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Kammerversammlung Dr. Thomas Giesen - Zahnärztekammer ...

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<strong>Kammerversammlung</strong><br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>: Datenschutz<br />

Wissenschaft: Hepatitis in der<br />

zahnärztlichen Praxis <strong>Dr</strong>. med. Wolfgang Mondorf<br />

12<br />

Dezember 2000


Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen<br />

Mitteilungen der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich,<br />

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des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

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60 DM, Einzelheft 6 DM, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

Leitartikel 1<br />

<strong>Kammerversammlung</strong> 2<br />

Zu unserem Leit(d)artikel 6<br />

Bundesversammlung der<br />

Bundeszahnärztekammer 7<br />

Rede von <strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>,<br />

Datenschutzbeauftragter<br />

des Freistaates Sachsen 9<br />

Aus dem GOZ-Ausschuß 13<br />

Risiken und Prävention von Hepatitis B<br />

und C in der Zahnärztlichen Praxis 22<br />

Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung<br />

in <strong>Dr</strong>esden 26<br />

Ehrungen, Auszeichnungen,<br />

in Gremien gewählt 26<br />

18. ZMF-Kursus gestartet 27<br />

„Machtansprüche“ 28<br />

Was es sonst noch gibt... 29<br />

ZFN: Kieferorthopädische Vortagsreihe<br />

eröffnet 29<br />

Wir trauern 31<br />

Schlagabtausch über Angleichung<br />

der Systeme 32<br />

Bekanntmachung über die Auslegung der<br />

Wählerverzeichnisse für die Neuwahl der<br />

<strong>Kammerversammlung</strong> der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen 33<br />

ZFN Sonderveranstaltung 33<br />

Warnung des Bundesinstituts für<br />

Arzneimittel und Medizinprodukte 34<br />

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag 34<br />

Abschlußprüfungen für Zahnarzthelferinnen 35<br />

Bitte notieren 36<br />

Amtliche Bekanntmachung 3U<br />

Termine 3U<br />

Kleinanzeigen 3U


L E I T A R T I K E L<br />

Seit geraumer Zeit steht in der<br />

Um wirkungsvolle Maßnahmen und Pro-<br />

Gesundheitspolitik die Stabilisierung der<br />

gramme zur Verbesserung der Qualität und<br />

Beiträge und der Ausgaben im Vordergrund.<br />

Wirtschaftlichkeit der Versorgung aufzulegen,<br />

Dies war und ist auch durchaus berechtigt.<br />

brauchen wir mehr Informationen über das<br />

Erhebliche Überkapazitäten in der stationären<br />

Krankheits- und Leistungsgeschehen. Die<br />

wie in ambulanten führen nach wie vor zu<br />

Koalition aus SPD und Grünen wird deshalb<br />

Leistungsmengen, die medizinisch nicht<br />

noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz<br />

begründbar sind. Ohne Budgetierung wären<br />

zur Datenzusammenführung einbringen. Die-<br />

die Beiträge längst ins Unbezahlbare gestieses<br />

soll bei gleichzeitiger Verbesserung des<br />

gen. Die SPD bekennt sich deshalb eindeutig<br />

Datenschutzes die Grundlage für eine detail-<br />

zur Ausgabensteuerung. Allerdings müssen<br />

lierte Gesundheitsberichterstattung und ge-<br />

für die mittlere und längerfristige Perspektive<br />

zielte Steuerungsmaßnahmen liefern.<br />

die heutigen Steuerungsinstrumente weiterentwickelt<br />

werden. Wenn man diese Aufgabe<br />

in Angriff nimmt, muß man zunächst einmal klären,<br />

wohin man langfristig will. Wie soll das<br />

Gesundheitswesen der Zukunft aussehen?<br />

Auf der Basis dieser Daten kann dann eine<br />

rationale Diskussion über den Versorgungsbedarf<br />

und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Budgets<br />

geführt werden. Es wird auch nachvollziehbar sein, in<br />

welchen Regionen nicht nach state of the art therapiert<br />

Meine Vision sind ein Gesundheitswesen und eine wird. Ursachenanalysen können zielgenau vorgenommen<br />

Gesundheitspolitik, die sich in allererster Linie darauf werden und auf deren Basis Steuerungsziele und -instru-<br />

konzentrieren Gesundheit zu erhalten und - soweit im Falle mente entwickelt werden.<br />

von Krankheit möglich - wieder herzustellen. Dies ist ein sehr<br />

hoher Anspruch, der einen sehr effektiven und effizienten<br />

Einsatz der vorhandenen Mittel erfordert.<br />

Die Optimierung von Qualität und Versorgung muß ein<br />

ständiger Prozeß sein, in dem alle Beteiligten einschließlich<br />

der Politik kontinuierlich Ziele und Instrumente abstimmen<br />

Ich möchte sichergestellt sehen, daß in Deutschland und deren Umsetzungen einem gemeinsamen<br />

Prävention und kurative Versorgung nach dem neuesten Stand Controllingprozeß unterziehen.<br />

der medizinischen Erkenntnisse erfolgen, selbstverständlich<br />

unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Daß heißt, es<br />

müssen wissenschaftlich gesicherte Versorgungsstandards<br />

einigermaßen verbindlich definiert werden und zwar für den<br />

gesamten Diagnose- und Therapieverlauf, quer über die<br />

verschiedenen Sektoren. Innovationen werden in diesem<br />

Zusammenhang auf ihren therapeutischen Nutzen und ihre<br />

Wirtschaftlichkeit bewertet, veraltete Verfahren, die sie<br />

ersetzen aus der Versorgung ausgeschieden. Ich würde es<br />

bevorzugen, wenn diese Aufgabe von der Selbstverwaltung<br />

wahrgenommen würde, weil sie die fachliche Kompetenz hat<br />

und flexibler und schneller handeln kann<br />

als staatliche Institutionen.<br />

Die Definition von Standards allein genügt nicht. Eine<br />

schwierige Aufgabe ist die Implementation der Standards in<br />

der Praxis. Hier spielen Aus-, Weiter- und Fortbildung eine<br />

wichtige Rolle. Qualitätssicherung und -kontrolle müssen<br />

ausgebaut werden. Dabei sind insbesondere die Ärztekammern<br />

gefragt. Nach der bisherigen Erfahrung. Ich setze ins diesem<br />

Zusammenhang auch auf die integrierten Versorgungsformen,<br />

die sich aller Erfahrung nach über Behandlungsstandards<br />

absprechen, Qualitätszirkel einrichten usw..<br />

Vor allem aber brauchen wir leistungs- und qualitätsorientierte<br />

Vergütungssysteme, die keine Anreize zur Mengenausweitung<br />

setzen, sondern Qualität belohnen. Dafür muß zunächst auch<br />

nicht mehr Geld ins System gepumpt werden. Solange in<br />

erheblichem Umfang Rationalisierungsreserven im System<br />

vorhanden sind, plädiere ich für das Prinzip der<br />

kommunizierenden Röhren. Zur Erhöhung der<br />

Versorgungsqualität gehört auch der Abbau von<br />

Über- und Fehlversorgung, die dabei freigesetzten Mittel<br />

müssen dann in den Bereichen zur Verfügung gestellt werden,<br />

in denen wir zur Zeit Unterversorgung haben.<br />

Nach heutigem Recht ist eine solche bedarfsgerechte<br />

Umverteilung der Ressourcen Aufgabe der Selbstverwaltung.<br />

Ich würde mir wünschen, daß sie diese Aufgabe wahrnimmt,<br />

Die Prävention muß einen größeren Stellenwert erhalten.<br />

Bezogen auf die großen chronischen Volkskrankheiten sollten<br />

wir unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen<br />

Kampagnen zur Vermeidung von Krankheiten aufgelegen<br />

und ständig weiterentwickeln. Die Politik kann hier<br />

insbesondere die Rollen des Initiators und des Moderators<br />

übernehmen und alle, die daran mitwirken müssen, an einen<br />

Tisch holen, damit realistische Ziele und Strategien erarbeitet<br />

und die "Hausaufgaben" zur Umsetzung verteilt werden.<br />

Der Wettbewerb im Gesundheitswesen hat seine Grenzen, wo<br />

der gleiche Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den<br />

medizinisch notwendigen Leistungen nach state of the art<br />

gefährdet wird. Dort sind wir aber noch lange nicht angelangt.<br />

Ich wünsche mir mehr Wettbewerb zwischen den<br />

Krankenkassen, vor allem aber auch zwischen den Leistungserbringern<br />

- mehr Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit.<br />

Für Einkommensgarantien für einzelne Leistungserbringer<br />

und Schutzzäune für ganze Berufsgruppen ist in dieser<br />

Vorstellung dann allerdings kein Platz.<br />

Nicht zuletzt hat die deutliche Verbesserung der Transparenz<br />

für die Patienten einen großen Stellenwert für die SPD.<br />

Versorgungsstandards, Vor- und Nachteile von verschiedenen<br />

Diagnose- und Therapieverfahren müssen für den Laien<br />

verständlich öffentlich und den Patienten leicht zugänglich<br />

gemacht werden. Die Patienten brauchen mehr Anlaufstellen<br />

für Beratung und Information - bei ihren Krankenkassen,<br />

den Leistungserbringern, aber auch bei unabhängigen,<br />

neutralen Stellen.<br />

Mit diesen Essentials ist ein hoher Anspruch formuliert und<br />

die Notwendigkeit weiterer Reformen dokumentiert. Die SPD<br />

arbeitet an entsprechenden Konzepten und wird dabei alle<br />

Berufsgruppen, die Krankenkassen und die Patientenorganisationen<br />

in ihre Diskussion einbeziehen.<br />

bin mir aber nicht sicher, ob sie angesichts der<br />

Einkommensverteilungskämpfe in den eigenen<br />

Reihen damit nicht überfordert ist.<br />

Gudrun Schaich-Walch MdB,<br />

Stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokratischen<br />

Bundestagsfraktion<br />

1<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00


2<br />

KAMMERVERSAMMLUNG<br />

DER ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN<br />

AM 17./18.11.00<br />

Der Vorstand der ZKN auf der <strong>Kammerversammlung</strong> am 17. und 18. 11.2000<br />

64 von 70 <strong>Kammerversammlung</strong>smitgliedern<br />

waren nach<br />

Hannover gekommen, um an<br />

der Herbst-KV teilzunehmen,<br />

die diesmal im Schatten der<br />

KZVN-Wahl stand. Ein<br />

Grußwort, das allgemein<br />

Anerkennung fand, überbrachte<br />

Ministerialdirigent<br />

<strong>Dr</strong>. Sporn. Sehr schnell kam er<br />

auf sein Anliegen zu sprechen,<br />

die notwendige Neuregelung<br />

der Haushalts- und Kassenordnung<br />

von der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

einzufordern, wobei<br />

er deutlich werden ließ, daß in<br />

dieser Beziehung mit<br />

aufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen zu rechnen sei,<br />

wenn die <strong>Kammerversammlung</strong><br />

nicht von sich heraus zu<br />

einer Entscheidung käme.<br />

Wie sich später herausstellen<br />

sollte, wurde die Haushaltsund<br />

Kassenordnung mit großer<br />

Mehrheit angenommen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

Bericht des Präsidenten:<br />

In seinem Bericht ging der Präsident<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen,<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Henning Borchers, zunächst auf<br />

die beiden vergangenen <strong>Kammerversammlung</strong>en<br />

ein. Dort scheiterte bekanntlich<br />

der Versuch des Vorstandes<br />

der ZKN zur Verabschiedung verschiedener<br />

Satzungsänderungen, weil diese<br />

nicht die erforderlichen 2/3 bzw. 3/4-<br />

Mehrheiten erhielten. Auch seine<br />

Bemühungen im laufenden Jahr, in<br />

konstruktive Erörterungen einzutreten,<br />

seien nicht auf Resonanz gestoßen,<br />

obwohl dies noch anläßlich der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

im Jahr 1999 in Aussicht<br />

gestellt worden sei. Während der<br />

gesamten Legislaturperiode hatte bekanntlich<br />

der FVDZ eine Verweigerungshaltung<br />

gegenüber jeglicher Zusammenarbeit<br />

mit dem Vorstand der<br />

ZKN eingenommen.<br />

Erneut werde man, so <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers,<br />

beispielsweise die Richtlinien zum Umgang<br />

mit dem Auftritt im Internet vorlegen,<br />

weil die Entscheidungen für jeden<br />

Vorstand von essentieller Bedeutung<br />

seien.<br />

Das gelte auch für die notwendigen<br />

Satzungsänderungen innerhalb des<br />

AVW, die notwendig seien, da die<br />

<strong>Dr</strong>. Sporn, Ministerialdirigent und Leiter der Gesundheitsabteilung<br />

im Niedersächsischen Ministerium<br />

für Frauen, Arbeit und Soziales.<br />

Alterssicherungsordnung andernfalls<br />

unzureichend bleibe. Borchers betonte,<br />

daß es wenig hilfreich sei, wenn einzelne<br />

Mitglieder des FVDZ sich heute<br />

als die alleinigen Retter der Renten im<br />

AVW darstellten. "Wer auch nur die<br />

geringste Neigung zur Objektivität verspüre",<br />

solle anerkennen, daß alle im<br />

letzten Dezember um den erreichten<br />

Kompromiß gerungen haben und<br />

damit jedes einzelne Mitglied der KV<br />

seinen konstruktiven Beitrag geleistet<br />

habe.<br />

(Hintergrundinformationen zu der<br />

AVW-Thematik erhalten Sie in dem<br />

Artikel "Machtansprüche" in dieser<br />

Ausgabe der ZNN.)<br />

Auf allgemeinpolitische<br />

Belange eingehend bemerkte der<br />

Präsident, daß die RVO ihre Quellen<br />

in der Absicherung von Minderbemittelten<br />

gehabt habe und damit<br />

legitim und human sei. Ihre Ausweitung<br />

auf eine solidarisch finanzierte<br />

Versicherung für jeden mit permanenter<br />

Leistungsausweitung müsse<br />

jedoch zu einer Unbezahlbarkeit<br />

führen oder sie impliziere entweder<br />

eine unzureichende allgemeine Versorgung<br />

oder trage bereits heute<br />

den Makel der Zweiklassenmedizin.<br />

Das Mittel der Budgetierung, ursprünglich<br />

als temporäre Denkpause<br />

veranlaßt, werde trotz aller Perfektionierung<br />

stets untauglich bleiben.<br />

Unter den prognostizierten Entwicklungen<br />

werde sie nicht einmal eine<br />

Beitragsstabilität gewährleisten können.<br />

Auch der Behauptung, es befänden<br />

sich noch genügend finanzielle<br />

Reserven in diesem System, die<br />

z. B. durch Kontrollmechanismen der<br />

Patienten ausgeschöpft werden<br />

könnten, müsse<br />

widersprochen werden. Es handele<br />

sich um einen alten Hut, der zum<br />

Säen von Mißtrauen geeignet sei


und von den eigentlichen Problemen<br />

nur ablenke. Wenn man den mündigen<br />

Bürger wolle, müsse man eine<br />

transparente Kostenerstattung einführen,<br />

anstatt über Behandlungsquittungen<br />

nachzudenken. Im übrigen<br />

sei es keinesfalls so, daß die Kostenerstattung<br />

ein ungeliebtes Kind<br />

der Zahnärzteschaft gewesen sei,<br />

wie Gesundheitsministerin<br />

Fischer auf der Bundesversammlung<br />

der Bundeszahnärztekammer in<br />

<strong>Dr</strong>esden glauben machen wollte.<br />

Statt der heutigen Versicherungspflicht<br />

in der GKV solle eine Pflicht<br />

zu einer Versicherung mit individuellem<br />

Gestaltungsspielraum eingeführt<br />

werden. Diese Pflicht sollte sich auf<br />

zu definierende Kernleistungen erstrecken<br />

und Zusatzversicherungen<br />

nach persönlichen Bedürfnissen ermöglichen.<br />

Eine gesetzliche Ausgabendeckelung<br />

im Gesundheitswesen<br />

gereiche in erster Linie den betroffenen<br />

Patienten zum Nachteil und<br />

müsse daher abgeschafft werden.<br />

Eine Umsetzung solcher Vorstellungen<br />

setze voraus, daß sie eine gesellschaftliche<br />

Akzeptanz finde und<br />

diese müsse durch uns permanent<br />

wieder neu erarbeitet werden. Ideologisch<br />

verbrämten politisch Andersdenkenden<br />

müßten wir dazu verhelfen,<br />

daß sie ohne eigenen Gesichtsverlust<br />

einen Wandel ihrer Auffassung<br />

vollziehen könnten.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Henning Borchers, Präsident der ZKN.<br />

Aus der Arbeit der ZKN<br />

und des Vorstandes<br />

Der Präsident berichtete aus dem Bereich<br />

Öffentlichkeitsarbeit, wobei viele<br />

Veranstaltungen im Zahnärztlichen<br />

Fortbildungszentrum (ZFN) stattgefunden<br />

haben. Die dental informa habe in<br />

diesem Jahr wegen der EXPO im Bremen<br />

stattfinden müssen. Insgesamt<br />

seien in dieser Legislaturperiode durch<br />

den Vorstand gute Kontakte zu anderen<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong>n aufgebaut<br />

worden.<br />

Fort- und Weiterbildung<br />

Verbundenen mit dem Dank an alle<br />

Fortbildungsreferenten betonte <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>.<br />

Borchers , daß sich die Fortbildungsveranstaltungen<br />

auf Bezirksstellenebene<br />

in unserem Flächenland anhaltend<br />

großen Interesses erfreuen. Die "Ringelheimer<br />

Gespräche" hätten mit über<br />

300 Teilnehmern trotz ihrer Verlegung<br />

von Salzgitter nach Wolfenbüttel nicht<br />

an Attraktivität eingebüßt.<br />

Auf das ZFN eingehend, bemerkte der<br />

Präsident, daß das Fortbildungszentrum<br />

weiterhin eine gute Besucherfrequenz<br />

verzeichne und weit über die<br />

Grenzen Niedersachsens einen guten<br />

Namen erworben habe.<br />

An die Stelle des wissenschaftlichen<br />

Leiters des ZFN habe der Vorstand in<br />

diesem Jahr einen wissenschaftlichen<br />

Beschlußfassung -<br />

Beitragsordnung 2001<br />

der ZKN<br />

Die <strong>Kammerversammlung</strong> beschließt<br />

die Beitragsordnung für das Jahr<br />

2001 in der vom Vorstand vorgelegten<br />

Fassung.<br />

(Es ergeben sich keine Änderungen<br />

zum Jahr 2000.)<br />

Die Ausfertigung der Beitragsordnung<br />

der ZKN für das Jahr 2001<br />

wird nach Genemigung vom Niedersächsischen<br />

Ministerium für Frauen,<br />

Arbeit und Soziales in den ZNN<br />

veröffentlicht.<br />

Ausbildungsvergütung<br />

ab 1.1.2001<br />

Die <strong>Kammerversammlung</strong> der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

hat in ihrer Sitzung am 17./18. 11.<br />

2000 neue Ausbildungsvergütungen<br />

zum 01. 01. 2001 beschlossen.<br />

Entsprechend § 2 des Ausbildungsvertrages<br />

für den Bereich der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen wurde<br />

die Höhe der Ausbildungsbeihilfe<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

1. Jahr DM 800.-<br />

2. Jahr DM 1.000.-<br />

3. Jahr DM 1.100.-<br />

ZKN<br />

Beirat gesetzt, der sich aus den Hochschullehrern<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Hausamen,<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Lotzmann und Priv. Doz. <strong>Dr</strong>.<br />

Schwestka-Polly sowie den Praktikern<br />

<strong>Dr</strong>. Hennies, <strong>Dr</strong>. Schulz und <strong>Dr</strong>. Jacobi<br />

zusammensetzen würde. Die Koordination<br />

zwischen wissenschaftlichem Beirat<br />

und dem Fortbildungsausschuß liege<br />

in den Händen von Kollegen <strong>Dr</strong>.<br />

Kiehne.<br />

Positive Erwähnung fanden ferner die<br />

"Assistentenseminare post-graduate"<br />

als Fortbildungszyklus für junge Kolleginnen<br />

und Kollegen vor der Niederlassung.<br />

Zu Beginn des Jahres 2000 sei,<br />

zusammen mit den <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />

Westfalen-Lippe und Bayern, die "Akademie<br />

für freiberufliche Selbstverwaltung<br />

und Praxismanagement" gegründet<br />

worden, der inzwischen auch die<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein<br />

beigetreten sei.<br />

Mit Bedauern habe er anläßlich des<br />

Winterfortbildungskongresses 2000 in<br />

Braunlage feststellen müssen, daß er<br />

manch vertraute Gesichter aus vergangenen<br />

Jahren nicht mehr gesehen habe.<br />

Diese Feststellung konnte nicht<br />

überraschen, da bekannt ist, daß FVDZ-<br />

Mitglieder auf dem letztjährigen Kongreß<br />

auffällig "unterrepräsentiert" waren.<br />

Borchers zeigte sich jedoch davon<br />

überzeugt, daß der Fortbildungskongreß<br />

in Braunlage im Jahr 2001, der<br />

diesmal unter das Thema "Parodontologie<br />

und Implantologie" gestellt sei,<br />

wiederum einen breiten Zuspruch finden<br />

werde. Im übrigen sei der Kongreß<br />

2001 etwas umstrukturiert worden. So<br />

sei es für Donnerstag abend gelungen,<br />

die Präsidentin der <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />

Bremen sowie die Präsidenten aus Bayern,<br />

Nordrhein, Westfalen-Lippe und<br />

Sachsen-Anhalt zu einer Podiumsdiskussion<br />

über strukturierte Fortbildung<br />

vor dem Hintergrund sich verändernder<br />

Berufsordnungen unter der Moderation<br />

des Kollegen <strong>Dr</strong>. Boehme aus<br />

Bremen zu gewinnen.<br />

Strukturierte,<br />

curriculare oder<br />

zertifizierte Fortbildung<br />

Während der vergangenen Jahre sei im<br />

Vorstand der Bundeszahnärztekammer<br />

immer wieder über die Frage der Anerkennung<br />

oder Einführung von Tätigkeitsschwerpunkten,<br />

die Strukturierung<br />

von Fortbildung, ihre curriculare Beschreibung<br />

und ihre Zertifizierung diskutiert<br />

worden. In einigen Kammern<br />

seien diese Maßnahmen bereits umgesetzt<br />

worden. Im Bereich der ZKN herr-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

