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BESTATTUNG KRENNMAYR<br />

W i l h e l m K r e n n m a y r<br />

A-4560 Kirchdorf/Krems<br />

Hausmanningerstraße 4<br />

Tel.: 0 75 82 / 61 333<br />

Fax: 0 75 82 / 61 333-4<br />

Mobil.: 0664 / 32 01 999<br />

office@<strong>krennmayr</strong>.com<br />

www.<strong>krennmayr</strong>.com<br />

R a t g e b e r<br />

BESTATTUNG<br />

KRENNMAYR<br />

i m T r a u e r f a l l


2<br />

WIR HELFEN WEITER<br />

Seit mehr als 15 Jahren vertrauen die Familien bei<br />

einem Todesfall der Bestattung Krennmayr, weil sie<br />

für die gesamte Bestattung sorgt, alle Kosten<br />

verauslagt, mit Versicherungen abrechnet, und den<br />

Angehörigen mühselige Besorgungen abnimmt.<br />

Rufen <strong>Sie</strong> uns sofort bei einem Todesfall, wir sind<br />

Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags, erreichbar.<br />

Auf Wunsch kommen wir auch ins Haus.<br />

Verlassenschaftsabhandlung:<br />

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet,<br />

für das der vom Gericht nach Wohnort zuständige Notar<br />

zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der<br />

zuständige Notar bei Gericht oder bei der Bestattung erfragt und<br />

von den Erben selbst aufgesucht werden. In allen anderen Fällen<br />

werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme<br />

eingeladen. Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende<br />

Unterlagen -soweit vorhanden -vorzubereiten und mitzunehmen:<br />

1. Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten<br />

Verwandten<br />

2. Standesdokumente Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls<br />

Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel<br />

3. letztwillige Verfügungen<br />

4. Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum<br />

Sachwalter<br />

5. letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen,<br />

6. kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass:<br />

Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung,<br />

Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen,<br />

Grundbuchsauszüge und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge,<br />

Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere, etc.<br />

7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen an lässlich<br />

der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.<br />

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das<br />

Verlassenschaftsverfahren.<br />

Je nach den zur Verlassenschaft gehörenden Verbindlichkeiten<br />

(Nachlaßschulden) wird im Einvernehmen mit dem Notar zu<br />

entscheiden sein, ob man eine bedingte oder unbedingte<br />

Erbserklärung abgibt bzw. ob man sich des Erbes entschlägt.<br />

Es ist auch möglich, selbst einen Rechtsanwalt oder einen Notar mit<br />

der Verlassenschaftsabhandlung zu betrauen, der dann Kontakt mit<br />

dem Gerichtskommissär aufnimmt.<br />

19


18<br />

Rückgabe von Waffen, Waffenbesitzkarten:<br />

Bei waffenrechtlichen Urkunden eines Verstorbenen (Waffenpässe,<br />

Waffenbesitzkarten, Waffenscheine) handelt es sich um persönliche<br />

Urkunden. Das Waffengesetz 1986 sieht keine Verpflichtung zur<br />

Zurücklegung <strong>diese</strong>r Urkunden vor. Zu beachten ist, daß der Erbe<br />

oder Vermächtnisnehmer den Erwerb von Faustfeuerwaffen binnen<br />

sechs Monaten nach Erlangen des Besitzes der Behörde<br />

(Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen hat, wenn er nicht auf Grund<br />

eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zum Besitz der<br />

Faustfeuerwaffe berechtigt ist. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung<br />

empfiehlt es sich jedoch, um später behördliche Nachforschungen<br />

zu vermeiden, auch für jene Personen, welche schon im Besitze einer<br />

waffenrechtlichen Urkunde sind, der Behörde die Übernahme der<br />

Waffe im Erbwege anzuzeigen, damit der Besitzstand in den<br />

behördlichen Unterlagen berichtigt werden kann.<br />

Rückgabe Führerschein, Kraftfahrzeug usw:<br />

Ebenso wie die Berechtigung, Waffen zu führen, ist die<br />

Lenkerberechtigung (Führerschein) ein persönliches Recht, das mit<br />

dem Tod des Besitzers erlischt. Das Kraftfahrgesetz sieht eine<br />

Rückgabeverpflichtung für den Führerschein nicht vor.<br />

Ist auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder<br />

Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muß der zur Vertretung des<br />

