28.02.2013 Aufrufe

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

BUNDESABGABENORDNUNG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Amtshandlung muss nicht gegen den Abgabepflichtigen gerichtet sein und ihm<br />

bekannt werden (zB Zeugeneinvernahme). Sie muss weder unbedingt erforderlich<br />

noch rechtmäßig sein.<br />

Beispiele (zur fünfjährigen Verjährungsfrist):<br />

1. Einkommensteuer 2006: Zustellung des Abgabenbescheides im Jahr 2008;<br />

Änderung des Abgabenbescheides im Jahr 2009.<br />

Die Verjährungsfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012.<br />

2. Einkommensteuer 2006; Zustellung des Abgabenbescheides im Jahr 2008;<br />

Außenprüfung beginnt im November 2012 und endet im März 2013.<br />

Die Verjährungsfrist endet mit Ablauf des Jahres 2014.<br />

3. Einkommensteuer 2006; Einkommensteuerbescheide (Erstbescheid,<br />

Änderungsbescheide) ergehen in den Jahren 2008, 2010 und 2011; im Jahr 2013 ergeht<br />

ein Feststellungsbescheid (§ 188 BAO), der einen höheren Gewinnanteil ausweist.<br />

Die Verjährungsfrist endet mit Ablauf des Jahres 2012. Die Amtshandlung<br />

des Jahres 2013 erfolgte bereits nach Verjährungseintritt.<br />

Bei Gesamtschuldverhältnissen wirken Unterbrechungshandlungen gegen<br />

alle Gesamtschuldner verjährungsfristverlängernd.<br />

17.5 Hemmung der Verjährung (§ 209 Abs 2 BAO)<br />

Die Verjährung ist gehemmt, solange die Geltendmachung des Abgabenanspruches<br />

innerhalb der letzten 6 Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht<br />

möglich ist. Mit Wegfall der Hemmung läuft der noch unverbrauchte Teil der Frist<br />

weiter.<br />

17.6 Absolute Verjährung (§ 209 Abs 3 BAO)<br />

Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens 10 Jahre<br />

nach der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO).<br />

Diese (absolute) Verjährungsfrist ist weder hemmbar noch verlängerbar.<br />

53

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!