Kammerversammlung Dr. Thomas Giesen - Zahnärztekammer ...
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<strong>Kammerversammlung</strong><br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>: Datenschutz<br />
Wissenschaft: Hepatitis in der<br />
zahnärztlichen Praxis <strong>Dr</strong>. med. Wolfgang Mondorf<br />
12<br />
Dezember 2000
Zahnärztliche Nachrichten Niedersachsen ZNN<br />
Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen<br />
Mitteilungen der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen (ZKN)<br />
erscheint bis zu zwölfmal jährlich,<br />
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ISSN 1437-4927<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
Leitartikel 1<br />
<strong>Kammerversammlung</strong> 2<br />
Zu unserem Leit(d)artikel 6<br />
Bundesversammlung der<br />
Bundeszahnärztekammer 7<br />
Rede von <strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>,<br />
Datenschutzbeauftragter<br />
des Freistaates Sachsen 9<br />
Aus dem GOZ-Ausschuß 13<br />
Risiken und Prävention von Hepatitis B<br />
und C in der Zahnärztlichen Praxis 22<br />
Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung<br />
in <strong>Dr</strong>esden 26<br />
Ehrungen, Auszeichnungen,<br />
in Gremien gewählt 26<br />
18. ZMF-Kursus gestartet 27<br />
„Machtansprüche“ 28<br />
Was es sonst noch gibt... 29<br />
ZFN: Kieferorthopädische Vortagsreihe<br />
eröffnet 29<br />
Wir trauern 31<br />
Schlagabtausch über Angleichung<br />
der Systeme 32<br />
Bekanntmachung über die Auslegung der<br />
Wählerverzeichnisse für die Neuwahl der<br />
<strong>Kammerversammlung</strong> der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen 33<br />
ZFN Sonderveranstaltung 33<br />
Warnung des Bundesinstituts für<br />
Arzneimittel und Medizinprodukte 34<br />
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag 34<br />
Abschlußprüfungen für Zahnarzthelferinnen 35<br />
Bitte notieren 36<br />
Amtliche Bekanntmachung 3U<br />
Termine 3U<br />
Kleinanzeigen 3U
L E I T A R T I K E L<br />
Seit geraumer Zeit steht in der<br />
Um wirkungsvolle Maßnahmen und Pro-<br />
Gesundheitspolitik die Stabilisierung der<br />
gramme zur Verbesserung der Qualität und<br />
Beiträge und der Ausgaben im Vordergrund.<br />
Wirtschaftlichkeit der Versorgung aufzulegen,<br />
Dies war und ist auch durchaus berechtigt.<br />
brauchen wir mehr Informationen über das<br />
Erhebliche Überkapazitäten in der stationären<br />
Krankheits- und Leistungsgeschehen. Die<br />
wie in ambulanten führen nach wie vor zu<br />
Koalition aus SPD und Grünen wird deshalb<br />
Leistungsmengen, die medizinisch nicht<br />
noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz<br />
begründbar sind. Ohne Budgetierung wären<br />
zur Datenzusammenführung einbringen. Die-<br />
die Beiträge längst ins Unbezahlbare gestieses<br />
soll bei gleichzeitiger Verbesserung des<br />
gen. Die SPD bekennt sich deshalb eindeutig<br />
Datenschutzes die Grundlage für eine detail-<br />
zur Ausgabensteuerung. Allerdings müssen<br />
lierte Gesundheitsberichterstattung und ge-<br />
für die mittlere und längerfristige Perspektive<br />
zielte Steuerungsmaßnahmen liefern.<br />
die heutigen Steuerungsinstrumente weiterentwickelt<br />
werden. Wenn man diese Aufgabe<br />
in Angriff nimmt, muß man zunächst einmal klären,<br />
wohin man langfristig will. Wie soll das<br />
Gesundheitswesen der Zukunft aussehen?<br />
Auf der Basis dieser Daten kann dann eine<br />
rationale Diskussion über den Versorgungsbedarf<br />