Nachlasses Berufene (das ist der Notar) die Behörde vom Tod des<br />

Zulassungsbesitzers verständigen.<br />

Wird das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug nicht weiter<br />

benützt, so müssen Kennzeichentafel(n) und Zulassungsschein unter<br />

Anschluß einer Verständigung, daß der Zulassungsbesitzer<br />

verstorben ist, der Zulassungsbehörde übermittelt werden. Die<br />

Abmeldung erfolgt dann durch die Zulassungsbehörde.<br />

Inhalt<br />

A). Die letzten Dinge ordnen<br />

Seite<br />

-Einleitung. 2<br />

-Inhalt 3<br />

-Leistungen der Bestattung Krennmayr. 4<br />

-Vorsorglicher Bestattungsauftrag. 4<br />

-Schlußabrechnung 5<br />

B). Erd-, Feuer-, See<strong>bestattung</strong>, Überführung<br />

-Erd<strong>bestattung</strong> 6<br />

-Feuer<strong>bestattung</strong>. 7<br />

-Urnen<strong>bestattung</strong><br />

-Heimholung, Überführung. 9<br />

C). Sonstige Hinweise<br />

-Trauerkleidung. 11<br />

-Bewirtung der Trauergäste. 11<br />

-Grabdenkmal 12<br />

-Grabpflege 12<br />

-Haushaltsauflösung. 13<br />

D) Welche Ansprüche entstehen<br />

durch einen Todesfall? 14<br />

E) Steuerliche Probleme bei einem Todesfall 18<br />

F). Persönliche Aufzeichnungen. 21<br />

G). Testament und Nachlaß. 19<br />

3


Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom<br />

regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. <strong>Sie</strong> soll noch einmal<br />

die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem<br />

verstorbenen Angehörigen zusteht.<br />

Folgende Leistungen werden von der<br />

Bestattung Krennmayr übernommen:<br />

� Alles für die Erd- und Feuer<strong>bestattung</strong> und Überführung.<br />

� Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere<br />

� Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und<br />

Urnen in großer Auswahl<br />

� Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen,<br />

das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof.<br />

� Gestaltung der Abendandachten<br />

� Gestaltung und Leitung der Trauerfeier<br />

� Benachrichtigung der Kirche<br />

� Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung<br />

� Auswahl der Grabstelle<br />

� Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten<br />

� Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen<br />

� Abtragung, Nachbeschriftung und Montage der Grabanlage<br />

� Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen<br />

� Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen<br />

� Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen<br />

� Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals<br />

� Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein<br />

� Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit<br />

� Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns<br />

verauslagt<br />

� Leihlaterne und Leiheinfassung werden für ein Jahr kostenlos<br />

zur Verfügung gestellt<br />

� Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar<br />

� Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen<br />

einzugehen und vieles mehr...<br />

Abräumen der Blumen von der Grabstelle<br />

Üblich ist, dass die Blumengebinde innerhalb von 6 Wochen nach<br />

einer Beilegung vom Grab entfernt werden. Dies geschieht bei uns<br />

automatisch und ist im Preis des Totengräbers enthalten. Sind die<br />

anlässlich der Beisetzung des Verstorbenen auf der GrabsteIle<br />

abgelegten Kränze und Buketts unansehnlich geworden, <strong>können</strong><br />

<strong>diese</strong> jedoch auch früher entfern werden- ein Anruf genügt.<br />

