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BESTATTUNG KRENNMAYR<br />
W i l h e l m K r e n n m a y r<br />
A-4560 Kirchdorf/Krems<br />
Hausmanningerstraße 4<br />
Tel.: 0 75 82 / 61 333<br />
Fax: 0 75 82 / 61 333-4<br />
Mobil.: 0664 / 32 01 999<br />
office@<strong>krennmayr</strong>.com<br />
www.<strong>krennmayr</strong>.com<br />
R a t g e b e r<br />
BESTATTUNG<br />
KRENNMAYR<br />
i m T r a u e r f a l l
2<br />
WIR HELFEN WEITER<br />
Seit mehr als 15 Jahren vertrauen die Familien bei<br />
einem Todesfall der Bestattung Krennmayr, weil sie<br />
für die gesamte Bestattung sorgt, alle Kosten<br />
verauslagt, mit Versicherungen abrechnet, und den<br />
Angehörigen mühselige Besorgungen abnimmt.<br />
Rufen <strong>Sie</strong> uns sofort bei einem Todesfall, wir sind<br />
Tag und Nacht, auch sonn- und feiertags, erreichbar.<br />
Auf Wunsch kommen wir auch ins Haus.<br />
Verlassenschaftsabhandlung:<br />
Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet,<br />
für das der vom Gericht nach Wohnort zuständige Notar<br />
zum Gerichtskommissär bestellt wird. In dringenden Fällen kann der<br />
zuständige Notar bei Gericht oder bei der Bestattung erfragt und<br />
von den Erben selbst aufgesucht werden. In allen anderen Fällen<br />
werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme<br />
eingeladen. Es empfiehlt sich, zur Todfallsaufnahme folgende<br />
Unterlagen -soweit vorhanden -vorzubereiten und mitzunehmen:<br />
1. Namen, Adressen, Stand und Geburtsdaten der nächsten<br />
Verwandten<br />
2. Standesdokumente Sterbebuch, Geburtsurkunde, gegebenenfalls<br />
Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel<br />
3. letztwillige Verfügungen<br />
4. Vormundschaftsdekrete, Bescheide über die Bestellung zum<br />
Sachwalter<br />
5. letzte Pensionsabschnitte des Verstorbenen,<br />
6. kurze Aufstellung und Belege über den Nachlass:<br />
Bank-, Spar- und Wertpapierkonten, Vermögensteuererklärung,<br />
Versicherungsbelege, insbesondere Lebensversicherungspolizzen,<br />
Grundbuchsauszüge und Einheitswertbescheide, Übergabsverträge,<br />
Handelsregisterauszüge, Kfz-Papiere, etc.<br />
7. Aufstellung und Belege über Schulden sowie Auslagen an lässlich<br />
der letzten Krankheit, des Todesfalles und des Begräbnisses.<br />
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todfallsaufnahme vereinfacht das<br />
Verlassenschaftsverfahren.<br />
Je nach den zur Verlassenschaft gehörenden Verbindlichkeiten<br />
(Nachlaßschulden) wird im Einvernehmen mit dem Notar zu<br />
entscheiden sein, ob man eine bedingte oder unbedingte<br />
Erbserklärung abgibt bzw. ob man sich des Erbes entschlägt.<br />
Es ist auch möglich, selbst einen Rechtsanwalt oder einen Notar mit<br />
der Verlassenschaftsabhandlung zu betrauen, der dann Kontakt mit<br />
dem Gerichtskommissär aufnimmt.<br />
19
18<br />
Rückgabe von Waffen, Waffenbesitzkarten:<br />
Bei waffenrechtlichen Urkunden eines Verstorbenen (Waffenpässe,<br />
Waffenbesitzkarten, Waffenscheine) handelt es sich um persönliche<br />
Urkunden. Das Waffengesetz 1986 sieht keine Verpflichtung zur<br />
Zurücklegung <strong>diese</strong>r Urkunden vor. Zu beachten ist, daß der Erbe<br />
oder Vermächtnisnehmer den Erwerb von Faustfeuerwaffen binnen<br />
sechs Monaten nach Erlangen des Besitzes der Behörde<br />
(Bezirkshauptmannschaft) anzuzeigen hat, wenn er nicht auf Grund<br />
eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zum Besitz der<br />
Faustfeuerwaffe berechtigt ist. Auch ohne gesetzliche Verpflichtung<br />