und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Budgets<br />
geführt werden. Es wird auch nachvollziehbar sein, in<br />
welchen Regionen nicht nach state of the art therapiert<br />
Meine Vision sind ein Gesundheitswesen und eine wird. Ursachenanalysen können zielgenau vorgenommen<br />
Gesundheitspolitik, die sich in allererster Linie darauf werden und auf deren Basis Steuerungsziele und -instru-<br />
konzentrieren Gesundheit zu erhalten und - soweit im Falle mente entwickelt werden.<br />
von Krankheit möglich - wieder herzustellen. Dies ist ein sehr<br />
hoher Anspruch, der einen sehr effektiven und effizienten<br />
Einsatz der vorhandenen Mittel erfordert.<br />
Die Optimierung von Qualität und Versorgung muß ein<br />
ständiger Prozeß sein, in dem alle Beteiligten einschließlich<br />
der Politik kontinuierlich Ziele und Instrumente abstimmen<br />
Ich möchte sichergestellt sehen, daß in Deutschland und deren Umsetzungen einem gemeinsamen<br />
Prävention und kurative Versorgung nach dem neuesten Stand Controllingprozeß unterziehen.<br />
der medizinischen Erkenntnisse erfolgen, selbstverständlich<br />
unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Daß heißt, es<br />
müssen wissenschaftlich gesicherte Versorgungsstandards<br />
einigermaßen verbindlich definiert werden und zwar für den<br />
gesamten Diagnose- und Therapieverlauf, quer über die<br />
verschiedenen Sektoren. Innovationen werden in diesem<br />
Zusammenhang auf ihren therapeutischen Nutzen und ihre<br />
Wirtschaftlichkeit bewertet, veraltete Verfahren, die sie<br />
ersetzen aus der Versorgung ausgeschieden. Ich würde es<br />
bevorzugen, wenn diese Aufgabe von der Selbstverwaltung<br />
wahrgenommen würde, weil sie die fachliche Kompetenz hat<br />
und flexibler und schneller handeln kann<br />
als staatliche Institutionen.<br />
Die Definition von Standards allein genügt nicht. Eine<br />
schwierige Aufgabe ist die Implementation der Standards in<br />
der Praxis. Hier spielen Aus-, Weiter- und Fortbildung eine<br />
wichtige Rolle. Qualitätssicherung und -kontrolle müssen<br />
ausgebaut werden. Dabei sind insbesondere die Ärztekammern<br />
gefragt. Nach der bisherigen Erfahrung. Ich setze ins diesem<br />
Zusammenhang auch auf die integrierten Versorgungsformen,<br />
die sich aller Erfahrung nach über Behandlungsstandards<br />
absprechen, Qualitätszirkel einrichten usw..<br />
Vor allem aber brauchen wir leistungs- und qualitätsorientierte<br />
Vergütungssysteme, die keine Anreize zur Mengenausweitung<br />
setzen, sondern Qualität belohnen. Dafür muß zunächst auch<br />
nicht mehr Geld ins System gepumpt werden. Solange in<br />
erheblichem Umfang Rationalisierungsreserven im System<br />
vorhanden sind, plädiere ich für das Prinzip der<br />
kommunizierenden Röhren. Zur Erhöhung der<br />
Versorgungsqualität gehört auch der Abbau von<br />
Über- und Fehlversorgung, die dabei freigesetzten Mittel<br />
müssen dann in den Bereichen zur Verfügung gestellt werden,<br />
in denen wir zur Zeit Unterversorgung haben.<br />
Nach heutigem Recht ist eine solche bedarfsgerechte<br />
Umverteilung der Ressourcen Aufgabe der Selbstverwaltung.<br />
Ich würde mir wünschen, daß sie diese Aufgabe wahrnimmt,<br />
Die Prävention muß einen größeren Stellenwert erhalten.<br />
Bezogen auf die großen chronischen Volkskrankheiten sollten<br />
wir unter Berücksichtigung internationaler Erfahrungen<br />
Kampagnen zur Vermeidung von Krankheiten aufgelegen<br />
und ständig weiterentwickeln. Die Politik kann hier<br />
insbesondere die Rollen des Initiators und des Moderators<br />
