Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12 ... - Lensahn
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Gemeinde Harmsdorf<br />
Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18 / 2008 – 2013<br />
über die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>am</strong> 12. Dezember 2012<br />
Tagungsort: Bauernstuben, Harmsdorf, Hauptstraße<br />
Anwesend: 01. Bürgermeister Reinhard Schöning<br />
02. Gemeindevertreter Gerhard Bedei<br />
03. Gemeindevertreterin Waltraut Bedei<br />
04. Gemeindevertreter Detlef Behrens<br />
05. Gemeindevertreter Friedhelm Flohr<br />
06. Gemeindevertreter Carsten Struve<br />
07. Gemeindevertreter Bernd Wittern<br />
Krankheitsbedingt fehlen Gemeindevertreterin Ursula Ploog und<br />
Gemeindevertreter Heinrich Scheid<br />
VA Hopp als <strong>Protokoll</strong>führer<br />
Herr Lothert, LN<br />
3 Zuhörer<br />
Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr<br />
Bürgermeister Schöning begrüßt die Anwesenden, eröffnet die <strong>Sitzung</strong><br />
und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung vom 30.11.2012 ist<br />
form- und fristgerecht erfolgt. Einwendungen gegen die Tagesordnung<br />
bestehen nicht. Sie lautet somit wie folgt:<br />
Tagesordnung<br />
öffentlicher Teil<br />
1. Einwohnerfragestunde<br />
2. Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18/2008 – 2013 vom 18.10.2012<br />
3. Bericht des Bürgermeisters<br />
4. Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl des stv. Ortswehrführers <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr Harmsdorf<br />
5. II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf<br />
Öffentlichkeit von <strong>Sitzung</strong>en<br />
6. Schlussbilanz 2011<br />
7. Haushalt 2013<br />
8. Mitteilungen / Anfragen / Eingaben
- 2 -<br />
Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde<br />
Es werden keine Fragen gestellt.<br />
Zu Punkt 2: Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18/2008 – 2013 vom 18.10.2012<br />
Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit<br />
als genehmigt.<br />
Zu Punkt 3: Bericht des Bürgermeisters<br />
Bürgermeister Schöning berichtet u.a. über,<br />
• den Sachstand Windkraft,<br />
• die erfolgte Pflege <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege und Knicks,<br />
• die Arbeiten auf dem Sportplatz und <strong>am</strong> Unterstand,<br />
• die Aufstellung <strong>der</strong> Weihnachtsbäume,<br />
• den Winterdienst 2012,<br />
• die geplante Ersatzbeschaffung des MTW´s <strong>der</strong> Feuerwehr<br />
Harmsdorf.<br />
Zu Punkt 4: Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl des stv. Ortswehrführers <strong>der</strong><br />
Freiwilligen Feuerwehr Harmsdorf<br />
Einstimmig fasst die <strong>Gemeindevertretung</strong> folgenden Beschluss:<br />
Der Wahl von Herrn Norbert Suhm zum stellvertretenden Ortswehrführer<br />
<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Harmsdorf wird zugestimmt.<br />
Zu Punkt 5: II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Harmsdorf; Öffentlichkeit von <strong>Sitzung</strong>en<br />
Nach kurzer Aussprache beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig<br />
die II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf.<br />
Zu Punkt 6: Schlussbilanz 2011<br />
Nach kurzer Aussprache fasst die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig<br />
folgenden Beschluss:<br />
1. Die Bilanz entspricht den Vorschriften <strong>der</strong> GemHVO-Doppik,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung nach § 48 GemHVO-Doppik.<br />
2. Beanstandungen, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage wesentlich auswirken, haben sich nicht ergeben.<br />
3. Das Vermögen und die Schulden sind richtig nachgewiesen<br />
worden.
