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Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet<br />

werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für <strong>Sie</strong>. Es ist daher<br />

zweckmässig, folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns<br />

mitzubringen:<br />

� Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)<br />

� Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

� Heiratsurkunde der letzten Ehe<br />

� Meldezettel<br />

� Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r)<br />

� gerichtliches Scheidungsdekret (wenn geschieden)<br />

� Nachweis des akademischen Grades<br />

� Reisepass nur bei Ausländern<br />

� falls <strong>Sie</strong> Dokumente nicht finden, werden sie von uns besorgt. <strong>Sie</strong><br />

brauchen keine langwierigen Beöhrdengaenge machen.<br />

Die Abrechnung von Sterbevorsorgeversicherungen (Wiener Verein)<br />

<strong>können</strong> wir für sie beantragen. Nehmen sie daher entsprechende<br />

Polizzen zu uns mit. Wir versuchen ihnen auch viele weitere<br />

Besorgungen und Wege abzunehmen bzw. zu erleichtern.<br />

Erd-, Feuer-, See<strong>bestattung</strong>, Überführung<br />

Was bei der Erd<strong>bestattung</strong> zu beachten ist:<br />

Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muß geprüft werden, ob es<br />

belegt werden kann. Auf unseren Friedhöfen <strong>können</strong> innerhalb<br />

von 10 bis 15 Jahren zwei Personen in einem Familiengrab<br />

bestattet werden. Nach Möglichkeit wird immer ein Tiefgrab<br />

gemacht.<br />

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