übernehmen und alle, die daran mitwirken müssen, an einen<br />
Tisch holen, damit realistische Ziele und Strategien erarbeitet<br />
und die "Hausaufgaben" zur Umsetzung verteilt werden.<br />
Der Wettbewerb im Gesundheitswesen hat seine Grenzen, wo<br />
der gleiche Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu den<br />
medizinisch notwendigen Leistungen nach state of the art<br />
gefährdet wird. Dort sind wir aber noch lange nicht angelangt.<br />
Ich wünsche mir mehr Wettbewerb zwischen den<br />
Krankenkassen, vor allem aber auch zwischen den Leistungserbringern<br />
- mehr Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit.<br />
Für Einkommensgarantien für einzelne Leistungserbringer<br />
und Schutzzäune für ganze Berufsgruppen ist in dieser<br />
Vorstellung dann allerdings kein Platz.<br />
Nicht zuletzt hat die deutliche Verbesserung der Transparenz<br />
für die Patienten einen großen Stellenwert für die SPD.<br />
Versorgungsstandards, Vor- und Nachteile von verschiedenen<br />
Diagnose- und Therapieverfahren müssen für den Laien<br />
verständlich öffentlich und den Patienten leicht zugänglich<br />
gemacht werden. Die Patienten brauchen mehr Anlaufstellen<br />
für Beratung und Information - bei ihren Krankenkassen,<br />
den Leistungserbringern, aber auch bei unabhängigen,<br />
neutralen Stellen.<br />
Mit diesen Essentials ist ein hoher Anspruch formuliert und<br />
die Notwendigkeit weiterer Reformen dokumentiert. Die SPD<br />
arbeitet an entsprechenden Konzepten und wird dabei alle<br />
Berufsgruppen, die Krankenkassen und die Patientenorganisationen<br />
in ihre Diskussion einbeziehen.<br />
bin mir aber nicht sicher, ob sie angesichts der<br />
Einkommensverteilungskämpfe in den eigenen<br />
Reihen damit nicht überfordert ist.<br />
Gudrun Schaich-Walch MdB,<br />
Stellvertretende Vorsitzende der Sozialdemokratischen<br />
Bundestagsfraktion<br />
1<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00
2<br />
KAMMERVERSAMMLUNG<br />
DER ZAHNÄRZTEKAMMER NIEDERSACHSEN<br />
AM 17./18.11.00<br />
Der Vorstand der ZKN auf der <strong>Kammerversammlung</strong> am 17. und 18. 11.2000<br />
64 von 70 <strong>Kammerversammlung</strong>smitgliedern<br />
waren nach<br />
Hannover gekommen, um an<br />
der Herbst-KV teilzunehmen,<br />
die diesmal im Schatten der<br />
KZVN-Wahl stand. Ein<br />
Grußwort, das allgemein<br />
Anerkennung fand, überbrachte<br />
Ministerialdirigent<br />
<strong>Dr</strong>. Sporn. Sehr schnell kam er<br />
auf sein Anliegen zu sprechen,<br />
die notwendige Neuregelung<br />
der Haushalts- und Kassenordnung<br />
von der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
einzufordern, wobei<br />
er deutlich werden ließ, daß in<br />
dieser Beziehung mit<br />
aufsichtsrechtlichen<br />
Regelungen zu rechnen sei,<br />
wenn die <strong>Kammerversammlung</strong><br />
nicht von sich heraus zu<br />
einer Entscheidung käme.<br />
Wie sich später herausstellen<br />
sollte, wurde die Haushaltsund<br />
Kassenordnung mit großer<br />
Mehrheit angenommen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
Bericht des Präsidenten:<br />
In seinem Bericht ging der Präsident<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen,<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Henning Borchers, zunächst auf<br />
die beiden vergangenen <strong>Kammerversammlung</strong>en<br />
ein. Dort scheiterte bekanntlich<br />
der Versuch des Vorstandes<br />
der ZKN zur Verabschiedung verschiedener<br />
Satzungsänderungen, weil diese<br />
nicht die erforderlichen 2/3 bzw. 3/4-<br />