empfiehlt es sich jedoch, um später behördliche Nachforschungen<br />
zu vermeiden, auch für jene Personen, welche schon im Besitze einer<br />
waffenrechtlichen Urkunde sind, der Behörde die Übernahme der<br />
Waffe im Erbwege anzuzeigen, damit der Besitzstand in den<br />
behördlichen Unterlagen berichtigt werden kann.<br />
Rückgabe Führerschein, Kraftfahrzeug usw:<br />
Ebenso wie die Berechtigung, Waffen zu führen, ist die<br />
Lenkerberechtigung (Führerschein) ein persönliches Recht, das mit<br />
dem Tod des Besitzers erlischt. Das Kraftfahrgesetz sieht eine<br />
Rückgabeverpflichtung für den Führerschein nicht vor.<br />
Ist auf den Namen des Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder<br />
Anhänger zum Verkehr zugelassen, so muß der zur Vertretung des<br />
Nachlasses Berufene (das ist der Notar) die Behörde vom Tod des<br />
Zulassungsbesitzers verständigen.<br />
Wird das auf den Verstorbenen zugelassene Fahrzeug nicht weiter<br />
benützt, so müssen Kennzeichentafel(n) und Zulassungsschein unter<br />
Anschluß einer Verständigung, daß der Zulassungsbesitzer<br />
verstorben ist, der Zulassungsbehörde übermittelt werden. Die<br />
Abmeldung erfolgt dann durch die Zulassungsbehörde.<br />
Inhalt<br />
A). Die letzten Dinge ordnen<br />
Seite<br />
-Einleitung. 2<br />
-Inhalt 3<br />
-Leistungen der Bestattung Krennmayr. 4<br />
-Vorsorglicher Bestattungsauftrag. 4<br />
-Schlußabrechnung 5<br />
B). Erd-, Feuer-, See<strong>bestattung</strong>, Überführung<br />
-Erd<strong>bestattung</strong> 6<br />
-Feuer<strong>bestattung</strong>. 7<br />
-Urnen<strong>bestattung</strong><br />
-Heimholung, Überführung. 9<br />
C). Sonstige Hinweise<br />
-Trauerkleidung. 11<br />
-Bewirtung der Trauergäste. 11<br />
-Grabdenkmal 12<br />
-Grabpflege 12<br />
-Haushaltsauflösung. 13<br />
D) Welche Ansprüche entstehen<br />
durch einen Todesfall? 14<br />
E) Steuerliche Probleme bei einem Todesfall 18<br />
F). Persönliche Aufzeichnungen. 21<br />
G). Testament und Nachlaß. 19<br />
3
Eine würdige Bestattung wird nicht vom Preis, sondern vom<br />
regionalen kulturellen Brauchtum bestimmt. <strong>Sie</strong> soll noch einmal<br />
die Liebe und Hochachtung zum Ausdruck bringen, die dem<br />
verstorbenen Angehörigen zusteht.<br />
Folgende Leistungen werden von der<br />
Bestattung Krennmayr übernommen:<br />
� Alles für die Erd- und Feuer<strong>bestattung</strong> und Überführung.<br />
� Besorgung der Sterbe- und Überführungspapiere<br />
� Lieferung von Särgen und Ausstattungen, Sterbekleidung und<br />
Urnen in großer Auswahl<br />
� Wir sorgen für eine würdevolle Abholung des Verstorbenen,<br />
das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof.<br />
� Gestaltung der Abendandachten<br />
� Gestaltung und Leitung der Trauerfeier<br />
� Benachrichtigung der Kirche<br />
� Auswählen und bestellen der musikalischen Umrahmung<br />
� Auswahl der Grabstelle<br />
� Sterbebilder, Trauerkarten, Trauerbriefe, Dankkarten<br />
� Todesanzeigen für sämtliche Tageszeitungen<br />
� Abtragung, Nachbeschriftung und Montage der Grabanlage<br />
� Blumenschmuck, Kränze, gestaltet von erfahrenen Floristen<br />
� Verrechnung der Ansprüche aus Versicherungen<br />
� Beihilfe zur Bewirtung von Trauergästen<br />
� Beratung bei der Auswahl des Grabdenkmals<br />
� Bestattungsversicherung, Vorsorge mit Wiener Verein<br />
� Vorsorglicher Bestattungsauftrag zu Lebzeit<br />
� Alle erforderlichen Kosten für die Bestattung werden von uns<br />