3


4<br />

schten seiner Meinung nach vergleichsweise<br />

noch "mittelalterliche<br />

Verhältnisse". Er habe sich stets für das<br />

einheitliche Berufsbild des Generalisten<br />

in der Zahnheilkunde ausgesprochen,<br />

aber inzwischen gebe es einige Fachgesellschaften,<br />

die Fortbildung zertifizierten,<br />

und durch den BDZI sei vor<br />

dem Bundesverwaltungsgericht eine<br />

Entscheidung um die Schildfähigkeit<br />

"Implantologie" anhängig gemacht<br />

worden. Aus diesem Anlaß betonte er,<br />

daß die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />

dazu in <strong>Dr</strong>esden<br />

zwei richtungsweisende Beschlüsse gefaßt<br />

habe.<br />

1. "Die Bundesversammlung der<br />

BZÄK befürwortet die<br />

Einführung einer<br />

strukturierten Fortbildung mit<br />

berufsrechtlicher Anerkennung<br />

durch Kammerzertifikat auf der<br />

Grundlage der Rahmenvereinbarung<br />

der BZÄK".<br />

2. "Die BV beauftragt den Vorstand<br />

der BZÄK, zusammen mit den<br />

Fachgesellschaften und Verbänden,<br />

die strukturierte Fortbildung<br />

mit Kammerzertifikat weiterzuentwickeln."<br />

Die <strong>Kammerversammlung</strong> der ZKN<br />

müsse ihre Standortbestimmung dazu<br />

unter Berücksichtigung der Sozialgesetzgebung,<br />

der Patienteninteressen<br />

und der Vorstellungen unserer jüngeren<br />

Kolleginnen und Kollegen erst noch<br />

vornehmen.<br />

Bemerkenswert ist, daß die Mitglieder<br />

des FVDZ noch auf dessen Hauptversammlung<br />

zu diesem Thema eine ablehnende<br />

Haltung einnahmen, dagegen<br />

votierten die Niedersächsischen Kollegen<br />

des FVDZ anläßlich der Bundesversammlung<br />

der Bundeszahnärztekammer<br />

zustimmend und jetzt bei der<br />

<strong>Kammerversammlung</strong> wieder ablehnend.<br />

Zahnärztliche<br />

Berufsausübung<br />

Zu diesem Referat gehört der von uns<br />

allen ungeliebte BuS-Dienst. Der Vorstand<br />

der ZKN sei nach wie vor der Ansicht,<br />

daß der Abschluß einer Rahmenvereinbarung<br />

mit der Fa. Streit richtig<br />

gewesen sei. Der Vorstandsreferent, <strong>Dr</strong>.<br />

Nels, erläuterte im späteren Verlauf der<br />

Diskussion die Vorteile der Rahmenvereinbarung,<br />

die auf freiwilliger Basis genutzt<br />

werden könne und der Kollegenschaft<br />

in jedem Fall die freie Entscheidung<br />

belasse. Zugleich schilderte er die<br />

Alternative, bei der der einzelne Kolle-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

ge außer höherer finanzieller Belastung<br />

auch viel Praxis-Ausfallzeit investieren<br />

müsse. Der von <strong>Dr</strong>. Sereny und<br />

<strong>Dr</strong>. Beischer im Verlauf gestellte Antrag,<br />

den Rahmenvertrag zu kündigen,<br />

wurde erwartungsgemäß abgelehnt.<br />

"Nachfolgeregelungen<br />

an der Universität<br />

Göttingen und der MHH"<br />

In Göttingen seien die Professoren <strong>Dr</strong>.<br />

Luhr und <strong>Dr</strong>. Kobes in den Ruhestand<br />

getreten. Während die Nachfolge von<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Luhr ausgeschrieben sei, solle<br />

hier der 2. Lehrstuhl für Prothetik nicht<br />

wieder besetzt werden. Beiden Professoren<br />

dankte <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers für ihre<br />

langjährige und gute Zusammenarbeit<br />

mit der ZKN. In besonderem Maße gelte<br />

dieser Dank Prof. <strong>Dr</strong>. Kobes, der über<br />

viele Jahre unsere beiden Hochschulen<br />

in der <strong>Kammerversammlung</strong> vertreten<br />

habe. Diese Aufgabe sei nun von Prof.<br />

<strong>Dr</strong>. Roßbach übernommen worden, der<br />

bereits in der Vergangenheit für die<br />

Arbeit der ZKN stets aufgeschlossen<br />

gewesen sei.<br />

Seit Jahren sei bekannt, daß Prof. <strong>Dr</strong>.<br />

Tränkmann mit Ablauf dieses WS in<br />

den Ruhestand treten werde.<br />

Trotzdem sei aus den unterschiedlichsten<br />

Gründen ein ordentliches Berufungsverfahren<br />

für die Nachfolge von<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Tränkmann bisher nicht eingeleitet<br />

worden. Der Präsident habe sich<br />

energisch beim Wissenschaftsministerium<br />

gegen diese zögerliche Haltung<br />

ausgesprochen und auf die Probleme<br />

hingewiesen, die damit sowohl für die<br />

Ausbildung unserer Studenten als auch<br />

für die Weiterbildung der Fachzahnärzte<br />

verbunden seien.<br />

Dazu muß angemerkt werden, daß der<br />

Präsident der ZKN am 03.11.2000 vom<br />

Wissenschaftsministerium die folgende<br />

lapidare Mitteilung erhielt:<br />

"Nach Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers<br />

der C 4 - Stelle für Kieferorthopädie<br />

in den Ruhestand wird<br />

die Professur zunächst kommissarisch<br />

besetzt werden. Damit ist eine<br />

fachgerechte Vertretung des Fachs<br />

gewährleistet"<br />

Eine vom Vorstand der ZKN formulierte<br />

Resolution bezüglich der Wiederbesetzung<br />

der Universitätsprofessorenstelle<br />

für Kieferorthopädie an der MHH wurde<br />

beschlossen.<br />

Kontroverse Diskussionen<br />

Bei der Abarbeitung der einzelnen Rasterpunkte<br />

des Berichtes des Präsidenten<br />

kam es dann naturgemäß zu den<br />

erwarteten kontroversen Diskussionen.<br />

Sehr frühzeitig wurde deutlich, daß in<br />

entscheidenden Punkten mit einer<br />

Blockbildung der in der KV vertretenen<br />

Gruppierungen zu rechnen war. Auch<br />

die Auswahl der von der Gruppe des<br />

FVDZ gewählten Themen ließ erkennen,<br />

daß der Wahlkampf Pate stand. Die arbeitsrechtliche<br />

Problematik um den<br />

seinerzeit entlassenen Geschäftsführer<br />

Schwarz nahm breiten Raum ein, wobei<br />

<strong>Dr</strong>. Sereny keinen Beweis für seine<br />

Behauptung antreten konnte, es sei ein<br />

"sechsstelliger Schaden" entstanden.<br />

Der Vorstand der ZKN stellte hingegen<br />

fest, daß keine ersatzweise Einstellung<br />

eines Mitarbeiters notwendig gewesen<br />

sei, um das vorhandene Arbeitspensum<br />

zu bewältigen, insofern auch keine zusätzlichen<br />

Kosten, mit Ausnahme der<br />

Prozeßkosten, entstanden seien.<br />

In der Bewertung der Arbeitsleistung<br />

der ehemaligen Hauptgeschäftsführerin<br />

Becker war man sich weitgehend<br />

einig. Angriffspunkt der Opposition<br />

war lediglich der Zeitpunkt der Trennung<br />

nach Ablauf der vereinbarten<br />

Probezeit.<br />

Man habe seitens des Vorstandes bereits<br />

während der Probezeit Probleme<br />

in der Zusammenarbeit mit Frau Becker<br />

gesehen, jedoch hätten sich diese nach<br />

Ablauf weiter verstärkt, so daß der<br />

Vorstand schließlich keine andere Wahl<br />

sah, als sich einvernehmlich von Frau<br />

Becker zu trennen.<br />

Zum Thema "Umstellung einer neuen<br />

EDV-Software der ZKN" führte der Präsident<br />

aus, daß die Ausgangs- und Folgekosten<br />

der alten EDV-Software nicht<br />

klar genug definiert und daher zu<br />

kostspielig gewesen seien. Zumindest<br />

im Jahr 1999 seien auch zwei Crash-<br />

Ereignisse bekannt geworden, die die<br />

gesamte EDV der ZKN über längere<br />

Zeiträume lahmgelegt hätten. Der Vorstand<br />

der ZKN habe daraufhin die Zusammenarbeit<br />

mit einem neuen Software-Haus<br />

beschlossen, deren Software<br />

bereits in der <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein<br />

verwendet worden sei. Allerdings<br />

seien bei der Umstellung der Software<br />

im Hause der ZKN Probleme, insbesondere<br />

an der Schnittstelle zwischen der<br />

Mitgliederabteilung und der Finanzbuchhaltung,<br />

entstanden. Es habe aber<br />

zwischenzeitlich ein Zeitplan für die<br />

Abwicklung der noch zu lösenden Probleme<br />

aufgestellt werden können.


Zum Diskussionspunkt über die Strukturierte<br />

Fortbildung gab <strong>Dr</strong>. Kiehne Erläuterungen<br />

und betonte, daß man<br />

aber aufgrund eines Berufsgerichtsverfahrens<br />

in Baden-Württemberg und<br />

seinen prozessualen Folgen unter einem<br />

gewissen Zugzwang stehen würde.<br />

Er riet zu der grundsätzlichen<br />

Überlegung, die Problematik in Kammerhand<br />

zu halten. <strong>Dr</strong>. Zöller erwähnte<br />

in diesem Zusammenhang die Maxime<br />

des neuen Präsidenten der BZÄK,<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp, nach der zunächst<br />

alles, was wir selbst regeln könnten,<br />

auch besser von uns zu regeln sei, bevor<br />

es andere tun.<br />

Prof <strong>Dr</strong>. Roßbach, MHH, vertrat die beiden<br />

Hochschulen in Hannover und Göttingen auf<br />

der <strong>Kammerversammlung</strong>.<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Roßbach:<br />

Dank der Hochschule<br />

Am Nachmittag referierte Prof. <strong>Dr</strong>.<br />

Roßbach in seinem Beitrag zur Kapazitätsverordnung.<br />

Sein Dank galt der<br />

ZKN, die am Aufbau der hiesigen<br />

Hochschule beteiligt gewesen sei. Die<br />

Kieferorthopädie sei eine der vier Säulen,<br />

die nicht beseitigt werden dürfe.<br />

Job-Sharing sei, entgegen der Meinung<br />

von <strong>Dr</strong>. Beischer, nicht möglich.<br />

Neben der Sorge um die Lehre stellte<br />

er die Aufgabe in den Vordergrund, die<br />

entsprechende Fachzahnarzt-Ausbildung<br />

sicherzustellen.<br />

Im weiteren Verlauf wurden die Anträge<br />

mit den nachfolgenden Inhalten<br />

angenommen. Den vollständigen<br />

Wortlaut der Anträge können Sie über<br />

die Pressestelle der ZKN erhalten.<br />

-Die Ablehnung einer durch das<br />

BMG geplanten Datensammelstelle<br />

als kostenträchtiges Kontrollinstrument.<br />

-Das Projekt einer Neubeschreibung<br />

einer zu erarbeitenden präventions-<br />

orientierten Zahnheilkunde.<br />

-Das aktualisierte Konzept einer<br />

Neuorientierung im Bereich der<br />

Zahnheilkunde in der sozialen Krankenversicherung.<br />

-Weiterentwicklung der strukturierten<br />

Fortbildung.<br />

-Wiederbesetzung der C-4-Universitätsprofessorenstelle<br />

für "Kieferorthopädie"<br />

an der Medizinischen<br />

Hochschule Hannover als Nachfolge<br />

des ausscheidenden Lehrstuhlinhabers<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Tränkmann.<br />

-Entschädigung von Mitgliedern in<br />

Prüfungsausschüssen.<br />

-Reaktivierung von Zahnarzthelferinnen.<br />

-Erhöhung der Ausbildungsvergütung<br />

für Lernhelferinnen.<br />

Bericht des Vorsitzenden<br />

des LA des Altersversorgungswerkes<br />

(AVW)<br />

Es folgte der Bericht des Vorsitzenden<br />

des Leitenden Ausschusses des Altersversorgungswerkes<br />

der ZKN, <strong>Dr</strong>. v. Petersdorff.<br />

Die "Entgegennahme und Feststellung<br />

des Jahresabschlusses 1999 des<br />

AVW der ZKN", die "Entlastung des<br />

Vorstandes für das Rechnungsjahr<br />

1999 des AVW der ZKN" und die<br />

"Entlastung des Leitenden Ausschusses<br />

des AVW der ZKN für das Rechnungsjahr<br />

1999" mit Mehrheit von<br />

der <strong>Kammerversammlung</strong> angenommen.<br />

An Stelle des verstorbenen <strong>Dr</strong>. Reimers<br />

wurde <strong>Dr</strong>. Langheim gegen den FVDZ-<br />

Kandidaten <strong>Dr</strong>.Sereny von der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

in den Leitenden<br />

Ausschuß (LA) des Altersversorgungswerkes<br />

(AVW) gewählt.<br />

Änderung der Alterssicherungsordnung<br />

des AVW<br />

Den vom Altersversorgungswerk seit<br />

längerer Zeit als notwendig erachtete<br />

Satzungsänderungen der Alterssicherungsordnung<br />

des AVW stand die bewußte<br />

Verweigerungshaltung des FVDZ<br />

gegenüber. Wie ein roter Faden zog es<br />

sich durch die Diskussion, daß man es<br />

seitens des FVDZ generell ablehnte,<br />

sich überhaupt mit den konkreten Fragestellungen<br />

im einzelnen zu beschäftigen.<br />

Seit mehr als einem Jahr haben<br />

die Vertreter des FVDZ an keinem der<br />

zahlreichen angebotenen und vereinbarten<br />

Termine für gemeinsame Gespräche<br />

mit dem Satzungsausschuß<br />

des AVW teilgenommen. Nun zog man<br />

sich auf die von <strong>Dr</strong>. Beischer gestellten<br />

ultimativen Forderungen zurück, die<br />

einer Aushebelung des Satzungsausschusses,<br />

wenn nicht sogar des LA<br />

gleichkommen würden (s. Bericht<br />

"Machtansprüche").<br />

Diskussions-Interesse schien hinsichtlich<br />

der Rentenabfindung zu bestehen.<br />

<strong>Dr</strong>. Schirbort votierte entschieden gegen<br />

den vom AVW vorgeschlagenen<br />

Entfall der Rentenabfindung, während<br />

<strong>Dr</strong>. v. Petersdorff, Vorsitzender des LA<br />

des AVW, die Vorstellungen des AVW<br />

damit begründete, daß die Rentenabfindung<br />

in vielen Fällen von Kolleginnen<br />

und Kollegen in Anspruch genommen<br />

worden sei, die sich in erheblichen<br />

Zahlungsschwierigkeiten befunden<br />

hätten. Mit der Wahl der Rentenabfindung<br />

würden die Familien im Falle<br />

einer Pfändung dann ungesichert<br />

sein, während die Renten nur zu einem<br />

geringen Teil gepfändet werden könn-<br />

<strong>Dr</strong>. Volker v. Petersdorff (li.) gratuliert dem neugewählten Mitglied des Leitenden Ausschusses des<br />

AVW, <strong>Dr</strong>. Volker Langheim aus Alfeld.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

5


6<br />

ten und im Rahmen des neuen Insolvenzgesetzes<br />

ohnehin nach 7 Jahren<br />

praktisch Schuldenfreiheit eintreten<br />

würde.<br />

Da die "Rentenabfindung" jedoch kein<br />

essentieller Bestandteil der Satzungsänderung<br />

war, wurde der Antrag noch<br />

vor der Abstimmung durch die <strong>Kammerversammlung</strong><br />

vom AVW zurückgezogen.<br />

Von teilweise erheblicher Wichtigkeit<br />

hingegen waren für den LA des AVW<br />

<strong>Dr</strong>. Wilhelm Bomfleur, Mitglied des Vorstandes<br />

der ZKN und Referent im Vorstand für das<br />

Finanz- und Haushaltswesen und die Jugendzahnpflege.<br />

die Anträge zur Änderung der Alterssicherungsordnung<br />

hinsichtlich der<br />

Präambel, der Anlagen und diverser<br />

Paragraphen, die infolge der im Dezember<br />

1999 beschlossenen Satzungsänderungen<br />

hätten ebenfalls geändert<br />

werden müssen, um eine rechtsbeständige<br />

Wirkung entfalten zu können.<br />

Blockade des AVW<br />

durch den FVDZ<br />

Da bei der Änderung dieser Paragraphen<br />

eine 2/3- bzw. eine 3/4-Mehrheit<br />

der <strong>Kammerversammlung</strong> notwendig<br />

ist, ist aufgrund der Gruppenstärke innerhalb<br />

der KV die Zustimmung von<br />

FVDZ-Mitgliedern notwendig, die jedoch<br />

diskussionslos verweigert wurde -<br />

ganz offensichtlich, um die Kammerarbeit<br />

und insbesondere die Arbeit des<br />

Leitenden Ausschusses zu behindern.<br />

Haushaltsdebatte<br />

Hatte sich zuvor die Gruppe des FVDZ<br />

offenbar gar nicht mit den Inhalten<br />

der vorliegenden Satzungsänderungen<br />

des AVW befaßt, so zogen insbesondere<br />

<strong>Dr</strong>. Beischer und <strong>Dr</strong>. Sereny geradezu<br />

abenteuerliche Folgerungen aus der Bilanz<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong>, die sie, wie<br />

<strong>Dr</strong>. Beischer später eingestehen mußte,<br />

falsch interpretiert hatten. Interpretationshilfe<br />

leistete vor Ort Frau Berge-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

mann-Lemor, von der KPMG Deutsche<br />

Treuhand-Gesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Die Wirtschaftsprüferin<br />

hatte den Prüfbericht des Jahresabschlusses<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

zuvor mit der Bemerkung<br />

"Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />

geführt" abgeschlossen.<br />

Pikanterweise hatten <strong>Dr</strong>. Beischer und<br />

<strong>Dr</strong>. Sereny mit Datum vom 15.11.00<br />

bereits ein Wahlkampfschreiben verfaßt,<br />

in dem diese Abenteuerlichkeiten<br />

unter der Überschrift "Kammervermögen<br />

geplündert - Kredite aufgenommen"<br />

nach der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

erneut verbreitet wurden.<br />

Die KV befaßte sich ferner mit den Beratungen<br />

über die Richtlinien für die<br />

Darstellung im Internet . In der Abstimmung<br />

wurden die Richtlinien des<br />

Vorstandes bei einigen Enthaltungen<br />

angenommen.<br />

Wir waren uns durchaus bewußt, daß<br />

ein Leitartikel von Gudrun Schaich-<br />

Walch, der stellvertretenden Vorsitzenden<br />

der Sozialdemokratischen<br />

Bundestagsfraktion, zur Entwicklung<br />

des Gesundheitswesens mit einem<br />

gewissen "Risiko" behaftet sein würde.<br />

Nämlich mit dem Risiko, daß<br />

Vorstellungen zu Papier gebracht<br />

werden könnten, die kontrovers zu<br />

denen der Zahnärzteschaft sind. Es<br />

kann aber auch nicht Sinn eines Leitartikels<br />

sein, die eigenen oder nahestehende<br />

Ansichten immer und immer<br />

wieder in einer Art selbstgefälliger<br />

Bestätigung auszumalen. Um<br />

über andere Ansichten diskutieren zu<br />

können, muß man sie zunächst kennenlernen<br />

- je früher, desto besser.<br />

Ich denke, dieser Artikel läßt vieles<br />

nur allzu deutlich werden.<br />

So muß ich zugeben, daß ich eher<br />

auf Ansätze gehofft hatte, die als<br />

Grundlage einer zeitgemäßen und<br />

den Bedürfnissen einer modernen<br />

Gesellschaft ausgerichteten gesundheitspolitischen<br />

Vision aufzufassen<br />

wären.<br />

So hat dieser Leit(d)artikel am Ende<br />

doch ein Gutes. Er befreit uns von<br />

jeglicher Illusion, daß sich in der sozialdemokratischen<br />

Denkrichtung eine<br />

zeitnahe Abkehr von einem staatsdirigistisch<br />

geprägten Gesundheitswe<br />

Die " Beschlußfassung über die<br />

Haushalts- und Kassenordnung der<br />

ZKN", sowie die "Vorlage des Nachtragsetats<br />

1999 und des Jahresabschlusses<br />

1999 der ZKN" , die "Entlastung<br />

des Vorstandes der ZKN für<br />

das Rechnungsjahr 1999 der ZKN"<br />

und die "Beschlußfassung über den<br />

Haushaltsplan 2001 und die Beitragsordnung<br />

2001 der ZKN" wurden<br />

ebenso nach eingehender Diskussion<br />

angenommen.<br />

Bliebe noch die Anregung von <strong>Dr</strong>.<br />

Beischer zu erwähnen, die auf ein gemeinsames<br />

Zahnärzteblatt abzielte.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers stimmte dem Wunsch<br />

prinzipiell zu, allerdings nur unter der<br />

Prämisse, daß entweder nur die ZKN<br />

und die KZVN oder aber alle politischen<br />

Gruppen beteiligt würden.<br />

Damit dürfte das "Projekt" bis auf<br />

weiteres auf Eis liegen.<br />

loe<br />

ZU UNSEREM LEIT(D)ARTIKEL<br />

GESUNDHEITSPOLITISCHE VISIONEN DER SPD<br />

sen abzeichnen könnte. Das Gegenteil<br />

ist der Fall.<br />

Das zarte Pflänzchen eines gängelungsfreien<br />

und nicht auf Planwirtschaft<br />

beruhenden modernen Gesundheitswesens,<br />

das mit Blickrichtung<br />

auf Europa bereits unabwendbar<br />

erkennbar ist, wird in Deutschland<br />

auf absehbare Zeit vor sich hin<br />

kümmern. Wertvolle Zeit wird verstreichen,<br />

in der statt dessen Politiker<br />

ihren oftmals an Ideologien ausgerichteten<br />

Universaldilletantismus<br />

(frei nach MP Sigmar Gabriel) ausleben<br />

dürfen.<br />

Ich bedanke mich bei Frau Schaich-<br />

Walch für die Bereitschaft, für uns zu<br />

schreiben und zugleich für ihre klaren<br />

Worte - Immerhin kann nun niemand<br />

mehr behaupten, er habe nicht<br />

gewußt, wohin die Reise gehen soll,<br />

nämlich in Richtung eines bis in alle<br />

Einzelheiten von Bürokraten kontrollierten,<br />

budgetierten und fremdbestimmten<br />

planwirtschaftlichen Gesundheitswesens.<br />

Die Führungsmannschaften in Bundeszahnärztekammer<br />

und Kassenzahnärztlicher<br />

Bundesvereinigung<br />

sind bei ihrer Arbeit für die Kollegenschaft<br />

und nicht zuletzt für unsere<br />

Patienten in der Tat nicht zu beneiden.<br />

<strong>Dr</strong>. Michael Loewener


Vom 3. bis 4. November<br />

tagte in <strong>Dr</strong>esden die<br />

Bundesversammlung der<br />

deutschen Zahnärzte - das<br />

oberste Gremium der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK).<br />