Mehrheiten erhielten. Auch seine<br />
Bemühungen im laufenden Jahr, in<br />
konstruktive Erörterungen einzutreten,<br />
seien nicht auf Resonanz gestoßen,<br />
obwohl dies noch anläßlich der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
im Jahr 1999 in Aussicht<br />
gestellt worden sei. Während der<br />
gesamten Legislaturperiode hatte bekanntlich<br />
der FVDZ eine Verweigerungshaltung<br />
gegenüber jeglicher Zusammenarbeit<br />
mit dem Vorstand der<br />
ZKN eingenommen.<br />
Erneut werde man, so <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers,<br />
beispielsweise die Richtlinien zum Umgang<br />
mit dem Auftritt im Internet vorlegen,<br />
weil die Entscheidungen für jeden<br />
Vorstand von essentieller Bedeutung<br />
seien.<br />
Das gelte auch für die notwendigen<br />
Satzungsänderungen innerhalb des<br />
AVW, die notwendig seien, da die<br />
<strong>Dr</strong>. Sporn, Ministerialdirigent und Leiter der Gesundheitsabteilung<br />
im Niedersächsischen Ministerium<br />
für Frauen, Arbeit und Soziales.<br />
Alterssicherungsordnung andernfalls<br />
unzureichend bleibe. Borchers betonte,<br />
daß es wenig hilfreich sei, wenn einzelne<br />
Mitglieder des FVDZ sich heute<br />
als die alleinigen Retter der Renten im<br />
AVW darstellten. "Wer auch nur die<br />
geringste Neigung zur Objektivität verspüre",<br />
solle anerkennen, daß alle im<br />
letzten Dezember um den erreichten<br />
Kompromiß gerungen haben und<br />
damit jedes einzelne Mitglied der KV<br />
seinen konstruktiven Beitrag geleistet<br />
habe.<br />
(Hintergrundinformationen zu der<br />
AVW-Thematik erhalten Sie in dem<br />
Artikel "Machtansprüche" in dieser<br />
Ausgabe der ZNN.)<br />
Auf allgemeinpolitische<br />
Belange eingehend bemerkte der<br />
Präsident, daß die RVO ihre Quellen<br />
in der Absicherung von Minderbemittelten<br />
gehabt habe und damit<br />
legitim und human sei. Ihre Ausweitung<br />
auf eine solidarisch finanzierte<br />
Versicherung für jeden mit permanenter<br />
Leistungsausweitung müsse<br />
jedoch zu einer Unbezahlbarkeit<br />
führen oder sie impliziere entweder<br />
eine unzureichende allgemeine Versorgung<br />
oder trage bereits heute<br />
den Makel der Zweiklassenmedizin.<br />
Das Mittel der Budgetierung, ursprünglich<br />
als temporäre Denkpause<br />
veranlaßt, werde trotz aller Perfektionierung<br />
stets untauglich bleiben.<br />
Unter den prognostizierten Entwicklungen<br />
werde sie nicht einmal eine<br />
Beitragsstabilität gewährleisten können.<br />
Auch der Behauptung, es befänden<br />
sich noch genügend finanzielle<br />
Reserven in diesem System, die<br />
z. B. durch Kontrollmechanismen der<br />
Patienten ausgeschöpft werden<br />
könnten, müsse<br />
widersprochen werden. Es handele<br />
sich um einen alten Hut, der zum<br />
Säen von Mißtrauen geeignet sei
und von den eigentlichen Problemen<br />
nur ablenke. Wenn man den mündigen<br />
Bürger wolle, müsse man eine<br />
transparente Kostenerstattung einführen,<br />
anstatt über Behandlungsquittungen<br />
nachzudenken. Im übrigen<br />
sei es keinesfalls so, daß die Kostenerstattung<br />
ein ungeliebtes Kind<br />
der Zahnärzteschaft gewesen sei,<br />
wie Gesundheitsministerin<br />
Fischer auf der Bundesversammlung<br />
der Bundeszahnärztekammer in<br />
<strong>Dr</strong>esden glauben machen wollte.<br />
Statt der heutigen Versicherungspflicht<br />
in der GKV solle eine Pflicht<br />
zu einer Versicherung mit individuellem<br />
Gestaltungsspielraum eingeführt<br />
