HAUSORDNUNG - Rostock - WG Union

HAUSORDNUNG - Rostock - WG Union HAUSORDNUNG - Rostock - WG Union

union.rostock.de
von union.rostock.de Mehr von diesem Publisher
01.03.2013 Aufrufe

HAUSORDNUNG FÜR DIE MIETER DER WG UNION ROSTOCK EG Das Wohnen und Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Achtung. Zum Schutz dieser Grundvoraussetzungen des menschlichen Umgangs miteinander und zum Schutz der dem täglichen Gebrauch unterliegenden Sachen und Einrichtungen bittet die Wohnungsgenossenschaft alle Mieter um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen. 1. Ruhezeiten An Werktagen sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr alle vermeidbaren lärmverursachenden Tätigkeiten zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen ruhestörende Arbeiten grundsätzlich nicht durchgeführt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Rundfunk und Fernsehen) sind auch außerhalb der Ruhezeiten nur so zu benutzen, dass sie für Nachbarn nicht störend sind. 2. Gemeinschaftseinrichtungen Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, Trockenräume und andere Gemeinschaftsräume stehen allen Hausbewohnern zu der dafür vorgesehenen Nutzung zur Verfügung. Die ausschließlich persönliche Nutzung durch einzelne Mieter ist unzulässig. Sperrmüll u. ä. darf in den Gemeinschaftsräumen nicht gelagert werden. Die Belüftung der Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser und Dachböden erfolgt ausschließlich tagsüber durch mehrmaliges sog. „Stoßlüften“. Das Spielen in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet. Soweit der Nutzungsvertrag keine anderweitige Regelung trifft, obliegt den Hausbewohnern in regelmäßigem Wechsel die Reinigung der Treppenhäuser und der Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Fenster. Für diesen Fall erstellen die Mieter die Pläne für die Hausreinigung eigenverantwortlich. 3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge Das Abstellen von Gegenständen (gleich welcher Art) in Treppenhäusern, Dachböden, Vorkellern, Kellergängen, Fluren und ausgewiesenen Fluchtwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Mopeds und Motorräder dürfen in keinem Raum des Hauses abgestellt werden. Bei der Benutzung von Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Werden Hunde im Aufzug mitgeführt, müssen sie einen Maulkorb tragen und kurz an der Leine gehalten werden. 4. Balkone, Terrassen, Grünflächen Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht werden. Das Bepflanzen, Gießen und die sonstige Pflege haben so zu erfolgen, dass Brüstungen, Wände und darunter liegende Anlagen nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen und Terrassen ist zum Schutz der Mitbewohner vor Rauch- und Geruchsbelästigung nicht gestattet. Wäsche darf auf den Balkonen nur bis Brüstungshöhe aufgehängt werden. Das Reinigen und Entstauben von Gegenständen vom Balkon und aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Auf den zum Haus gehörenden Grünanlagen ist das Fußballspielen verboten. www.union-rostock.de - info@union-rostock.de

<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />

FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />

Das Wohnen und Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus<br />

erfordert insbesondere gegenseitige Rücksichtnahme,<br />

Toleranz und Achtung. Zum Schutz dieser Grundvoraussetzungen<br />

des menschlichen Umgangs miteinander und zum<br />

Schutz der dem täglichen Gebrauch unterliegenden Sachen<br />

und Einrichtungen bittet die Wohnungsgenossenschaft alle<br />

Mieter um Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen.<br />

1. Ruhezeiten<br />

An Werktagen sind in der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr alle vermeidbaren lärmverursachenden<br />

Tätigkeiten zu unterlassen. An Sonn- und Feiertagen dürfen ruhestörende Arbeiten grundsätzlich<br />

nicht durchgeführt werden. Geräte der Unterhaltungselektronik (z.B. Rundfunk und Fernsehen) sind auch außerhalb<br />

der Ruhezeiten nur so zu benutzen, dass sie für Nachbarn nicht störend sind.<br />

2. Gemeinschaftseinrichtungen<br />

Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, Trockenräume und andere Gemeinschaftsräume stehen allen<br />

Hausbewohnern zu der dafür vorgesehenen Nutzung zur Verfügung. Die ausschließlich persönliche Nutzung durch<br />

einzelne Mieter ist unzulässig. Sperrmüll u. ä. darf in den Gemeinschaftsräumen nicht gelagert werden.<br />

Die Belüftung der Gemeinschaftsräume, Treppenhäuser und Dachböden erfolgt ausschließlich tagsüber durch<br />

mehrmaliges sog. „Stoßlüften“.<br />

Das Spielen in den Fluren, Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen ist nicht gestattet.<br />