Die derzeit über 78.000<br />

Zahnärzte sind durch<br />

132 Delegierte aus allen<br />

Bundesländern repräsentiert.<br />

Gast der Veranstaltung war<br />

Bundesgesundheitsministerin<br />

Andrea Fischer mit einem<br />

Referat und anschließender<br />

Diskussion. <strong>Dr</strong>. Carl, <strong>Dr</strong>. Willmes, Frau A. Fischer<br />

Zertifizierte Fortbildung<br />

Die Delegierten haben mehrheitlich einer<br />

Rahmenvereinbarung zugestimmt,<br />

nach der es in Zukunft spezielle strukturierte<br />

und "zertifizierte" Fortbildungen<br />

geben soll, die zu einer Nennung<br />

auf dem Praxisschild führen könnten.<br />

So wäre es beispielsweise möglich, eine<br />

intensive und durch eine Art Prüfung<br />

abgeschlossene Fortbildung z.B. in Implantologie<br />

oder Kinderzahnheilkunde<br />

auf dem Praxisschild bekanntzugeben.<br />

Die berufs rechtliche Festlegung allerdings<br />

ob liegt den Länderzahnärztekammern<br />

nach erneuter Beschlußfassung<br />

der <strong>Kammerversammlung</strong>en.<br />

Das Thema ist in den vergangenen Wochen<br />

und Monaten in den Länderkammern<br />

durchaus unterschiedlich diskutiert<br />

worden. Kritiker befürchten eine<br />

Spaltung der Zahnärzte in "Zertifizierte"<br />

und "AIIrounder" und in Folge unterschiedliche<br />

Honorare durch die Kassen.<br />

So könne demnächst ein Familienzahnarzt,<br />

der seinen Patienten mit seinen<br />

individuellen Mundgesundheitsproblemen<br />

kenne und entsprechend<br />

"ganzheitlich" behandele, von den Kassen<br />

für bestimmte Leistungen des gesamten<br />

Spektrums schlechter honoriert<br />

werden als Kollegen, die sich auf Detailbehandlungen<br />

spezialisiert haben.<br />

Neubeschreibung einer<br />

präventionsorientierten<br />

Zahnheilkunde<br />

Ein weiterer gewichtiger Punkt wurde<br />

als Kooperation von Wissenschaft und<br />

Praxis präsentiert: das Modell einer<br />

"Neubeschreibung einer präventionsorientierten<br />

Zahnheilkunde". Mit dieser<br />

Neubeschreibung geht der Weg der<br />

Bundesversammlung<br />

der deutschen Bundeszahnärztekammer:<br />

WEICHENSTELLUNG FÜR<br />

BERUFSALLTAG UND POLITIK<br />

deutschen Zahnärzte über einen "Paradigmenwechsel"<br />

(weg von reparativer<br />

Zahnheilkunde hin zu mehr Vorbeugung)<br />

weit hinaus und wird die gesamte<br />

Zahnmedizin unter das Prinzip<br />

"Prophylaxe" stellen. Das ist nicht nur<br />

eine fachliche Willens-, sondern auch<br />

eine berufspolitische Grundsatzerklärung:<br />

Sie wird Folgen haben im Praxisalltag,<br />

aber auch in einer Überarbeitung<br />

der Honorare für zahnärztliche<br />

Leistungen, nicht zuletzt derjenigen<br />

für Privatleistungen nach GOZ (Gebührenordnung<br />

der Zahnärzte). Mit<br />

dieser Neubeschreibung erfüllt auch<br />

die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />

(KZBV), die das Konzept in Zusammenarbeit<br />

mit BZÄK und DGZMK<br />

erarbeitet hat, den gestellten gesetzlichen<br />

Auftrag.<br />

Gipfel im<br />

Gesundheitswesen<br />

Mit der Forderung nach einem Gipfel<br />

im Gesundheitswesen zur Umsetzung<br />

eines Modellversuchs Zahnärztliche<br />

Behandlung schied der langjährige<br />

Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK), <strong>Dr</strong>. Fritz-Josef Willmes, aus seinem<br />

Amt. Willmes, der sich nach acht<br />

Jahren Amtszeit nicht zur Wiederwahl<br />

stellte, skizzierte in seiner "Bilanzrede"<br />

die in den vergangenen Jahren stetig<br />

gewachsenen fachlichen, besonders<br />

aber politischen und europapolitischen<br />

Aufgaben, gab aber auch dem neuen<br />

Vorstand Aufgaben mit auf den Weg:<br />

Die europäische Arbeit solle fortgesetzt<br />

- und innenpolitisch ein Gipfel<br />

aller Entscheidungsträger arrangiert<br />

werden. Dies solle dem Modell der<br />

Grund- und Wahlleistungen eine<br />

Chance auf Umsetzung ermöglichen<br />

und zeigen, daß es tragfähig ist.<br />

Mit Kollegen Willmes gibt ein Präsident<br />

das Steuer ab, dessen Arbeitsmotto<br />

"Vermittlung und Dialog" hieß -<br />

hart in der Sache, aber in einem Ton,<br />

der auch nach Auseinandersetzungen<br />

ein Weiterarbeiten ermöglichte.<br />

Nicht nur ihm gegenüber wurden in<br />

zahlreichen Kontakten mit Politikern<br />

hinter geschlossenen Türen eine prinzipielle<br />

Zustimmung zu dem Wahlleistungsmodell<br />

übermittelt, es scheine<br />

so, als fehle allen nur der Mut, da etwas<br />

zu bewegen.<br />

Eine Überarbeitung des Systems Gesundheitswesen<br />

sei dringend überfällig<br />

und das Modell der Zahnärzte eine<br />

tragfähige Alternative. Er habe den<br />

Eindruck, "daß in den meisten Teilbereichen<br />

einer Strukturreform - im Bereich<br />

der zahnärztlichen Behandlung -<br />

die Hürden nicht unüberwindlich hoch<br />

sind; Ideologie und Mißtrauen stören.<br />

Ich plädiere deshalb eindringlich für<br />

einen Gipfel im Gesundheitswesen und<br />

für einen Modellversuch Zahnärztliche<br />

Behandlung.<br />

Zahngesundheit<br />

als Erfolgsgeschichte<br />

Die Entwicklung der Zahngesundheit in<br />

Deutschland, so Bundesgesundheitsministerin<br />

Andrea Fischer in ihrem Vortrag,<br />

sei eine Erfolgsgeschichte der<br />

Prävention. Während Erkrankungen in<br />

vielen Bereichen der Medizin zunehmen,<br />

sei bei den Zahnerkrankungen<br />

über viele Jahre hin eine deutliche Abnahme<br />

zu erkennen. Die Feststellung<br />

wäre deshalb nicht übertrieben, daß<br />

Wissenschaft und Praxis in kaum einem<br />

Bereich des Gesundheitswesens in<br />

den letzten 2 Jahrzehnten so herausragende<br />

Erfolge erzielt haben wie bei der<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

7


8<br />

Verbesserung der Zahngesundheit.<br />

Am augenfälligsten mache sich dies<br />

darin bemerkbar, daß nur noch knapp<br />

ein Viertel der mittleren Erwachsenenjahrgänge<br />

eine Füllungstherapie<br />

benötigen, d.h. behandlungsbedürftig<br />

sind, rd. 80 % der deutschen Bevölkerung<br />

hatten 1999 keinen konservierend-chirurgischenBehandlungsbedarf.<br />

In der beachtlichen Verbesserung der<br />

Mundgesundheit der Deutschen sieht<br />

Fischer einen klaren Beleg für die gestiegene<br />

Effektivität der zahnmedizinischen<br />

Versorgung.<br />

v. l. n. r. <strong>Dr</strong>. Sprekels, <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp, <strong>Dr</strong>. Östreich<br />

Kostenerstattung<br />

"Aber ich will nicht nur die Erfolge in<br />

der Zahnmedizin hervorheben," so<br />

Andrea Fischer weiter und gab den<br />

grünen Blickwinkel preis:<br />

"lch habe so ein bißchen den Verdacht,<br />

daß die beiden Themen Europa und<br />

GOZ deshalb genannt wurden, weil die<br />

Zahnärzteschaft doch immer noch die<br />

Hoffnung hegt, mit dem Kostenerstattungsprinzip<br />

oder einer vollständig privaten<br />

Finanzierung am Ende besser zu<br />

fahren, als mit unserem System der solidarischen<br />

Krankenversicherung.<br />

Dabei sollten doch die Erfahrungen<br />

aus dem Jahr 1998 mit dem Thema<br />

Kostenerstattung bei allen Beteiligten<br />

noch in guter Erinnerung sein.<br />

Damals hat sich gezeigt, daß die Patientinnen<br />

und Patienten eine Absicherung<br />

brauchen, die sie im Krankheitsfall<br />

vor bösen finanziellen Überraschungen<br />

schützt. Ist diese Sicherheit<br />

nicht vorhanden, so verzichten sie lieber<br />

auf Leistungen. Deshalb möchte<br />

ich doch zu bedenken geben, ob es<br />

wirklich der richtige Weg für die<br />

Zahnärzteschaft sein kann, auf eine<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

wachsende Privatisierung zu setzen<br />

und nicht zu sehen, wie sehr die Ärzteschaft<br />

und damit auch die Zahnärzte<br />

von diesem solidarischen Krankenversicherungssystem<br />

profitieren. Denn die<br />

Sicherheit, die dieses System bietet,<br />

gilt letztendlich für beide Seiten."<br />

Europa<br />

Es sei richtig, daß der europäische Integrationsprozeß<br />

im Rahmen des Binnenmarktes<br />

auch für das Gesundheitswesen<br />

mehr und mehr an Bedeutung<br />

gewinnt. Entscheidungen auf europäischer<br />

Ebene werden verstärkt Auswirkungen<br />

auf die nationalen Krankenversicherungssysteme<br />

haben. EineHarmonisierung<br />

der gewachsenen,national<br />

sehr unterschiedlich<br />

ausgestalteten<br />

Krankenversicherungssysteme<br />

würde jedoch<br />

von niemanden<br />

angestrebt, auch<br />

nicht von der<br />

Kommission. Im<br />

übrigen sehe sie<br />

nicht, daß die<br />

bisherigen<br />

EuGH-Urteile<br />

zwangsläufig zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips<br />

führen müssen.<br />

Und sie gab außerdem zu bedenken,<br />

daß eine stärkere Nachfrage nach medizinischen<br />

Dienstleistungen über die<br />

Grenzen hinweg auch eine verschärfte<br />

Konkurrenz für die "Akteure" in<br />

Deutschland bedeuten würde. Dies<br />

sollte allen klar sein, die allzu große<br />

Hoffnungen mit Europa verbinden.<br />

Aufgaben für die<br />

SelbstverwaItung<br />

"Für Deutschland können wir sagen,<br />

daß sich das Sachleistungsprinzip bewährt<br />

hat. Dies gilt auch für den<br />

zahnärztlichen Bereich, dort allerdings<br />

mit Modifikationen, denn hier gibt es<br />

eine Fülle von Leistungen, die über das<br />

absolut Notwendige hinaus machbar<br />

sind. Hier haben wir aber bereits einen<br />

hohen Eigenanteil bei vielen Leistungen<br />

und dieser wird auch von niemandem<br />

in Frage gestellt."<br />

Mit der Modernisierung des Leistungskataloges<br />

sei gleichzeitig die Aufgabe<br />

zu lösen, die bisher noch unklare Grenzziehung<br />

zwischen GKV-Leistungen<br />

und mehrkostenfähigen Leistungen so-<br />

wie reinen Privatleistungen zu lösen.<br />

Zukünftig muß für alle Beteiligten,<br />

Zahnärzte, Versicherte und Krankenkassen,<br />

Klarheit herrschen darüber<br />

• welche Leistungen die gesetzliche<br />

Krankenversicherung vollständig bzw.<br />

bei Zahnersatz mit einem eigenen Anteil<br />

des Versicherten erbringt,<br />

• welche Leistungen vom Bundesausschuß<br />

der Zahnärzte und Krankenkassen<br />

positiv bewertet wurden, aber über<br />

das Wirtschaftlichkeitsgebot hinausgehen<br />

(Mehrkosten) und<br />

• welche Leistungen vom Bundesausschuß<br />

noch nicht bewertet werden<br />

konnten, da für sie noch keine klinisch<br />

bewertbaren praktischen Erfahrungen<br />

vorliegen oder die von ihm negativ bewertet<br />

wurden oder die reine private<br />

Wunschleistungen darstellen (z.B. das<br />

Bleichen von Zähnen) und von den<br />

Versicherten in voller Höhe selbst zu<br />

tragen sind.<br />

Gebührenordnung<br />

Zahnärzte<br />

"Diese Entscheidung wird dann auch<br />

Auswirkungen auf die unstrittig notwendige<br />

Novellierung der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte haben. Angesichts<br />

der unübersehbaren Strukturprobleme<br />

des Gebührenrechts hatten<br />

wir das Angebot gemacht, daß sich der<br />

Staat auch hier so weit wie rechtlich<br />

möglich zurückzieht, um den Beteiligten<br />

nach dem Muster der Selbstverwaltung<br />

in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

größere Handlungsspielräume<br />

zu eröffnen. Nach dem ablehnenden<br />

Votum des letzten Ärztetags<br />

zeichnet sich also ab, daß das privatärztliche<br />

Gebührenrecht unverändert<br />

im Rechtsverordnungsverfahren<br />

weiterzuentwickeln sein wird. Ich bedaure<br />

diese Entwicklung. Denn eine<br />

Beibehaltung des bisherigen Verfahrens<br />

für die GOÄ bedeutet, daß auch<br />

für den Bereich des privatzahnärztlichen<br />

Gebührenrechts die staatliche<br />

Verantwortung wie im bisherigen Umfang<br />

bestehen bleibt." beschrieb die<br />

Ministerin den unbefriedigenden<br />

Stand.<br />

Birgit Dohlus / HPK<br />

Mit freundlicher Genehmigung<br />

aus "Zahnärzteblatt<br />

Schleswig-Holstein, 11/00".


Ich bedanke mich, daß ich<br />

auf dieser Vertreterversammlung<br />

der Kassenzahnärztlichen<br />

Bundesvereinigung zu Ihnen<br />

sprechen darf. Wer einen<br />

Datenschutzbeauftragten<br />

darum bittet, etwas<br />

Grundsätzliches zu dem<br />

Verhältnis zwischen der<br />

zahnärztlichen, besser gesagt<br />

ärztlichen Berufsgruppe<br />

einerseits und dem obrigkeitlichen,<br />

jedenfalls kassenamtlichen<br />

und staatlichen<br />

Aufsichts- und Kontrollapparat<br />

andererseits zu sagen, hat<br />

verstanden, worum es beim<br />

Datenschutz geht: Datenschutz<br />

ist Lehre von der<br />

Freiheit jedes Einzelnen vor<br />

staatlicher Ausforschung und<br />

Bevormundung. Im Gesundheitswesen<br />

werden sehr<br />

persönliche, intime Daten<br />

erhoben und verarbeitet.<br />

Das sind die Patientendaten.<br />

Grundrechtlich geschützt sind<br />

aber nicht nur sie, sondern<br />

das Vertrauensverhältnis<br />

zwischen Arzt und Patient:<br />

Die Anamnesegenauigkeit des<br />

Arztes, seine Diagnosefestigkeit,<br />

seine Methodik, sein<br />

Qualitätsbewußtsein, seine<br />

Sorgfalt und Nachhaltigkeit<br />

der Behandlung, sein Kosten-<br />

Nutzen-Bewußtsein, das alles<br />

ist mit den Daten des<br />

Patienten eng und einheitlich<br />

verwoben. Wer die Daten des<br />

Patienten schützen will, muß<br />

auch die Information über<br />

den Arzt schützen.<br />

DR. THOMAS GIESEN,<br />

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER<br />

DES FREISTAATES SACHSEN<br />

ANLÄSSLICH DER VV DER KZBV<br />

AM 10./11. 11. 2000 IN DRESDEN<br />

Der Datenschutz ist ein Grundrecht<br />

und deshalb ein Verfassungsprinzip.<br />

Er wurzelt - so das<br />

Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil<br />

vom Dezember 1983 -<br />

im ersten Satz des Grundgesetzes, der<br />

auch der wichtigste ist: "Die Würde<br />

des Menschen ist unantastbar". Es<br />

heißt nicht "Die Menschenwürde ist<br />

unantastbar"! Im Unterschied zwischen<br />

der Würde des Menschen und<br />

der Menschenwürde ist eigentlich alles<br />

gesagt. Man muß nur ein wenig tiefer<br />

darüber nachdenken.<br />

Die Verfassung regt uns nicht dazu an,<br />

Traktate über die Menschenwürde zu<br />

verfassen oder sie ein für alle mal zu<br />

definieren. Das Grundgesetz richtet<br />

auch kein Gremium ein, etwa ein Politbüro,<br />

das die Kraft und die Macht<br />

hätte, die Menschenwürde je nach Bedarf<br />

zu definieren und gar zuzuteilen.<br />

Im Zentrum der Verfassung steht also<br />

nicht irgendein abstraktes Prinzip,<br />

sondern der einzelne Mensch. Die<br />

Würde dieses Einzelnen, so wie er gebacken<br />

ist, ist unantastbar. Sie ist Objekt<br />

und Grenze alle hoheitlichen<br />

Bemühungen. Sie ist auch der Maßstab,<br />

an dem die Datenverarbeitung im<br />

Gesundheitswesen zu messen ist.<br />

Aber was ist Würde? Dazu fällt mir der<br />

Satz ein: "Der Mensch ist zur Freiheit<br />

geboren". Im Zentrum unserer Verfassungsordnung<br />

stehen die auf Freiheit<br />

ausgerichteten Grundrechte, die in erster<br />

Linie Abwehrrechte gegenüber<br />

staatlicher Einflußnahme sind. Wir<br />

wollen nicht, daß die Obrigkeit uns<br />

beguckt, klassifiziert, unsere persönlichen<br />

oder beruflichen Qualitäten mißt,<br />

uns unsere Arbeit zuteilt, uns in unserer<br />

Arbeit gängelt und uns bei allem<br />

und jedem Vorschriften macht. Diese<br />

Gesellschaft ist auf Freiheit hin ausgerichtet.<br />

Das bedeutet, daß unsere obrigkeitlichen<br />

Organisationsformen<br />

möglichst so zu bauen und anzuordnen<br />

sind, daß der Einzelne nicht zum<br />

Rädchen im großen Räderwerk, etwa<br />

einer zwangsweisen Solidargemein-<br />

schaft, deklassiert wird, sondern soweit<br />

irgend möglich seine Entfaltungsund<br />

Handlungsfreiheit selbst fördern<br />

und entwickeln kann. Zwangsbewirtschaftungs-<br />

und Planwirtschaftssysteme<br />

sind verfassungswidrig, weil sie<br />

grundrechtswidrig sind. Das Grundgesetz<br />

setzt vielmehr auf Eigeninitiative,<br />

Eigenkontrolle und Selbstverwaltung.<br />

Das bedeutet auch, daß wir unsere<br />

Verantwortlichkeiten nicht hochzonen,<br />

sondern auf Dezentralisierung setzen.<br />

Wir sind - ganz ähnlich wie die Amerikaner<br />

- davon überzeugt, daß jeder<br />

Einzelne selbst seines Glückes Schmied<br />

ist.<br />

Der Staat darf in Grundrechte, also in<br />

unsere wesentlichen Freiheitsverbürgungen,<br />

nur auf normenklarer gesetzlicher<br />

Grundlage eingreifen. Nicht der<br />

Einzelne muß sich dafür rechtfertigen,<br />

daß und wie er agiert, sondern die<br />

Rechtfertigungspflicht liegt auf Seiten<br />

des Staates: Er muß darlegen und begründen,<br />

daß die Beschränkung der<br />

Freiheit des Einzelnen aus übergeordneten<br />

Gründen verhältnismäßig, d. h.<br />

geeignet, erforderlich und zumutbar<br />

ist. Die Freiheit und Entfaltung unserer<br />

Persönlichkeit - dazu gehört natürlich<br />

auch unser Beruf - endet an den<br />

Rechten anderer, an der verfassungsmäßigen<br />

Ordnung und - wie es in Art.<br />

2 GG heißt - am Sittengesetz. Nur mit<br />

Gründen, die von dieser Schrankentrias<br />

getragen werden, kann der Staat<br />

- aber immer unter Beachtung des<br />

Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - unsere<br />

Freiheit beschränken, also unsere<br />

Daten verarbeiten. Das ganze muß<br />

aber immer überschaubar bleiben.<br />

Ich darf jetzt schon sagen, daß ich<br />

den Eindruck haben muß, daß die<br />

Beschränkungen, denen alle Kassen-<br />

Patienten und die Vertrags-Ärzteschaft<br />

sich in den letzten Jahren mehr und<br />

mehr unterwerfen mußten, von diesen<br />

Prinzipien nicht mehr getragen sind.<br />

Ich sehe da eine Tendenz zur Verfassungswidrigkeit.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