Bei der Errichtung von Gedenkzeichen ist auf die Bestimmungen der<br />

Friedhofsordnung Bedacht zu nehmen. Bei der Gestaltung der<br />

Grabstelle sollte dem handwerklich-künstlerisch gestalteten<br />

Denkmal der Vorzug gegeben werden. Die allseitig steinmetzmäßig<br />

bearbeiteten Grabzeichen sollen sich harmonisch in die Umgebung<br />

einfügen.<br />

Abmeldungen von div. Berechtigungen:<br />

Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist<br />

beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hierzu<br />

erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den<br />

Telegraphenbauämtern erhältlich.<br />

Zur Abmeldung des Gas- Fernwärme- und Strombezuges genügt es<br />

normalerweise die Lieferanten telefonisch in Kenntnis zu setzen.<br />

Ansonsten genügt die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde.<br />

Bei <strong>diese</strong>m Gespräch werden allfällige Fragen geklärt bzw. ein<br />

Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage<br />

vereinbart. Selbstverständlich kann auch schriftlich oder persönlich<br />

durch Vorsprache der Todesfall angezeigt werden.<br />

Auf die Abbestellung von Abonnements sowie die Kündigung von<br />

Mietverträgen und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen,<br />

Gewerkschaften usw. ist Bedacht zu nehmen. Ebenso sind Daueraufträge<br />

bei Geldinstituten zu stornieren sowie Bausparverträge,<br />

Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. entsprechend abändern<br />

zu lassen.<br />

Auch auf die Rücklegung beziehungsweise Änderung bestehender<br />

Gewerbeberechtigungen ist Bedacht zu nehmen.<br />

4 17


12<br />

Liste der Blumenspenden<br />

Die Namen der Blumenspender werden von uns notiert und <strong>können</strong><br />

dem Kranz- und Blumenspendenverzeichnis entnommen werden.<br />

Diese Unterlagen werden den Hinterbliebenen in einer schönen<br />

Erinnerungsmappe mit der Rechnung ausgefolgt oder zugesandt.<br />

Was ist bei einem Todesfall zu veranlassen?<br />

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die -je nachdem wo der Tod<br />

eingetreten ist -in einer bestimmten Reihenfolge und auch innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind.<br />

Darüber hinaus sind noch Überlegungen hinsichtlich der<br />

Versargung des Verstorbenen, der Art und des Ablaufes der<br />

Bestattungsdurchführung, der Gestaltung der Parten usw.<br />

anzustellen. Wir empfehlen daher, nach Eintritt eines Todesfalles<br />

unverzüglich mit uns Verbindung aufzunehmen. Wir werden <strong>Sie</strong><br />

nicht nur ausführlich informieren, sondern auch bemüht sein, Ihnen<br />

die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen.<br />

Grundsätzlich gilt, daß bei jedem Todesfall eine Totenbeschau und<br />

eine Eintragung im Sterbebuch der Personenstandsbehörde zu<br />

erfolgen hat. Wer die Anzeige eines Todesfalles zur Totenbeschau<br />

vorzunehmen hat, richtet sich nach dem Ort, an dem der Tod<br />

eingetreten ist. Trat der Tod in einem Krankenhaus oder einer<br />

anderen Anstalt ein, dann wird die Totenbeschau durch die<br />

betreffende Anstalt veranlasst, trat der Tod in einer Wohnung oder<br />

anderen Unterkunft ein, dann ist zu <strong>diese</strong>r Anzeige ein bestimmter<br />

