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Protokoll zur Sitzung des Sozialausschusses am 05.09 ... - Lensahn

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Gemeinde D<strong>am</strong>los<br />

Niederschrift Nr. 4/2008 – 2013<br />

über die <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> <strong>Sozialausschusses</strong> <strong>am</strong> <strong>05.09</strong>.2012<br />

Tagungsort: Bürgerbegegnungsstätte D<strong>am</strong>los<br />

Anwesend:<br />

01. Gemeindevertreterin Böttcher als Vorsitzende<br />

02. Gemeindevertreter Detlef<br />

03. Gemeindevertreter Kortz<br />

04. Gemeindevertreterin Helmecke<br />

05. wählbarer Bürger Weidemann<br />

06. wählbarer Bürger Kassebeer<br />

Bürgermeister Grunert<br />

Gemeindevertreter Eldau<br />

Gemeindevertreter Wildenau<br />

Gemeindevertreterin Homann-Speck und Gemeindevertreter<br />

Wolter fehlen entschuldigt<br />

VA Frau Arlt als <strong>Protokoll</strong>führerin<br />

keine Zuhörer<br />

Beginn: 20.00 Uhr Ende: 21.30 Uhr<br />

Frau Böttcher eröffnet die <strong>Sitzung</strong> und stellt die<br />

Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung vom <strong>05.09</strong>.2012 ist form-<br />

und fristgerecht erfolgt.<br />

Tagesordnung<br />

1. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers (Christian Kassebeer)<br />

durch die Ausschussvorsitzende<br />

2. Niederschrift Nr. 3/2008 – 2013 vom 20.09.2010<br />

3. Benutzungsordnung für die Bürgerbegegnungsstätte - Anlage –<br />

4. Nutzung <strong>des</strong> kleinen Kulturhauses durch Kinder und<br />

Jugendliche<br />

5. Bericht über Auslastung kleines Kulturhaus<br />

6. Anschaffung eines AED (Defibrillator)


7. Zielorientierter Einsatz freiwilliger Leistungen der Gemeinde<br />

D<strong>am</strong>los<br />

8. Mitteilungen / Anfragen<br />

Zu Punkt 1 Verpflichtung eines wählbaren Bürgers<br />

(Christian Kassebeer)durch die Ausschussvorsitzende<br />

Frau Böttcher verpflichtet Herrn Christian Kassebeer gemäß § 21<br />

und § 33 Abs. 5 in Verbindung mit § 46 Abs. 6 der GO durch<br />

Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten<br />

– insbesondere <strong>zur</strong> gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit<br />

und Verschwiegenheit - und führt ihn in die Tätigkeit als<br />

wählbarer Bürger ein<br />

Zu Punkt 2: Niederschrift Nr. 3/2008 – 2013 vom<br />

20.09.2010<br />

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben, sie gilt<br />

d<strong>am</strong>it als genehmigt.<br />

Zu Punkt 3: Benutzungsordnung für die<br />

Bürgerbegegnungsstätte<br />

Frau Böttcher verliest die Änderungen der Benutzungsordnung<br />

und es wird über die einzelnen Punkte diskutiert.<br />

Benutzungsordnung<br />

für die Bürgerbegegnungsstätte in D<strong>am</strong>los<br />

Die Gemeinde D<strong>am</strong>los unterhält eine Bürgerbegegnungsstätte in D<strong>am</strong>los als<br />

öffentliche Einrichtung.<br />

1. Die Bürgerbegegnungsstätte steht<br />

a. den Kulturträgern der Gemeinde<br />

b. für sonstige Veranstaltungen von Privatpersonen, die in der Gemeinde<br />

D<strong>am</strong>los ihren festen Wohnsitz haben und deren Kindern <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

§ 1<br />

2. Es ist untersagt, dass Privatpersonen aus der Gemeinde D<strong>am</strong>los die<br />

Bürgerbegegnungsstätte in ihrem N<strong>am</strong>en für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der<br />

Gemeinde anmieten.<br />

Diese Veranstaltungen sind vom Bürgermeister zu genehmigen.<br />

2/7


§ 2<br />

Anträge auf Benutzung nimmt der Bürgermeister entgegen. Er koordiniert die<br />

Wünsche im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und stellt einen Benutzungsplan<br />

auf. Der Bürgermeister kann die Aufgabe auf einen Mitarbeiter delegieren und die<br />

Benutzung für einzelne Benutzungszeiten untersagen.<br />

Mit dem Benutzer ist ein Nutzungsvertrag zu schließen.<br />

§ 3<br />

Die Bürgerbegegnungsstätte liegt in einem Wohngebiet. Dem Benutzer ist bekannt,<br />

dass in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr Betätigungen, welche die Nachtruhe<br />

stören, verboten sind. Zur Vermeidung unnötigen Lärms finden die Festlichkeiten<br />

nach 22.00 Uhr ausschließlich in den Räumen der Bürgerbegegnungsstätte statt.<br />

Traditionelle Feste der Kulturträger der Gemeinde D<strong>am</strong>los (Feuerwehr,<br />