9


10<br />

Dies möchte ich kurz begründen:<br />

Das in den letzten Jahrzehnten verfeinerte<br />

und hoch entwickelte Krankenversicherungssystem<br />

erweist sich als<br />

nicht mehr finanzierbar. Der medizinische<br />

Fortschritt ist - schon für sich genommen<br />

- wahnsinnig teuer. Darüber<br />

hinaus hat dieser Fortschritt dazu beigetragen,<br />

daß der Altersaufbau unserer<br />

Gesellschaft sich leider drastisch verändert<br />

hat, so erfreulich die gestiegene<br />

Lebenserwartung auch ist. Schon<br />

ephemere Erscheinungen wie eine Erhöhung<br />

der Arbeitslosenrate sind für<br />

das Versicherungssystem nicht mehr finanzierbar.<br />

Der Standort Deutschland<br />

steht in Gefahr mit jeder Erhöhung der<br />

den Arbeitgeber treffenden Anteile;<br />

für inländische und ausländische Unternehmer<br />

und Investoren ist der Standort<br />

zu teuer, weil die Abgabenlast zu<br />

sehr drückt.<br />

Bei der Rentenreform hat der Bundeskanzler<br />

das Tabu der zweiten<br />

Säule offen gebrochen. Wann<br />

wird er in der Gesundheitspolitik den<br />

Kurs ändern und wirklich reformieren?<br />

Die Fachleute - allen voran<br />

solche Koryphäen wie<br />

Herr <strong>Dr</strong>. Schulte-Sasse,<br />

zuständiger Abteilungsleiter<br />

im Bundesministerium<br />

für Gesundheit - haben<br />

die Brisanz des Problems<br />

längst erkannt, sie wissen,<br />

daß Fehlanreize die Verschwendung<br />

weiter und<br />

weiter treiben. Weil Medikamente<br />

mehr oder weniger<br />

kostenlos verordnet<br />

werden, wirft die Deutsche<br />

Gesellschaft jedes<br />

Jahr zehn Milliarden auf<br />

den Müll. Hinzu kommt:<br />

Das nachgefragte Gut der ärztlichen<br />

Leistungen ist für den Versicherten<br />

noch immer mehr oder weniger kostenlos.<br />

Dieses kostenlose Gut wird<br />

nachgefragt, bis der Grenznutzen<br />

gleich Null ist, also der Nachfrager keinen<br />

Nutzen mehr aus einer zusätzlichen<br />

Nachfrage ziehen könnte. Die<br />

Nachfrage ist damit im Prinzip grenzenlos,<br />

die Kosten für die Krankenversicherungen<br />

kaum einzufangen. Auf<br />

der Preisseite hat der Gesetzgeber einen<br />

zaghaften Wettbewerb - nämlich<br />

der Kassen untereinander - eröffnet.<br />

Dann verließ ihn die Courage - er sammelt<br />

wieder Daten, eben Wechlerprofile<br />

und Risikotypen. Der notwendige<br />

Wettbewerb auf der Seite der Kassenleistungen<br />

zeichnet sich - jedenfalls<br />

was Umfang und Qualität der ärztli-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

chen Leistungen angeht - auch nicht<br />

entfernt ab.<br />

Den Versuch, das Problem etwa wie<br />

andernorts zu lösen, wagt niemand:<br />

Dort wird der Patient vom medizinischen<br />

Dienst der Versicherung untersucht,<br />

die eine Diagnose und einen<br />

Therapievorschlag erarbeitet. Die Behandlung<br />

übernehmen die Ärzte im<br />

Auftrag der Versicherung. Die Folge ist,<br />

daß dieses Versicherungssystem nur eine<br />

durchschnittliche, oft genug eine<br />

miserable ärztliche Versorgung gewährt;<br />

jeder der etwas auf sich hält,<br />

will dann weg von der Versicherung. In<br />

Frankreich läuft die Sache ein wenig<br />

besser, weil die Patienten die Schuldner<br />

der Ärzte bleiben und ihrerseits<br />

sämtliche Leistungen vorlegen müssen.<br />

Sie sind gehalten, dann ihre Versicherung<br />

in Anspruch zu nehmen und<br />

müssen nicht selten Leistungskürzungen<br />

hinzunehmen. Jedenfalls liegt da<br />

die Darlegungs- und Begründungslast<br />

beim Patienten.<br />

Die deutsche Lösung soll wie folgt aussehen:<br />

Geplant ist die Einrichtung von<br />

Datenannahmestellen<br />

durch die<br />

Spitzenverbände<br />

der Krankenkassen.<br />

Aufgabe dieser<br />

Einrichtungen,<br />

deren Rechtsnatur<br />

noch offen ist, ist<br />

die Weiterleitung<br />

der Daten an die<br />

von den Landesverbänden<br />

der<br />

Krankenkassen<br />

und der Ersatzkassen<br />

gebildeten Arbeitsgemeinschaften.<br />

Zwar sind die<br />

Daten der Patienten - nicht aber der<br />

Ärzte - zu verschlüsseln. Die Re-ldentifikation<br />

des einzelnen Patienten ist jedoch<br />

für folgende Zwecke vorgesehen:<br />

umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />

(§ 106-Neufassung), Überprüfung<br />

der Notwendigkeit und Dauer der<br />

Krankenhausbehandlung sowie Qualitäts-<br />

und Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

der Krankenhausbehandlung selbst.<br />

Wenn sie sich dann weiter den Katalog<br />

der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften<br />

ansehen, § 303 a SGB V-E, so werden<br />

sie erkennen, daß jeder Arzt unter<br />

der Sorge der Kassen steht. Meine Damen<br />

und Herren, Sorge ist Herrschaft.<br />

Das System nähert sich mehr und mehr<br />

zumindest in Ansätzen einer flächendeckenden<br />

Qualitätskontrolle: Steue-<br />

Der Staat darf in<br />

Grundrechte, also in<br />

unsere wesentlichen<br />

Freiheitsverbürgungen,<br />

nur auf normenklarer<br />

gesetzlicher Grundlage<br />

eingreifen.<br />

rungsaufgaben der Krankenkassen,<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Budgetierung<br />

und Qualitätskontrollen heißen<br />

die Zauberworte. Der Markt wird damit<br />

zentral gesteuert; Abrechnungsmißbrauch<br />

wird mit Hilfe der Datenabgleiche<br />

aufgedeckt, Qualitätsstandards<br />

werden zentral erarbeitet und die Datenmassen<br />

werden auf Einhaltung kassenamtlicher<br />

Qualitäts-prinzipien<br />

durchgeforstet. Was mit einem solchen<br />

Markt mittelfristig geschieht, kann ihnen<br />

jeder Volkswirt sagen: Er gerinnt,<br />

er erkaltet, verkrustet und stirbt.<br />

Das ganze wird vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit mit "Datentransparenz"<br />

bezeichnet. Die<br />

Würdefeindlichkeit ihres Systems ist<br />

den Datenverarbeitungsstrategen offenbar<br />

noch nicht in den Sinn gekommen:<br />

Die Reste von Vertraulichkeitsschutz<br />

durch Pseudonymisierung der<br />

Patienten ändern am langgesteckten<br />

Ziel einer kassenamtlichen Totalkontrolle<br />

nichts. Ich habe mir aber in meinen<br />

zehn Berufsjahren als Datenschutzbeauftragter<br />

meine Leichtgläubigkeit<br />

und Naivität abgewöhnt: Die<br />

Erfahrung lehrt, daß alle Datensammlungen<br />

sehr schnell in den Dienst einer<br />

neuen gesetzlichen Regelung gestellt<br />

werden, wenn dafür die rechte Stimmung<br />

besteht und ein Bedarf von der<br />

Politik entwickelt worden ist. Nicht nur<br />

der gesetzwidrige Miß-brauch von Daten<br />

ist das Gespenst, vor dem ich warne,<br />

sondern ich habe Angst vor dem<br />

Gesetzgeber selbst, der mit einem Federstrich<br />

angeblich legitime Grundlagen<br />

dafür schafft, vorhandene Datenbestände<br />

auch tatsächlich personenbezogen<br />

zu nutzen. Das alles lehrt die<br />

konkrete Entwicklung der Datensammlungen<br />

im Gesundheitswesen. Denken<br />

sie an die weitere Entwicklung des Risikostrukturausgleichs,<br />

der über konkrete<br />

personenbezogene Morbiditätsindizes<br />

und Morbitätsrisiken gesteuert<br />

werden soll. Denken sie an Biotechnologie<br />

und Gentechnologie, die recht<br />

bald in der Lage sein werden uns mitzuteilen,<br />

welche Krankheits- und damit<br />

Kostenrisiken der einzelne Geborene<br />

mit auf die Welt gebracht hat. Oder<br />

denken sie an die Aufteilung der<br />

Menschheit in "gute Risiken" und<br />

"schlechte Risiken", die ihrerseits beim<br />

Wechsel des konkreten Patienten zum<br />

30.9. weg von der AOK und hin zur<br />

BKK mit "Strafzöllen" belegt werden.<br />

Dies alles geht nicht ohne personenbezogene<br />

Daten. Wer die Warnung vor<br />

der Nutzung zentraler Datensammlungen<br />

als "unsachliche Positionierung"


denunziert und wer kontroversen Dialog<br />

verweigert und nicht dazu bereit<br />

ist, die angebliche "Datentransparenz"<br />

kritisch darauf zu hinterfragen, ob das<br />

ganze nicht auf ein planwirtschaftlich<br />

strukturiertes staatsmedizinisches System<br />

hinausläuft, der ist mir verdächtig:<br />

Solche Leute bieten nicht die Gewähr<br />

dafür, daß sie die Verfassungslage<br />

wirklich erkannt haben. Diese abstrakte<br />

Verfassungslage ist schön, sie ist würdevoll<br />

- aber wie sehen die Pläne des<br />

BMG aus? Das System ist jedenfalls so<br />

komplex, daß es selbst für einen Juristen<br />

kaum möglich ist, es zu<br />

überblicken.<br />

Das Grundgesetz setzt auf die<br />

Würde des Einzelnen. Diese Würde<br />

ist kein schwärmerischer Wolkenkuckucksbegriff,<br />

auch keine kraftlose<br />

humanistische Verständnisduselei,<br />

sondern beschreibt die Eigenständigkeit,<br />

den Initiativgeist, die Intelligenz<br />

und die Innovationskraft des Einzelnen.<br />

Dieses Prinzip, das auf die Natur des<br />

Menschen setzt, steht gegen alles und<br />

über allem, was von den Kontrollstra-<br />

tegen leichthin als "intelligente Systeme"<br />

bezeichnet wird. Das Grundgesetz<br />

geht - ein wenig überspitzt gesagt -<br />

davon aus, daß jeder Einzelne intelligenter<br />

ist als jedes System. Und Sie,<br />

meine Damen und Herren,wissen, daß<br />

das stimmt.<br />

Die Idee, das Leistungs- Abrechnungsund<br />

Qualitätsverhalten aller Kassenärzte<br />

in Deutschland<br />

bezogen auf sechzig<br />

Millionen Kas- Die Vorstellung,<br />

senpatienten einer<br />

zentralistischen jeder Patient könne<br />

Kontrolle zu unterwerfen,<br />

ist vom vom besten aller Ärzte<br />

Denkansatz her<br />

verfehlt. Denn dies behandelt werden, ist<br />

widerspricht dem<br />

Menschenbild des schlicht illusionär.<br />

Grundgesetzes.<br />

Dabei will ich gar nicht von den Kosten<br />

reden, die ein solcher Gigantomanismus<br />

entfaltet, sondern vor allem davon,<br />

daß die Politiker zu wenig Mut<br />

aufbringen, um wirklich zu sagen, was<br />

Sache ist. Die Fachleute wissen näm-<br />

lich, daß das System an seinem Ende<br />

angelangt ist und daß alle Abhilfeversuche,<br />

die auf zentrale Kontrollen setzen,<br />

zum Scheitern verurteilt sind. Die<br />

Sammlungen schlechter Botschaften,<br />

alle Diagnose- und Leistungsdaten, die<br />

einem Bundesausschuß aus allen regionalen<br />

Datenbanken zur Beurteilung offen<br />

liegen, können schlechterdings von<br />

ihm nicht bewertet werden. Denn alle<br />

Datensätze - selbst wenn<br />

sie höchst ausdifferenziert<br />

gesammelt sind- können<br />

nicht widerspiegeln, welche<br />

Einzelheiten und Verästelungen<br />

der behandelnde<br />

Arzt zu beachten hatte,<br />

als er seine Leistung erbrachte.<br />

Die Folge wird ein<br />

endloser Papierkrieg werden,<br />

der die Bürokratie<br />

aufbläht, die Ärzteschaft<br />

unter Kuratel bis in jeden einzelnen<br />

Fall stellt und die Patienten mit einer<br />

einfallslosen Durchschnittsmedizin abspeist.<br />

Die Messzahlen und Altersbegrenzungen<br />

des britischen staatlichen


12<br />

Gesundheitssystems lassen grüßen.<br />

Natürlich kann man die Flickschusterei<br />

an den Kosten, die durch systembedingte<br />

Fehlanreize verursacht sind, bis<br />

zur Bewußtlosigkeit, d. h. bis zu einer<br />

zentralen und kompletten Datenhaltung<br />

weiter betreiben. Damit verbundene<br />

Grundrechtsbeschränkungen und<br />

Grundrechtsverluste für Ärzte, andere<br />

Leistungserbringer und Patienten<br />

zwingen aber dazu, schon heute über<br />

andere, mildere Mittel nachzudenken:<br />

Die bisherigen homöopathischen Dosen<br />

einer Selbstbeteiligung müssen drastisch<br />

erhöht werden. Dazu muß man<br />

den Mut haben, den Leuten mitzuteilen,<br />

daß Kranksein auch finanziell weh<br />

tut. Damit es nicht zu einer Kollision<br />

mit dem Sozialstaatsprinzip kommt,<br />

muß man die Selbstbeteiligung - wie<br />

jetzt auch die Beiträge - sozial staffeln.<br />

Die dazu nötige Datensammlung<br />

ist ein Klacks gemessen an dem, was<br />

jetzt geplant ist.<br />

Das Wirtschaftsgut "ärztliche Behandlung"<br />

muß einen für den Patienten, also<br />

den Kunden, spürbaren und nachvollziehbaren<br />

Preis haben. Der Patient<br />

muß in die Lage versetzt werden, den<br />

Preis für das Wirtschaftsgut als angemessen<br />

erkennen zu können. Dazu<br />

muß er sich auf den Arzt seines Vertrauens<br />

verlassen können. Das tut er<br />

im übrigen auch bei seiner Kfz-Werkstatt.<br />

Diese Vertrauensbeziehung kann<br />

durch nichts ersetzt werden.<br />

Den Kassen, die sich für befähigt halten,<br />

die Wissenschaftlichkeit - sie ist<br />

immer nur die Suche nach der Wahrheit-,<br />

die Innovationskraft und die Initiative<br />

jedes Arztes zu hinterfragen<br />

und zu beurteilen und die den Patienten<br />

gerne selbst unter ihren warmen<br />

Beratungsmantel nehmen wollen, sei<br />

klar gesagt: Die Vorstellung, jeder Patient<br />

könne vom besten aller Ärzte behandelt<br />

werden, ist schlicht illusionär.<br />

Eine - wissenschaftlich notwendigerweise<br />

ungewisse - Bandbreite der Leistungsmöglichkeiten<br />

ist nicht nur unvermeidbar,<br />

sondern im Sinne des Fortschritts<br />

unverzichtbar. Administrierte<br />

Höchstpreise nach Minutentakt reizen<br />

zur Pfuscharbeit an, und wie man aus<br />

einem tätigen und einem "stillen"<br />

Zahnarzt zwei Tagesprofile macht,<br />

weiß auch jeder.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

Wer die Daten hat, hat die<br />

Macht. Oder: Wer viel wissen<br />

will, will das Sagen haben. Ob<br />

man es Macht nennt oder Bevormundung,<br />

ob es Sorge ist oder Solidarität:<br />

Man muß danach fragen, wer welches<br />

natürliche Interesse verfolgt. Haben die<br />

Kassen wirklich ein Interesse an der<br />

Sparsamkeit? Haben sie ein Interesse<br />

daran, dem Patienten, der in wirkliche<br />

Not geraten, weil schwer krank geworden<br />

ist, zu helfen und seine Interessen<br />

auf bessere (d. h. tendenziell immer:<br />

teurere) Behandlung nachhaltig zu<br />

vertreten? Risikostrukturausgleich,<br />

Wechslerprofile, Abstoßen von Risiko -<br />

wenn man da weiter denkt, wird der<br />

Begriff "Interesse" recht schillernd.<br />

Schließlich kann man Leute auch rausekeln.<br />

Ich kenne keine öffentlich-rechtliche<br />

Körperschaft, die ein Interesse an<br />

Sparsamkeit, an Abbau des Personals,<br />

an Rückbau von Vorschriften hat.<br />

Man mag das mit Machtwillen oder<br />

mit dem Parkinson'schen Gesetz, mit<br />

Hypertrophie oder mit Bürokratie bezeichnen<br />

- jedenfalls nicht mit Interesse.<br />

Es bleibt nichts übrig als das: Der<br />

einzige, der ein<br />

natürliches und<br />

ehrliches Interesse<br />

am Sparen hat,<br />

ist der Patient<br />

dann, wenn es<br />

ganz konkret um<br />

sein eigenes Geld<br />

geht.<br />

Der Arzt will<br />

möglichst viel<br />

Geld verdienen.<br />

(Jeder der meint,<br />

das sei etwas Böses,<br />

soll das -<br />

kurzsichtig wie er<br />

ist - weiter meinen.)<br />

Mittelfristig<br />

kann der Arzt<br />

dieses sein Interesse<br />

nur erfolgreich<br />

verfolgen,<br />

wenn er auf dem<br />

Patientenmarkt<br />

einen guten<br />

Namen hat:<br />

Sein Preis-Leistungs-Verhältnis muß<br />

stimmen. Da liegt sein natürliches,<br />

kluges Interesse. Und wegen der freien<br />

Arztwahl, die dem Patienten - und<br />

nicht der Kasse - zusteht, hat der Arzt<br />

kein Interesse daran, mit seiner Kasse<br />

gut zu stehen. Der Arzt will nicht Diener<br />

eines Systems sein, sondern Diener<br />

seines Patienten. - So einfach ist das.<br />

Das persönliche Interesse des Patienten<br />

zur Sparsamkeit kann auch mit weiteren<br />

Karenztagen geweckt werden. Jedenfalls<br />

müssen die Tarife natürliche<br />

Sparsamkeit untersützen.<br />

Also, meine Damen und Herren, fordern<br />

Sie die Politiker auf, die Richtung<br />

zu ändern: Weg von würdeloser Nachschau<br />

und Gängelei, weg von zentralen<br />

Datensammlungen und hin zum natürlichen<br />

Interesse der Marktbeteiligten.<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong><br />

Datenschutzbeauftragter<br />

des Landes Sachsen<br />

Bernhard-von-Lindemann-Platz 1<br />

01067 <strong>Dr</strong>esden<br />

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In den ZNN 9/00<br />

haben wir auf Seite<br />

10 ff. den ersten Teil<br />

der Abrechnungsempfehlungen<br />

des GOZ-Ausschusses<br />

der ZKN veröffentlicht.<br />

In dieser Ausgabe<br />

werden weitere<br />

Beschlüsse<br />

veröffentlicht, die<br />

Sie bitte Ihren Mitarbeiterinnen<br />

zur Verfügung<br />

stellen wollen.<br />

Geb.-Nrn. 405/406 GOZ<br />

Entfernung supragingivaler<br />

Beläge<br />

Nach Entfernung harter und weicher<br />

Beläge (Geb.-Nr. 405 GOZ) kann die<br />

Geb.-Nr. 406 GOZ nur in getrennter<br />

Sitzung berechnet werden.<br />

Neuablagerungen von harten und weichen<br />

Beläge lösen erneut die Geb.-Nr.<br />

405 GOZ aus.<br />

Geb.-Nr. 408 GOZ<br />

Elektrochirurgische Maßnahmen<br />

Der Einsatz elektrochirurgischer Maßnahmen<br />

am Parodontium in Verbindung<br />

mit prothetischen oder konservierenden<br />

Maßnahmen ist nach Geb.-<br />

Nr. 408 GOZ berechnungsfähig.<br />

Geb.-Nr. 415 GOZ<br />

Verbandswechsel<br />

Der Verbandswechsel nach operativen<br />

Maßnahmen nach den Geb.-Nrn. 408 –<br />

414 GOZ ist in einer separaten Sitzung<br />

als selbständige Leistung nach der<br />

Geb.-Nr. 200 GOÄ zusätzlich neben der<br />

Geb.-Nr. 415 GOZ für die Nachbehandlung<br />

berechenbar.<br />

Die Materialkosten für den Verband<br />

sind zusätzlich als Ersatz von Auslagen<br />

nach § 3 GOZ in Verbindung mit § 10<br />

GOÄ berechenbar.<br />

AUS DEM<br />

GOZ-<br />

AUSSCHUß<br />

Geb.-Nrn. 500 ff. und<br />

220 ff. GOZ<br />

Berechnung von Kronen im Zusammenhang<br />

mit einer Brücke<br />

Die die Brückenspanne begrenzenden<br />

Kronen werden nach den Geb.-Nrn.<br />

500 ff. GOZ berechnet.<br />

Für alle weiteren Kronen im Verbund<br />

mit der Brücke kommen die Geb.-Nrn.<br />

220 ff. GOZ zum Ansatz.<br />

Berechnung der Kronen bei einer<br />

Freiendbrücke<br />

Die die Brückenspanne begrenzende<br />

Krone wird nach Geb.-Nr. 500 ff. GOZ<br />

und die angrenzende Krone nach Geb.-<br />

Nrn. 220 ff. GOZ berechnet.<br />

Geb.-Nr. 507 GOZ<br />

Nebeneinanderberechnung von<br />

Geb.-Nrn. 507 und 520/521 GOZ<br />

Bei der Modellgußprothese kann neben<br />

der Geb.-Nr. 521 GOZ je Spanne bzw.<br />

Freiende die Geb.-Nr. 507 GOZ berechnet<br />

werden. Die Geb.-Nr. 521 GOZ beschreibt<br />

nur einen Teil der bei einer<br />

Modellgußprothese durchgeführten<br />

zahnärztlichen Leistung, nämlich die<br />

Anfertigung des Grundgerüstes.<br />

Nach dem in der amtl. Begründung der<br />

Bundesregierung zur GOZ (Bundesratsdrucksache<br />

Nr. 276/87) erklärten Willen<br />

des Verordnungsgebers sind Prothesen<br />

nicht mehr nach der Zahl der<br />

zu ersetzenden Zähne zu berechnen,<br />

sondern nach der Zahl der zu überbrückenden<br />

Spannen.<br />

Die Geb.-Nr. 507 GOZ weist keinerlei<br />

Ausschlußbestimmungen oder einschränkende<br />

Bestimmungen zur Berechnungsfähigkeit<br />

auf.<br />

Für die Berechnung von "Spannen",<br />

also auch bei Prothesen, gibt es im<br />

Gebührenverzeichnis die Geb.-Nr. 507<br />

GOZ.<br />

Dieser Beschluß gilt entsprechend für<br />

die Nebeneinanderberechnung der<br />

Geb.-Nrn. 507 und 520 GOZ.<br />

Geb.-Nr. 507 GOZ<br />

Nebeneinanderberechnung der<br />

GOZ Geb.-Nrn. 507 neben 526<br />

Bei der Wiederherstellung der Funktion<br />

einer Prothese durch eine Erweiterung<br />

um einen zahntragenden Sattel kann<br />

neben der Geb.-Nr. 526 GOZ zusätzlich<br />

die Geb.-Nr. 507 GOZ (Versorgung eines<br />

Lückengebisses durch eine Brücke<br />

oder Prothese: ... je zu überbrückende<br />

Spanne oder Freiendsattel) berechnet<br />

werden, wenn ein kompletter Sattel an<br />

die Prothese angesetzt wird.<br />

Hierbei kann es sich um einen kompletten<br />

Sattel in einer Schaltlücke oder<br />

um einen kompletten Freiendsattel<br />

handeln.<br />

Geb.-Nr. 508 GOZ<br />

Befestigung von Suprakonstruktionen<br />

auf Implantaten<br />

Bei Einzelkronen/Brückenpfeilern, die<br />

auf Einzelzahnimplantaten verschraubt<br />

sind, ist die Geb.-Nr. 508 GOZ für diese<br />

Verschraubung nicht berechnungsfähig.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

