Lenk u. Ruhezeiten - Schulbus.Net
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Bitte einschicken: GUV/FAKULTA, Hofener Str. 65, 70736 Fellbach. Oder faxen: 0711 / 53 07 70 - 70 MedCode: 02/126H Werber:<br />
Meine persönlichen Daten<br />
Familienname ❏ Männlich ❏ Weiblich Nationalität<br />
Vorname<br />
Straße /Hausnummer<br />
PLZ Wohnort<br />
Telefon Geburtsdatum<br />
Berufliche Daten<br />
❏ Arbeiter/in ❏ Angestellte/r ❏ Beamte/r ❏ DO-Angestellte/r<br />
❏ Selbstständige/r ❏ freie Mitarbeiter/in ❏ ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in<br />
Beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)<br />
Straße/Hausnummer<br />
PLZ/Ort<br />
Branche/ausgeübte Tätigkeit<br />
Tarifvertrag Tarifl. Lohn- bzw. Gehaltsgruppe lt. Tarifvertrag<br />
Tätigkeits-/Berufsjahr Bruttoeinkommen Monatsbeitrag<br />
❏ Vollzeit ❏ Teilzeit<br />
Euro<br />
Wochenstunden<br />
❏ Arbeitslos ❏ Wehr/Zivildienst bis<br />
❏ Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis<br />
❏ Praktikant/in bis<br />
❏ Altersteilzeit bis<br />
❏ Sonstiges<br />
Ich war Mitglied der Gewerkschaft:<br />
von bis<br />
Krankenkasse<br />
Bankeinzug<br />
Ich bevollmächtige ver.di und die GUV/FAKULTA, den jeweiligen satzungsgemäßen Beitrag bis auf<br />
Widerruf im Lastschrifteinzugsverfahren bzw. im Gehalts-/Lohnabzug jeweils bei Fälligkeit bis zu<br />
meinem schriftlichen Widerruf von meinem Konto abzubuchen<br />
❏ monatlich ❏ vierteljährlich ❏ halbjährlich ❏ jährlich<br />
Konto-Nr. BLZ<br />
Bank/Sparkasse/Postbank<br />
PLZ Ort<br />
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach §14 der ver.di-Satzung pro. Monat 1% des regelmäßigen<br />
monatlichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensionär/innen, Vorruheständler/innen,<br />
Krankengeldbezieher/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag 0,5% des regelmäßigen<br />
Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt Euro 2,50 monatlich. Für Hausfrauen/Hausmänner<br />
Schüler/innen, Studierende, Wehr-/Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innen und<br />
Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag Euro 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei,<br />
höhere Beiträge zu zahlen.<br />
Der zusätzliche Gewerkschaftsbeitrag der GUV/FAKULTA beträgt 18 Euro im Jahr. Er wird von ihr<br />
erhoben und abgebucht. Die Abbuchung erfolgt einmal jährlich.<br />
Ich willige ein, dass meine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des<br />
Mitgliedsverhältnisses und der Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben elektronisch<br />
verarbeitet und genutzt werden.<br />
Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Datum Unterschrift<br />
ver.di GUV/FAKULTA Bitte<br />
ankreuzen<br />
Beitrittserklärung<br />
Euro<br />
13. Fahrpersonalverordnung<br />
Die Vorschrift des Fahrpersonalgesetzes ermächtigt<br />
den Bundesverkehrsminister Rechtsverordnungen zur<br />
Durchführung der EG-Sozialvorschriften, des Kontrollgeräts<br />
(Tachograph) sowie des AETR zu erlassen. Die<br />
Durchführungsverordnung hierzu ist die Fahrpersonalverordnung.<br />
§6 <strong>Lenk</strong>- und <strong>Ruhezeiten</strong><br />
im Straßenverkehr<br />
[1] von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung<br />
dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung<br />
geeignet und dazu bestimmt sind, mehr<br />
als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern<br />
und die im Linienverkehr mit einer Linienlänge<br />
bis zu 50 km eingesetzt sind, haben <strong>Lenk</strong>zeiten,<br />
<strong>Lenk</strong>zeitunterbrechungen und <strong>Ruhezeiten</strong><br />
nach Maßgabe der Artikel 1, 6, 7 Abs. 1, 2, 4<br />
und 5 sowie Artikel 8 der Verordnung (EWG)<br />
Nr. 3820/85 einzuhalten.<br />
[3] Fahrer von Kraftomnibussen im Linienverehr bei<br />
einer Linienlänge bis zu 50 km haben <strong>Lenk</strong>zeitunterbrechungen<br />