werden. Diese Pflicht sollte sich auf<br />
zu definierende Kernleistungen erstrecken<br />
und Zusatzversicherungen<br />
nach persönlichen Bedürfnissen ermöglichen.<br />
Eine gesetzliche Ausgabendeckelung<br />
im Gesundheitswesen<br />
gereiche in erster Linie den betroffenen<br />
Patienten zum Nachteil und<br />
müsse daher abgeschafft werden.<br />
Eine Umsetzung solcher Vorstellungen<br />
setze voraus, daß sie eine gesellschaftliche<br />
Akzeptanz finde und<br />
diese müsse durch uns permanent<br />
wieder neu erarbeitet werden. Ideologisch<br />
verbrämten politisch Andersdenkenden<br />
müßten wir dazu verhelfen,<br />
daß sie ohne eigenen Gesichtsverlust<br />
einen Wandel ihrer Auffassung<br />
vollziehen könnten.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Henning Borchers, Präsident der ZKN.<br />
Aus der Arbeit der ZKN<br />
und des Vorstandes<br />
Der Präsident berichtete aus dem Bereich<br />
Öffentlichkeitsarbeit, wobei viele<br />
Veranstaltungen im Zahnärztlichen<br />
Fortbildungszentrum (ZFN) stattgefunden<br />
haben. Die dental informa habe in<br />
diesem Jahr wegen der EXPO im Bremen<br />
stattfinden müssen. Insgesamt<br />
seien in dieser Legislaturperiode durch<br />
den Vorstand gute Kontakte zu anderen<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong>n aufgebaut<br />
worden.<br />
Fort- und Weiterbildung<br />
Verbundenen mit dem Dank an alle<br />
Fortbildungsreferenten betonte <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>.<br />
Borchers , daß sich die Fortbildungsveranstaltungen<br />
auf Bezirksstellenebene<br />
in unserem Flächenland anhaltend<br />
großen Interesses erfreuen. Die "Ringelheimer<br />
Gespräche" hätten mit über<br />
300 Teilnehmern trotz ihrer Verlegung<br />
von Salzgitter nach Wolfenbüttel nicht<br />
an Attraktivität eingebüßt.<br />
Auf das ZFN eingehend, bemerkte der<br />
Präsident, daß das Fortbildungszentrum<br />
weiterhin eine gute Besucherfrequenz<br />
verzeichne und weit über die<br />
Grenzen Niedersachsens einen guten<br />
Namen erworben habe.<br />
An die Stelle des wissenschaftlichen<br />
Leiters des ZFN habe der Vorstand in<br />
diesem Jahr einen wissenschaftlichen<br />
Beschlußfassung -<br />
Beitragsordnung 2001<br />
der ZKN<br />
Die <strong>Kammerversammlung</strong> beschließt<br />
die Beitragsordnung für das Jahr<br />
2001 in der vom Vorstand vorgelegten<br />
Fassung.<br />
(Es ergeben sich keine Änderungen<br />
zum Jahr 2000.)<br />
Die Ausfertigung der Beitragsordnung<br />
der ZKN für das Jahr 2001<br />
wird nach Genemigung vom Niedersächsischen<br />
Ministerium für Frauen,<br />
Arbeit und Soziales in den ZNN<br />
veröffentlicht.<br />
Ausbildungsvergütung<br />
ab 1.1.2001<br />
Die <strong>Kammerversammlung</strong> der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
hat in ihrer Sitzung am 17./18. 11.<br />
2000 neue Ausbildungsvergütungen<br />
zum 01. 01. 2001 beschlossen.<br />
Entsprechend § 2 des Ausbildungsvertrages<br />
für den Bereich der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen wurde<br />
die Höhe der Ausbildungsbeihilfe<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
1. Jahr DM 800.-<br />
2. Jahr DM 1.000.-<br />
3. Jahr DM 1.100.-<br />
ZKN<br />
Beirat gesetzt, der sich aus den Hochschullehrern<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Hausamen,<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Lotzmann und Priv. Doz. <strong>Dr</strong>.<br />
Schwestka-Polly sowie den Praktikern<br />
<strong>Dr</strong>. Hennies, <strong>Dr</strong>. Schulz und <strong>Dr</strong>. Jacobi<br />