13


14<br />

Bei Pfeilerkronen auf Implantaten für<br />

abnehmbare Brücken oder Prothesen<br />

sind zusätzliche Verbindungslemente<br />

(Verschraubung, Riegel o.ä.) nach der<br />

Geb.-Nr. 508 GOZ in Verbindung mit<br />

den Geb.-Nrn. 500/501 GOZ berechnungsfähig.<br />

Das Abdecken der Schraube in einer<br />

Krone auf einem Implantat ist nicht<br />

nach der Geb.-Nr. 205 GOZ berechenbar.<br />

Geb.-Nr. 509 GOZ<br />

Wiederherstellung der Funktion<br />

eines Verbindungselementes<br />

Bei Wiederherstellung der Funktion eines<br />

Verbindungselementes ist die Geb.-<br />

Nr. 509 GOZ ansatzfähig.<br />

Dies gilt für das Aktivieren oder den<br />

Austausch eines Verschleißteiles (z. B.<br />

Ceka Anker) und wenn z. B. ein<br />

Primär- bzw. Sekundärteil neu fixiert<br />

oder wiederbefestigt wird.<br />

Das Aktivieren von Halte- und Stützoder<br />

Verbindungselementen kann nach<br />

der Geb.-Nr. 509 GOZ abgerechnet<br />

werden. Wird die Funktion des herausnehmbaren<br />

Zahnersatzes gleichzeitig<br />

wiederhergestellt, kann die Geb.-Nr.<br />

525 GOZ zum Ansatz kommen.<br />

Geb.-Nrn. 509/510 GOZ<br />

Erneuerung von Sekundärteilen<br />

bei Verbindungselementen<br />

1. Die Geb.-Nr. 508 GOZ kann neben<br />

der Geb.-Nr. 510 GOZ berechnet<br />

werden, wenn das Sekundärteil einer<br />

in einer Brücke oder Prothese als<br />

Verbindungselement wirkenden<br />

Teleskopkrone erneuert werden muß.<br />

Hier fällt die Geb.-Nr. 510 GOZ für<br />

die Leistung der Erneuerung des Sekundärtelekops,<br />

die Geb.-Nr. 508<br />

GOZ für die Herstellung der Verbindungs<br />

funktion an.<br />

2. Bei der Erneuerung von Geschiebe-<br />

Sekundärteilen ist die Geb.-Nr. 508<br />

GOZ neben der Geb.-Nr. 525 bzw.<br />

526 GOZ anzusetzen, da die Verbindungsfunktion<br />

erneut hergestellt<br />

und darüber hinaus eine Reparatur<br />

der Prothese erforderlich wird.<br />

Geb.-Nr. 511 GOZ<br />

Wiedereingliederung einer<br />

wiederhergestellten Brücke<br />

Wird eine Brücke wiederhergestellt,<br />

fällt für die Wiedereingliederung nach<br />

Wiederherstellung einmal die Geb.-Nr.<br />

511 GOZ an. Die erhöhte Schwierigkeit<br />

bei Wiedereingliedern großer Brücken<br />

kann bei der Bemessung des Steige-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

rungssatzes herangezogen werden.<br />

Sind mit den Pfeilerkronen weitere<br />

Kronen (die also keine lückenbegrenzenden<br />

Pfeilerkronen sind) verbunden,<br />

so kann die Wiedereingliederung dieser<br />

Kronen zusätzlich nach Geb.-Nr. 231<br />

GOZ je Krone berechnet werden.<br />

Die Wiederherstellungen selbst sind<br />

zusätzlich, wenn Brückenanker oder<br />

damit verbundene Kronen repariert<br />

werden müssen (z. B. nach Aufschlitzen)<br />

bzw. wenn Verblendungen an beliebiger<br />

Stelle der Brücke repariert<br />

wurden, nach Geb.-Nr. 232 GOZ zu berechnen.<br />

Geb.-Nrn. 512/513/514<br />

GOZ<br />

Provisorische Brücke, Wiedereingliederung<br />

im Notdienst/Vertretung<br />

Die zahnärztliche Leistung für die Wiedereingliederung<br />

einer provisorischen<br />

Krone durch einen anderen Behandler<br />

im Notdienst/Vertretung löst nach entsprechender<br />

Aufklärung eine Gebühr<br />

nach Geb.-Nrn. 512/513/514 GOZ aus,<br />

ansonsten wäre sie kostenfrei vom behandelnden<br />

Zahnarzt zu erbringen.<br />

Mehrfaches Entfernen und<br />

Eingliedern einer provisorischen<br />

Brücke<br />

Muß im Rahmen der Anfertigung einer<br />

Versorgung eine provisorische Brücke<br />

mehrfach abgenommen und wieder<br />

festgesetzt werden, findet ein derartiges<br />

Vorgehen Niederschlag in der Höhe<br />

des Steigerungsfaktors.<br />

Provisorien, Herstellung<br />

Die Positionen Nrn. 227 und 512 GOZ<br />

sprechen von der Eingliederung einer<br />

provisorischen Krone, d. h. nicht von<br />

der zahntechnischen Verfertigung.<br />

Hieraus geht eindeutig hervor, daß die<br />

zahntechnische Herstellung nicht im<br />

Eingliederungshonorar integriert ist.<br />

Die Verfertigung der provisorischen<br />

Krone, auch durch den Zahnarzt, ist als<br />

zahntechnische Leistung einzustufen<br />

und über Eigenbeleg nach § 9 GOZ zu<br />

berechnen.<br />

Geb.-Nrn. 515/516 GOZ<br />

Berechnung von Adhäsivbrücken<br />

- Marylandbrücken<br />

Die gesamte Versorgung der Pfeilerzähne<br />

ist nicht der Inhalt der Leistung<br />

nach Geb.-Nr. 515 GOZ. Pfeilerzähne,<br />

die zur Erhöhung der Retention mit<br />

entsprechenden Retentionsrillen oder<br />

-kästen präpariert werden, lösen zu-<br />

sätzlich den Ansatz der Geb.-Nr. 502<br />

GOZ (Versorgung eines Lückengebisses<br />

durch eine Brücke oder Prothese: je<br />

Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker<br />

mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen<br />

oder –kasten oder mit<br />

Pinledges einschließlich Rekonstruktion<br />

der Kaufläche) aus.<br />

Geb.-Nr. 517 GOZ<br />

Abformmethode<br />

Der individualisierte konfektionierte<br />

Löffel ist nach Geb.-Nr. 517 GOZ zu<br />

berechnen, wenn mit diesem Löffel eine<br />

individuelle Kieferabformung<br />

durchgeführt wird.<br />

Geb.-Nr. 520 GOZ<br />

Zahnfleischepithese<br />

Eine Zahnfleischepithese kann nach<br />

der Geb.-Nr. 520 GOZ berechnet werden.<br />

Coverdenture-Prothese mit<br />

Wurzelstiftkappen<br />

Fachlich gesehen ist eine Coverdenture-Prothese<br />

wie eine totale Prothese<br />

aufgestellt. Unter dieser Prothese befinden<br />

sich Wurzelstiftkappen.<br />

Die Geb.-Nrn. 522 und 523 GOZ beschreiben<br />

die Versorgung des zahnlosen<br />

Kiefers mit einer totalen Prothese<br />

im Oberkiefer bzw. Unterkiefer. Somit<br />

ist für eine Coverdenture-Prothese die<br />

Geb.-Nr. 520 GOZ anzusetzen.<br />

Zusätzlich zu der Geb.-Nr. 520 GOZ ist<br />

die Geb.-Nr. 507 GOZ berechnungsfähig.<br />

Geb.-Nrn. 520/521 GOZ<br />

Prothesenerneuerung/<br />

Rebasierung<br />

Wird eine Modellgußprothese bei Wiederverwendung<br />

der alten Metallbasis<br />

einschließlich komplizierter Halte- und<br />

Stützvorrichtung ansonsten vollständig<br />

erneuert, kann die Geb.-Nr. 521 GOZ<br />

und je Prothesensattel die Geb.-Nr. 507<br />

GOZ berechnet werden.<br />

Bei Wiederverwendung der alten Metallbasis<br />

einschließlich komplizierter<br />

Halte- und Stützvorrichtung sowie der<br />

vorhandenen ersetzten Zähne (Rebasierung),<br />

kann die Geb.-Nr. 520 GOZ<br />

und je Prothesensattel die Geb.-Nr. 507<br />

GOZ berechnet werden.


Geb.-Nr. 521 GOZ<br />

Coverdenture-Prothese<br />

mit Teleskopkronen<br />

Fachlich gesehen ist eine Coverdenture-Prothese<br />

wie eine totale Prothese<br />

aufgestellt. Unter dieser Prothese befinden<br />

sich Teleskopkronen.<br />

Die Geb.-Nrn. 522 und 523 GOZ beschreiben<br />

die Versorgung des zahnlosen<br />

Kiefers mit einer totalen Prothese<br />

im Oberkiefer bzw. Unterkiefer.<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

vertritt in diesem Zusammenhang die<br />

Auffassung, daß der sog. Stummelsteg<br />

an den Sekundärteleskopkronen den<br />

Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 521 GOZ<br />

"Modellgußprothese" erfüllt. Somit ist<br />

für die Versorgungsart die Geb.-Nr. 521<br />

GOZ anzusetzen.<br />

Zusätzlich zu der Geb.-Nr. 521 GOZ ist<br />

die Geb.-Nr. 507 GOZ (Versorgung eines<br />

Lückengebisses durch eine Brücke oder<br />

Prothese: ...., je zu überbrückende<br />

Spanne oder Freiendsattel) berechnungsfähig.<br />

Ein mit Implantaten versorgter Kiefer<br />

ist zahnlos.<br />

Geb.-Nrn. 522/523 GOZ<br />

Coverdenture-Prothese<br />

auf Implantaten<br />

Ein mit Implantaten versorgter Kiefer<br />

ist zahnlos.<br />

Bei der Versorgung mit einer auf Implantaten<br />

gestützten Coverdenture-<br />

Prothese kommen die Geb.-Nrn.<br />

522/523 GOZ zum Ansatz.<br />

Geb.-Nr. 525 GOZ<br />

Aktivieren von Klammern<br />

Bei Wiederherstellung der Funktion eines<br />

Verbindungselementes ist die Geb.-<br />

Nr. 509 GOZ ansatzfähig. Dies gilt für<br />

das Aktivieren oder den Austausch eines<br />

Verschleißteiles (z. B. Ceka Anker)<br />

und wenn z. B. ein Primär- bzw. Sekundärteil<br />

neu fixiert oder wiederbefestigt<br />

wird.<br />

Das Aktivieren von Halte- und Stützoder<br />

Verbindungselementen kann nach<br />

der Geb.-Nr. 509 GOZ abgerechnet<br />

werden. Wird die Funktion des herausnehmbaren<br />

Zahnersatzes gleichzeitig<br />

wiederhergestellt, kann die Geb.-Nr.<br />

525 GOZ zum Ansatz kommen. Sollte<br />

in diesem Zusammenhang eine Abformung<br />

erforderlich sein, löst dieses die<br />

Geb.-Nr. 526 GOZ auch.<br />

Geb.-Nrn. 525/526 GOZ<br />

Wiederherstellungsmaßnahmen<br />

von Prothesen<br />

Sind für die Wiederherstellung der<br />

Funktion einer Prothese mehrere<br />

selbständige Arbeitsschritte oder Einzelschritte<br />

notwendig, können die<br />

Geb.-Nrn. 525 bzw. 526 GOZ je notwendigem<br />

Einzelschritt berechnet werden.<br />

Geb.-Nrn. 529/530 GOZ<br />

Zeitgleiche Berechnung von Unterfütterung<br />

mit Randgestaltung<br />

Die zeitgleiche Abrechnung einer<br />

Funktionsabformung im Zusammenhang<br />

mit einer Unterfütterung mit<br />

Randgestaltung ist in den Fällen möglich,<br />

wenn an der zu unterfütternden<br />

Prothese Maßnahmen zum Neuaufbau<br />

eines Ventilrandes durchgeführt werden.<br />

Geb.-Nr. 600 GOZ<br />

Fotografien<br />

Fotografien zur Diagnostik sind auch in<br />

anderen Bereichen der Zahnheilkunde<br />

berechenbar. Fotografien zur Dokumentation<br />

auf Verlangen des Patienten<br />

sind nach § 1 Abs. 2, S. 2 GOZ berechenbar.<br />

Geb.-Nr. 619 GOZ<br />

Mundhygiene, Beratung und<br />

Demonstration<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

stellt fest, daß Nr. 619 GOZ nicht nur<br />

im Zusammenhang mit kieferorthopädischen<br />

Behandlungen berechnungsfähig<br />

ist.<br />

Die Nr. 619 GOZ ist als beratendes und<br />

belehrendes Gespräch mit der Anweisung<br />

zur Beseitigung von schädlichen<br />

Gewohnheiten und Dysfunktionen<br />

nicht nur bei kieferorthopädischer Behandlung,<br />

sondern auch bei funktionstherapeutischer,<br />

prothetischer, implantologischer<br />

oder myofunktioneller<br />

Therapie abrechnungsfähig.<br />

Geb.-Nrn. 708/709 GOZ<br />

Langzeitprovisorien<br />

Bei Anfertigung von Langzeitprovisorien<br />

als therapeutische Versorgung kommen<br />

die Gebührenpositionen 708/709<br />

GOZ zum Ansatz. Die Höhe der Vergütung<br />

kann ggf. über den Steigerungsfaktor<br />

geregelt werden. Ebenso ist die<br />

Anwendung der GOZ-Nrn.<br />

220/221/500/501 mit angemessenem<br />

Steigerungsfaktor möglich.<br />

Der Ausschuß weist darauf hin, daß es<br />

sich bei Nr. 708 GOZ um die therapeu-<br />

tische Krone handelt. Damit ist die Tragezeit<br />

der temporären Versorgung<br />

nicht entscheidend.<br />

Geb.-Nrn. 800 – 810 GOZ<br />

FAL/FTL – allgemein<br />

Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

stellt fest, daß für die Abrechnung von<br />

Leistungen nach den Gebühren-Nrn.<br />

801 – 810 GOZ nicht in jedem Fall die<br />

Erstellung eines Funktionsstatus nach<br />

Nr. 800 GOZ erforderlich ist.<br />

Nicht alle funktionstherapeutischen<br />

Leistungen erfordern die im Formblatt<br />

Funktionsstatus der Deutschen Gesellschaft<br />

für Zahn–, Mund– und Kieferheilkunde<br />

(DGZMK) geforderten Untersuchungen.<br />

Wird ein Funktionsstatus erstellt, so<br />

reicht zur Vorlage bei Beihilfestellen<br />

nach Auffassung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen die Seite 3 des Funktionsstatus<br />

der DGZMK aus.<br />

Zur Liquidation der Nr. 800 GOZ ist der<br />

Zahnarzt auch dann berechtigt, wenn<br />

– begründet durch den Krankheitsfall –<br />

nicht alle im Formblatt geforderten<br />

Untersuchungen und Befunde notwendig<br />

waren.<br />

Berechnung der Material- und<br />

Laborkosten<br />

In diesem Zusammenhang verweist der<br />

GOZ-Ausschuß der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen auf den Kommentar Kastenbauer/Pillwein<br />

"Die richtige Honorarabrechnung<br />

des Zahnarztes",<br />

Spitta Verlag GmbH, Stand Februar<br />

2000, Kap. 12.2, Seite 3 und 4:<br />

"Neben FAL/FTL ist die Berechnung von<br />

Materialkosten (Auslagen) nach § 3<br />

GOZ und zahntechnischen Leistungen<br />

nach § 9 GOZ ausnahmslos möglich<br />

und notwendig.<br />

Die in den Nummern 802-804 eingeschlossenen<br />

Material- und Laborkosten<br />

für die Montage von Modellen<br />

und den Aufbau einer individuellen<br />

Frontzahnführung (807) sollen lediglich<br />

eine Doppelberechnung verhindern.<br />

Es handelt sich dabei um zahnärztliche<br />

Leistungen, die nicht (nochmals)<br />

auf der Laborrechnung erscheinen dürfen.<br />

Alle zahntechnischen Leistungen sind<br />

selbstverständlich nach § 9 GOZ berechenbar:<br />

z. B. Herstellung von Modellen,<br />

Registratträgern und Registrierbehelfen<br />

oder Herstellen von Aufbißbehelfen<br />

und Schienen sowie zahntechnische<br />

Leistungen in Zusammenhang<br />

mit der Planung oder Herstellung von<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

