BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
BUNDESABGABENORDNUNG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
• Rechtsmittelbelehrung (ob Rechtsmittel zulässig ist, Rechtsmittelfrist,<br />
wo Rechtsmittel einzubringen ist, dass Rechtsmittel zu begründen ist<br />
und dass es keine aufschiebende Wirkung hat),<br />
• Datum,<br />
• Unterschrift oder Beglaubigung (nicht erforderlich bei mittels automationsunterstützter<br />
Datenverarbeitung erstellten Ausfertigungen).<br />
Bescheide sind grundsätzlich schriftlich zu erlassen.<br />
Verfahrensleitende Verfügungen (zB Verweigerung der Akteneinsicht während<br />
eines Abgabenverfahrens gegenüber der Partei) dürfen auch mündlich ergehen<br />
(§ 94 BAO).<br />
9.1.2 Bescheidarten<br />
Abgabenbescheide setzen Abgaben (zB Einkommensteuer) fest.<br />
Siehe hiezu Abschnitt 15.1.<br />
Feststellungsbescheide sind Bescheide über Abgabenbemessungsgrundlagen,<br />
zB über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO;<br />
bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit<br />
sowie aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens, wenn an den<br />
Einkünften mehrere Personen beteiligt sind).<br />
Einheitliche Feststellungen setzen voraus, dass die Beteiligten dieselbe Einkunftsart<br />
erzielen. Befinden sich die Anteile an einer Hausgemeinschaft teils im Privatvermögen,<br />
teils im Betriebsvermögen der Miteigentümer, so hat die Feststellung<br />
der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung daher nur die Anteile jener zu<br />
umfassen, bei denen sie sich im Privatvermögen befinden.<br />
Im Spruch des Feststellungsbescheides ist stets abzusprechen<br />
- über den Feststellungszeitraum,<br />
- über die Art der Einkünfte,<br />
- über die Höhe des Gewinnes (Verlustes) bzw des Überschusses<br />
der Einnahmen über die Werbungskosten,<br />
- über die Zurechnung.<br />
Gegebenenfalls ist im Spruch des Feststellungsbescheides weiters etwa<br />
darüber abzusprechen,<br />
- ob und welcher betragsmäßig bestimmte Teil der festgestellten Einkünfte<br />
26