gesetzlich vorgeschriebener Personenkreis verpflichtet.<br />

Die Eintragung im Sterbebuch hat hingegen immer bei dem für den<br />

Sterbeort zuständigen Standesamt - möglichst an dem, dem<br />

Sterbetag folgenden Werktag - zu erfolgen. Zur Anzeige des Todes<br />

beim Standesamt ist ebenfalls ein bestimmter Personenkreis<br />

gesetzlich verpflichtet.<br />

Für das Ergebnis der Totenbeschau bei einem Todesfall im<br />

Wohnhaus ist auch von Bedeutung, ob der Verstorbene vor seinem<br />

Ableben in ärztlicher Behandlung stand. Die Behandlung ist dem<br />

Totenbeschauarzt durch einen vom Hausarzt auszustellenden<br />

Behandlungsschein zu bestätigen. Kann kein Behandlungsschein<br />

beigebracht werden, oder kann die Todesursache nicht eindeutig<br />

geklärt werden, dann erfolgt in der Regel eine Obduktion des<br />

Verstorbenen.<br />

5


6<br />

Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet<br />

werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für <strong>Sie</strong>. Es ist daher<br />

zweckmässig, folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns<br />

mitzubringen:<br />

� Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)<br />

� Staatsbürgerschaftsnachweis<br />

� Heiratsurkunde der letzten Ehe<br />

� Meldezettel<br />

� Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r)<br />

� gerichtliches Scheidungsdekret (wenn geschieden)<br />

� Nachweis des akademischen Grades<br />

� Reisepass nur bei Ausländern<br />

� falls <strong>Sie</strong> Dokumente nicht finden, werden sie von uns besorgt. <strong>Sie</strong><br />

brauchen keine langwierigen Beöhrdengaenge machen.<br />

Die Abrechnung von Sterbevorsorgeversicherungen (Wiener Verein)<br />

<strong>können</strong> wir für sie beantragen. Nehmen sie daher entsprechende<br />

Polizzen zu uns mit. Wir versuchen ihnen auch viele weitere<br />

Besorgungen und Wege abzunehmen bzw. zu erleichtern.<br />

Erd-, Feuer-, See<strong>bestattung</strong>, Überführung<br />

Was bei der Erd<strong>bestattung</strong> zu beachten ist:<br />

Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muß geprüft werden, ob es<br />

belegt werden kann. Auf unseren Friedhöfen <strong>können</strong> innerhalb<br />

von 10 bis 15 Jahren zwei Personen in einem Familiengrab<br />

bestattet werden. Nach Möglichkeit wird immer ein Tiefgrab<br />

gemacht.<br />

11


10<br />

Gedenkbilder<br />

Im Gegensatz zum "Partezettel", der über das Ableben einer Person<br />

informieren soll, dienen Gedenkbilder, auch "Sterbebildchen"<br />

genannt, der Erinnerung an den Toten und werden beim Begräbnis<br />

an die Trauergäste verteilt oder später -entsprechend formuliert -<br />

als Danksagung oder aber mit der Danksagung ausgesandt.<br />

Über die Gestaltung und Ausführung solcher Gedenkbilder<br />

informieren wir sie gerne mittels unserer aufliegenden Muster.<br />

Kondolenz<br />

Jeder Empfänger einer Todesanzeige sollte sein Beileid durch ein<br />

Kondolenzschreiben ausdrücken. Nimmt man persönlich an der<br />

Trauerfeier teil, kann das Beileidsschreiben entfallen. In <strong>diese</strong>m<br />

Fall drückt man den Angehörigen sein Beileid entweder beim<br />

Betreten des Aufbahrungsraumes oder an der GrabsteIle, nach<br />

dem Ende der Trauerfeier, aus.<br />

Wenn nicht ausdrücklich verlautbart wird, dass von Beileidsbezeugungen<br />

abzusehen ist, wird man, wenn sich die Angehörigen<br />

im Aufbahrungsraum oder im Bereich der Grabsteile entsprechend<br />

aufstellen, davon ausgehen <strong>können</strong>, dass Beileidsbekundungen<br />

erwünscht sind. Wenn von der Familie keine<br />

anderen Wünsche geäußert werden, sollte den Angehörigen aber<br />

nur einmal, nach dem Ende der Trauerfeier bei der Grabstelle, das<br />

Beileid ausgesprochen werden.<br />

Blumenspendenablöse<br />

Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen ist<br />

schmerzlich. Die dem Verstorbenen gewidmeten Blumenspenden<br />

<strong>können</strong> den Angehörigen zwar <strong>diese</strong>n Schmerz nicht nehmen,<br />