15


16<br />

Zahnersatz, z. B. Probemodellation,<br />

Schleiflisten oder Arbeiten im indiv.<br />

Artikulator, Aufwachstechnik, biomechanische<br />

Kauflächen, Remontage<br />

usw."<br />

Dies bedeutet, daß z. B. Modelle,<br />

Bißschablonen/Registrierbehelfe, Split<br />

Cast, jedoch nicht die Materialkosten<br />

für die Modellmontage berechnungsfähig<br />

sind.<br />

Geb.-Nr. 805 GOZ<br />

Mehrfachberechnung<br />

Der Verordnungstext spricht von "Unterkieferbewegungen".<br />

Die Mehrzahl in<br />

der Leistungsbeschreibung hat sinngemäß<br />

zum Inhalt, daß es mehrere<br />

Richtungen der Unterkieferbewegungen<br />

geben kann, die vom Gesetzgeber<br />

nicht näher spezifiziert wurden. Mit<br />

der Leistungsbeschreibung sind mehrere<br />

Dimensionen im Raum gemeint.<br />

Analysiert der Behandler jede Bewegungsrichtung<br />

einzeln, ist auch der<br />

einzelne Ansatz der Geb.-Nr. 805 GOZ<br />

berechtigt.<br />

Geb.-Nr. 810 GOZ<br />

Soweit sich die Einschleifmaßnahme<br />

auf die Occlusion bezieht, ist diese<br />

Maßnahme mit dem Leistungsinhalt<br />

der prothetischen Versorgung abgegolten.<br />

Soweit darüber hinaus durch den<br />

Zahnarzt Maßnahmen zur Herstellung<br />

einer einwandfreien Artikulation und<br />

Herstellung der Gebißfunktion durchgeführt<br />

werden, ist die Anwendung<br />

der Geb.-Nr. 810 GOZ neben der prothetischen<br />

Leistung gerechtfertigt.<br />

Geb.-Nr. 900 GOZ<br />

Implantate, Analyse/Vermessung<br />

Die Geb.-Nr. 900 GOZ ist nur einmal<br />

pro Kiefer berechenbar, auch bei mehreren<br />

Implantatsystemen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

Wird die klinische Situation durch<br />

präimplantologische chirurgische Eingriffe<br />

verändert und ergibt sich dadurch<br />

die Notwendigkeit einer erneuten<br />

Analyse, so ist die Geb.-Nr. 900<br />

GOZ erneut berechenbar.<br />

Geb.-Nr. 902 GOZ<br />

Meßschablone<br />

Die Leistung nach Geb.-Nr. 902 GOZ ist<br />

je nach Notwendigkeit, gegebenenfalls<br />

auch mehrmals pro Implantat berechenbar.<br />

Geb.-Nrn. 904/905 GOZ<br />

Nebeneinanderberechnung der<br />

Geb.-Nrn. 904 und 905 GOZ<br />

Die Berechnung der Geb.-Nr. 905 GOZ<br />

neben der Geb.-Nr. 904 GOZ in der<br />

gleichen Sitzung am selben Implantat<br />

ist nicht möglich. Der Leistungsinhalt<br />

der Geb.-Nr. 905 GOZ ist schon Teil des<br />

Leistungsinhaltes der Geb.-Nr. 904<br />

GOZ. Die Geb.-Nr. 905 GOZ kann erst<br />

in einer folgenden Sitzung in Ansatz<br />

gebracht werden, wenn vorher die<br />

Geb.-Nr. 904 GOZ an dem entsprechenden<br />

Implantat berechnet wurde.<br />

Es handelt sich hier um ein zweiteiliges<br />

Implantat, das in zwei getrennten Behandlungsphasen<br />

eingegliedert wird.<br />

Geb.-Nr. 905 GOZ<br />

Implantate<br />

Die Geb.-Nrn. 229, 231 und 511 GOZ<br />

sind für die Abnahme und Wiederbefestigung<br />

bedingt abnehmbarer Suprakonstruktionen<br />

berechnungsfähig.<br />

Müssen zusätzlich am Implantatkörper<br />

Sekundärteile ausgewechselt werden,<br />

so ist die Geb.-Nr. 905 GOZ zusätzlich<br />

berechenbar.<br />

Bei einem Wechselvorgang oder Austausch<br />

ist die Leistung nach der Geb.-<br />

Nr. 905 GOZ ebenfalls pro Implantat-<br />

pfeiler und je Sitzung einmal berechenbar.<br />

In der Beschreibung dieser Position ist<br />

weder eine zeitliche noch eine mengenmäßige<br />

Begrenzung enthalten.<br />

Hätte der Gesetzgeber eine Begrenzung<br />

der Gebührenposition gewollt,<br />

wären Zuatzbezeichnungen, wie 'einmaliges<br />

Auswechseln oder Auswechseln<br />

der Sekundärteile, Auswechseln<br />

der Sekundärteile bei einem zusammengesetzten<br />

Implantat nach vollständiger<br />

prothetischer Versorgung' oder<br />

ähnliche eingrenzende Leistungsbeschreibungen,<br />

eingefügt.<br />

In der Beschreibung dieser Gebührenposition<br />

aber ist eindeutig zu erkennen,<br />

daß es sich um das Auswechseln<br />

eines Sekundärteils (Einzahl) handelt.<br />

Als Sekundärteile sind alle Teile definiert,<br />

die nicht primär mit dem Implantat<br />

verlötet, verschweißt oder unlösbar<br />

verklebt, kurz: fest verbunden<br />

sind.<br />

Implantate, Kronen und<br />

Brückenanker<br />

Die Frage, ob die Geb.-Nrn. 220 bzw.<br />

500 GOZ oder die Geb.-Nrn. 221 und<br />

501 GOZ zugrundegelegt werden können,<br />

ist danach zu beantworten, welche<br />

Eingliederung vorgenommen wird.<br />

Bei konfektionierten Systemen kommen<br />

die Geb.-Nrn. 220 und 500 GOZ in<br />

Frage.<br />

Wenn am Implantatpfeiler eine Präparation<br />

in Form einer Hohlkehle oder<br />

Stufe erfolgt, kann nach dem Leistungsinhalt<br />

der Geb.-Nrn. 221 und<br />

501 GOZ berechnet werden.<br />

Implantate, Beschaffungskosten<br />

Lagerhaltungs- und Beschaffungskosten<br />

für Implantate, Instrumente und<br />

Werkzeuge sind berechnungsfähige<br />

Kosten.<br />

Entsprechend der Entscheidung des<br />

Amtsgerichts Mannheim, Az.: 7 C<br />

1142/94 (40) vom 01.06.1994 ist hierfür<br />

ein Zuschlag von 25 % noch als<br />

angemessen zu bezeichnen.<br />

Die weiterberechenbaren Auslagen<br />

nach der GOZ für den Zahnarzt sind<br />

nicht nur der Einkaufspreis, sondern<br />

auch die verauslagten Nebenkosten,<br />

wie Nachnahmegebühren, Versandkosten<br />

und Finanzierungskosten.<br />

<strong>Dr</strong>. Henning Otte


22<br />

Nach Angabe des Robert-<br />

Koch Institutes werden in<br />

Deutschland jährlich 5000 bis<br />

7000 Fälle einer Neuinfektion<br />

einer durch Viren übertragenen<br />

Hepatitis gemeldet.<br />

Trotz Meldepflicht liegen die<br />

Schätzungen der ständigen<br />

Impfkommission (STIKO) mit<br />

etwa 50.000 pro Jahr<br />

erheblich höher. Etwa 60%<br />

lassen sich auf eine sexuelle<br />

Übertragung zurückführen.<br />

Ferner gilt die Virushepatitis<br />

hierzulande als die häufigste<br />

durch eine Infektion übertragene<br />

Berufserkrankung. Die<br />

Virushepatitis wird unterteilt<br />

in Hepatitis A, B, C, D, E und<br />

G. Die Hepatitis A wird durch<br />

Nahrungsmittel übertragen<br />

und heilt immer aus, kann<br />

aber bei zugrundeliegender<br />

chronischer Hepatitis anderer<br />

Genese zu einer ernsten<br />

Bedrohung führen, so daß<br />

spätestens vor einem<br />

Auslandsaufenthalt zur<br />

Hepatitis A Impfung geraten<br />

wird. Auch die Hepatitis E<br />

wird durch Nahrungsmittel<br />

übertragen, kommt aber nur<br />

in tropischen Gebieten vor.<br />

Die Hepatitis G ist ausgesprochen<br />

häufig, klinisch jedoch<br />

unbedeutend, so daß die<br />

Bezeichnung "Hepatitis"<br />

hierfür eigentlich nicht<br />

zutreffend ist. Als klinisch<br />

bedeutsam, insbesondere für<br />

die zahnärztliche Praxis, bleiben<br />

die Hepatitis B, C und D.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

RISIKEN<br />

UND PRÄVENTION<br />

VON HEPATITIS B UND C<br />

IN DER ZAHNÄRZTLICHEN<br />

PRAXIS <strong>Dr</strong>. med. Wolfgang Mondorf<br />

Infektionsrisiko und<br />

klinischer Verlauf der<br />

Hepatitis B, C und D<br />

B ei<br />

Hepatitis B Virusträgern werden<br />

hohe Viruskonzentrationen<br />

im Blut aber auch im Speichel<br />

gemessen, so daß es bereits bei Bagatellverletzungen<br />

zu einer Infektion<br />

kommen kann. Dem gegenüber ist die<br />

Hepatitis C deutlich schwieriger und<br />

meist nur durch direkten Blutkontakt<br />

übertragbar. Die akute Hepatitis B Infektion<br />

geht oft mit Gelbsucht und einem<br />

schwerem Krankheitsgefühl einher,<br />

während die akute Hepatitis C<br />

meist unerkannt verläuft. Dies hat dazu<br />

geführt, daß bei Blutspendern der<br />

Hepatitis C Virusnachweis durch eine<br />

PCR als Screening Test eingeführt wurde.<br />

Im weiteren Verlauf heilt die Hepatitis<br />

B in über 90% spontan aus. Hingegen<br />

kommt es bei der Hepatitis C in<br />

70 bis 80% zu einem chronischen Verlauf,<br />

angefangen von der Leberverfettung<br />

über die Fibrose bis hin zur Zirrhose<br />

und zum Leberversagen. Die Hepatitis<br />

D ist sehr selten, da sie die Hülle<br />

des Hepatitis B Virus benötigt, somit<br />

nur zusammen mit der Hepatitis B<br />

auftreten kann, deren Verlauf dann jedoch<br />

deutlich verschlimmert. Da die<br />

chronische Hepatitis die Entstehung<br />

eines Leberzellkarzinoms begünstigt,<br />

muß langfristig bei etwa 0,01% der<br />

Hepatitis B infizierten und bei 10 bis<br />

20% aller Hepatitis C infizierten mit<br />

einem Leberzellkarzinom gerechnet<br />

werden. Nach Schätzung des Robert-<br />

Koch Institutes leben in Deutschland<br />

etwa 500.000 bis 800.000 Menschen<br />

mit einer chronischen Hepatitis C, die<br />

damit gegenüber der Hepatitis B das<br />

weitaus größere Problem darstellt.<br />

Hinzu kommt, daß es gegen Hepatitis<br />

B eine wirksame Impfung gibt, gegen<br />

Hepatitis C jedoch nicht. Eine effektive<br />

Vorsorge gegenüber der Hepatitis C ist<br />

somit nur über eine Früherkennung<br />

potentieller Überträger und durch wirkungsvolle<br />

hygienische Maßnahmen<br />

möglich. Für die zahnärztliche Praxis<br />

ergeben sich hieraus zwei Aspekte,<br />

nämlich zum Risiko der Übertragung<br />

von Hepatitis B und C von infizierten<br />

Patienten auf medizinisches Personal<br />

und zum Risiko von Patienten sich im<br />

Rahmen medizinischer Einrichtungen<br />

an Hepatitis B oder C zu infizieren.<br />

Risiko der Übertragung<br />

von Hepatitis B oder C<br />

von infizierten Patienten<br />

auf medizinisches<br />

Personal<br />

E iner<br />

1996 veröffentlichten amerikanischen<br />

Untersuchung zu Folge<br />

konnten bei 305 konservativ tätigen<br />

Zahnärzten in 0,7% Hinweise auf<br />

eine Hepatitis C und in 7,8% Hinweise<br />

auf eine Hepatitis B Infektion gefunden<br />

werden. Bei chirurgisch tätigen<br />

Zahnärzten (n = 343) lagen die Raten<br />

bei 2,0% für Hepatitis C und 21,2%<br />

für Hepatitis B. Dies unterstreicht zum<br />

einen das wesentlich höhere Risiko für<br />

Hepatitis B zum anderen aber auch<br />

das erhöhte Risiko der chirurgischen<br />

Tätigkeit. Da nicht angenommen werden<br />

kann, daß chirurgisch gegenüber<br />

konservativ tätigen Zahnärzten eine<br />

weniger solide Lebensweise haben, so<br />

ist zumindest die Differenz beider Ziffern<br />

allein durch die berufliche Tätigkeit<br />

begründet. Dies bedeutet, daß von<br />

allen chirurgisch tätigen Zahnärzten in<br />

den USA bis 1996 sich mindestens<br />

1,3% an Hepatitis C und 13,4% an Hepatitis<br />

B infizierten. Ferner wäre damit<br />

zu rechnen, daß hierdurch bedingt etwa<br />

2% (jeweils etwa 1% durch Hepatitis<br />

B oder C) aller chirurgisch tätigen<br />

Zahnärzte im späteren Leben aufgrund<br />

der beruflichen Tätigkeit Hepatitis Virusträger<br />

bleiben und etwa 0,7% eine<br />

chronische Hepatitis meist mit Übergang<br />

in eine Leberzirrhose entwickeln.


24<br />

Im Schnitt liegt damit die Hepatitis C<br />

und B Prävalenz unter Zahnärzten<br />

zwar nicht höher als in der allgemeinen<br />

Bevölkerung auch, es zeigt sich jedoch<br />

eine weitgehend vermeidbare<br />

Kausalität allein durch die Art und<br />

Weise der beruflichen Tätigkeit. Als<br />

Konsequenz hieraus ist für das gesamte<br />

medizinische Personal eine Hepatitis<br />

B Impfung einschließlich der regelmäßigen<br />

Impftiterkontrollen obligat.<br />

Risiko der Hepatitis B<br />

oder C Infektion von<br />

Patienten in medizini-<br />

schen Einrichtungen<br />

Z u<br />

dieser Frage stehen nur wenige<br />

und schon gar keine prospektiven<br />

Studien zur Verfügung. In einer<br />

1997 veröffentlichten retrospektiven<br />

Studie wurden die Ursachen einer akuten<br />

Hepatitis B Infektion im Großraum<br />

Neapel analysiert. Ein Vergleich innerhalb<br />

von exponierter Gruppen ergab<br />

das höchste Risiko (relatives Risiko in<br />

Klammern) für intravenös <strong>Dr</strong>ogenabhängige<br />

(13,0). Bereits an zweiter Stelle<br />

folgte der chirurgische Eingriff (3,8)<br />

und erst dann der Haushalts- und Sexualkontakt<br />

(2,7). In einer Untergruppenanalyse<br />

waren nicht-chirurgisch<br />

zahnärztliche Eingriffe jedoch nur mit<br />

einem geringen Risiko verbunden (1,6).<br />

Diese und ähnliche Zahlen haben allerdings<br />

zu weitreichenden Empfehlungen<br />

geführt. In einem 1994 veröffentlichten<br />

Beitrag zum British Medical<br />

Journal forderten Universitätsdirektoren<br />

eine generelle Hepatitis B Impfung<br />

von Medizinstudenten, eine Zertifizierung<br />

über den Impfstatus, sowie ein<br />

Zulassungsverbot von Hepatitis B Virusträgern.<br />

In Deutschland wird eine<br />

Einschränkung der chirurgischen Tätigkeit<br />

empfohlen, ein Berufsverbot gibt<br />

es jedoch nicht. Allerdings muß ein<br />

Hepatitis B oder C Virusträger mit juristischen<br />

Konsequenzen rechnen, falls<br />

durch ihn eine Infektion auf einen Patienten<br />

nachgewiesen werden kann.<br />

Das vermutlich größere Risiko für den<br />

Patienten geht jedoch nicht von infiziertem<br />

Personal, sondern von kontaminierten<br />

Gegenständen aus, also von<br />

einer Übertragung von Patient zu Patient.<br />

Eine ungeahnte Infektionsquelle<br />

wurde unlängst beschrieben, bei der<br />

gleich mehrere Patienten in Folgen mit<br />

Hepatitis C infiziert wurden. So wurde<br />

aus einer kleinen Heparinflasche mehrfach<br />

Proben zur Thromboseprophylaxe<br />

verschiedener Patienten entnommen,<br />

darunter auch unter Verwendung blut<br />

kontaminierter Spritzen. Denkbar wäre<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

z.B. eine wiederholte Injektion über einen<br />

Venenkatheter mit derselben<br />

Spritze. Dies wäre analog auch mit Lokalanästhetika<br />

in der zahnärztlichen<br />

Praxis denkbar.<br />

Maßnahmen zur Verhütung<br />

einer Übertragung<br />

von Hepatitis B oder C in<br />

der zahnärztlichen Praxis<br />

An erster Stelle steht die Hepatitis B<br />

Impfung aller am Patienten tätigen<br />

Personen, sowie die regelmäßige Impftiterkontrolle.<br />

Die Überprüfung und Kostenübernahme<br />

gehört hierbei zur Sorgfaltspflicht<br />

des Arbeitgebers.<br />

Allerdings kann dadurch eine Hepatitis<br />

C Infektion nicht verhindert werden,<br />

so daß gleichwohl wirkungsvolle hygienische<br />

Maßnahmen erfolgen und<br />

regelmäßig überprüft werden müssen.<br />

Da es sich hierbei meist um Verhaltensweisen<br />

handelt, sind regelmäßige<br />

Teambesprechungen zum Thema Hygiene<br />

sinnvoll. Allgemeine Regeln sind:<br />

• Tragen von Handschuhen, Mundschutz,<br />

Brille und Kittel<br />

• Wechseln der Handschuhe beim<br />

Übergang zum neuen Patienten<br />

• Regelmäßige Überprüfung der<br />

Effektivität der Sterilisationsgeräte<br />

• Vorsicht beim Umgang mit scharfen<br />

Gegenständen<br />

• Entsorgung scharfer Gegenstände in<br />

dafür geeigneten Containern<br />

• Griffbereite Anleitungen zur Expositions-<br />

und Postexpositionsprophylaxe<br />

(siehe hierzu auch www.rki.de).<br />

Da viele Patienten von ihrer Hepatitis<br />

B oder C Infektion nichts wissen, gelten<br />

diese Maßnahmen für alle Patienten<br />

gleichermaßen. Ein besonderer Behandlungsraum<br />

für bekanntermaßen<br />

infizierte Patienten oder eine Terminvergabe<br />

zum Tagesende, wie dies selbst<br />

in universitären Einrichtungen noch<br />

vorgefunden wird, macht aus dieser<br />

Sicht wenig Sinn. Schließlich gelten<br />

diese hygienischen Maßnahmen nicht<br />

nur zur Verhinderung von Hepatitis B<br />

und C, sondern auch von HIV und anderen<br />

möglicherweise noch nicht<br />

nachweisbaren übertragbaren Erkrankungen.<br />

<strong>Dr</strong>. Wolfgang Mondorf<br />

Haemostas-Frankfurt<br />

Gartenstr. 134<br />

60596 Frankfurt/M.<br />

ZAHNAUFHELLUNG MIT<br />

MEDIZINPRODUKTEN<br />

Ein für die europäischen<br />

Zahnärzte wichtiges Urteil hat<br />

das Verwaltungsgericht Düsseldorf<br />

am 30.08.2000 gefällt: Es<br />

bestätigte, daß Produkte zur<br />

Aufhellung von Zähnen als Medizinprodukt<br />

klassifiziert werden<br />

müssen und somit ausschließlich<br />

in die Hand des Zahnarztes<br />

gehören. Das Gericht hob<br />

eine Verfügung der Bezirksregierung<br />

Düsseldorf auf, derzufolge<br />

Aufhellungsmaterialien<br />

als Kosmetika eingestuft werden<br />

sollten.<br />

Das Urteil ist vorläufiger Endpunkt<br />

eines seit vier Jahren andauernden<br />

Rechtsstreits.<br />

Ein letztinstanzliches Urteil, das<br />

Bleachingmaterialien zu "Kosmetika"<br />

machen würde, hätte zur<br />

Folge, daß Aufhellungsmaterialien<br />

in ganz Europa nicht mehr verfügbar<br />

wären. Die "Kosmetikverordnung"<br />

begrenzt den Wasserstoffperoxidgehalt<br />

solcher Produkte<br />

auf 0,1 % – ein für die<br />

Zahnaufhellung völlig unwirksame<br />

Konzentration. Sollte die<br />

Richtlinie der Kosmetikverordnung<br />

entsprechend geändert werden,<br />

würde dies bedeuten, daß<br />

solche Materialien auch in jedem<br />

<strong>Dr</strong>ogeriemarkt verkauft werden<br />

könnten.<br />

Das Urteil wurde von Ultradent<br />

Products für Opalescence erstritten,<br />

weil Opalescence als erstes<br />

Material nach den strengen Standards<br />

des Medizinprodukte-Gesetzes<br />

klassifiziert wurde und weil<br />

Ultradent Products sich weltweit<br />

dafür einsetzt, daß die Aufhellung<br />

von Zähnen ausschließlich vom<br />

Zahnarzt durchgeführt werden<br />

sollte.<br />

Namhafte Wissenschaftler (Prof.<br />

Attin, Prof. Schmalz, <strong>Dr</strong>. Kielbassa)<br />

und die BZÄK hatten die Position,<br />

daß Aufhellungsmaterialien als<br />

Medizinprodukte (Klasse lla) zu<br />

klassifizieren sind und ausschließlich<br />

in die Hand des Zahnarztes<br />

gehören, durch Gutachten und<br />

Stellungnahmen unterstützt.<br />

Dental Liga


26<br />

Mit durchaus vorzeigbarem<br />

Ergebnis ging am<br />

10./11.11.2000 in <strong>Dr</strong>esden<br />

die arbeits- und ereignisreiche<br />

Vertreterversammlung der<br />

KZBV zu Ende. Ausgiebige,<br />

auch kontroverse Diskussionen<br />

bestimmten die Tagung<br />

des zahnärztlichen<br />

Bundesparlaments, blieben<br />

aber immer sachlich.<br />

Die Zahnärzte gehen wieder an die<br />

Öffentlichkeit: Die VV beschloß,<br />

von den Kollegen für die Dauer<br />

von zwei Jahren einen Sonderbeitrag<br />

für Öffentlichkeitsarbeit zu erheben.<br />

Mit 96 Mark pro Kopf und Jahr soll eine<br />

länger angelegte Plakat- und Informationskampagne<br />

der KZBV finanziert<br />

werden. Das vorgelegte Konzept war<br />

heftig umstritten.<br />

Auch beim Jahresabschluß 1999 ging<br />

ein Raunen durch den Saal. Kostete<br />

doch der Umbau der Geschäftsstelle<br />

einschließlich Einbau einer Trennmauer<br />

(der sogenannten "neuen Berliner<br />

Mauer") die Zahnärzte Deutschlands<br />

weit über zwei Millionen Mark! Nötig<br />

wurde die Maßnahme durch politische<br />

Differenzen zwischen BZÄK und KZBV<br />

hinsichtlich des Berlin-Umzugs.<br />

Herausragend war ein Referat des<br />

sächsischen Datenschutzbeauftragten,<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>, das sich in diesem<br />

Heft zu lesen lohnt (Kopie bei der<br />

ZKN).<br />

<strong>Dr</strong>. Karl Horst Schirbort legte in seinem<br />

Rechenschaftsbericht den Finger in die<br />

zahllosen Wunden des Systems. Er wies<br />

hin auf den neuen Verschiebebahnhof<br />

der Bundesregierung, der mit Sicherheit<br />

Beitragserhöhungen nach sich ziehen<br />

wird, auf die vielen, immer mehr<br />

regulierenden, aber ineffektiven Gesetze<br />

und die weiter zunehmende Bürokratie.<br />

Bei der VV traten aber auch Defizite in<br />

der Vorstandsarbeit zutage. Wie die<br />

Verantwortlichen einräumten, versäumten<br />

sie es, mit den Spitzenvertretern<br />

der Kassenverbände in intensive<br />

Gespräche einzutreten. Dies wäre besonders<br />

bei der anstehenden Neubeschreibung<br />

der Zahnheilkunde notwendig<br />

gewesen. Wiederholte Aufforde-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

