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Geschäftsbericht 2010 - Investor Relations

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4.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenverbindungen<br />

Mit Ausnahme der unter 4.1. erwähnten Funktionen bestehen<br />

keine weiteren Tätigkeiten und Interessenverbindungen der Geschäftsleitungsmitglieder.<br />

4.3 Managementverträge<br />

Die Cham Paper Group Holding AG hat keine Managementverträge<br />

mit Dritten abgeschlossen.<br />

5. Entschädigungen, Beteiligungen, Darlehen<br />

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen<br />

und der Beteiligungsprogramme<br />

Verwaltungsrat<br />

Die Entschädigungsprinzipien sowie die Höhe der Entschädigungen<br />

der Mitglieder des Verwaltungsrates werden auf Antrag des<br />

Personalausschusses vom Verwaltungsrat festgelegt. Beratungsmandate<br />

für Verwaltungsratsmitglieder mit zusätzlicher Entschädigung<br />

werden vom Gesamtverwaltungsrat erteilt und bedürfen der<br />

Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder. Solche Beratungsmandate<br />

sind klar definiert und zeitlich limitiert.<br />

Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten eine jährliche Vergütung,<br />

die sich je nach Tätigkeit im Verwaltungsrat unterschiedlich<br />

bemisst. Die jährliche Vergütung besteht aus einem Grundgehalt<br />

inklusive Pauschalspesen und Sitzungsgelder. Das Grundgehalt<br />

richtet sich nach der Funktion im Verwaltungsrat. Der Präsident<br />

des Verwaltungsrates erhält ein Grundgehalt inklusive Pauschalspesen<br />

von TCHF 170. Der Vizepräsident des Verwaltungsrates<br />

erhält ein Grundgehalt inklusive Pauschalspesen von TCHF 40.<br />

Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden mit einem<br />

Grundgehalt inklusive Pauschalspesen von TCHF 30 entschädigt.<br />

Die Pauschalspesen entschädigen die Verwaltungsräte für Reisen<br />

und andere notwendige Auslagen im Rahmen ihrer Verwaltungsratstätigkeit.<br />

Die Sitzungsgelder variieren abhängig von der Anzahl<br />

Sitzungen des Verwaltungsrates und seiner Ausschüsse. Die<br />

Sitzungsgelder betragen für jedes Mitglied des Verwaltungsrates<br />

TCHF 3 für eine Ganztagessitzung und TCHF 1.5 für eine Halbtagessitzung.<br />

Bei den Ausschusssitzungen betragen die Sitzungsgelder<br />

für den Vorsitzenden TCHF 4 für eine Ganztagessitzung<br />

und TCHF 2 für eine Halbtagessitzung. Die Sitzungsgelder für die<br />

übrigen Mitglieder der Ausschüsse entsprechen denjenigen der<br />

Verwaltungsratssitzungen.<br />

Der Gesamtbetrag der Entschädigungen für den Verwaltungsrat<br />

sowie der Entschädigungsbetrag für die amtierenden und ehemaligen<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates für die Geschäftsjahre <strong>2010</strong><br />

und 2009 sind auf Seite 60 der Jahresrechnung der Cham Paper<br />

Group Holding AG aufgeführt.<br />

Corporate Governance<br />

Geschäftsleitung<br />

Die Entschädigungsprinzipien für die Vergütungen an den CEO<br />

und die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder werden vom Personalausschuss<br />

festgelegt. Die Zielsetzungen und die Höhe der<br />

erfolgsabhängigen Leistungsprämie für den CEO und die Geschäftsleitung<br />

werden im Personalausschuss ausgearbeitet und<br />

vom Verwaltungsrat genehmigt. Nach Ablauf des Geschäftsjahres<br />

wird die Zielerreichung von den gleichen Personen, welche die<br />

Ziele festgesetzt haben, ermittelt und bewertet. Die erfolgsabhängigen<br />

Leistungsprämien werden jeweils im April des folgenden<br />

Geschäftsjahres in bar und/oder wahlweise in Form von Aktien<br />

entrichtet (vgl. Kapitel 5.2 Aktienbeteiligungsprogramm).<br />

Die Entschädigung des CEOs und der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder<br />

besteht aus einem Grundgehalt und einer erfolgsabhängigen<br />

Leistungsprämie. Das Grundgehalt beinhaltet ein Bruttosalär<br />

(Entschädigung vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge<br />

des Arbeitnehmers), Pauschalspesen und Naturalleistungen (Geschäftsfahrzeug).<br />

Im Rahmen eines Bonusplanes werden ausserdem<br />

jährlich Leistungsprämien an die Geschäftsleitungsmitglieder<br />

entrichtet. Die Höhe dieser Prämien hängt von der Erreichung der<br />

im Voraus festgelegten Ziele des Unternehmens und der individuellen<br />

Ziele der einzelnen Personen ab. Die erfolgsabhängige Leistungsprämie<br />

wird für jedes Geschäftsleitungsmitglied prozentual<br />

zum Bruttosälar festgelegt. Der Bonus beträgt für den CEO maximal<br />

40% des Bruttosälars, für die übrigen Geschäftsleitungsmitglieder<br />

maximal 30% des Bruttosalärs. Unterschreitet die Zielerreichung<br />

die Mindestvorgaben, entfällt die Prämie. Die Prämie ist<br />

nach oben durch Maximalvorgaben limitiert. Die Zielsetzungen<br />

umfassen quantitative und qualitative Leistungsziele. Die quantitativen<br />

Leistungsziele basieren auf der Erreichung folgender budgetierter<br />

Grössen: Betriebsgewinn, Free Cash Flow und Kennzahlen<br />

des Nettoumlaufvermögens. Sie werden mit 70% gewichtet. Die<br />

qualitativen Ziele umfassen Leistungsziele, die klar messbare Vorgaben<br />

haben müssen. Sie fliessen mit einer Gewichtung von 30%<br />

in die Berechnung ein. Die erfolgsabhängigen Leistungsprämien<br />

werden im April des Folgejahres in bar oder wahlweise in Form<br />

von Aktien (ab 2011) entrichtet (vgl. Kapitel 5.2 Aktienbeteiligungsprogramm).<br />

Der Gesamtbetrag der Entschädigungen für die Geschäftsleitungsmitglieder,<br />

die Entschädigungen an ehemalige Geschäftsleitungsmitglieder<br />

und die höchste an ein Geschäftsleitungsmitglied ausgerichtete<br />

Entschädigung für die Geschäftsjahre <strong>2010</strong> und 2009<br />

sind auf Seite 61 der Jahresrechnung der Cham Paper Group Holding<br />

AG aufgeführt.<br />

5.2 Aktienbeteiligungsprogramm<br />

Im Berichtsjahr wurde ein Aktienbeteiligungsprogramm für die<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung eingeführt.<br />

Die Aktien für dieses Programm werden aus dem Eigenbestand<br />

der Gesellschaft ausgegeben.<br />

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