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Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)

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1 Anwendungsbereich und Zielsetzung<br />

Die „<strong>Anleitung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Berechnung</strong> <strong>von</strong> <strong>Lärmschutzbereichen</strong> (<strong>AzB</strong>)“ legt gemäß dem<br />

„Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ vom 01.06.2007 (BGBl I. S. 986) [1] und der<br />

Ersten Verordnung <strong>zur</strong> Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom<br />

.2007 (BGBl I. S. ) [2] das Verfahren <strong>zur</strong> <strong>Berechnung</strong> der Lärmschutzbereiche fest.<br />

Die <strong>Berechnung</strong> erfolgt auf der Grundlage der mit dem „Datenerfassungssystem<br />

(DES)“ eingeholten Daten über Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebs<br />

des Flugplatzes. Die <strong>AzB</strong> ist für folgende Flugplatzarten anzuwenden:<br />

1. Verkehrsflughäfen mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr,<br />

2. Verkehrslandeplätze mit Fluglinien- oder Pauschalflugreiseverkehr und mit einem<br />

Verkehrsaufkommen <strong>von</strong> über 25 000 Bewegungen pro Jahr; hier<strong>von</strong> sind<br />

ausschließlich der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen<br />

ausgenommen.<br />

3. Militärische Flugplätze, die dem Betrieb <strong>von</strong> Flugzeugen mit Strahltriebwerken<br />

zu dienen bestimmt sind,<br />

4. Militärische Flugplätze, die dem Betrieb <strong>von</strong> Flugzeugen mit einer höchstzulässigen<br />

Startmasse <strong>von</strong> mehr als 20 t zu dienen bestimmt sind, mit einem Verkehrsaufkommen<br />

<strong>von</strong> über 25 000 Bewegungen pro Jahr; hier<strong>von</strong> sind ausschließlich<br />

der Ausbildung dienende Bewegungen mit Leichtflugzeugen ausgenommen.<br />

Darüber hinaus sollen gemäß § 4, Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm<br />

auch für andere als die vorstehend genannten Flugplätze Lärmschutzbereiche festgesetzt<br />

werden, wenn es der Schutz der Allgemeinheit erfordert. Auch hierfür ist die<br />

<strong>AzB</strong> zu verwenden.<br />

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