Schweinegilde, Heimatverein, politische Parteien und Wählervereinigungen) sind<br />

von dieser Regelung ausgenommen.<br />

Der Benutzer benennt den jeweiligen Verantwortlichen bei der Gemeinde. Der<br />

Verantwortliche muss während der Benutzungszeit anwesend sein.<br />

Der Benutzer verpflichtet sich:<br />

a. diese Benutzungsordnung einzuhalten.<br />

b. jeglichen unzulässigen oder nach den Umständen zu vermeidenden Lärm, der<br />

geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen<br />

oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen, zu unterbinden.<br />

c. die Räume und Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Der<br />

Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass die benutzten Geräte und<br />

Räume in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden.<br />

d. verursachte und festgestellte Schäden an Gebäude und Inventar sowie<br />

besondere Vorkommnisse unverzüglich zu melden. Er hat eine ausreichende<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen. Beschädigte Einrichtungsgegenstände<br />

bzw. Geschirr, Gläser usw. sind der Gemeinde in Höhe <strong>des</strong> Neuwertes zu<br />

ersetzen. Ein <strong>Protokoll</strong> ist bei Übergabe vor bzw. Übernahme nach der<br />

Veranstaltung zu fertigen. Es ist vom Benutzer und dem Bürgermeister bzw.<br />

der durch ihn beauftragten Person zu unterzeichnen.<br />

Der Benutzer erkennt an, dass:<br />

a. die Veranstaltung durch den Betreiber der Bürgerbegegnungsstätte bei<br />

schweren Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsordnung<br />

abgebrochen werden kann. Der Mietzins ist auch bei Abbruch in voller Höhe<br />

zu entrichten.<br />

b. das Mitbringen von Tieren in die Bürgerbegegnungsstätte nicht gestattet ist.<br />

c. der Herd in der Küche ausschließlich zum Warmhalten und Erwärmen<br />

mitgebrachter Speisen dient.<br />

d. das Zubereiten von Mahlzeiten in der Bürgerbegegnungsstätte ausdrücklich<br />

untersagt ist.<br />

Nach der Veranstaltung hat der Benutzer die genutzten Räume einschließlich der<br />

Toiletten zu reinigen. Die Reinigung umfasst auch das Auswischen der bezeichneten<br />

Räume.<br />

3/7


Wird die Reinigung nach Absprache durch die Gemeinde gewünscht, sind 50,00 EUR<br />

zu zahlen.<br />

§ 4<br />

In der Bürgerbegegnungsstätte besteht nach § 2 <strong>des</strong> Gesetzes zum Schutz vor den<br />

Gefahren <strong>des</strong> Passivrauchens Rauchverbot. Verantwortlich für die Einhaltung dieses<br />

Rauchverbots sowie für die Erfüllung der Hinweispflicht nach § 3 ist im Rahmen<br />

seiner Befugnisse im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 <strong>des</strong> genannten Gesetzes der<br />

Bürgermeister. Für die Zeit der Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte wird diese<br />

Verantwortung auf den Benutzer übertragen. Soweit dem benannten<br />

Verantwortlichen <strong>des</strong> Benutzers ein Verstoß gegen das Rauchverbot bekannt wird,<br />

hat er die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu<br />

verhindern. Bei Zuwiderhandlungen gilt § 5 <strong>des</strong> Gesetzes zum Schutz vor den<br />

Gefahren <strong>des</strong> Passivrauchens.<br />

§ 5<br />

Die von der Gemeinde Beauftragten üben das Hausrecht aus. Ihnen ist jederzeit zu<br />

allen Veranstaltungen Zutritt zu gewähren. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.<br />

§ 6<br />

Die Gemeinde macht die Nutzung der Bürgerbegegnungsstätte von der Leistung<br />

einer Kaution abhängig. Diese beträgt für:<br />

a. Auswärtige Privatpersonen 200,00 EUR<br />

b. Privatpersonen aus der Gemeinde D<strong>am</strong>los 50,00 EUR<br />

Folgende Gebühren werden erhoben:<br />

a. Die Kulturträger der Gemeinde D<strong>am</strong>los zahlen keine Benutzungsgebühren.<br />

b. Privatpersonen aus der Gemeinde D<strong>am</strong>los zahlen 50,00 EUR Grundbetrag,<br />

zuzüglich 0,50 EUR (15.04. – 30.09.) bzw. 1,00 EUR (01.10. – 14.04.) für<br />

jede Person.<br />

c. Auswärtige Privatpersonen zahlen 150,00 EUR Grundbetrag zuzüglich 1,50<br />

EUR (15.04. – 30.09.) bzw. 2,00 EUR (01.10. – 14.04.) für jede Person.<br />

Für besondere Leistungen sind der Gemeinde D<strong>am</strong>los die entstandenen Auslagen zu<br />

ersetzen.<br />

Das Entgelt ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen.<br />

§ 7<br />

Ausnahmeregelungen sind nur nach gemeins<strong>am</strong>er Entscheidung durch den<br />

