwohner erkundigt sich, ob es ein Infraschallgutachten gibt und<br />
hält die Bezeichnung Bürgerwindpark für falsch, wenn nur eine Anlage<br />
<strong>zur</strong> Beteiligung freigegeben wird.<br />
Herr Naß antwortet, dass es kein Infraschallgutachten gibt. Dies ist im<br />
Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz kein<br />
Thema. Die Wirtschaftlichkeit des Projekts sei gegeben, auch in der nicht<br />
optimalen Lage handelt es sich immer noch um einen Standort in<br />
Küstennähe. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Tourismus seien<br />
zumindest auf Fehmarn keine negativen Folgen erkennbar, hier sei eher<br />
die Qualität der Unterkünfte ausschlaggebend.<br />
Ein Einwohner stellt sich als Windkraftbetreiber aus Beschendorf vor und<br />
rät den Bürgern und Gemeindevertretungen, die wirtschaftlichen<br />
Möglichkeiten durch heimische Betreiber zu nutzen.<br />
Herr GV Gangl erkundigt sich, welche Lebensdauer die Anlagen haben<br />
und was bei Defekten oder Wegfall der Einspeisevergütung geschieht.<br />
Herr Naß erklärt, dass die voraussichtliche Lebensdauer 20 Jahre<br />
beträgt und die Anlagen nach 15 Jahre abgeschrieben sind. Viele<br />
Betreiber vermarkten den Strom schon jetzt direkt.<br />
Eine Einwohnerin bemängelt, dass der Strom nicht abgenommen<br />
werden könne und nur wirtschaftliche Interessen der Betreiber zählten.<br />
Herr Kähler erläutert, dass keine Baugenehmigung oder Finanzierung<br />
erfolgt, wenn die Einspeisezusage des Netzbetreibers nicht vorliegt.<br />
Bisher sei diese immer erteilt worden, wenn auch erst nach gezielter<br />
Behinderung der Netzbetreiber.<br />
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Eine Einwohnerin berichtet, dass sie aus Braunschweig fortgezogen sei,<br />
weil das dortige VW-Werk erhebliche Infraschallbelastungen <strong>zur</strong> Folge<br />
hatte.<br />
Herr Naß erläutert, dass die in Beschendorf befindlichen WEA der<br />
Straße Am Finkenberg näher seien als der geplante Windpark.<br />
Ein Einwohner begrüßt den Windpark im Rahmen der Energiewende und<br />
erkundigt sich, ob sichergestellt werden könne, dass der Strom auch<br />
abgeführt werden kann.<br />
Herr Naß erklärt, das Umspannwerk <strong>Lensahn</strong> habe noch genügend<br />
Kapazitäten, ansonsten stünden dem Windpark noch andere<br />
Anschlussmöglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung. Es sei aber das gängige Spiel<br />
der Netzbetreiber, derartige Befürchtungen zu schüren.<br />
Ein Bürger erkundigt sich, ob die WEA nach 20 Jahren nur noch<br />
Schrottwert haben und ob die Möglichkeit eines späteren Verkaufs von<br />
Anteilen besteht.<br />
Herr Kähler entgegnet hierzu, dass die Anlagen voraussichtlich nach 15<br />
Jahren abgeschrieben seien und bis dahin auch vernünftige Renditen<br />
erwirtschaften würden. Es sei aber schwierig, für die nächsten 20 Jahre<br />
verbindliche Aussagen zu treffen. Für einen Anteilsverkauf müssten sich<br />
Teilhaber selbst einen Käufer suchen.<br />
Ein Bürger fragt, wie sichergestellt sei, dass die Bürger nicht an der<br />
unwirtschaftlichsten Anlage beteiligt würden.<br />
Herr Kähler weist darauf hin, dass nicht der Verkaufsprospekt<br />
entscheidend sei, sondern wer das Projekt entwickelt und –selbst –<br />
betreibt. Die Kosten und Erträge des Windparks werden gepoolt, so dass<br />
alle Anlagen gleich wirtschaftlich sind.<br />
Eine Einwohnerin befürchtet eine unendliche<br />
Landschaftsverschandelung, die Windmühlen kämen zu dicht an die<br />
Behausungen heran.<br />
Eine Bürgerin liest einen Leserbrief vor, worin sich der Verfasser lieber<br />
für 20 Windmühlen vor seiner Tür als ein Atomkraftwerk auf der Welt<br />
ausspricht.<br />
Herr GV Behrens sieht die Windenergie als diffiziles Thema. Der Strom<br />
müsse abgenommen werden können und der Ausstieg aus der<br />
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Atomenergie wünschenswert. Dennoch blieben in Europa noch viele<br />
AKW <strong>am</strong> Netz. Es sei unverantwortbar, wenn 20 Mio. € jährlich für nicht<br />
abgenommenen Strom bezahlt würden.<br />
Ein Einwohner schlägt vor, die in Rede stehenden WEA auf Fehmarn zu<br />
bauen, wenn sie dort so viel wirtschaftlicher seien.<br />
Herr GV Wittern vertritt die Ansicht, dass die WEA ohnehin in Schleswig-<br />