aber als Zeichen des Gedenkens und der Verehrung einen<br />

gewissen Trost bieten. Wenn jedoch der Verstorbene zu seinen<br />

Lebzeiten einer karitativen oder wohltätigen Organisation<br />

nahestand, findet man auf der Parte oft den Hinweis, von<br />

Blumenspenden abzusehen und an deren Stelle einer bestimmten<br />

Organisation eine Geldspende zu überweisen.<br />

War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, muß das Grab später<br />

auf einen neuen Grabnutzungsberechtigten umgeschrieben<br />

werden. Die Reihenfolge des Anspruchsrechtes entspricht der<br />

Erbfolge.<br />

Das Grab wird meist einen Tag vor der Beerdigung geöffnet,<br />

Grabschmuck und Anpflanzung sind rechtzeitig zu entfernen.<br />

Wenn sich das Grabdenkmal nicht auf einem Grundfundament<br />

befindet, wird es durch unseren Grabsteinbetrieb Krennmayr oder<br />

einen Steinmetz ihrer Wahl entfernt und gelagert.<br />

Wenn kein Grab vorhanden ist, <strong>können</strong> <strong>Sie</strong> aus vielen freien<br />

Gräbern auswählen.<br />

Bei Friedhöfen in anderen Gemeinden kann nur derjenige ein<br />

Grab erwerben, der auch seinen ständigen Wohnsitz in <strong>diese</strong>m<br />

Gemeindebereich hat.<br />

Nachfolgende Arbeiten, wie das wegräumen der Kränze und<br />

Bukets (6 Wochen nach einem Todesfall) und die Errichtung des<br />

Grabhügels mit einer provisorischen Einfassung wird von uns<br />

automatisch erledigt.<br />

Feuer<strong>bestattung</strong> und Urnenbeisetzung<br />

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Asche eines<br />

Verstorbenen in einem Friedhofsgrab oder einer Urnenwand<br />

beigesetzt werden; die Ausfolgung der Asche an die<br />

Hinterbliebenen ist nur dann gestattet, wenn die Urne zu Hause in<br />

einer Art Hauskapelle oder auf dem Grundstück in einem<br />

würdigen piaetätvollem Platz beigesetzt werden kann. Die<br />

Bewilligung zur Beisetzung einer Urne ausserhalb eines Friedhofes<br />

wird von uns für <strong>Sie</strong> besorgt.<br />

Das ausstreuen der Asche ist in Österreich gesetzlich verboten.<br />

Bei einer Feuer<strong>bestattung</strong> gelten für die Aufbahrung des<br />

Verstorbenen und den Ablauf der Trauerfeier annähernd die<br />

gleichen Grundsätze wie bei einer Erd<strong>bestattung</strong>. Zu einer<br />

Kremationsfeier <strong>können</strong> daher auch alle Arten von Blumenspenden<br />

gewidmet werden.<br />

7


8<br />

Auf Wunsch bringen wir alle Blumen und Kränze zu einem auf<br />

demselben Friedhof befindlichen Familiengrab. Bei Urnengräbern<br />

bitten wir jedoch, im Hinblick auf den sehr beschränkten Platz, um<br />

Auswahl einer den Platzverhältnissen entsprechenden Anzahl von<br />

Blumenspenden.<br />

Die Höchstausmaße der Grabstellen richten sich nach der<br />

Friedhofsverordnung.<br />

Für die bauliche Ausgestaltung einer Grabstelle sowie für die<br />

Errichtung einer Grabstätte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird anlässlich der ersten<br />

Beisetzung, in der Regel auf zehn Jahre, erworben; eine<br />

Verlängerung nach Ablauf <strong>diese</strong>r Frist -auf weitere drei Jahre ist<br />

unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine <strong>diese</strong>r<br />