verauslagt<br />
� Leihlaterne und Leiheinfassung werden für ein Jahr kostenlos<br />
zur Verfügung gestellt<br />
� Zusammenstellung der erforderlichen Papiere für den Notar<br />
� Wir versuchen auf alle erfüllbaren Wünsche der Angehörigen<br />
einzugehen und vieles mehr...<br />
Abräumen der Blumen von der Grabstelle<br />
Üblich ist, dass die Blumengebinde innerhalb von 6 Wochen nach<br />
einer Beilegung vom Grab entfernt werden. Dies geschieht bei uns<br />
automatisch und ist im Preis des Totengräbers enthalten. Sind die<br />
anlässlich der Beisetzung des Verstorbenen auf der GrabsteIle<br />
abgelegten Kränze und Buketts unansehnlich geworden, <strong>können</strong><br />
<strong>diese</strong> jedoch auch früher entfern werden- ein Anruf genügt.<br />
Bei der Errichtung von Gedenkzeichen ist auf die Bestimmungen der<br />
Friedhofsordnung Bedacht zu nehmen. Bei der Gestaltung der<br />
Grabstelle sollte dem handwerklich-künstlerisch gestalteten<br />
Denkmal der Vorzug gegeben werden. Die allseitig steinmetzmäßig<br />
bearbeiteten Grabzeichen sollen sich harmonisch in die Umgebung<br />
einfügen.<br />
Abmeldungen von div. Berechtigungen:<br />
Die Abmeldung bzw. Übernahme eines Fernsprechanschlusses ist<br />
beim zuständigen Telegraphenbauamt anzuzeigen. Die hierzu<br />
erforderlichen Formulare sind bei jedem Postamt und bei den<br />
Telegraphenbauämtern erhältlich.<br />
Zur Abmeldung des Gas- Fernwärme- und Strombezuges genügt es<br />
normalerweise die Lieferanten telefonisch in Kenntnis zu setzen.<br />
Ansonsten genügt die Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde.<br />
Bei <strong>diese</strong>m Gespräch werden allfällige Fragen geklärt bzw. ein<br />
Termin zwecks Ablesung und Abrechnung für die betreffende Anlage<br />
vereinbart. Selbstverständlich kann auch schriftlich oder persönlich<br />
durch Vorsprache der Todesfall angezeigt werden.<br />
Auf die Abbestellung von Abonnements sowie die Kündigung von<br />
Mietverträgen und Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen,<br />
Gewerkschaften usw. ist Bedacht zu nehmen. Ebenso sind Daueraufträge<br />
bei Geldinstituten zu stornieren sowie Bausparverträge,<br />
Versicherungsverträge, Kreditverträge usw. entsprechend abändern<br />
zu lassen.<br />
Auch auf die Rücklegung beziehungsweise Änderung bestehender<br />
Gewerbeberechtigungen ist Bedacht zu nehmen.<br />
4 17
12<br />
Liste der Blumenspenden<br />
Die Namen der Blumenspender werden von uns notiert und <strong>können</strong><br />
dem Kranz- und Blumenspendenverzeichnis entnommen werden.<br />
Diese Unterlagen werden den Hinterbliebenen in einer schönen<br />
Erinnerungsmappe mit der Rechnung ausgefolgt oder zugesandt.<br />
Was ist bei einem Todesfall zu veranlassen?<br />
Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die -je nachdem wo der Tod<br />
eingetreten ist -in einer bestimmten Reihenfolge und auch innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind.<br />
Darüber hinaus sind noch Überlegungen hinsichtlich der<br />
Versargung des Verstorbenen, der Art und des Ablaufes der<br />
Bestattungsdurchführung, der Gestaltung der Parten usw.<br />
anzustellen. Wir empfehlen daher, nach Eintritt eines Todesfalles<br />
unverzüglich mit uns Verbindung aufzunehmen. Wir werden <strong>Sie</strong><br />
nicht nur ausführlich informieren, sondern auch bemüht sein, Ihnen<br />
die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen.<br />
Grundsätzlich gilt, daß bei jedem Todesfall eine Totenbeschau und<br />