nach Maßgabe der folgenden<br />
Vorschriften einzuhalten:<br />
1. Beträgt der durchschnittliche Haltestellenabstand<br />
mehr als 3 km, so ist nach einer <strong>Lenk</strong>zeit<br />
von 4 1/2 Stunden eine Unterbrechung von<br />
mindestens 30 zusammenhängenden Minuten<br />
einzulegen. Diese Unterbrechung kann durch<br />
zwei Teilunterbrechungen von jeweils mindestens<br />
20 zusammenhängenden Minuten oder<br />
3 Teilunterbrechungen von jeweils mindestens<br />
15 Minuten ersetzt werden. Die Teilunterbrechungen<br />
müssen innerhalb der <strong>Lenk</strong>zeit von<br />
höchstens 4 1/2 Stunden oder teils innerhalb<br />
dieser Zeit und teils unmittelbar danach liegen.<br />
2. Beträgt der durchschnittliche Haltestellenabstand<br />
nicht mehr als 3 km, sind als <strong>Lenk</strong>zeitunterbrechungen<br />
Arbeitsunterbrechungen ausreichend,<br />
soweit dies nach den Dienst- und Fahrplänen<br />
in der Arbeitsschicht enthalten ist (z.B.<br />
Wendezeiten). Voraussetzung hierfür ist, dass<br />
die Gesamtdauer der Arbeitsunterbrechungen<br />
mindestens ein Sechstel der vorgesehenen<br />
<strong>Lenk</strong>zeit beträgt. Arbeitsunterbrechungen unter<br />
10 Minuten werden bei der Berechnung der<br />
Gesamtdauer nicht berücksichtigt. Durch Tarifvertrag<br />
kann vereinbart werden, dass Arbeitsunterbrechungen<br />
von mindestens 8 Minuten<br />
berücksichtigt werden können, wenn ein Ausgleich<br />
vorgesehen ist, der die ausreichende<br />
Erholung des Fahrers erwarten lässt. Für Fahrer,<br />
die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen,<br />
kann die nach Landesrecht zuständige Behörde<br />
entsprechende Abweichungen bewilligen.<br />
[4] In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist der Fahrer<br />
nicht zur Einlegung einer wöchentlichen Ruhezeit<br />
nach höchstens sechs Tageslenkzeiten oder bis<br />
zum Ende des sechsten Tages verpflichtet, auch<br />
wenn die Gesamtlenkzeit während der sechs Tage<br />
die Höchstdauer übersteigt, die sechs Tageslenkzeiten<br />
entspricht. Die Verpflichtung zur Einlegung<br />
der wöchentlichen <strong>Ruhezeiten</strong> bleibt im übrigen<br />
unberührt; jedoch können die wöchentlichen<br />
<strong>Ruhezeiten</strong> auf einen Zweiwochenzeitraum verteilt<br />
werden.<br />
[5] Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die<br />
Vorschriften über die <strong>Lenk</strong>zeiten, die <strong>Lenk</strong>zeitunterbrechungen<br />
und die <strong>Ruhezeiten</strong> eingehalten<br />
werden.<br />
Für weitere Information:<br />
gerd.huetter@verdi.de GUV/FAKULTA<br />
Gewerkschaft ver.di Servicezentrum<br />
Gerd Hütter Tel. 018 01/22 44 22 (zum Ortstarif)<br />
Fachgruppe Straßenpersonen- Fax 0711/53 0770-70<br />
verkehr und Schienenverkehr Mail: info@guv-fakulta.de<br />
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin www.guv-fakulta.de<br />
Impressum: Herausgegeben von ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.,<br />
Fachgruppe Straßenpersonenverkehr und Schienenverkehr, Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin.<br />
V.i.S.d.P: Jan Kahmann, Bearbeitung: Gerd Hütter.<br />
Konzeption und Gestaltung: Hauer+Ege GmbH, 70435 Stuttgart.<br />
Druck: Union Druckerei, 60488 Frankfurt/Main. W-1662-10-0302<br />
wir bewegen was<br />
<strong>Lenk</strong>-<br />
und <strong>Ruhezeiten</strong><br />
Fachgruppe Straßenpersonenverkehr<br />
für Fahrerinnen und Fahrer<br />
von Kraftomnibussen im<br />
Straßenpersonenverkehr<br />
Artikel 15 EWG/VO 3820/85<br />
(1) Das Unternehmen plant die Arbeit der Fahrer so, dass sie<br />
die entsprechenden Bestimmungen dieser Verordnung sowie<br />
der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 einhalten können.<br />
(2) Das Unternehmen überprüft regelmäßig, ob diese beiden<br />
Verordnungen eingehalten worden sind. Bei Zuwiderhandlungen<br />
ergreift es die erforderlichen Maßnahmen,<br />
damit sie sich nicht wiederholen.