Holstein gebaut werden. Vor Ort sollte man diese Möglichkeit nutzen,<br />
wenn sie sich wie jetzt bietet.<br />
Herr Naß führt aus, dass Fehmarn gerne noch weitere WEA bauen<br />
würde, leider sei die Regionalplanung jedoch Landessache. Für Frau<br />
Pätau äußert er Verständnis, allerdings habe das Land auch eine<br />
Abwägungsentscheidung <strong>zur</strong> Beeinträchtigung des Landschaftsbildes<br />
getroffen.<br />
Eine Einwohnerin aus Harmsdorf bezeichnet die Diskussion als sehr<br />
egoistisch nach dem Motto „Windstrom ja, aber bitte nicht hier“. Man<br />
sollte dem offen gegenüber stehen und auch die Veränderungen in der<br />
Landschaft akzeptieren.<br />
Herr GV Langneff spricht von einer ideologischen Diskussion. Solange<br />
der Strom nicht abgeführt werden kann und zudem Kraftwerke für die<br />
Grundlast vorgehalten werden müssen, sollte man sich Gedanken über<br />
Alternativen, wie z.B. eine Methanisierung machen.<br />
Herr GV von Ludowig weist auf die überregionale Verbindung der<br />
Stromnetze hin, die wechselnde Lasten ausgleichen würden.<br />
Ein Einwohner erkundigt sich, ob für die Bürgerbeteiligung nicht auch<br />
eine zweite Windmühle vorstellbar sei.<br />
Herr Naß antwortet hierauf, dass dies noch mit der Gemeinde<br />
abzustimmen sei.<br />
Ein Einwohner hält die Zeitschiene für sehr eng. Seine Projekte hätten<br />
immer drei Jahre gedauert.<br />
Herr Naß stellt fest, dass der Zeitplan sehr sportlich sei und der SDL<br />
Bonus nach 2014 entfällt, aber auch danach sei das Projekt noch<br />
wirtschaftlich.<br />
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Eine Einwohnerin erkundigt sich, ob es zutrifft, dass die WEA<br />
mindestens 1.000 m von Sipsdorf entfernt sein werden. Hierzu hätte sie<br />
auch schon eine Unterschriftens<strong>am</strong>mlung durchgeführt.<br />
Herr Naß berichtet, dass die Landesplanung den Siedlungsabstand von<br />
800 m von der Hofstelle Höft gemessen hat. Nach Sipsdorf selbst beträgt<br />
der Abstand somit noch 200 m mehr. Die Anlangen selbst müssten<br />
vollständig innerhalb der Eignungsgebiete stehen.<br />
Herr Bürgermeister Winter betont, dass die Gemeinde <strong>Lensahn</strong> sich<br />
seinerzeit gegen eine Erweiterung des Eignungsgebietes in Richtung<br />
Sipsdorf ausgesprochen habe.<br />
Ein Einwohner erkundigt sich, ob in Johannishof der Richtwert von 45 dB<br />
eingehalten wird.<br />
Herr Naß erklärt, dass nur die „Klöterkate“ etwas stärker betroffen ist.<br />
Nachdem keine Fragen mehr gestellt werden, weist Herr Bürgermeister<br />
Winter noch einmal darauf hin, dass die Gemeinden bisher noch keine<br />
Aufstellungsbeschlüsse gefasst haben.<br />
Eine Nachfrage bei der Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein zum<br />
Thema hat folgendes Ergebnis gebracht:<br />
„Eine Einflussnahme der Gemeinde in einem Verfahren <strong>zur</strong><br />
Genehmigung von Windenergieanlagen in festgelegten<br />
Eignungsgebieten, bei denen es sich um sog. privilegierte Vorhaben<br />
handelt, kann nur auf der Basis einer eingeleiteten Bauleitplanung<br />
erfolgen. Gemäß § 16 c Abs. 2 Nr. 6 GO finden Bürgerentscheide nicht<br />
statt über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen.<br />
Ein Bürgerentscheid ist d<strong>am</strong>it insoweit weder im Wege eines<br />
Bürgerbegehrens (§ 16 c Abs. 3 GO) noch über einen Beschluss der<br />
Gemeindevertretung nach § 16 c Abs. 1 GO zulässig.“<br />
und<br />
„Nach Auskunft des Innenministeriums wird – sofern ein<br />
Aufstellungsbeschluss noch nicht gefasst wurde – ein Bürgerbegehren/<br />
Bürgerentscheid zu einer Detailfrage (z.B. Höhe von Windkraftanlagen)<br />
für zulässig erachtet, da durch eine derartige Grundsatzentscheidung die<br />
Planungshoheit der Gemeinde insges<strong>am</strong>t noch nicht verhindert wird.<br />
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Herr Winter empfiehlt den Gemeindevertretungen Harmsdorf und<br />
<strong>Lensahn</strong> jetzt die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, dies insbesondere<br />
mit Blick auf die ansonsten entstehenden Baurechte nach § 35 BauGB.<br />
Herr Winter bedankt sich für das Interesse und schließt die<br />
Vers<strong>am</strong>mlung.<br />
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