eine Eintragung im Sterbebuch der Personenstandsbehörde zu<br />
erfolgen hat. Wer die Anzeige eines Todesfalles zur Totenbeschau<br />
vorzunehmen hat, richtet sich nach dem Ort, an dem der Tod<br />
eingetreten ist. Trat der Tod in einem Krankenhaus oder einer<br />
anderen Anstalt ein, dann wird die Totenbeschau durch die<br />
betreffende Anstalt veranlasst, trat der Tod in einer Wohnung oder<br />
anderen Unterkunft ein, dann ist zu <strong>diese</strong>r Anzeige ein bestimmter<br />
gesetzlich vorgeschriebener Personenkreis verpflichtet.<br />
Die Eintragung im Sterbebuch hat hingegen immer bei dem für den<br />
Sterbeort zuständigen Standesamt - möglichst an dem, dem<br />
Sterbetag folgenden Werktag - zu erfolgen. Zur Anzeige des Todes<br />
beim Standesamt ist ebenfalls ein bestimmter Personenkreis<br />
gesetzlich verpflichtet.<br />
Für das Ergebnis der Totenbeschau bei einem Todesfall im<br />
Wohnhaus ist auch von Bedeutung, ob der Verstorbene vor seinem<br />
Ableben in ärztlicher Behandlung stand. Die Behandlung ist dem<br />
Totenbeschauarzt durch einen vom Hausarzt auszustellenden<br />
Behandlungsschein zu bestätigen. Kann kein Behandlungsschein<br />
beigebracht werden, oder kann die Todesursache nicht eindeutig<br />
geklärt werden, dann erfolgt in der Regel eine Obduktion des<br />
Verstorbenen.<br />
5
6<br />
Jeder Todesfall muss am Standesamt des Sterbeortes beurkundet<br />
werden. Diese Beurkundung erledigen wir gerne für <strong>Sie</strong>. Es ist daher<br />
zweckmässig, folgende Urkunden des Verstorbenen zu uns<br />
mitzubringen:<br />
� Geburtsurkunde (vor 1938: Taufschein)<br />
� Staatsbürgerschaftsnachweis<br />
� Heiratsurkunde der letzten Ehe<br />
� Meldezettel<br />
� Sterbeurkunde des Ehepartners (bei Witwen/r)<br />
� gerichtliches Scheidungsdekret (wenn geschieden)<br />
� Nachweis des akademischen Grades<br />
� Reisepass nur bei Ausländern<br />
� falls <strong>Sie</strong> Dokumente nicht finden, werden sie von uns besorgt. <strong>Sie</strong><br />
brauchen keine langwierigen Beöhrdengaenge machen.<br />
Die Abrechnung von Sterbevorsorgeversicherungen (Wiener Verein)<br />
<strong>können</strong> wir für sie beantragen. Nehmen sie daher entsprechende<br />
Polizzen zu uns mit. Wir versuchen ihnen auch viele weitere<br />
Besorgungen und Wege abzunehmen bzw. zu erleichtern.<br />
Erd-, Feuer-, See<strong>bestattung</strong>, Überführung<br />
Was bei der Erd<strong>bestattung</strong> zu beachten ist:<br />
Wenn bereits ein Grab vorhanden ist, muß geprüft werden, ob es<br />
belegt werden kann. Auf unseren Friedhöfen <strong>können</strong> innerhalb<br />
von 10 bis 15 Jahren zwei Personen in einem Familiengrab<br />
bestattet werden. Nach Möglichkeit wird immer ein Tiefgrab<br />
gemacht.<br />
11
10<br />
Gedenkbilder<br />
Im Gegensatz zum "Partezettel", der über das Ableben einer Person<br />
informieren soll, dienen Gedenkbilder, auch "Sterbebildchen"<br />
genannt, der Erinnerung an den Toten und werden beim Begräbnis<br />
an die Trauergäste verteilt oder später -entsprechend formuliert -<br />
als Danksagung oder aber mit der Danksagung ausgesandt.<br />
Über die Gestaltung und Ausführung solcher Gedenkbilder<br />
informieren wir sie gerne mittels unserer aufliegenden Muster.<br />
Kondolenz<br />
Jeder Empfänger einer Todesanzeige sollte sein Beileid durch ein<br />
Kondolenzschreiben ausdrücken. Nimmt man persönlich an der<br />
Trauerfeier teil, kann das Beileidsschreiben entfallen. In <strong>diese</strong>m<br />
