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Protokoll zur Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12 ... - Lensahn

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Gemeinde Harmsdorf<br />

Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18 / 2008 – 2013<br />

über die <strong>Sitzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> <strong>am</strong> 12. Dezember 2012<br />

Tagungsort: Bauernstuben, Harmsdorf, Hauptstraße<br />

Anwesend: 01. Bürgermeister Reinhard Schöning<br />

02. Gemeindevertreter Gerhard Bedei<br />

03. Gemeindevertreterin Waltraut Bedei<br />

04. Gemeindevertreter Detlef Behrens<br />

05. Gemeindevertreter Friedhelm Flohr<br />

06. Gemeindevertreter Carsten Struve<br />

07. Gemeindevertreter Bernd Wittern<br />

Krankheitsbedingt fehlen Gemeindevertreterin Ursula Ploog und<br />

Gemeindevertreter Heinrich Scheid<br />

VA Hopp als <strong>Protokoll</strong>führer<br />

Herr Lothert, LN<br />

3 Zuhörer<br />

Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:40 Uhr<br />

Bürgermeister Schöning begrüßt die Anwesenden, eröffnet die <strong>Sitzung</strong><br />

und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung vom 30.11.2012 ist<br />

form- und fristgerecht erfolgt. Einwendungen gegen die Tagesordnung<br />

bestehen nicht. Sie lautet somit wie folgt:<br />

Tagesordnung<br />

öffentlicher Teil<br />

1. Einwohnerfragestunde<br />

2. Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18/2008 – 2013 vom 18.10.2012<br />

3. Bericht des Bürgermeisters<br />

4. Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl des stv. Ortswehrführers <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr Harmsdorf<br />

5. II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf<br />

Öffentlichkeit von <strong>Sitzung</strong>en<br />

6. Schlussbilanz 2011<br />

7. Haushalt 2013<br />

8. Mitteilungen / Anfragen / Eingaben


- 2 -<br />

Zu Punkt 1: Einwohnerfragestunde<br />

Es werden keine Fragen gestellt.<br />

Zu Punkt 2: Nie<strong>der</strong>schrift Nr. 18/2008 – 2013 vom 18.10.2012<br />

Gegen die Nie<strong>der</strong>schrift werden keine Bedenken erhoben. Sie gilt somit<br />

als genehmigt.<br />

Zu Punkt 3: Bericht des Bürgermeisters<br />

Bürgermeister Schöning berichtet u.a. über,<br />

• den Sachstand Windkraft,<br />

• die erfolgte Pflege <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege und Knicks,<br />

• die Arbeiten auf dem Sportplatz und <strong>am</strong> Unterstand,<br />

• die Aufstellung <strong>der</strong> Weihnachtsbäume,<br />

• den Winterdienst 2012,<br />

• die geplante Ersatzbeschaffung des MTW´s <strong>der</strong> Feuerwehr<br />

Harmsdorf.<br />

Zu Punkt 4: Zustimmung <strong>zur</strong> Wahl des stv. Ortswehrführers <strong>der</strong><br />

Freiwilligen Feuerwehr Harmsdorf<br />

Einstimmig fasst die <strong>Gemeindevertretung</strong> folgenden Beschluss:<br />

Der Wahl von Herrn Norbert Suhm zum stellvertretenden Ortswehrführer<br />

<strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr Harmsdorf wird zugestimmt.<br />

Zu Punkt 5: II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Harmsdorf; Öffentlichkeit von <strong>Sitzung</strong>en<br />

Nach kurzer Aussprache beschließt die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig<br />

die II. Nachtragssatzung <strong>zur</strong> Hauptsatzung <strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf.<br />

Zu Punkt 6: Schlussbilanz 2011<br />

Nach kurzer Aussprache fasst die <strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig<br />

folgenden Beschluss:<br />

1. Die Bilanz entspricht den Vorschriften <strong>der</strong> GemHVO-Doppik,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung nach § 48 GemHVO-Doppik.<br />

2. Beanstandungen, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage wesentlich auswirken, haben sich nicht ergeben.<br />

3. Das Vermögen und die Schulden sind richtig nachgewiesen<br />

worden.


