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Faltblatt Leitbild Lorzenebene - Kanton Zug

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Stellenwert des <strong>Leitbild</strong>es<br />

Das <strong>Leitbild</strong> ist nicht verbindlich. Es ist eine Art «Verhandlungsresultat»<br />

und dient als Richtschnur für die weiteren Planungen<br />

der Eigentümerinnen und Eigentümer, der Gemeinden und des<br />

<strong>Kanton</strong>s. Für viele Massnahmen braucht es konkrete Vertiefungen<br />

bis hin zu Baugesuchen. Das <strong>Leitbild</strong> zeigt die weiteren<br />

Schritte auf. Wichtig: Bei diesen Konkretisierungen sind die<br />

betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie<br />

Vertretungen der Interessensverbände einzubeziehen.<br />

Mit dem <strong>Leitbild</strong> ist der Auftrag des <strong>Kanton</strong>srates im <strong>Zug</strong>er<br />

Richtplan erfüllt.<br />

Entwicklungsschwerpunkte<br />

Das <strong>Leitbild</strong> verteilt Aufträge: Wer hat was in welcher Priorität<br />

zu erledigen. Folgende Beispiele zeigen einige Schwerpunkte<br />

der Entwicklung:<br />

Die alte Lorze von Baar bis in den Choller dient vielem: Erholung,<br />

Jogging, Wald, Naturraum, Langsamverkehr, Naturschutz. Der<br />

<strong>Kanton</strong> erstellt in den nächsten Jahren konkrete Vorschläge, wie<br />

dieser Raum für alle Nutzenden attraktiver werden kann.<br />

Das Brüggli südlich der SBB-Geleise steht langfristig der <strong>Zug</strong>er<br />

Bevölkerung zur Verfügung. Heute «konsumiert» der Campingplatz<br />

viel Fläche, was zu engen Platzverhältnissen führt. Zukünftig stehen<br />

diese Flächen der ganzen Bevölkerung zur Verfügung. Der<br />

heutige wilde Charakter des Gebietes bleibt. Das Parkieren nördlich<br />

der SBB-Geleise ist zu prüfen. Die Stadt <strong>Zug</strong>, die Korporation<br />

<strong>Zug</strong> und der <strong>Kanton</strong> sind in der Pflicht, mit einem konkreten Vorschlag<br />

das Brüggli aufzuwerten, ohne seinen heutigen Charme<br />

zu zerstören.<br />

Bei der Schiessanlage im Choller geht es um eine Entflechtung<br />

der Parkierung und des Radweges. Eine eingefriedete Hundefreilaufwiese<br />

ergänzt das Erholungsangebot.<br />

Im <strong>Zug</strong>er Richtplan ist nach wie vor die Verlängerung der General-<br />

Guisan-Strasse durch die <strong>Lorzenebene</strong> enthalten. Diese Zerschnei-<br />

dung der Ebene durch eine neue Strasse ist fragwürdig. Welche<br />

Konsequenzen hätte ein Verzicht dieser Strasse? Der <strong>Kanton</strong><br />

fasst den Auftrag, diese Frage zu klären.<br />

Mit den geplanten Aufwertungen für die Naherholung gehen auch<br />

gewisse Einschränkungen einher: So sind beispielsweise die<br />

Leinenpflicht für Hunde oder bestehende Fahrverbote für Velos<br />

oder Autos durchzusetzen. Der <strong>Kanton</strong> erstellt dazu in Zusammen-<br />

arbeit mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern<br />

sowie den Gemeinden entsprechende Regeln.

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