Fall drückt man den Angehörigen sein Beileid entweder beim<br />
Betreten des Aufbahrungsraumes oder an der GrabsteIle, nach<br />
dem Ende der Trauerfeier, aus.<br />
Wenn nicht ausdrücklich verlautbart wird, dass von Beileidsbezeugungen<br />
abzusehen ist, wird man, wenn sich die Angehörigen<br />
im Aufbahrungsraum oder im Bereich der Grabsteile entsprechend<br />
aufstellen, davon ausgehen <strong>können</strong>, dass Beileidsbekundungen<br />
erwünscht sind. Wenn von der Familie keine<br />
anderen Wünsche geäußert werden, sollte den Angehörigen aber<br />
nur einmal, nach dem Ende der Trauerfeier bei der Grabstelle, das<br />
Beileid ausgesprochen werden.<br />
Blumenspendenablöse<br />
Die Trauer über den Verlust eines nahestehenden Menschen ist<br />
schmerzlich. Die dem Verstorbenen gewidmeten Blumenspenden<br />
<strong>können</strong> den Angehörigen zwar <strong>diese</strong>n Schmerz nicht nehmen,<br />
aber als Zeichen des Gedenkens und der Verehrung einen<br />
gewissen Trost bieten. Wenn jedoch der Verstorbene zu seinen<br />
Lebzeiten einer karitativen oder wohltätigen Organisation<br />
nahestand, findet man auf der Parte oft den Hinweis, von<br />
Blumenspenden abzusehen und an deren Stelle einer bestimmten<br />
Organisation eine Geldspende zu überweisen.<br />
War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, muß das Grab später<br />
auf einen neuen Grabnutzungsberechtigten umgeschrieben<br />
werden. Die Reihenfolge des Anspruchsrechtes entspricht der<br />
Erbfolge.<br />
Das Grab wird meist einen Tag vor der Beerdigung geöffnet,<br />
Grabschmuck und Anpflanzung sind rechtzeitig zu entfernen.<br />
Wenn sich das Grabdenkmal nicht auf einem Grundfundament<br />
befindet, wird es durch unseren Grabsteinbetrieb Krennmayr oder<br />
einen Steinmetz ihrer Wahl entfernt und gelagert.<br />
Wenn kein Grab vorhanden ist, <strong>können</strong> <strong>Sie</strong> aus vielen freien<br />
Gräbern auswählen.<br />
Bei Friedhöfen in anderen Gemeinden kann nur derjenige ein<br />
Grab erwerben, der auch seinen ständigen Wohnsitz in <strong>diese</strong>m<br />
Gemeindebereich hat.<br />
Nachfolgende Arbeiten, wie das wegräumen der Kränze und<br />
Bukets (6 Wochen nach einem Todesfall) und die Errichtung des<br />
Grabhügels mit einer provisorischen Einfassung wird von uns<br />
automatisch erledigt.<br />
Feuer<strong>bestattung</strong> und Urnenbeisetzung<br />
Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Asche eines<br />
Verstorbenen in einem Friedhofsgrab oder einer Urnenwand<br />
beigesetzt werden; die Ausfolgung der Asche an die<br />
Hinterbliebenen ist nur dann gestattet, wenn die Urne zu Hause in<br />
einer Art Hauskapelle oder auf dem Grundstück in einem<br />
würdigen piaetätvollem Platz beigesetzt werden kann. Die<br />
Bewilligung zur Beisetzung einer Urne ausserhalb eines Friedhofes<br />
wird von uns für <strong>Sie</strong> besorgt.<br />
Das ausstreuen der Asche ist in Österreich gesetzlich verboten.<br />
Bei einer Feuer<strong>bestattung</strong> gelten für die Aufbahrung des<br />
Verstorbenen und den Ablauf der Trauerfeier annähernd die<br />
gleichen Grundsätze wie bei einer Erd<strong>bestattung</strong>. Zu einer<br />
Kremationsfeier <strong>können</strong> daher auch alle Arten von Blumenspenden<br />
gewidmet werden.<br />
7
8<br />
Auf Wunsch bringen wir alle Blumen und Kränze zu einem auf<br />
demselben Friedhof befindlichen Familiengrab. Bei Urnengräbern<br />