Soweit der Nutzungsvertrag keine anderweitige Regelung trifft, obliegt den Hausbewohnern in regelmäßigem<br />

Wechsel die Reinigung der Treppenhäuser und der Gemeinschaftseinrichtungen, einschließlich der Fenster. Für diesen<br />

Fall erstellen die Mieter die Pläne für die Hausreinigung eigenverantwortlich.<br />

3. Treppenhäuser, Flure, Aufzüge<br />

Das Abstellen von Gegenständen (gleich welcher Art) in Treppenhäusern, Dachböden, Vorkellern, Kellergängen,<br />

Fluren und ausgewiesenen Fluchtwegen ist grundsätzlich nicht gestattet. Mopeds und Motorräder dürfen in keinem<br />

Raum des Hauses abgestellt werden.<br />

Bei der Benutzung von Aufzügen sind die Benutzungshinweise zu beachten. Werden Hunde im Aufzug mitgeführt,<br />

müssen sie einen Maulkorb tragen und kurz an der Leine gehalten werden.<br />

4. Balkone, Terrassen, Grünflächen<br />

Blumenkästen müssen fachgerecht angebracht werden. Das Bepflanzen, Gießen und die sonstige Pflege haben so<br />

zu erfolgen, dass Brüstungen, Wände und darunter liegende Anlagen nicht beschmutzt oder beschädigt werden.<br />

Das Grillen mit offenem Feuer auf Balkonen und Terrassen ist zum Schutz der Mitbewohner vor Rauch- und<br />

Geruchsbelästigung nicht gestattet.<br />

Wäsche darf auf den Balkonen nur bis Brüstungshöhe aufgehängt werden. Das Reinigen und Entstauben von<br />

Gegenständen vom Balkon und aus den Fenstern ist nicht erlaubt. Auf den zum Haus gehörenden Grünanlagen ist<br />

das Fußballspielen verboten.<br />

www.union-rostock.de - info@union-rostock.de


5. Müllentsorgung<br />

Müll darf nur über die dafür bereitgestellten Müllbehälter<br />

entsorgt werden. Die Mieter sind verpflichtet, den Müll<br />

den Vorschriften entsprechend zu trennen.<br />

Sperrmüll darf nur am Tag vor der Abholung auf den dafür<br />

vorgesehenen Flächen abgestellt werden.<br />

6. Ungeziefer<br />

Das Anlocken und Füttern von Tieren sowie das Hinauswerfen von Speiseresten und die Entsorgung in die Toilette<br />

ist wegen der damit verbundenen Verschmutzung und Ungeziefergefahr zu unterlassen.<br />

7. Ruhender Verkehr<br />

Kraftfahrzeuge (z.B. Mopeds) dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden; in keinem Fall<br />

auf Gehwegen und auf Grünflächen.<br />

8. Brandschutz<br />

Offenes Licht und Rauchen auf dem Boden, in den Treppenhäusern und im Keller sind untersagt. In Kellern und auf<br />

Böden dürfen keine leicht entzündlichen und feuergefährlichen Stoffe gelagert werden.<br />

9. Abwesenheit des Mieters<br />

Bei längerer Abwesenheit sollte der Wohnungsschlüssel für Notfälle bei einer Person des Vertrauens hinterlegt und<br />

der Hauswart informiert werden, wo sich der Schlüssel befindet.<br />

10. Tierhaltung<br />

Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Nutzer und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des<br />

Gebäudes, des Grundstücks und der Wohnung bedarf das Mitglied der vorherigen Zustimmung der<br />

Genossenschaft, wenn es Tiere hält, soweit es sich nicht um übliche Kleintierhaltung handelt.<br />

11. Bauliche Maßnahmen<br />

Sämtliche bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die<br />

Genossenschaft. Hierunter fallen auch das Anbringen von Windschutz und Markisen, andersfarbige malermäßige<br />

Anstriche an Balkonen und Loggien sowie das Anbringen von Aufschriften und Werbungen.<br />

12. Antennen<br />

Das Anbringen von Außenantennen für den Rundfunk- und Fernsehempfang sowie von<br />

Funkantennen ist grundsätzlich nicht zulässig.<br />

Diese Hausordnung tritt ab 1. April 2011 in Kraft.<br />

Wohnungsgenossenschaft<br />

UNION <strong>Rostock</strong> eG<br />

<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />

FÜR DIE MIETER DER <strong>WG</strong> UNION ROSTOCK EG<br />

www.union-rostock.de - info@union-rostock.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!