VERTRETERVERSAMM-<br />

LUNG DER KASSEN-<br />

ZAHNÄRZTLICHEN<br />

BUNDESVEREINIGUNG<br />

IN DRESDEN<br />

rungen der KZV-Vorsitzenden in dieser<br />

Richtung blieben ohne Wirkung. Erst<br />

Aktivitäten der BZÄK veranlaßten den<br />

KZBV-Vorstand, das Versäumte nachzuholen.<br />

Einmal mehr legten die Delegierten ein<br />

eindeutiges Bekenntnis zum Konzept<br />

der Vertrags- und Wahlleistungen ab.<br />

Einig war sich die VV auch in der Einschätzung,<br />

daß das gegenwärtige GKV-<br />

System keinen Bestand haben kann.<br />

Bereits jetzt wurden daher "Eckpunkte<br />

zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens"<br />

verabschiedet. Bei der<br />

Formulierung ging man von einer<br />

Pflicht zur Versicherung für alle Bürger<br />

aus, begrenzt auf einen Kernleistungsbereich,<br />

bei gleichzeitiger Privatisierung<br />

der GKV.<br />

Ein Antrag zur Satzungsänderung, der<br />

den Delegiertenschlüssel so verändern<br />

sollte, daß die Zahl wieder unter 100<br />

zu liegen käme, fand keine Mehrheit.<br />

Ebenso der zum wiederholten Mal gestellte<br />

Antrag, ein konstruktives<br />

Mißtrauensvotum möglich zu machen.<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus<br />

"Wir für Sie" 8/2000 der KZV Karlsruhe<br />

EHRUNGEN, AUSZEICHNUNGEN, IN GREMIEN GEWÄHLT<br />

Professor <strong>Dr</strong>. med.<br />

Friedrich Wilhelm<br />

Schwartz, Abteilung<br />

Epidemiologie,<br />

Sozialmedizin und<br />

Gesundheitssystemforschung<br />

der MHH,<br />

wurde vom Bundesministerium<br />

für<br />

Gesundheit als<br />

Vorsitzender des<br />

Wissenschaftlichen<br />

Beirates bei der<br />

Bundeszentrale für<br />

gesundheitliche<br />

Aufklärung zum<br />

Mitglied des<br />

Gemeinsamen<br />

Wissenschaftlichen<br />

Beirates berufen.<br />

MHH, Pressestelle


18. ZMF-KURSUS GESTARTET<br />

30 TEILNEHMERINNEN BLICKEN GESPANNT AUF DIE NÄCHSTEN<br />

6 MONATE FORTBILDUNG<br />

Zum 18. Mal startete<br />

im Fortbildungszentrum<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen die Fortbildung<br />

zur "Zahnmedizinischen<br />

Fachhelferin” (ZMF).<br />

Am Montag, dem<br />

6. November 2000, begannen<br />

30 Zahnarzthelferinnen mit<br />

der halbjährlichen Fortbildung<br />

zur ZMF - einem erfolgreichen<br />

Weg zur Qualifizierung auf<br />

Basis der Ausbildung zur<br />

Zahnarzthelferin.<br />

Nach erfolgreichem Abschluß der<br />

sechsmonatigen Fortbildung<br />

werden aus den Zahnarzthelferinnen<br />

staatlich anerkannte Zahnmedizinischen<br />

Fachhelferinnen geworden<br />

sein. Mit ihren besonders qualifizierten<br />

Kenntnissen werden sie weiterführende<br />

Tätigkeiten in den Zahnarztpraxen<br />

übernehmen. Bis dahin sei viel Arbeit<br />

zu bewältigen und viel Wissen aufzunehmen,<br />

sagte <strong>Dr</strong>. Joachim Wömpner,<br />

Vizepräsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen und Leiter der ZMF-<br />

Schule. Dann stellte er Kerstin Liß, Karen<br />

Schneider und Geschäftsführer<br />

Dietrich Stephan als Ansprechpartner<br />

der Kammer im Rahmen der ZMF-Fortbildung<br />

vor. Sie könnten sich jederzeit<br />

bei allen auftauchenden Fragen vertrauensvoll<br />

an die drei Mitarbeiter der<br />

ZKN und natürlich auch an ihn direkt<br />

wenden, betonte <strong>Dr</strong>. Wömpner.<br />

Nach viel Arbeit<br />

kommt der Erfolg<br />

Nach erfolgreich abgeschlossener<br />

Fortbildung werden die jungen<br />

Damen als künftige Zahnmedizinische<br />

Fachhelferinnen die Zahnärztin<br />

oder den Zahnarzt bei der Behandlung<br />

von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten<br />

und besonders bei Prophylaxemaßnahmen<br />

unterstützen. Sie werden<br />

Tätigkeiten im Verwaltungsbereich und<br />

Der 18. ZMF-Fortbildungskurses beginnt. 30 künftige ZMFs sind gespannt, was sie in den kommenden<br />

sechs Monaten alles erwartet.<br />

Führungsaufgaben innerhalb der Praxis<br />

übernehmen. Verbunden ist damit<br />

mehr Verantwortung, Kompetenz, ein<br />

eigener Arbeitsbereich und ein erhöhtes<br />

Einkommen.<br />

Teilnehmerinnen von<br />

Hannover über Berlin<br />

bis Leipzig<br />

Wieder kamen die künftigen<br />

ZMFs nicht nur aus den Städten<br />

und Gemeinden Niedersachsens,<br />

sondern auch aus anderen<br />

Bundesländern. So freute sich Nicole<br />

Düsterhus aus Hamburg auf den ZMF-<br />

Kurs. Silke Schwanborn aus Nordrhein-<br />

Westfalen und Judit Hirschfeld aus<br />

Leipzig kamen nach Hannover, weil<br />

hier die Fortbildung in sechs konzentrierten<br />

Monaten möglich ist, während<br />

sie in ihren Heimatbundesländern als<br />

Bausteinausbildung über zwei Jahre<br />

laufen kann. Für Melanie Fries aus Berlin<br />

wird Hannover für 6 Monate die<br />

zweite Heimat werden, denn in Berlin<br />

wird keine Ausbildung zur ZMF durchgeführt.<br />

Deshalb kamen auch Jana<br />

Marschallak und Christiane Hertel<br />

nach Hannover, denn auch in Sachsen-<br />

Anhalt gibt es keine Fortbildung zur<br />

ZMF.<br />

<strong>Dr</strong>. Joachim Wömpner, Vizepräsident der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen und Leiter der<br />

ZMF-Schule, eröffnet den 18. ZMF-Kursus im<br />

Fortbildungszentrum der ZKN.<br />

18 Jahre<br />

ZKN-Fortbildung zur ZMF<br />

D ie<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

veranstaltet diese berufsfortbildende<br />

Maßnahme seit 1983.<br />

Inzwischen haben weit über 500 Teilnehmerinnen<br />

in Hannover das Rüstzeug<br />

erhalten, um als Zahnmedizinische<br />

Fachhelferin die "rechte Hand”<br />

des Zahnarztes zu sein und verantwortungsvolle<br />

Aufgaben in der Zahnarztpraxis<br />

zu übernehmen.<br />

ti<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

27


28<br />

"MACHTANSPRÜCHE"<br />

Es ist nicht die erste<br />

<strong>Kammerversammlung</strong>,<br />

die der FVDZ und insbesondere<br />

dessen Landesvorsitzender,<br />

<strong>Dr</strong>. Beischer, zu instrumentalisieren<br />

versuchte, um<br />

die legitimierten Strukturen<br />

des Altersversorgungswerkes<br />

für die eigene Einflußnahme<br />

zu öffnen. Diese permanenten<br />

Hebelversuche, so durchsichtig<br />

sie auch sein mögen, hinterlassen<br />

einen Grauschleier der<br />

Unsicherheit - insbesondere<br />

dann, wenn es an Hintergrundinformationen<br />

mangelt.<br />

Aus diesem Grund seien noch<br />

einmal die Abläufe beschrieben.<br />

Vorausgehende Hintergrundinformationen<br />

hatten<br />

wir bereits in den ZNN 12/99<br />

auf S.6 veröffentlicht.<br />

Um den Gruppen der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

Gelegenheit zu frühzeitigen<br />

Gesprächen mit dem Satzungsausschuß<br />

des Altersversorgungswerkes<br />

hinsichtlich der notwendigen Satzungsänderungen<br />

zu geben, hatte der<br />

Satzungsausschuß des AVW zum<br />

08.03.00 eingeladen. Dieser Ausschuß<br />

setzt sich aus den Mitgliedern <strong>Dr</strong>. Vogel<br />

(Vorsitzender), <strong>Dr</strong>. Kolbow, <strong>Dr</strong>. Loewener,<br />

Dipl.Math. Breit, Ass. Boldt, GF<br />

Bierberg zusammen. Für die Gruppe<br />

ZfN waren die Kollegen <strong>Dr</strong>. Rauf und<br />

ZA Koch erschienen, für den FVDZ <strong>Dr</strong>.<br />

Beischer. Alle Sitzungsteilnehmer hatten<br />

die erarbeiteten Satzungsänderungs-Empfehlungen<br />

mit der Einladung<br />

zuvor noch einmal erhalten. Anläßlich<br />

dieser Zusammenkunft stellte<br />

<strong>Dr</strong>. Beischer keine einzige Sachfrage.<br />

Statt dessen teilte er mit, daß er für<br />

diesen Termin nur etwa eine Stunde<br />

Zeit habe. Als Folgetermine wurden<br />

vereinbart: 12.04.00, 14.06.00 und<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

28.06.00. <strong>Dr</strong> Beischer erklärte, daß er<br />

zukünftig einen weiteren Vertreter der<br />

Gruppe des FVDZ mitbringen wolle.<br />

Weder <strong>Dr</strong>. Beischer noch ein anderer<br />

Vertreter des FVDZ haben seit dem<br />

08.03.00 an einer gemeinsamen Sitzung<br />

mit dem Satzungsausschuß teilgenommen!<br />

Statt dessen kam am<br />

03.04.00 , 9 Tage vor dem nächsten<br />

Treffen, ein Schreiben des Kollegen <strong>Dr</strong>.<br />

Beischer mit folgendem Wortlaut:<br />

"Bezugnehmend auf unser Gespräch am 08. März<br />

2000 im Hause der <strong>Zahnärztekammer</strong> möchte ich folgende<br />

Vorschläge machen.<br />

-Von den angedachten Terminen kann von Herrn Kollegen<br />

Keck und mir zunächst nur der Termin am 28.<br />

Juni 2000 realisiert werden. Die Termine 12. April und<br />

14. Juni 2000 können leider nicht wahrgenommen<br />

werden.<br />

-Neben den drei Bs., wie Sie es ausdrücken, muss es<br />

reichen wenn je zwei Vertreter der ZfN des Satzungsausschusses<br />

und des Freien Verbandes an der jeweiligen<br />

Sitzung teilnehmen.<br />

-Herrn Kollegen Loewener lehnen wir als Gesprächspartner<br />

ab. Seine polemischen Verdrehungen in von<br />

ihm unterzeichneten Pamphleten der Vergangenheit<br />

lassen uns ahnen, wie die Interpretation unserer<br />

Gespräche aus seiner Sicht dargestellt werden. Darauf<br />

können wir gerne verzichten.<br />

-Die Teilnehmer der Gesprächsrunde sind befugt,<br />

außerhäusige Fachleute in die Bewertung der Satzungsänderung<br />

einzubeziehen. Die Honorierung erfolgt<br />

durch das AVW.<br />

Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, ich bin sicher, dass<br />

die obigen Vorschläge- falls von Ihnen akzeptiert - zu<br />

einer fruchtbaren Zusammenarbeit führen werden."<br />

Auch zum fest vereinbarten Termin<br />

am 28.06.00 fehlten <strong>Dr</strong>. Beischer<br />

und <strong>Dr</strong>. Keck, ohne zuvor abgesagt zu<br />

haben. Der Satzungsausschuß war,<br />

ebenso wie Mitglieder der Gruppe ZfN,<br />

erneut zum Termin angereist.<br />

Man muß sich einmal vorstellen, daß<br />

ein "eingetragene Verein" die Ausschuß-Zusammensetzung<br />

eines demokratisch<br />

legitimierten Gremiums ultimativ<br />

(in der KV geschehen) neubestimmen<br />

will. Nachdem das AVW als<br />

Teil einer Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechts der permanenten juristischen<br />

und versicherungstechnischen Aufsicht<br />

durch zwei Aufsichtsbehörden unterliegt,<br />

eine unabhängige Prüfgesellschaft<br />

alljährlich die Rechnungsgrund-<br />

lagen überprüft und zur letztjährigen<br />

<strong>Kammerversammlung</strong> bereits eine Beurteilung<br />

des "Papstes" der Versicherungsmathematik,<br />

Prof. <strong>Dr</strong>. Heubeck, in<br />

einem Zusatzgutachten bestätigte, daß<br />

die angewandte Systematik unseres Altersversorgungswerkes<br />

korrekt sei,<br />

will <strong>Dr</strong>. Beischer weitere "Fachleute"<br />

auf Kosten der Kollegenschaft<br />

beschäftigen. Nebenbei - dieses<br />

Recht müßte dann auch der anderen<br />

Gruppierung<br />

zugestanden<br />

werden.<br />

Nach diesem<br />

Vorspann bleibt<br />

am Ende nur die<br />

Gewißheit, daß<br />

die Führung des<br />

FVDZ in Niedersachsen<br />

zu keinem<br />

Zeitpunkt<br />

an ernsthaften<br />

Sachgesprächen<br />

interessiert war,<br />

und daß <strong>Dr</strong>. Beischer<br />

lediglich<br />

daran interessiert<br />

ist, über<br />

den Satzungsausschuß<br />

des<br />

AVW den LeitendenAusschuß<br />

des AVW<br />

auszuhebeln<br />

und politisch<br />

abhängig zu<br />

machen. Über<br />

den Umweg einer<br />

erneut in<br />

der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

praktizierten Verweigerungspolitik<br />

möchte <strong>Dr</strong>. Beischer ,<br />

nachdem es ihm die Mehrheitsverhältnisse<br />

in der KV nicht gestatten, direkten<br />

Einfluß auf die Belange des Altersversorgungswerkes<br />

nehmen. Dabei<br />

nimmt er billigend in Kauf, daß das<br />

Vertrauen der Kollegenschaft gegenüber<br />

einem Werk beschädigt wird, das<br />

nachweislich zu den erfolgreichsten<br />

der Republik zählt. Liebe Kollegin,<br />

lieber Kollege, ein Blick in Ihren eigenen<br />

Rentenbescheid wird dies bestätigen.<br />

Es darf einfach nicht sein,<br />

daß das Altersversorgungswerk in<br />

die Niederungen standespolitischer<br />

Auseinandersetzungen gezogen wird.<br />

loe


WAS ES SONST NOCH GIBT...<br />

....z. B. den "Standespolitischen<br />

Abend" im Rahmen des Winterfortbildungskongresses<br />

vom 24. bis 27. Januar<br />

2001 in Braunlage. Das Generalthema<br />

lautet:<br />

"Zertifizierte und kurrikulare<br />

Fortbildung vor dem Hintergrund<br />

standespolitischer und<br />

berufsrechtlicher Gesichtspunkte".<br />

Nach einer gewissen standespolitischen<br />

Enthaltsamkeit der letzten Jahre<br />

und aufgrund der großen Aktualität<br />

stößt diese Podiumsdiskussion sicherlich<br />

auf großes Interesse. Zu den Teilnehmern<br />

werden die Kammer-Präsidenten<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. H. Borchers (Niedersachsen),<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>eihaupt (Sachsen-Anhalt),<br />

<strong>Dr</strong>. Engel (Nordrhein), <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Kastenbauer<br />

(Bayern), Frau <strong>Dr</strong>. Petersen<br />

(Bremen) und der Präsident der Bundeszahnärztekammer,<br />

<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp<br />

gehören. Die Moderation wird<br />

<strong>Dr</strong>. Boehme aus Bremen übernehmen.<br />

Ein Termin also, den man unbedingt<br />

wahrnehmen sollte - am besten im<br />

Rahmen der gesamten Fortbildungsveranstaltung,<br />

die unter das Generalthema<br />

"Parodontologie und Implantologie"<br />

gestellt ist.<br />

Am 03.11.2000 wurde der erste<br />

Vortrag der Kieferorthopädischen<br />

Reihe im Zahnärztlichen<br />

Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />

in Hannover gehalten. Als Referentin<br />

konnte Frau Prof. <strong>Dr</strong>. Rudzik-<br />

Janson, die Direktorin der Poliklinik<br />

für Kieferorthopädie der Ludwig-<br />

Maximilians-Universität in München,<br />

gewonnen werden. Sie sprach<br />

über das Thema "Aktuelle Aspekte<br />

bei der interdisziplinären Behand-<br />

....z. B. regte der kürzlich gewählte<br />

Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK), <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Jürgen Weitkamp, anläßlich<br />

der Vertreterversammlung der<br />

KZBV in <strong>Dr</strong>esden am 10.11.00 an,<br />

zukünftig nach dem Vorbild des Deutschen<br />

Ärztetages einen gemeinsamen<br />

"Großen Deutschen Zahnärztetag" zu<br />

installieren.<br />

....z. B. brachte der Datenschutzbeauftragte<br />

des Landes<br />

Sachsen, <strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>,<br />

im Rahmen seines vielbeachteten<br />

Vortrages in<br />

<strong>Dr</strong>esden es auf den<br />

Punkt: "Das wirkliche<br />

Interesse am Sparen<br />

kann nur der Patient<br />

selbst haben"<br />

....z. B. die <strong>Kammerversammlung</strong><br />

der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen, bei<br />

der sich die Fraktion<br />

des FVDZ geschlossen<br />

nicht in der<br />

Lage sah, die vom<br />

Altersversorgungswerk<br />

für sehr<br />

wichtig erachteten<br />

und seit<br />

länger als einem<br />

Jahr vorliegen-<br />

KIEFERORTHOPÄDISCHE<br />

VORTRAGSREIHE ERÖFFNET<br />

lung von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten<br />

- Kieferorthopädische<br />

Primär-, Sekundär- und Tertiärbehandlung".<br />

Sie betonte, daß<br />

die Kieferorthopädie als wichtiger<br />

Partner einer interdisziplinären Behandlung<br />

anzusehen ist, die gemeinsam<br />

mit der Kieferchirurgie und allen<br />

Sparten der Zahnheilkunde sowie<br />

einigen Disziplinen der Medizin<br />

(z.B. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde<br />

und Phoniatrie) die Patienten von<br />

der Geburt bis zum zwanzigsten Lebensjahr<br />

betreut und behandelt.<br />

Als weitere Vortragende in der Reihe<br />

werden am 08.12.2000 Herr Prof.<br />

<strong>Dr</strong>. Lotzmann, Marburg, am 02.02.<br />

2001 Herr Prof. <strong>Dr</strong>. Kubein-Meesenburg,<br />

Göttingen, und am 02.03.2001<br />

Herr Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Hausamen, Hannover,<br />

sprechen.<br />

den Änderungsanträge zur Alterssicherungsordnung<br />

in der KV zu diskutieren.<br />

....z.B. den Rücktritt der Ministerin für<br />

Frauen, Arbeit und Soziales, Heidi<br />

Merk, zum 13. Dez. 2000 und ihre<br />

Nachfolge durch Gitta Trauernicht,<br />

bisher Chefin der Hamburger Staatskanzlei.<br />

Gleichzeitig mit diesem Wechsel<br />

erhält das Ministerium auch die<br />

Zuständigkeit für Kinder- und Jugendfragen.<br />

....z. B. die neue e-mail-Adresse des<br />

Altersversorgungswerkes der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen.<br />