bitten wir jedoch, im Hinblick auf den sehr beschränkten Platz, um<br />
Auswahl einer den Platzverhältnissen entsprechenden Anzahl von<br />
Blumenspenden.<br />
Die Höchstausmaße der Grabstellen richten sich nach der<br />
Friedhofsverordnung.<br />
Für die bauliche Ausgestaltung einer Grabstelle sowie für die<br />
Errichtung einer Grabstätte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Das Benützungsrecht an einer Grabstelle wird anlässlich der ersten<br />
Beisetzung, in der Regel auf zehn Jahre, erworben; eine<br />
Verlängerung nach Ablauf <strong>diese</strong>r Frist -auf weitere drei Jahre ist<br />
unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine <strong>diese</strong>r<br />
Voraussetzungen ist, daß die Ausgestaltung der Grabstelle der<br />
übernommenen Verpflichtung entspricht. Das bedeutet, dass sich<br />
Grabstellen immer in einem baulich und gärtnerisch einwandfreien<br />
Zustand befinden müssen.<br />
Vor Ablauf der Benützungsdauer werden sie durch die Friedhofsverwalung<br />
verständigt um die Grabmiete eventuell zu verlängern,<br />
oder das Grab aufzulassen. Die jeweilige Laufzeit ist aus der<br />
Quittung über die Einzahlung der Entgelte für die Friedhofsverwaltung<br />
zu ersehen. Wird das Entgelt innerhalb des genannten<br />
Zeitraumes nicht bezahlt, verfällt die GrabsteIle und wird in der<br />
Folge bei Bedarf, nach Entfernung des Grabinventares, neu<br />
vergeben.<br />
Das Benützungsrecht steht ursprünglich nur dem Erwerber zu und<br />
wird nur auf einen Erben des Benützungsberechtigten übertragen.<br />
Umfassende Auskünfte über die Grabstellenarten und<br />
Grabstellenausgestaltung, über den Erwerb, die Dauer, die<br />
Verlängerung, den Übergang, den Verzicht oder das Erlöschen des<br />
Benützungsrechtes sowie über die Höhe der Entgelte u. a. m. erteilt<br />
die Friedhofsverwaltung.<br />
Trauerkleidung, Trauerzeit<br />
Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterschied man zwischen<br />
"tiefer" und "gewöhnlicher" Trauer, wobei die Dauer der Trauerzeit<br />
vom Verwandtschaftsgrad abhängig war. Das Anwachsen der<br />
Städte und die damit verbundene Änderung in den Lebensgewohnheiten<br />
haben zu einer Lockerung <strong>diese</strong>s Brauches geführt.<br />
In kleineren Gemeinschaften, in denen noch engere Beziehungen<br />
bestehen, werden jedoch den örtlichen Sitten entsprechende<br />
Verhaltensmuster auch heute noch als selbstverständlich<br />
empfunden. Es bleibt daher dem einzelnen vorbehalten, ob er<br />
seine Trauer durch ein auf eine bestimmte Dauer abgestimmtes<br />
Tragen schwarzer Kleidung oder in anderer Form zum Ausdruck<br />
bringt.<br />
Anlässlich der Trauerfeier sollte aber dennoch von den nächsten<br />
Angehörigen schwarze oder dunkle Kleidung getragen werden.<br />
Während Trauerkleidung für Kinder weder notwendig noch<br />
angebracht ist, sollten Trauergäste einer dem Anlass entsprechenden<br />
Kleidung in gedeckten Farben den Vorzug geben.<br />
Telefonseelsorge<br />
Jene Personen, die nach dem Ableben eines ihnen nahestehenden<br />
Menschen eine Aussprache suchen, haben die<br />
Möglichkeit rund um die Uhr mit dem Notrufdienst der<br />
Telefonseelsorge der katholischen und evangelischen Kirche,<br />
Rufnummer 177-0, Kontakt aufzunehmen.<br />
Auch steht ihnen das mobile Hospiz des Roten Kreuzes Kirchdorf<br />
Tel.: 07582/63581-25 mit qualifiziertem einfühlsamen Personal<br />
gerne zur Verfügung.<br />
13
12<br />
Krankenhäuser<br />
Kirchdorf 07582/6960<br />
<strong>Sie</strong>rning 07259/2142<br />