- 3 -<br />
4. Der Anhang <strong>zur</strong> Bilanz ist vollständig und richtig.<br />
5. Die Schlussbilanz wird gemäß Anlage zu dieser Nie<strong>der</strong>schrift<br />
festgestellt.<br />
6. Der Jahresgewinn von 58.943,01 Euro wird <strong>der</strong> Ergebnisrücklage<br />
zugeführt.<br />
Zu Punkt 7: Haushalt 2013<br />
Nach Erläuterung durch Herrn Behrens beschließt die<br />
<strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />
Haushaltssatzung<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf für das Haushaltsjahr 2013<br />
Aufgrund des §§ 77 ff. <strong>der</strong> Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> vom 12. Dezember 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />
1. im Ergebnisplan mit<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Erträge auf 780.400 EUR<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen auf 821.500 EUR<br />
einem Jahresüberschuss von 0 EUR<br />
einem Jahresfehlbetrag von 41.100 EUR<br />
2. im Finanzplan mit<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit auf 752.000 EUR<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />
auf 763.500 EUR<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus <strong>der</strong> Investitions-<br />
tätigkeit und <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit auf 400 EUR<br />
einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus <strong>der</strong> Investitions-<br />
tätigkeit und <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit auf 23.500 EUR
Es werden festgesetzt:<br />
- 4 -<br />
§ 2<br />
1. <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Kredite für Investitionen und Investitions-<br />
för<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf<br />
0 EUR<br />
2. <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen auf 24.000 EUR<br />
3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite auf 0 EUR<br />
4. die Ges<strong>am</strong>tzahl <strong>der</strong> im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen<br />
§ 3<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.<br />
2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />
a) Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen o<strong>der</strong><br />
§ 4<br />
Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auszuweisen, wenn <strong>der</strong> Auszahlungsbetrag für die Investition<br />
o<strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahme mindestens 5.000 EUR beträgt.<br />
b) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />
und Verpflichtungsermächtigungen, für <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong> Eingehung die Bürgermeisterin ihre<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt<br />
2.500 EUR.<br />
Die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Bürgermeister hat die <strong>Gemeindevertretung</strong> mindestens vierteljährlich über die geleisteten<br />
Ausgaben nach Satz 1 zu unterrichten; soweit diese nicht zwischenzeitlich in einem<br />
Nachtragshaushalt veranschlagt sind.<br />
Erträge aus Versicherungsleistungen, die aus Beschädigungen Dritter an beweglichem o<strong>der</strong><br />
unbeweglichem Vermögen <strong>der</strong> Gemeinde resultieren, dienen den entsprechenden<br />
Mehraufwendungen <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Reparatur. Diese Aufwendungen gelten<br />
unabhängig von Höchstbeträgen als genehmigt.
- 5 -<br />
(1) Die Erträge und Aufwendungen eines Teilergebnisplanes und die Einzahlungen und<br />
§ 5<br />
Auszahlungen eines Teilfinanzplanes werden gemäß § 20 GemHVO-Doppik zu Budgets erklärt.<br />
(2) Für die gebildeten Budgets gelten die Budgetierungsregelungen gemäß Anlage 1.<br />
Harmsdorf, <strong>12.12</strong>.2012 Gemeinde Harmsdorf<br />
Siegel Der Bürgermeister<br />
gez. Schöning<br />
Zu Punkt 8: Mitteilungen / Anfragen / Eingaben<br />
Herr Bedei bittet, darum, auf <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong> des Bau- und<br />
Wegeausschusses das Thema Linden-Hauptstraße zu behandeln.<br />
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister<br />
Schöning die <strong>Sitzung</strong>. Er bedankt sich bei allen für die gute<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit im abgelaufenen Jahr und wünscht ein frohes<br />
Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch.<br />
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Bürgermeister <strong>Protokoll</strong>führer<br />
gesehen:<br />
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Amtsvorsteher büroltd. Be<strong>am</strong>ter<br />
Amt 1 z. K. Amt 2 z.K. Amt 3 z.K. Amt 4. z.K.