Bürgermeister und seinen Stellvertreter möglich.<br />

§ 8<br />

Der Benutzer kann von der Gemeindevertretung von der Raumbenutzung<br />

entschädigungslos ausgeschlossen werden, wenn gegen diese Ordnung verstoßen<br />

wird.<br />

4/7


Diese Benutzungsordnung ersetzt die Benutzungsordnung vom 18.März 2009<br />

D<strong>am</strong>los, _______ 2012<br />

Gemeinde D<strong>am</strong>los<br />

Der Bürgermeister<br />

Grunert<br />

Der Sozialausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die<br />

geänderte Benutzungsordnung für die Bürgerbegegnungsstäte zu<br />

beschliessen.<br />

Zu Punkt 4: Nutzung <strong>des</strong> kleinen Kulturhauses durch<br />

Kinder und Jugendliche<br />

Die Jugendlichen der Gemeinde D<strong>am</strong>los haben angefragt, ob die<br />

Möglichkeit besteht, dass sie ohne Aufsichtsperson das kleine<br />

Kulturhaus für Jugendtreffen nutzen könnten. Die Nachfrage bei<br />

dem Kommunalen Schadensausgleich hat ergeben, dass kein<br />

Deckungsschutz bestünde, auch die Unfallkasse lehnt einen<br />

Versicherungsschutz ab, da es sich hierbei nicht um eine<br />

gemeindliche Veranstaltung handelt. Aufgrund <strong>des</strong>sen spricht sich<br />

der Ausschuss gegen eine Nutzung der Jugendlichen aus.<br />

Zu Punkt 5: Bericht über Auslastung kleines Kulturhaus<br />

Herr Grunert berichtet, dass sich bei ihm Anwohner über die<br />

Lärmbelästigung durch die Nutzung <strong>des</strong> kleinen Kulturhauses<br />

beschwert haben. Nach kurzer Diskussion wird die Verwaltung<br />

gebeten eine Benutzungsordnung für das kleine Kulturhaus zu<br />

entwerfen – insbesondere soll darin auf die Ruhezeiten ab 22.00<br />

Uhr hingewiesen werden – um weiteren Beschwerden<br />

vorzubeugen.<br />

5/7


Zu Punkt 6.: Anschaffung eines AED (Defibrillator)<br />

Herr Grunert berichtet über ein Schreiben der Fa. defiMED, die<br />

der Gemeinde die kostenlose Anschaffung eines Defibrilators<br />

ermöglichen könnten. Der Defibrillator würde durch regionale<br />

Firmen gesponsort. Herr Grunert wird sich der Sache annehmen<br />

um mehr Information zu s<strong>am</strong>meln und bei der nächsten <strong>Sitzung</strong><br />

darüber zu berichten.<br />

Zu Punkt 7.: Zielorientierter Einsatz freiwilliger Leistungen<br />

der Gemeinde D<strong>am</strong>los<br />

Herr Grunert berichtet über das Treffen der Orts- und<br />

Gemeindewehrführer und den Bürgermeistern <strong>des</strong> Amtes<br />

<strong>Lensahn</strong>. Thema der Veranstaltung war die Problematik <strong>des</strong><br />

Rückganges der Mitgliederzahlen in den Freiwilligen Feuerwehren<br />

und wie man diesem entgegenarbeiten könne. Es wurden einige<br />

Vorschläge eingebracht wie zum Beispiel die Bezuschussung von<br />

Freizeitangeboten. Die Verwaltung werde dazu ein Konzept<br />

ausarbeiten.<br />

Zu Punkt 8.: Mitteilungen / Anfragen<br />

Am 01.10.2012 wird der Seniorennachmittag stattfinden.<br />

Auf den Spielplätzen soll ein Verbotsschild aufgestellt werden,<br />

dass das Tragen der Fahrradhelme während <strong>des</strong><br />

Spielplatzbesuches untersagt.<br />

Ein neuer Schaukasten soll angeschafft werden, der dann vor<br />

dem kleinen Kulturhaus aufgestellt wird. Dort sollte dann unter<br />

anderem ein Aushang mit alle Ansprechpartner der Gemeinde<br />

und der Vereine aufgehängt werden.<br />

Für die Bürgerbegegnungsstätte soll Herr Grunert ein Angebot für<br />

eine festinstallierte Leinwand einholen.<br />

6/7


Aufgrund der erhöhten Nutzeranzahl in der<br />

Bürgerbegegnungsstätte holt Herr Grunert Preise für einen<br />

Industriesauger ein.<br />

Frau Böttcher bedankt sich bei den Anwesenden und schliesst die<br />

<strong>Sitzung</strong> im 21.30 Uhr.<br />

.................................... ....................................<br />

Vorsitzende <strong>Protokoll</strong>führerin<br />

<strong>Sozialausschusses</strong><br />

gesehen:<br />

…………………….………………... ....................................<br />

Amtsvorsteher Büroltd.Be<strong>am</strong>ter<br />

10 z.K.: 20 z.K.:<br />

30 z.K.: 40 z.K.:<br />

7/7

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