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Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom<br />

regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. <strong>Sie</strong> soll noch einmal<br />

die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem<br />

verstorbenen Angehörigen zusteht.<br />

Folgende Leistungen werden von der<br />

Bestattung Krennmayr übernommen:<br />

� Alles für die Erd- und Feuer<strong>bestattung</strong> und Überführung.<br />

� Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere<br />

� Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und<br />

Urnen in großer Auswahl<br />

� Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen,<br />

das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof.<br />

� Gestaltung der Abendandachten<br />

� Gestaltung und Leitung der Trauerfeier<br />

� Benachrichtigung der Kirche<br />

� Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung<br />

� Auswahl der Grabstelle<br />

� Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten<br />

� Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen<br />

� Abtragung, Nachbeschriftung und Montage der Grabanlage<br />

� Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen<br />

� Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen<br />

� Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen<br />

� Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals<br />

� Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein<br />

� Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit<br />

� Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns<br />

verauslagt<br />

� Leihlaterne und Leiheinfassung werden für ein Jahr kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt<br />

� Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar<br />

� Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen<br />

einzugehen und vieles mehr...<br />

Abräumen der Blumen von der Grabstelle<br />

Üblich ist, dass die Blumengebinde innerhalb von 6 Wochen nach<br />

einer Beilegung vom Grab entfernt werden. Dies geschieht bei uns<br />

automatisch und ist im Preis des Totengräbers enthalten. Sind die<br />

anlässlich der Beisetzung des Verstorbenen auf der GrabsteIle<br />

abgelegten Kränze und Buketts unansehnlich geworden, <strong>können</strong><br />

<strong>diese</strong> jedoch auch früher entfern werden- ein Anruf genügt.<br />

Bei der Errichtung von Gedenkzeichen ist auf die Bestimmungen der<br />

Friedhofsordnung Bedacht zu nehmen. Bei der Gestaltung der<br />

Grabstelle sollte dem handwerklich-künstlerisch gestalteten<br />

Denkmal der Vorzug gegeben werden. Die allseitig steinmetzmäßig<br />

bearbeiteten Grabzeichen sollen sich harmonisch in die Umgebung<br />

einfügen.<br />

Abmeldungen von div. Berechtigungen:<br />

Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist<br />

beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hierzu<br />

erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den<br />

Telegraphenbauämtern erhältlich.<br />

Zur Abmeldung des Gas- Fernwärme- und Strombezuges genügt es<br />

normalerweise die Lieferanten telefonisch in Kenntnis zu setzen.<br />

Ansonsten genügt die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde.<br />

Bei <strong>diese</strong>m Gespräch werden allfällige Fragen geklärt bzw. ein<br />

Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage<br />

vereinbart. Selbstverständlich kann auch schriftlich oder persönlich<br />

durch Vorsprache der Todesfall angezeigt werden.<br />

Auf die Abbestellung von Abonnements sowie die Kündigung von<br />

Mietverträgen und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen,<br />

Gewerkschaften usw. ist Bedacht zu nehmen. Ebenso sind Daueraufträge<br />

bei Geldinstituten zu stornieren sowie Bausparverträge,<br />

Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. entsprechend abändern<br />

zu lassen.<br />

Auch auf die Rücklegung beziehungsweise Änderung bestehender<br />

Gewerbeberechtigungen ist Bedacht zu nehmen.<br />

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