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WIR HELFEN WEITER<br />

Seit mehr als 15 Jahren vertrauen die Familien bei<br />

einem Todesfall der Bestattung Krennmayr, weil sie<br />

für die gesamte Bestattung sorgt, alle Kosten<br />

verauslagt, mit Versicherungen abrechnet, und den<br />

Angehörigen mühselige Besorgungen abnimmt.<br />

Rufen <strong>Sie</strong> uns sofort bei einem Todesfall, wir sind<br />

Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags, erreichbar.<br />

Auf Wunsch kommen wir auch ins Haus.<br />

Verlassenschaftsabhandlung:<br />

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet,<br />

für das der vom Gericht nach Wohnort zuständige Notar<br />

zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der<br />

zuständige Notar bei Gericht oder bei der Bestattung erfragt und<br />

von den Erben selbst aufgesucht werden. In allen anderen Fällen<br />

werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme<br />

eingeladen. Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende<br />

Unterlagen -soweit vorhanden -vorzubereiten und mitzunehmen:<br />

1. Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten<br />

Verwandten<br />

2. Standesdokumente Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls<br />

Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel<br />

3. letztwillige Verfügungen<br />

4. Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum<br />

Sachwalter<br />

5. letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen,<br />

6. kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass:<br />

Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung,<br />

Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen,<br />

Grundbuchsauszüge und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge,<br />

Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere, etc.<br />

7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen an lässlich<br />

der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.<br />

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das<br />

Verlassenschaftsverfahren.<br />

Je nach den zur Verlassenschaft gehörenden Verbindlichkeiten<br />

(Nachlaßschulden) wird im Einvernehmen mit dem Notar zu<br />

entscheiden sein, ob man eine bedingte oder unbedingte<br />

Erbserklärung abgibt bzw. ob man sich des Erbes entschlägt.<br />

Es ist auch möglich, selbst einen Rechtsanwalt oder einen Notar mit<br />

der Verlassenschaftsabhandlung zu betrauen, der dann Kontakt mit<br />

dem Gerichtskommissär aufnimmt.<br />

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