Unter avw@zkn.de kann<br />

Ihre e-Post zunächst entgegengenommen<br />

werden.<br />

Der Vorstand der ZKN<br />

und das Redaktionsteam<br />

der ZNN wünscht Ihnen ein<br />

besinnliches Weihnachtsfest und<br />

einen guten Start<br />

in das neue Jahr 2001<br />

PS: Denken Sie an Ihre Vertretung,<br />

wenn Sie die Jahreswende<br />

für einen Urlaub nutzen.<br />

....z. B. den neuen<br />

8-semestrigen Studiengang<br />

zum Dipl.-<br />

Ing Dentaltechnologie<br />

(FH) an<br />

der Fachhoch-<br />

schuleOsnabrück, dessen<br />

Lehrinhalte zusammen<br />

mit<br />

dem Verband<br />

Deutscher<br />

Zahntechniker-<br />

Innungen (VDZI)<br />

erstellt wurden.<br />

loe<br />

Informationen zu der Vortragsreihe<br />

sind zu erhalten beim Zahnärztlichen<br />

Fortbildungszentrum Niedersachsen,<br />

Zeißstr. 11 a, 30506 Hannover,<br />

Tel.: 0511/83391-311,<br />

Fax: 0511/83391-306.<br />

Priv.-Doz.<br />

<strong>Dr</strong>. R.<br />

Schwestka-Polly<br />

Leitender<br />

Oberarzt<br />

der Abt.<br />

Kieferorthopädie<br />

der Georg-<br />

August-<br />

Universität<br />

Göttingen<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

29


CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION / LOHMANN:<br />

ROT-GRÜNE BUDGETIERUNGSPOLITIK<br />

VERUNSICHERT PATIENTEN UND GEFÄHRDET ARZTPRAXEN<br />

Patienten und Selbsthilfeorganisationen<br />

beklagen bereits seit geraumer<br />

Zeit, daß Ihnen wegen des<br />

Arznei- und Heilmittelbudgets notwendige<br />

Medikamente, physiotherapeutische,<br />

ergotherapeutische und logopädische<br />

Leistungen vorenthalten<br />

werden. Rot-Grün erklärt – unterstützt<br />

durch die Kassen – es sei genügend<br />

Geld vorhanden, um alle medizinisch<br />

notwendigen Leistungen zu erbringen.<br />

Der Dumme ist also der Arzt. Er wird<br />

von Rot-Grün an den Pranger gestellt.<br />

Der Patient bleibt bei diesem absurden<br />

Ausgerechnet eine private Krankenversicherung<br />

will die Unterschiede<br />

zwischen PKV und GKV<br />

aufheben. Ein "Individuelles Vorsorgemodell"<br />

schlägt die zur Allianz Gruppe<br />

gehörende Vereinte Krankenversicherung<br />

AG (Vereinte Kranken) in München<br />

vor, um die Probleme der Krankenversicherungzu<br />

lösen. Anläßlich<br />

seines 75-jährigen Bestehens präsentierte<br />

der Versicherer das Modell Ende<br />

Oktober in Frankfurt.<br />

Vier grundlegende Änderungen sollen<br />

das kranke Versicherungssystem kurieren:<br />

1. Die derzeitigen Unterschiede zwischen<br />

gesetzlicher und privater Krankenversicherung<br />

werden aufgehoben.<br />

2. Ein Kapitaldeckungsverfahren ersetzt<br />

das Umlageverfahren auch bei<br />

der GKV: Anders als beim Umlageverfahren<br />

enthält der Krankenversicherungsbeitrag<br />

einen Rücklagenteil. Aus<br />

diesem und den damit erwirtschafteten<br />

Zinsen wird individuell für den<br />

einzelnen Versicherten eine Alterungsrücklage<br />

zur Deckung zukünftiger Kostensteigerungen<br />

gebildet.<br />

Theater auf der Strecke. Er weiß nicht<br />

recht, wem er Glauben schenken soll.<br />

Seinem Arzt, den er über Jahrzehnte<br />

kennt oder den Verlautbarungen von<br />

Rot-Grün und Kassen? Das Schüren<br />

von Mißtrauen gegenüber der Ärzteschaft<br />

durch Rot-Grün und die Kassen<br />

belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis<br />

mit der Folge, daß der verunsicherte<br />

Patient sich nicht nur an einen Arzt,<br />

sondern gleich an mehrere mit seinem<br />

Anliegen wendet. Öffentlich wird er<br />

dazu sogar aufgefordert durch Rot-<br />

Grün, die zu einem Arztwechsel raten,<br />

KRANKENVERSICHERUNG:<br />

EIN MODELL, DAS DIE<br />

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN<br />

PKV UND GKV AUFHEBT<br />

3. Eine Pflicht zur Grundabsicherung<br />

gesundheitlicher Risiken wird für die<br />

gesamte Bevölkerung eingeführt: Diese<br />

Grundabsicherung soll dem heutigen<br />

Leistungsumfang der GKV entsprechen.<br />

Die Beiträge jedes Versicherten<br />

würden nach Berechnungen der<br />

Vereinten Kranken zwischen 350 und<br />

400 DM im Monat liegen. Nur Kinder<br />

werden beitragsfrei mitversichert. Erst<br />

ab 21 Jahren bezahlen sie eigene<br />

Beiträge. Alle Versicherungsunternehmen<br />

sollen Zusatzversicherungen anbieten<br />

dürfen.<br />

4. Freie Wahl des Krankenversicherers:<br />

Das Modell sieht einen Kontrahierungszwang<br />

für die Versicherungsgesellschaften<br />

vor. Der Versicherte soll<br />

seinen Krankenversicherer frei wählen<br />

und auch später zu einer anderen Versicherungsgesellschaft<br />

seiner Wahl<br />

wechseln können - unabhängig von<br />

seinen Vorerkrankungen und sonstigen<br />

Risiken. Bei einem Wechsel des Versicherers<br />

wird die Alterungsrücklage<br />

mitgenommen. Für hohe Risiken wurde<br />

ein Ausgleich zwischen den einzelnen<br />

Krankenversicherungen geschaffen.<br />

Der Gelbe Dienst, 03.11.2000<br />

wenn der Patient bei seinem Arzt nicht<br />

die gewünschten Arznei- und Heilmittel<br />

verordnet bekommt. Das Doktorhopping<br />

löst aber keineswegs die Probleme,<br />

sondern verschärft bei gedeckelten<br />

Honoraren den Punktwertverfall.<br />

Ärztliche Praxen, vor allem die<br />

fachärztlichen, werden in den Ruin getrieben.<br />

Wenn Rot-Grün so weiter<br />

macht, stehen wir in Kürze vor einem<br />

Schwerbenhaufen einer einstmals vorbildlichen<br />

ambulanten fachärztlichen<br />

Versorgung.<br />

newsaktuell, 03.11.2000<br />

WIR TRAUERN<br />

UM UNSERE<br />

KOLLEGEN<br />

<strong>Dr</strong>.med.dent. /<br />

Univ. Istanbul<br />

Mustafa Kemal Inceoglu<br />

Mitteldeichstraße 38,<br />

26919 Brake<br />

geboren am 30.10.1926,<br />

verstorben am 01.09.2000<br />

<strong>Dr</strong>. Dieter Nicolas<br />

Fokko-Ukena-Straße 1,<br />

26789 Leer<br />

geboren am 19.04.1931,<br />

verstorben am 16.10.2000<br />

<strong>Dr</strong>. Horst Seydel<br />

Johann-Strauß-Straße 37,<br />

48527 Nordhorn<br />

geboren am 11.08.1913,<br />

verstorben am 29.10.2000<br />

<strong>Dr</strong>. Arnold Halbach<br />

V.-Röntgen-Straße 18,<br />

26409 Wittmund<br />

geboren am 29.01.1912,<br />

verstorben am 05.11.2000<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

31


32<br />

mit DH's aus den USA am Zentrum für ZMK<br />

der E.-M.-Arndt-Universität Greifswald<br />

8. FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

7. WEITERFÜHRENDER KURS<br />

Die Leiterin der School of Dental Hygiene an der Universität Minneapolis/Minnesota,<br />

Frau Prof. <strong>Dr</strong>. Kathy Newell und die Lehr-DH Frau Susan Dittmar führen die<br />

Kurse an der Zahnklinik durch.<br />

Thema: "Schall- und Ultraschallinstrumente"<br />

Termin: 20. / 21.07.2001<br />

Teilnehmerzahl: 20 (maximal)<br />

Kursgebühr: 600 DM<br />

Thema: Einführungskurs "Scaling"<br />

Instrumentenkunde, Ergonomie und praktische Übungen<br />

Termin: 16. - 18.07.2001<br />

Teilnehmerzahl: 20 (maximal)<br />

Kursgebühr: 900 DM<br />

Anmeldungen (nur schriftlich) und Anfragen sind zu richten:<br />

Frau <strong>Dr</strong>. Jutta Fanghänel / Frau Dörte Schlüßler<br />

Bereich Parodontologie Zentrum ZMK der E.-M.-Arndt-Universität Greifswald<br />

Rotgerberstr. 8, 17487 Greifswald<br />

Tel.: 03834/867128 Fax: 03834/867171<br />

SCHLAGABTAUSCH<br />

ÜBER ANGLEICHUNG<br />

DER SYSTEME<br />

Der zuständige Gesundheits-<br />

Kommissar der Europäischen<br />

Union, der Ire Patrick Byrne,<br />

will künftig Patientenvereinigungen<br />

bei der Diskussion gesundheitspolitischer<br />

Initiativen größeres<br />

Gewicht beimessen als dieses<br />

in der Vergangenheit der Fall gewesen<br />

ist. Das kündigte der Ex-<br />

Rechtsanwalt in Brüssel bei einem<br />

Studientag zur europäischen Gesundheitspolitik<br />

der EVP-Fraktion<br />

im Europaparlament an. Byrne<br />

ging weiter davon aus, daß die<br />

Rechtssprechung europäischer wie<br />

nationaler Gerichte die grenzüberschreitende<br />

Inanspruchnahme von<br />

Gesundheitsdienstleistungen oder<br />

-produkten erleichtern werde. Dieses<br />

gelte auch für Großbritannien<br />

mit seinen umstrittenen Rationierungen<br />

im nationalen Gesundheitsdienst<br />

NHS.<br />

Die Debatte in der belgischen<br />

Hauptstadt entwickelte sich zu einem<br />

Schlagabtausch deutscher<br />

Gesundheitslobbyisten. So bemängelte<br />

der Vertreter der deutschen<br />

privaten Krankenversicherungen<br />

Bechle das Fehlen einer europäischen<br />

Diskussion über Leistungskataloge.<br />

Er warnte das Europäische<br />

Parlament davor, die PKV zu<br />

"regulieren" und zu zwingen, aus<br />

der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />

ausgegrenzte Risiken zu<br />

übernehmen. Der Vertreter der<br />

deutschen Sozialversicherung,<br />

Franz Terwey forderte ein europäisches<br />

Benchmarking im Gesundheitsbereich.<br />

Nicht WHO-Kriterien<br />

sollten herangezogen werden,<br />

sondern die Schlüsselkriterien<br />

Qualität, Service und Breitenversorgung.<br />

Generell sei ein Effizienzwettbewerb<br />

der Gesundheitssysteme<br />

notwendig.<br />

dfg, 26.10.2000<br />

ANZEIGE<br />

NEUESTE INFORMATIONEN<br />

ZUR STANDESPOLITIK<br />

IM INTERNET<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e. V.


Die nachfolgend gedruckte Veröffentlichung erscheint entsprechend § 11 der Wahlordnung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen für die Wahl zur <strong>Kammerversammlung</strong> (WO-ZKN) vom 4.5.1996<br />

im Niedersächsischen Zahnärzteblatt. Sie wird ebenfalls in den Zahnärztlichen Nachrichten<br />

Niedersachsen als dem amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen bekannt gemacht.<br />

II. Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeichnisse<br />

für die Neuwahl der <strong>Kammerversammlung</strong><br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

Gemäß § 11 der Wahlordnung der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen für<br />

die Wahl zur Kammversammlung<br />

(WO-ZKN) vom 4.5.1996 gebe ich bekannt,<br />

daß das Wählerverzeichnis für<br />

den<br />

Wahlkreis 1 - Bezirksstellen<br />

Braunschweig,<br />

Lüneburg,<br />

Stade<br />

Wahlkreis 2 - Bezirksstellen<br />

Oldenburg,<br />

Osnabrück,<br />

Ostfriesland,<br />

Wilhelmshaven<br />

Wahlkreis 3 - Bezirksstelle<br />

Hannover<br />

Termin:<br />

Ort:<br />

Thema:<br />

Programmfolge:<br />

1. Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. J.-E. Hausamen:<br />

Begrüßung und Einführung in das Thema<br />

2. J. L. Berten:<br />

Indikationen für interdisziplinäres Vorgehen<br />

3. E.-L. Barth:<br />

Dentoalveoläre Fragen - chirurgische Hilfestellungen<br />

4. <strong>Dr</strong>. F.-J. Kramer<br />

Implantate, mehr als nur Zahnersatz?<br />

5. <strong>Dr</strong>. J. A. Lisson:<br />

Dysgnathien - Befundung, Planung, Analysen<br />

K A F F E E P A U S E<br />

Wahlkreis 4 - Bezirksstellen<br />

Göttingen,<br />

Hildesheim,<br />

Verden<br />

zur Einsicht für die Kammerangehörigen<br />

in der Zeit vom 04.12 bis<br />

08.12.2000, Montag bis Donnerstag<br />

9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 9.00 bis<br />

13.00 Uhr, in der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519<br />

Hannover, ausliegt.<br />

Ein Kammerangehöriger, der das<br />

Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />

unvollständig hält, kann dies durch<br />

Einspruch geltend machen. Der Einspruch<br />

ist bis zum Ablauf einer Woche<br />

nach dem Ende der Auslegungsfrist, also<br />

spätestens bis zum 15.12.2000, bei<br />

SONDERVERANSTALTUNG<br />

Samstag, 13. Januar 2001 um 09.00 Uhr st.<br />

Großer Hörsaal der Zahn-, Mund- und Kieferklinik der<br />

Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Str. 1<br />

dem Präsidenten der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519<br />

Hannover, schriftlich einzulegen und<br />

unter Beibringung von Beweismitteln<br />

zu begründen. Über den Einspruch<br />

entscheidet der Wahlausschuß.<br />

Hannover, 15.11.2000<br />

Der Präsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

Niedersachsen<br />

XXII. Klinische Demonstration der Klinik<br />

und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />

"Kieferorthopädie und Chirurgie - Partner<br />

für Funktion und Ästhetik"<br />

6. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. P. Brachvogel:<br />

Wandel der Dysgnathiechirurgie in den letzten 25 Jahren<br />

7. <strong>Dr</strong>. C. Hüttmann:<br />

Modelloperation und Splintherstellung<br />

8. M. Jamil:<br />

Standardisierte OP-Techniken<br />

9. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. R. Dempf:<br />

Distraktionsosteogenese - Spektrum einer neuen Behandlungsoption<br />

Ende gegen 12.30 Uhr<br />

Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich!<br />

Die Veranstaltung ist kostenfrei.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

33


34<br />

W A R N U N G<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

DES<br />

BUNDES-<br />

INSTITUTES<br />

FÜR<br />

ARZNEIMITTEL<br />

UND<br />

MEDIZIN-<br />

PRODUKTE!<br />

Das BfArm informiert<br />

in einer Schnellwarnung<br />

über den Rückruf<br />

des Produktes "Illumine<br />

TM 30 Minute<br />

In-Office Tooth Whitener"<br />

der Firma<br />

Dentsply Preventive<br />

Care in den USA. Der<br />

Grund des Rückrufes<br />

dieses in den USA<br />

hergestellten Produktes<br />

ist eine mangelhafteVerbindungsklappe<br />

an der Öffnung<br />

des Applikationssystems.<br />

Dies kann<br />

zu heftigem Austritt<br />

des Materials (30 %<br />

Hydrogen Peroxid)<br />

mit der Gefahr des<br />

Verspritzens in die<br />

Augen führen. Nach<br />

Auskunft der Behörden<br />

könnte dieses<br />

Produkt aus den USA<br />

eventuell direkt an<br />

Zahnarztpraxen oder<br />

an Endverbraucher<br />

abgegeben werden.<br />

<strong>Dr</strong>. Nels<br />

Vorstandsmitglied der<br />

ZKN<br />

HERZLICHE GLÜCKWÜNSCHE<br />

ZUM GEBURTSTAG!<br />

02.11.2000 <strong>Dr</strong>. Joachim Scholz (75),<br />

Schulstraße 2, 37627 Stadtoldendorf<br />

04.11.2000 <strong>Dr</strong>. Ursula König (93),<br />

Lohbergstraße 19, 37085 Göttingen<br />

04.11.2000 <strong>Dr</strong>. Klaus Linke (75),<br />

Postweg 71 b, 21629 Neu Wulmstorf<br />

06.11.2000 <strong>Dr</strong>. Horst Krafft (89),<br />

Borsteler Landstraße 10 B, 28832 Achim<br />

08.11.2000 Hans <strong>Thomas</strong> (86),<br />

Lienenkamp 4, 49179 Ostercappeln<br />

11.11.2000 Karl Kronnagel (85),<br />

Strooter Weg 3, 26446 Friedeburg<br />

16.11.2000 Rudolf Stecker (92),<br />

Hasseler Weg 3, 27356 Rotenburg<br />

20.11.2000 <strong>Dr</strong>. Herbert Axen (88),<br />

Bremer Feld 21, 27749 Delmenhorst<br />

24.11.2000 Gerold-Egon Ahlers (80),<br />

Hauptstraße 6, 27313 Dörverden<br />

27.11.2000 August Ziesemer (86),<br />

Ringstraße 13, 38667 Bad Harzburg<br />

27.11.2000 Manfred-Dietrich Kraeker (70),<br />

Esenser Straße 16, 26603 Aurich<br />

29.11.2000 <strong>Dr</strong>. Claus Zech (75),<br />

Höhenweg 6, 49082 Osnabrück<br />

30.11.2000 <strong>Dr</strong>. Hildegard Behr-Herbering (88),<br />

Holljestraße 9, 26188 Edewecht<br />

BRAUNLAGE<br />

2001<br />

48.<br />

Winterfortbidungskongreß<br />

der ZKN<br />

Braunlage,<br />

24. - 27. Januar 2001<br />

Verlust des<br />

Mitgliedsausweises<br />

vom 07.03.1996<br />

Herrn Bahram Masaelli,<br />

Am Sande 15,<br />

26125 Oldenburg<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung,<br />

falls eine Person mit diesem<br />

Ausweis Mißbrauch treiben sollte.<br />

Der Ausweis wird hiermit<br />

für ungültig erklärt.


Seit dem Sommer 1989 arbeitet Frau Imke<br />

Holthus in unserer Praxis. Freundlich und<br />

gewandt im Umgang setzte sie sich für alle<br />

anfallenden Belange mit Engagement ein. Auf<br />

diese Weise avoncierte sie in der Helferinnen-<br />

Gemeinschaft zur Führungskraft und wurde die<br />

Seele in unserer Verwaltung.<br />

Als sie 1993 mir gleichfalls für die Bezirksstelle<br />

Verden der ZKN hilfreich zur Seite stand, betreute<br />

sie in dem Zusammenhang die Verbindungen<br />

zu den Kollegen-Praxen.<br />

Im Fachkundeunterricht an der Berufsschule<br />

Nienburg vermittelte sie ihr umfangreiches<br />

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LAYOUTSCAN<br />

Dermedia<br />

Wissen an unsere Auszubildenden. Insofern ist hier<br />

regional ihre Hilfsbereitschaft und Einsatzfreude<br />

auch so manchem Kollegen und deren Helferinnen<br />

bekannt.<br />

Gleichfalls wissen unsere Patienten ihren freundlichen<br />

Umgangston und ihren fundierten Rat in unserer<br />

Rezeption zu schätzen. Aufmunternd und<br />

verbindlich trägt sie wesentlich zu einer entspannten<br />

Praxisatmosphäre bei.<br />

Familiäre Gründe unterbrechen ihren aktiven Einsatz,<br />

für den wir ihr sehr dankbar sind.<br />

Praxisgemeinschaft <strong>Dr</strong>. Lutz <strong>Dr</strong>ache,<br />

Frank Versümer<br />

Abschlußprüfungen für<br />

Zahnarzthelferinnen<br />

Bezirksstelle Osnabrück<br />

Fachklassen<br />

Lingen, Nordhorn, Osnabrück<br />

Prüfungszeitraum Januar 2001<br />

Anmeldeschluß<br />

1. Dezember 2000<br />

gez. <strong>Dr</strong>. Bernhard Rauf<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

Bezirksstelle Stade<br />

Fachklassen<br />

Stade, Cuxhaven<br />

Prüfungszeitraum<br />

Dezember 2000 / Januar 2001<br />

Anmeldeschluß<br />

09. Dezember 2000<br />

gez. <strong>Dr</strong>. Ross<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

Bezirksstelle<br />

Wilhelmshaven<br />

Fachklasse<br />

Wilhelmshaven<br />

Prüfungszeitraum Januar 2001<br />

Anmeldeschluß<br />

08. Dezember 2000<br />

gez. <strong>Dr</strong>. Jörg Niedersen<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

Bezirksstelle Hannover<br />

Fachklassen<br />

Hannover, Burgdorf, Celle, Hameln,<br />

Neustadt, Rinteln<br />

Prüfungszeitraum<br />

März bis Juni 2001<br />

Anmeldeschluß<br />

15. Februar 2001<br />

Die Anmeldungen zur Abschlußprüfung<br />

sind einzureichen bei der<br />

Bezirksstelle Hannover der ZKN,<br />

Zeißstr. 11b, 30519 Hannover<br />

gez. <strong>Dr</strong>. Michael Sereny<br />

Vorsitzender der Bezirksstelle<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

35


36<br />

BITTE NOTIEREN<br />

24. - 27. Januar 2001 Braunlage 48. Winterfortbildungskongreß der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

"Parodontologie und Implantologie"<br />

10. März 2001 Neumünster 8. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag<br />

"Medizin und Zahnmedizin – eine interdisziplinäre<br />

Zusammenarbeit"<br />

Infos: <strong>Dr</strong>. Dagmar Thürkow,<br />

Tel.: 04347/1313, Fax: 04347/8544<br />

oder Frau Bähren, Tel.: 0431/3897-128<br />

05. Mai 2001 Hannover Konstituierende <strong>Kammerversammlung</strong><br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen, Maritim Hotel<br />

28.05. - 01.06.2001 Westerland/Sylt 43. Fortbildungstagung der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein<br />

mit integrierter Helferinnen-Fortbildung und einer Dental<br />

ausstellung "Interdisziplinäres Therapiekonzept beim<br />

Lückengebiss"<br />

Auskunft: <strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein,<br />

Frau Kuchenbecker, Tel.: 0431 / 260926-80,<br />

Fax: 0431 / 260926-15<br />

15. - 16. Juni 2001 Hannover dental informa<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 12/00<br />

KLEINANZEIGENAUFTRAG<br />

LAYOUT-SCAN


TERMINE<br />

IN DEN KREIS-<br />

UND<br />

BEZIRKSSTELLEN<br />

KLEINANZEIGEN<br />

BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />

Fortbildungsreferent: <strong>Dr</strong>. Ulrich Niemann,<br />

Almsstr. 1, 31134 Hildesheim<br />

21.03.2001<br />

16.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr<br />

Ort: Universität Hildesheim - Hörsaal 2,<br />

Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim<br />

"Laseranwendung in der Zahnheilkunde"<br />

Referent: PD <strong>Dr</strong>. Heiko Visser, Göttingen<br />

BEZIRKSSTELLE VERDEN<br />

Fortbildungsreferent: <strong>Dr</strong>. Siegbert Kiese,<br />

Zum Achimer Bahnhof 25; 28832 Achim<br />

Tel.: 04202 / 8 20 30<br />

13.12.2000<br />

18.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: Haags Hotel Niedersachsen,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Problemfälle in der Chirurgie“<br />

Referent: <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Chr. G. Schippers,<br />

Rotenburg/Wümme<br />

ANZEIGE<br />

NEUESTE INFORMATIONEN<br />

ZUR STANDESPOLITIK<br />

IM INTERNET<br />

www.zfn-online.de<br />

Zahnärzte für Niedersachsen e. V.<br />

AMTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

Zwischenprüfung 2001<br />

Die zentrale Zwischenprüfung<br />

gemäß § 42 Berufsbildungsgesetz<br />

für Auszubildende mit dem<br />

Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/<br />

Zahnarzthelferin findet am<br />

Mittwoch, 14. März 2001, zentral<br />

in Niedersachsen statt. An dieser<br />

Zwischenprüfung müssen alle<br />

Auszubildenden teilnehmen, die<br />

ihre Ausbildung im Jahr 1999<br />

begonnen haben.<br />

Eine separate Anmeldung zu dieser<br />

Prüfung ist weder bei den<br />

Bezirksstellen noch bei der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

erforderlich, da die Daten der ZKN<br />

bekannt sind. Eventuelle<br />

Sonderfälle sind der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />

mitzuteilen, die über die Zulassung<br />

zu dieser Zwischenprüfung entscheidet.<br />

D. Stephan<br />

Geschäftsführer

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