Voraussetzungen ist, daß die Ausgestaltung der Grabstelle der<br />

übernommenen Verpflichtung entspricht. Das bedeutet, dass sich<br />

Grabstellen immer in einem baulich und gärtnerisch einwandfreien<br />

Zustand befinden müssen.<br />

Vor Ablauf der Benützungsdauer werden sie durch die Friedhofsverwalung<br />

verständigt um die Grabmiete eventuell zu verlängern,<br />

oder das Grab aufzulassen. Die jeweilige Laufzeit ist aus der<br />

Quittung über die Einzahlung der Entgelte für die Friedhofsverwaltung<br />

zu ersehen. Wird das Entgelt innerhalb des genannten<br />

Zeitraumes nicht bezahlt, verfällt die GrabsteIle und wird in der<br />

Folge bei Bedarf, nach Entfernung des Grabinventares, neu<br />

vergeben.<br />

Das Benützungsrecht steht ursprünglich nur dem Erwerber zu und<br />

wird nur auf einen Erben des Benützungsberechtigten übertragen.<br />

Umfassende Auskünfte über die Grabstellenarten und<br />

Grabstellenausgestaltung, über den Erwerb, die Dauer, die<br />

Verlängerung, den Übergang, den Verzicht oder das Erlöschen des<br />

Benützungsrechtes sowie über die Höhe der Entgelte u. a. m. erteilt<br />

die Friedhofsverwaltung.<br />

Trauerkleidung, Trauerzeit<br />

Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterschied man zwischen<br />

"tiefer" und "gewöhnlicher" Trauer, wobei die Dauer der Trauerzeit<br />

vom Verwandtschaftsgrad abhängig war. Das Anwachsen der<br />

Städte und die damit verbundene Änderung in den Lebensgewohnheiten<br />

haben zu einer Lockerung <strong>diese</strong>s Brauches geführt.<br />

In kleineren Gemeinschaften, in denen noch engere Beziehungen<br />

bestehen, werden jedoch den örtlichen Sitten entsprechende<br />

Verhaltensmuster auch heute noch als selbstverständlich<br />

empfunden. Es bleibt daher dem einzelnen vorbehalten, ob er<br />

seine Trauer durch ein auf eine bestimmte Dauer abgestimmtes<br />

Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck<br />

bringt.<br />

Anlässlich der Trauerfeier sollte aber dennoch von den nächsten<br />

Angehörigen schwarze oder dunkle Kleidung getragen werden.<br />

Während Trauerkleidung für Kinder weder notwendig noch<br />

angebracht ist, sollten Trauergäste einer dem Anlass entsprechenden<br />

Kleidung in gedeckten Farben den Vorzug geben.<br />

Telefonseelsorge<br />

Jene Personen, die nach dem Ableben eines ihnen nahestehenden<br />

Menschen eine Aussprache suchen, haben die<br />

Möglichkeit rund um die Uhr mit dem Notrufdienst der<br />

Telefonseelsorge der katholischen und evangelischen Kirche,<br />

Rufnummer 177-0, Kontakt aufzunehmen.<br />

Auch steht ihnen das mobile Hospiz des Roten Kreuzes Kirchdorf<br />

Tel.: 07582/63581-25 mit qualifiziertem einfühlsamen Personal<br />

gerne zur Verfügung.<br />

13


12<br />

Krankenhäuser<br />

Kirchdorf 07582/6960<br />

<strong>Sie</strong>rning 07259/2142<br />

Wels 07242/4150<br />

AKH Linz 0732/78060<br />

UKH Linz 0732/6920<br />

Wagner Jauregg Linz 0732/69210<br />

Barmherzige Brüder Linz 0732/78970<br />

Barmh. Schwestern Linz 0732/76770<br />

Elisabethinnen Linz 0732/76760<br />

AKH Wels 07242/4150<br />

AKH Steyr 07252/8800<br />

AKH Wien 01/40400<br />

Traueranzeige<br />

Der "Partezettel", die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast<br />

immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses<br />

verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck "faire<br />

part", das heißt “anzeigen”, ab und dürfte vermutlich Ende des 17.<br />

Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an keine bestimmte Person<br />

gerichtet, sondern wird den Empfängern einzeln zugesandt. Form<br />

und Inhalt der Partezettel haben, dem Zeitgeschmack entsprechend,<br />

Veränderungen erfahren. Die geprägten oder stark verzierten<br />

Ränder sind immer seltener geworden, und die starre Formulierung<br />

der Texte wurde mehr den persönlichen Verhältnissen angepasst.<br />

Die Einschaltung von Trauernachrichten<br />

in den Tageszeitungen<br />

ist im allgemeinen nur<br />

d a n n ü b l i c h , w e n n d e r<br />

Verstorbene eine im öffentlichen<br />

Leben bekannte Persönlichkeit<br />

war und man daher mit der<br />

Zeitungseinschaltung einen<br />

größeren, nicht näher bekannten<br />

Personenkreis ansprechen will.<br />

Ablauf der Trauerfeier:<br />

Ortsüblich ist, dass sich die Angehörigen und die nächsten<br />

Verwandten, eine halbe Stunde vor Beginn der offiziellen Trauerfeier<br />

in der Friedhofkapelle einfinden, um sich in aller Ruhe vom<br />

Verstorbenen verabschieden zu <strong>können</strong> und ev. von anderen<br />

Besuchern Beileidsbezeugungen entgegennehmen zu <strong>können</strong>.<br />

In Kirchdorf sollten die Angehörigen eine viertel Stunde vor Beginn<br />

der offiziellen Trauerfeier, frei zur Kirche vorgehen (kein<br />

geschlossener Trauerzug). Die Angehörigen sollten vor Beginn der<br />

hl. Messe in den vorderen rechten Bänken Platz nehmen.<br />

Messe - eventuelle Nachrufreden - Aussegnung in der Kirche -<br />

Prozession zum Friedhof - am Friedhof werden die Trauerbilder<br />

ausgeteilt (Das Geld welches beim austeilen der Trauerbilder<br />

eingesammelt wird erhält das Pfarramt und wird für eine heilige<br />

Messe für den Verstorbenen, für die Friedhofsverwaltung und<br />

Friedhofserhaltung - Unkraut jäten, Pflege der Gehwege, Kies für<br />

Allerheiligen, Wasser für Friedhof, Restaurierungen..... verwendet).<br />

In Schlierbach ist vor Beginn der hl. Messe, vor dem Kircheneingang<br />

noch die Aussegnung mit Gebeten, welche nach verstummen der<br />

Glocken beginnen, (fünf Vater Unser, fünf Gegrüsset seist Du Maria,<br />

mit der Einfügung jeweils eines Gesätzchens des schmerzhaften<br />

Rosenkranzes: .... der für uns Blut geschwitzt hat, ...der für uns<br />

gegeißelt worden ist, .... der für uns mit Dornen gekrönt worden ist,<br />

.... der für uns das schwere Kreuz getragen hat, ....der für uns<br />

gekreuzigt worden ist; abschließend wird noch das<br />

Glaubensbekenntnis gebetet).<br />

Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der<br />

Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altargitter die<br />

Trauerbilder ausgeteilt werden (von dem Geld, welches beim<br />

austeilen der Trauerbilder eingehoben wird, werden Messen für<br />

den/die Verstorbene/n gelesen).<br />

Nach dem Reqiem werden eventuelle Nachrufe gehalten,<br />

anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, im<br />

Anschluss daran beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher<br />

9


10<br />

die nächsten Angehörigen natürlich die Nächsten hinter dem Sarg<br />