zusammensetzen würde. Die Koordination<br />
zwischen wissenschaftlichem Beirat<br />
und dem Fortbildungsausschuß liege<br />
in den Händen von Kollegen <strong>Dr</strong>.<br />
Kiehne.<br />
Positive Erwähnung fanden ferner die<br />
"Assistentenseminare post-graduate"<br />
als Fortbildungszyklus für junge Kolleginnen<br />
und Kollegen vor der Niederlassung.<br />
Zu Beginn des Jahres 2000 sei,<br />
zusammen mit den <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />
Westfalen-Lippe und Bayern, die "Akademie<br />
für freiberufliche Selbstverwaltung<br />
und Praxismanagement" gegründet<br />
worden, der inzwischen auch die<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein<br />
beigetreten sei.<br />
Mit Bedauern habe er anläßlich des<br />
Winterfortbildungskongresses 2000 in<br />
Braunlage feststellen müssen, daß er<br />
manch vertraute Gesichter aus vergangenen<br />
Jahren nicht mehr gesehen habe.<br />
Diese Feststellung konnte nicht<br />
überraschen, da bekannt ist, daß FVDZ-<br />
Mitglieder auf dem letztjährigen Kongreß<br />
auffällig "unterrepräsentiert" waren.<br />
Borchers zeigte sich jedoch davon<br />
überzeugt, daß der Fortbildungskongreß<br />
in Braunlage im Jahr 2001, der<br />
diesmal unter das Thema "Parodontologie<br />
und Implantologie" gestellt sei,<br />
wiederum einen breiten Zuspruch finden<br />
werde. Im übrigen sei der Kongreß<br />
2001 etwas umstrukturiert worden. So<br />
sei es für Donnerstag abend gelungen,<br />
die Präsidentin der <strong>Zahnärztekammer</strong>n<br />
Bremen sowie die Präsidenten aus Bayern,<br />
Nordrhein, Westfalen-Lippe und<br />
Sachsen-Anhalt zu einer Podiumsdiskussion<br />
über strukturierte Fortbildung<br />
vor dem Hintergrund sich verändernder<br />
Berufsordnungen unter der Moderation<br />
des Kollegen <strong>Dr</strong>. Boehme aus<br />
Bremen zu gewinnen.<br />
Strukturierte,<br />
curriculare oder<br />
zertifizierte Fortbildung<br />
Während der vergangenen Jahre sei im<br />
Vorstand der Bundeszahnärztekammer<br />
immer wieder über die Frage der Anerkennung<br />
oder Einführung von Tätigkeitsschwerpunkten,<br />
die Strukturierung<br />
von Fortbildung, ihre curriculare Beschreibung<br />
und ihre Zertifizierung diskutiert<br />
worden. In einigen Kammern<br />
seien diese Maßnahmen bereits umgesetzt<br />
worden. Im Bereich der ZKN herr-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
3
4<br />
schten seiner Meinung nach vergleichsweise<br />
noch "mittelalterliche<br />
Verhältnisse". Er habe sich stets für das<br />
einheitliche Berufsbild des Generalisten<br />
in der Zahnheilkunde ausgesprochen,<br />
aber inzwischen gebe es einige Fachgesellschaften,<br />
die Fortbildung zertifizierten,<br />
und durch den BDZI sei vor<br />
dem Bundesverwaltungsgericht eine<br />
Entscheidung um die Schildfähigkeit<br />
"Implantologie" anhängig gemacht<br />
worden. Aus diesem Anlaß betonte er,<br />
daß die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer<br />
dazu in <strong>Dr</strong>esden<br />
zwei richtungsweisende Beschlüsse gefaßt<br />
habe.<br />
1. "Die Bundesversammlung der<br />
BZÄK befürwortet die<br />
Einführung einer<br />
strukturierten Fortbildung mit<br />
berufsrechtlicher Anerkennung<br />
durch Kammerzertifikat auf der<br />
Grundlage der Rahmenvereinbarung<br />
der BZÄK".<br />
2. "Die BV beauftragt den Vorstand<br />
der BZÄK, zusammen mit den<br />
Fachgesellschaften und Verbänden,<br />
die strukturierte Fortbildung<br />
mit Kammerzertifikat weiterzuentwickeln."<br />