Wels 07242/4150<br />
AKH Linz 0732/78060<br />
UKH Linz 0732/6920<br />
Wagner Jauregg Linz 0732/69210<br />
Barmherzige Brüder Linz 0732/78970<br />
Barmh. Schwestern Linz 0732/76770<br />
Elisabethinnen Linz 0732/76760<br />
AKH Wels 07242/4150<br />
AKH Steyr 07252/8800<br />
AKH Wien 01/40400<br />
Traueranzeige<br />
Der "Partezettel", die schriftliche Mitteilung über einen Todesfall, fast<br />
immer mit der Bekanntgabe von Ort und Zeitpunkt des Begräbnisses<br />
verbunden, leitet seinen Namen vom französischen Ausdruck "faire<br />
part", das heißt “anzeigen”, ab und dürfte vermutlich Ende des 17.<br />
Jahrhunderts entstanden sein. Er ist an keine bestimmte Person<br />
gerichtet, sondern wird den Empfängern einzeln zugesandt. Form<br />
und Inhalt der Partezettel haben, dem Zeitgeschmack entsprechend,<br />
Veränderungen erfahren. Die geprägten oder stark verzierten<br />
Ränder sind immer seltener geworden, und die starre Formulierung<br />
der Texte wurde mehr den persönlichen Verhältnissen angepasst.<br />
Die Einschaltung von Trauernachrichten<br />
in den Tageszeitungen<br />
ist im allgemeinen nur<br />
d a n n ü b l i c h , w e n n d e r<br />
Verstorbene eine im öffentlichen<br />
Leben bekannte Persönlichkeit<br />
war und man daher mit der<br />
Zeitungseinschaltung einen<br />
größeren, nicht näher bekannten<br />
Personenkreis ansprechen will.<br />
Ablauf der Trauerfeier:<br />
Ortsüblich ist, dass sich die Angehörigen und die nächsten<br />
Verwandten, eine halbe Stunde vor Beginn der offiziellen Trauerfeier<br />
in der Friedhofkapelle einfinden, um sich in aller Ruhe vom<br />
Verstorbenen verabschieden zu <strong>können</strong> und ev. von anderen<br />
Besuchern Beileidsbezeugungen entgegennehmen zu <strong>können</strong>.<br />
In Kirchdorf sollten die Angehörigen eine viertel Stunde vor Beginn<br />
der offiziellen Trauerfeier, frei zur Kirche vorgehen (kein<br />
geschlossener Trauerzug). Die Angehörigen sollten vor Beginn der<br />
hl. Messe in den vorderen rechten Bänken Platz nehmen.<br />
Messe - eventuelle Nachrufreden - Aussegnung in der Kirche -<br />
Prozession zum Friedhof - am Friedhof werden die Trauerbilder<br />
ausgeteilt (Das Geld welches beim austeilen der Trauerbilder<br />
eingesammelt wird erhält das Pfarramt und wird für eine heilige<br />
Messe für den Verstorbenen, für die Friedhofsverwaltung und<br />
Friedhofserhaltung - Unkraut jäten, Pflege der Gehwege, Kies für<br />
Allerheiligen, Wasser für Friedhof, Restaurierungen..... verwendet).<br />
In Schlierbach ist vor Beginn der hl. Messe, vor dem Kircheneingang<br />
noch die Aussegnung mit Gebeten, welche nach verstummen der<br />
Glocken beginnen, (fünf Vater Unser, fünf Gegrüsset seist Du Maria,<br />
mit der Einfügung jeweils eines Gesätzchens des schmerzhaften<br />
Rosenkranzes: .... der für uns Blut geschwitzt hat, ...der für uns<br />
gegeißelt worden ist, .... der für uns mit Dornen gekrönt worden ist,<br />
.... der für uns das schwere Kreuz getragen hat, ....der für uns<br />
gekreuzigt worden ist; abschließend wird noch das<br />
Glaubensbekenntnis gebetet).<br />
Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der<br />
Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altargitter die<br />
Trauerbilder ausgeteilt werden (von dem Geld, welches beim<br />
austeilen der Trauerbilder eingehoben wird, werden Messen für<br />
den/die Verstorbene/n gelesen).<br />
Nach dem Reqiem werden eventuelle Nachrufe gehalten,<br />
anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, im<br />
Anschluss daran beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher<br />
9
10<br />
die nächsten Angehörigen natürlich die Nächsten hinter dem Sarg<br />
sind. Nach der Einsegnung am offenen Grabe, dem Dank und der<br />
Einladung zum Totenmahl erfolgt für die Angehörigen der Gang<br />
zum letzten Abschiednehmen am offenen Grabe, mit der Segnung<br />
mit Weihwasser, Erde und eventuellen Blumengebinden.<br />
Anschließend sollten sich die Angehörigen in einiger Entfernung<br />
vom Grabe aufstellen um die Beileidsbezeugungen entgegennehmen<br />
zu <strong>können</strong>.<br />
In Micheldorf und Heiligenkreuz ist vor Beginn der hl. Messe, vor<br />
der Friedhofskapelle noch die Aussegnung mit Gebeten, (ein Vater<br />
Unser, ein Gegrüßet seist Du Maria, abschließend wird noch das<br />
Glaubensbekenntnis gebetet).<br />
Im Anschluss daran wird die Aussegnung abgehalten. Nach der<br />
Aussegnung ist Einzug in die Kirche, wo zuerst vor dem Altar die<br />
Trauerbilder ausgeteilt werden (das Geld, welches beim austeilen<br />
der Trauerbilder eingehoben wird, erhält das Pfarramt und wird für<br />
die Friedhofserhaltung, Pflege und Verwaltung verwendet)).<br />
Nach dem Requiem werden eventuelle Nachrufe gehalten,<br />
anschließend findet in der Kirche noch die Aussegnung statt, im<br />
Anschluss daran beginnt die Prozession zum Friedhof, bei welcher<br />
die nächsten Angehörigen natürlich die Nächsten hinter dem Sarg<br />
sind.<br />
Die Konduktfolge richtet sich bei einem Begräbnis nach der<br />
Paradeordnung des Bundesheeres: Kreuzträger - Musikkapelle -<br />
Formationen von Vereinen (Jägerschaft, Abordnung von Vereinen<br />
usw.... jeweils mit den Fahnenträgern an der Spitze, dahinter die<br />
Kranzträger, dahinter die Formation von Vereinen), dahinter die<br />
Geistlichkeit mit Ministranten, Sarg mit Sargträgern, Trauerfamilie,<br />
Ranghohe Personen, wobei der Ranghöchste dem Sarg am<br />
Nächsten ist und anschließend alle Trauergäste.<br />
Um einen würdigen und reibungslosen Ablauf der Trauerfeier<br />
gewährleisten zu <strong>können</strong>, sollte ihr Bestatter über eventuelle<br />
Nachrufredner, Ehrenformationen von Vereinen, musikalische<br />
Darbietungen und dgl. mehr, vor dem Begräbnis informiert sein.<br />
Pfarrämter:<br />
Kirchdorf röm. kath. 07582/62052 Dr.P. Raphael<br />
Evangelisches Kirchdorf 07582/62090-1 Pf. Heribert Binder<br />
Schlierbach 07582/83013-112 P. Robert<br />
07582/83013-110 Abt Altmann<br />
Wartberg 07587/71001 P. Nikolaus<br />
Nußbach 07587/8242 P. Friedrich<br />
Steinbach/Zbg. 07582/7217 P. Paulus<br />
Micheldorf 07582/62642 P. Florian<br />
Heiligenkreuz 07582/36611 P. Alfred<br />
Klaus u. Steyrling 07585/253 P.Severin<br />
Standesämter:<br />
Kirchdorf 07582/62238-23<br />
Schlierbach 07582/81255<br />
Micheldorf 07582/61250<br />
Inzersdorf 07582/81518<br />
Oberschlierbach 07582/62019<br />
Klaus 07585/255<br />
Kremsmünster 07583/52550<br />
Ried/Traunkreis 07588/72550<br />
Magistrat Linz 0732/7070-2540<br />
Magistrat Wels 07242/235-341<br />
Gärtnereien<br />
Blumen Göttel Kirchdorf 07582/62740<br />
Blume Exklusiv Kirchdorf 07582/51498<br />
Riedler Brigitte Seebach 07582/63104<br />
Blümchen Inzersdorf 07582/81877<br />
Sandras Blumenstube, Mdf. 07582/60727<br />
Altenheime<br />
Kirchdorf 07582/61600<br />
Ried/Traunkreis 07588/72160<br />
Kremsmünster 07583/5111<br />
Micheldorf 07582/ xxxx<br />
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