- 3 -<br />

4. Der Anhang <strong>zur</strong> Bilanz ist vollständig und richtig.<br />

5. Die Schlussbilanz wird gemäß Anlage zu dieser Nie<strong>der</strong>schrift<br />

festgestellt.<br />

6. Der Jahresgewinn von 58.943,01 Euro wird <strong>der</strong> Ergebnisrücklage<br />

zugeführt.<br />

Zu Punkt 7: Haushalt 2013<br />

Nach Erläuterung durch Herrn Behrens beschließt die<br />

<strong>Gemeindevertretung</strong> einstimmig:<br />

Haushaltssatzung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Harmsdorf für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des §§ 77 ff. <strong>der</strong> Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> vom 12. Dezember 2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

1. im Ergebnisplan mit<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Erträge auf 780.400 EUR<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen auf 821.500 EUR<br />

einem Jahresüberschuss von 0 EUR<br />

einem Jahresfehlbetrag von 41.100 EUR<br />

2. im Finanzplan mit<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit auf 752.000 EUR<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />

auf 763.500 EUR<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen aus <strong>der</strong> Investitions-<br />

tätigkeit und <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit auf 400 EUR<br />

einem Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen aus <strong>der</strong> Investitions-<br />

tätigkeit und <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit auf 23.500 EUR


Es werden festgesetzt:<br />

- 4 -<br />

§ 2<br />

1. <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Kredite für Investitionen und Investitions-<br />

för<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auf<br />

0 EUR<br />

2. <strong>der</strong> Ges<strong>am</strong>tbetrag <strong>der</strong> Verpflichtungsermächtigungen auf 24.000 EUR<br />

3. <strong>der</strong> Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite auf 0 EUR<br />

4. die Ges<strong>am</strong>tzahl <strong>der</strong> im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen<br />

§ 3<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v.H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v.H.<br />

a) Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen o<strong>der</strong><br />

§ 4<br />

Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen auszuweisen, wenn <strong>der</strong> Auszahlungsbetrag für die Investition<br />

o<strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahme mindestens 5.000 EUR beträgt.<br />

b) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen<br />

und Verpflichtungsermächtigungen, für <strong>der</strong>en Leistung o<strong>der</strong> Eingehung die Bürgermeisterin ihre<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt<br />

2.500 EUR.<br />

Die Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Gemeindevertretung</strong> gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Bürgermeister hat die <strong>Gemeindevertretung</strong> mindestens vierteljährlich über die geleisteten<br />

Ausgaben nach Satz 1 zu unterrichten; soweit diese nicht zwischenzeitlich in einem<br />

Nachtragshaushalt veranschlagt sind.<br />

Erträge aus Versicherungsleistungen, die aus Beschädigungen Dritter an beweglichem o<strong>der</strong><br />

unbeweglichem Vermögen <strong>der</strong> Gemeinde resultieren, dienen den entsprechenden<br />

Mehraufwendungen <strong>zur</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffung o<strong>der</strong> Reparatur. Diese Aufwendungen gelten<br />

unabhängig von Höchstbeträgen als genehmigt.


- 5 -<br />

(1) Die Erträge und Aufwendungen eines Teilergebnisplanes und die Einzahlungen und<br />

§ 5<br />

Auszahlungen eines Teilfinanzplanes werden gemäß § 20 GemHVO-Doppik zu Budgets erklärt.<br />

(2) Für die gebildeten Budgets gelten die Budgetierungsregelungen gemäß Anlage 1.<br />

Harmsdorf, <strong>12.12</strong>.2012 Gemeinde Harmsdorf<br />

Siegel Der Bürgermeister<br />

gez. Schöning<br />

Zu Punkt 8: Mitteilungen / Anfragen / Eingaben<br />

Herr Bedei bittet, darum, auf <strong>der</strong> nächsten <strong>Sitzung</strong> des Bau- und<br />

Wegeausschusses das Thema Linden-Hauptstraße zu behandeln.<br />

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt Bürgermeister<br />

Schöning die <strong>Sitzung</strong>. Er bedankt sich bei allen für die gute<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit im abgelaufenen Jahr und wünscht ein frohes<br />

Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch.<br />

........................................ ..........................................<br />

Bürgermeister <strong>Protokoll</strong>führer<br />

gesehen:<br />

............................................ ..........................................<br />

Amtsvorsteher büroltd. Be<strong>am</strong>ter<br />

Amt 1 z. K. Amt 2 z.K. Amt 3 z.K. Amt 4. z.K.

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