sind. Nach der Einsegnung am offenen Grabe, dem Dank und der<br />

Einladung zum Totenmahl erfolgt für die Angehörigen der Gang<br />

zum letzten Abschiednehmen am offenen Grabe, mit der Segnung<br />

mit Weihwasser, Erde und eventuellen Blumengebinden.<br />

Anschließend sollten sich die Angehörigen in einiger Entfernung<br />

vom Grabe aufstellen um die Beileidsbezeugungen entgegennehmen<br />

zu <strong>können</strong>.<br />

In Micheldorf und Heiligenkreuz ist vor Beginn der hl. Messe, vor<br />

der Friedhofskapelle noch die Aussegnung mit Gebeten, (ein Vater<br />

Unser, ein Gegrüßet seist Du Maria, abschließend wird noch das<br />

Glaubensbekenntnis gebetet).<br />

Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der<br />

Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altar die<br />

Trauerbilder ausgeteilt werden (das Geld, welches beim austeilen<br />

der Trauerbilder eingehoben wird, erhält das Pfarramt und wird für<br />

die Friedhofserhaltung, Pflege und Verwaltung verwendet)).<br />

Nach dem Requiem werden eventuelle Nachrufe gehalten,<br />

anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, im<br />

Anschluss daran beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher<br />

die nächsten Angehörigen natürlich die Nächsten hinter dem Sarg<br />

sind.<br />

Die Konduktfolge richtet sich bei einem Begräbnis nach der<br />

Paradeordnung des Bundesheeres: Kreuzträger - Musikkapelle -<br />

Formationen von Vereinen (Jägerschaft, Abordnung von Vereinen<br />

usw.... jeweils mit den Fahnenträgern an der Spitze, dahinter die<br />

Kranzträger, dahinter die Formation von Vereinen), dahinter die<br />

Geistlichkeit mit Ministranten, Sarg mit Sargträgern, Trauerfamilie,<br />

Ranghohe Personen, wobei der Ranghöchste dem Sarg am<br />

Nächsten ist und anschließend alle Trauergäste.<br />

Um einen würdigen und reibungslosen Ablauf der Trauerfeier<br />

gewährleisten zu <strong>können</strong>, sollte ihr Bestatter über eventuelle<br />

Nachrufredner, Ehrenformationen von Vereinen, musikalische<br />

Darbietungen und dgl. mehr, vor dem Begräbnis informiert sein.<br />

Pfarrämter:<br />

Kirchdorf röm. kath. 07582/62052 Dr.P. Raphael<br />

Evangelisches Kirchdorf 07582/62090-1 Pf. Heribert Binder<br />

Schlierbach 07582/83013-112 P. Robert<br />

07582/83013-110 Abt Altmann<br />

Wartberg 07587/71001 P. Nikolaus<br />

Nußbach 07587/8242 P. Friedrich<br />

Steinbach/Zbg. 07582/7217 P. Paulus<br />

Micheldorf 07582/62642 P. Florian<br />

Heiligenkreuz 07582/36611 P. Alfred<br />

Klaus u. Steyrling 07585/253 P.Severin<br />

Standesämter:<br />

Kirchdorf 07582/62238-23<br />

Schlierbach 07582/81255<br />

Micheldorf 07582/61250<br />

Inzersdorf 07582/81518<br />

Oberschlierbach 07582/62019<br />

Klaus 07585/255<br />

Kremsmünster 07583/52550<br />

Ried/Traunkreis 07588/72550<br />

Magistrat Linz 0732/7070-2540<br />

Magistrat Wels 07242/235-341<br />

Gärtnereien<br />

Blumen Göttel Kirchdorf 07582/62740<br />

Blume Exklusiv Kirchdorf 07582/51498<br />

Riedler Brigitte Seebach 07582/63104<br />

Blümchen Inzersdorf 07582/81877<br />

Sandras Blumenstube, Mdf. 07582/60727<br />

Altenheime<br />

Kirchdorf 07582/61600<br />

Ried/Traunkreis 07588/72160<br />

Kremsmünster 07583/5111<br />

Micheldorf 07582/ xxxx<br />

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