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Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)

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9 Überprüfung der Schutzzonen des Lärmschutzbereichs<br />

Zur Prüfung der Frage, ob nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm eine<br />

Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs notwendig ist, sind die Werte des äquivalenten<br />

Dauerschallpegels an den Kurvenpunkten der bestehenden Tag-Schutzzone 1<br />

und der Nacht-Schutzzone wie folgt zu vergleichen:<br />

1. Die Kurvenpunkte Pi der Tag-Schutzzone 1 ergeben sich aus der Interpolation<br />

nach Abschnitt 8.2. Diese Punkte werden als eine Liste <strong>von</strong> Koordinatenpaaren<br />

(xi,yi,HP) im verwendeten Koordinatensystem nach 8.5.3. dargestellt. An diesen<br />

Punkten nimmt der LpAeq,Tag(alt) die für die Tag-Schutzzone 1 spezifizierten Werte an.<br />

2. Bei der Überprüfung wird für jeden Punkt Pi der Tag-Schutzzone 1 basierend auf<br />

dem geänderten DES ein äquivalenter Dauerschallpegel LpAeq,Tag(neu) ermittelt. Der<br />

bestehende Lärmschutzbereich ist neu festzusetzen, wenn gilt<br />

∃Pi mit L pAeq,<br />

Tag (neu) - L pAeq,<br />

Tag (alt) ≥ 2,0 dB . (51)<br />

3. Entsprechend ist bei der Überprüfung der Nacht-Schutzzone vorzugehen. Kriterium<br />

ist hier ein Vergleich des LpAeq,Nacht. Der bestehende Lärmschutzbereich ist neu<br />

festzusetzen, wenn gilt<br />

∃Pi mit L pAeq,<br />

Nacht (neu) - L pAeq,<br />

Nacht (alt) ≥ 2,0 dB.<br />

(52)<br />

Ist eine Neuberechnung der Nacht-Schutzzone notwendig, so umfasst diese eine<br />

Neuberechnung der Konturen LpAeq,Nacht und NAT(Lp,Schw) = NS und deren Überlagerung.<br />

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