BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Erhebung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Innsbruck<br />
(als Folge der dortigen Geschäftsleitung ihres Gewerbebetriebes).<br />
3. Ein Abgabepflichtiger hat seinen Wohnsitz in Linz. Er unterhält Gewerbebetriebe<br />
in Villach, Eisenstadt und Linz.<br />
Die Erhebung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Linz (die Betriebe liegen<br />
in den Amtsbereichen mehrerer Finanzämter).<br />
- Für die Körperschaftsteuer unbeschränkt Steuerpflichtiger (nach § 58 BAO) das<br />
Finanzamt, in dessen Bereich sich der Ort der Geschäftsleitung (bzw des Sitzes)<br />
befindet.<br />
Als Ort der Geschäftsleitung ist der Ort anzunehmen, an dem sich der Mittelpunkt der geschäftlichen<br />
Oberleitung befindet (§ 27 Abs 2 BAO).<br />
- Für die Umsatzsteuer (nach § 61 BAO) das Finanzamt, das für die Einkommensteuer,<br />
Körperschaftsteuer oder für die einheitliche und gesonderte Feststellung<br />
der Einkünfte (§ 188 BAO) zuständig ist.<br />
- Für die Angelegenheiten des Steuerabzuges vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und<br />
die Erhebung des Dienstgeberbeitrages (nach § 57 BAO) das Finanzamt, das für<br />
die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder für die einheitliche und gesonderte<br />
Feststellung der Einkünfte des Arbeitgebers zuständig ist.<br />
- Für die Grunderwerbsteuer (nach § 64 BAO) das für Gebühren und Verkehrsteuern<br />
sachlich zuständige Finanzamt, in dessen Bereich das Grundstück bzw<br />
sein wertvollster Teil gelegen ist (zB Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern<br />
in Wien für ein in Eisenstadt gelegenes Grundstück, Finanzamt Innsbruck für in<br />
Tirol gelegenes Grundstück, Finanzamt Klagenfurt für ein in Villach gelegenes<br />
Grundstück).<br />
3. Abgabenanspruch, Haftung<br />
3.1 Abgabenanspruch (§§ 4 und 6 BAO)<br />
Der Abgabenanspruch (die Abgabenschuld) entsteht grundsätzlich unabhängig<br />
von einer behördlichen Maßnahme; Abgabenbescheide sind daher hinsichtlich<br />
der Abgabenhöhe deklarativ.<br />
3