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Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom<br />
regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. <strong>Sie</strong> soll noch einmal<br />
die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem<br />
verstorbenen Angehörigen zusteht.<br />
Folgende Leistungen werden von der<br />
Bestattung Krennmayr übernommen:<br />
� Alles für die Erd- und Feuer<strong>bestattung</strong> und Überführung.<br />
� Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere<br />
� Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und<br />
Urnen in großer Auswahl<br />
� Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen,<br />
das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof.<br />
� Gestaltung der Abendandachten<br />
� Gestaltung und Leitung der Trauerfeier<br />
� Benachrichtigung der Kirche<br />
� Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung<br />
� Auswahl der Grabstelle<br />
� Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten<br />
� Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen<br />
� Abtragung, Nachbeschriftung und Montage der Grabanlage<br />
� Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen<br />
� Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen<br />
� Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen<br />
� Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals<br />
� Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein<br />
� Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit<br />
� Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns<br />
verauslagt<br />
� Leihlaterne und Leiheinfassung werden für ein Jahr kostenlos<br />
zur Verfügung gestellt<br />
� Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar<br />
� Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen<br />
einzugehen und vieles mehr...<br />
Abräumen der Blumen von der Grabstelle<br />
Üblich ist, dass die Blumengebinde innerhalb von 6 Wochen nach<br />
einer Beilegung vom Grab entfernt werden. Dies geschieht bei uns<br />
automatisch und ist im Preis des Totengräbers enthalten. Sind die<br />
anlässlich der Beisetzung des Verstorbenen auf der GrabsteIle<br />
abgelegten Kränze und Buketts unansehnlich geworden, <strong>können</strong><br />
<strong>diese</strong> jedoch auch früher entfern werden- ein Anruf genügt.<br />
Bei der Errichtung von Gedenkzeichen ist auf die Bestimmungen der<br />
Friedhofsordnung Bedacht zu nehmen. Bei der Gestaltung der<br />
Grabstelle sollte dem handwerklich-künstlerisch gestalteten<br />
Denkmal der Vorzug gegeben werden. Die allseitig steinmetzmäßig<br />
bearbeiteten Grabzeichen sollen sich harmonisch in die Umgebung<br />
einfügen.<br />
Abmeldungen von div. Berechtigungen:<br />
Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist<br />
beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hierzu<br />
erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den<br />
Telegraphenbauämtern erhältlich.<br />
Zur Abmeldung des Gas- Fernwärme- und Strombezuges genügt es<br />
normalerweise die Lieferanten telefonisch in Kenntnis zu setzen.<br />
Ansonsten genügt die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde.<br />
Bei <strong>diese</strong>m Gespräch werden allfällige Fragen geklärt bzw. ein<br />
Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage<br />
vereinbart. Selbstverständlich kann auch schriftlich oder persönlich<br />
durch Vorsprache der Todesfall angezeigt werden.<br />
Auf die Abbestellung von Abonnements sowie die Kündigung von<br />
Mietverträgen und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen,<br />
Gewerkschaften usw. ist Bedacht zu nehmen. Ebenso sind Daueraufträge<br />
bei Geldinstituten zu stornieren sowie Bausparverträge,<br />
Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. entsprechend abändern<br />
zu lassen.<br />
Auch auf die Rücklegung beziehungsweise Änderung bestehender<br />
Gewerbeberechtigungen ist Bedacht zu nehmen.<br />
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