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Auf Wunsch bringen wir alle Blumen und Kränze zu einem auf<br />
demselben Friedhof befindlichen Familiengrab. Bei Urnengräbern<br />
bitten wir jedoch, im Hinblick auf den sehr beschränkten Platz, um<br />
Auswahl einer den Platzverhältnissen entsprechenden Anzahl von<br />
Blumenspenden.<br />
Die Höchstausmaße der Grabstellen richten sich nach der<br />
Friedhofsverordnung.<br />
Für die bauliche Ausgestaltung einer Grabstelle sowie für die<br />
Errichtung einer Grabstätte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird anlässlich der ersten<br />
Beisetzung, in der Regel auf zehn Jahre, erworben; eine<br />
Verlängerung nach Ablauf <strong>diese</strong>r Frist -auf weitere drei Jahre ist<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine <strong>diese</strong>r<br />
Voraussetzungen ist, daß die Ausgestaltung der Grabstelle der<br />
übernommenen Verpflichtung entspricht. Das bedeutet, dass sich<br />
Grabstellen immer in einem baulich und gärtnerisch einwandfreien<br />
Zustand befinden müssen.<br />
Vor Ablauf der Benützungsdauer werden sie durch die Friedhofsverwalung<br />
verständigt um die Grabmiete eventuell zu verlängern,<br />
oder das Grab aufzulassen. Die jeweilige Laufzeit ist aus der<br />
Quittung über die Einzahlung der Entgelte für die Friedhofsverwaltung<br />
zu ersehen. Wird das Entgelt innerhalb des genannten<br />
Zeitraumes nicht bezahlt, verfällt die GrabsteIle und wird in der<br />
Folge bei Bedarf, nach Entfernung des Grabinventares, neu<br />
vergeben.<br />
Das Benützungsrecht steht ursprünglich nur dem Erwerber zu und<br />
wird nur auf einen Erben des Benützungsberechtigten übertragen.<br />
Umfassende Auskünfte über die Grabstellenarten und<br />
Grabstellenausgestaltung, über den Erwerb, die Dauer, die<br />
Verlängerung, den Übergang, den Verzicht oder das Erlöschen des<br />
Benützungsrechtes sowie über die Höhe der Entgelte u. a. m. erteilt<br />
die Friedhofsverwaltung.<br />
Trauerkleidung, Trauerzeit<br />
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterschied man zwischen<br />
"tiefer" und "gewöhnlicher" Trauer, wobei die Dauer der Trauerzeit<br />
vom Verwandtschaftsgrad abhängig war. Das Anwachsen der<br />
Städte und die damit verbundene Änderung in den Lebensgewohnheiten<br />
haben zu einer Lockerung <strong>diese</strong>s Brauches geführt.<br />
In kleineren Gemeinschaften, in denen noch engere Beziehungen<br />
bestehen, werden jedoch den örtlichen Sitten entsprechende<br />
Verhaltensmuster auch heute noch als selbstverständlich<br />
empfunden. Es bleibt daher dem einzelnen vorbehalten, ob er<br />
seine Trauer durch ein auf eine bestimmte Dauer abgestimmtes<br />
Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck<br />
bringt.<br />
Anlässlich der Trauerfeier sollte aber dennoch von den nächsten<br />
Angehörigen schwarze oder dunkle Kleidung getragen werden.<br />
Während Trauerkleidung für Kinder weder notwendig noch<br />
angebracht ist, sollten Trauergäste einer dem Anlass entsprechenden<br />
Kleidung in gedeckten Farben den Vorzug geben.<br />
Telefonseelsorge<br />
Jene Personen, die nach dem Ableben eines ihnen nahestehenden<br />
Menschen eine Aussprache suchen, haben die<br />
Möglichkeit rund um die Uhr mit dem Notrufdienst der<br />
Telefonseelsorge der katholischen und evangelischen Kirche,<br />
Rufnummer 177-0, Kontakt aufzunehmen.<br />
Auch steht ihnen das mobile Hospiz des Roten Kreuzes Kirchdorf<br />
Tel.: 07582/63581-25 mit qualifiziertem einfühlsamen Personal<br />
gerne zur Verfügung.<br />
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