Die <strong>Kammerversammlung</strong> der ZKN<br />
müsse ihre Standortbestimmung dazu<br />
unter Berücksichtigung der Sozialgesetzgebung,<br />
der Patienteninteressen<br />
und der Vorstellungen unserer jüngeren<br />
Kolleginnen und Kollegen erst noch<br />
vornehmen.<br />
Bemerkenswert ist, daß die Mitglieder<br />
des FVDZ noch auf dessen Hauptversammlung<br />
zu diesem Thema eine ablehnende<br />
Haltung einnahmen, dagegen<br />
votierten die Niedersächsischen Kollegen<br />
des FVDZ anläßlich der Bundesversammlung<br />
der Bundeszahnärztekammer<br />
zustimmend und jetzt bei der<br />
<strong>Kammerversammlung</strong> wieder ablehnend.<br />
Zahnärztliche<br />
Berufsausübung<br />
Zu diesem Referat gehört der von uns<br />
allen ungeliebte BuS-Dienst. Der Vorstand<br />
der ZKN sei nach wie vor der Ansicht,<br />
daß der Abschluß einer Rahmenvereinbarung<br />
mit der Fa. Streit richtig<br />
gewesen sei. Der Vorstandsreferent, <strong>Dr</strong>.<br />
Nels, erläuterte im späteren Verlauf der<br />
Diskussion die Vorteile der Rahmenvereinbarung,<br />
die auf freiwilliger Basis genutzt<br />
werden könne und der Kollegenschaft<br />
in jedem Fall die freie Entscheidung<br />
belasse. Zugleich schilderte er die<br />
Alternative, bei der der einzelne Kolle-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
ge außer höherer finanzieller Belastung<br />
auch viel Praxis-Ausfallzeit investieren<br />
müsse. Der von <strong>Dr</strong>. Sereny und<br />
<strong>Dr</strong>. Beischer im Verlauf gestellte Antrag,<br />
den Rahmenvertrag zu kündigen,<br />
wurde erwartungsgemäß abgelehnt.<br />
"Nachfolgeregelungen<br />
an der Universität<br />
Göttingen und der MHH"<br />
In Göttingen seien die Professoren <strong>Dr</strong>.<br />
Luhr und <strong>Dr</strong>. Kobes in den Ruhestand<br />
getreten. Während die Nachfolge von<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Luhr ausgeschrieben sei, solle<br />
hier der 2. Lehrstuhl für Prothetik nicht<br />
wieder besetzt werden. Beiden Professoren<br />
dankte <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers für ihre<br />
langjährige und gute Zusammenarbeit<br />
mit der ZKN. In besonderem Maße gelte<br />
dieser Dank Prof. <strong>Dr</strong>. Kobes, der über<br />
viele Jahre unsere beiden Hochschulen<br />
in der <strong>Kammerversammlung</strong> vertreten<br />
habe. Diese Aufgabe sei nun von Prof.<br />
<strong>Dr</strong>. Roßbach übernommen worden, der<br />
bereits in der Vergangenheit für die<br />
Arbeit der ZKN stets aufgeschlossen<br />
gewesen sei.<br />
Seit Jahren sei bekannt, daß Prof. <strong>Dr</strong>.<br />
Tränkmann mit Ablauf dieses WS in<br />
den Ruhestand treten werde.<br />
Trotzdem sei aus den unterschiedlichsten<br />
Gründen ein ordentliches Berufungsverfahren<br />
für die Nachfolge von<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Tränkmann bisher nicht eingeleitet<br />
worden. Der Präsident habe sich<br />
energisch beim Wissenschaftsministerium<br />
gegen diese zögerliche Haltung<br />
ausgesprochen und auf die Probleme<br />
hingewiesen, die damit sowohl für die<br />
Ausbildung unserer Studenten als auch<br />
für die Weiterbildung der Fachzahnärzte<br />
verbunden seien.<br />
Dazu muß angemerkt werden, daß der<br />
Präsident der ZKN am 03.11.2000 vom<br />
Wissenschaftsministerium die folgende<br />
lapidare Mitteilung erhielt:<br />
"Nach Eintritt des derzeitigen Stelleninhabers<br />
der C 4 - Stelle für Kieferorthopädie<br />
in den Ruhestand wird<br />
die Professur zunächst kommissarisch<br />
besetzt werden. Damit ist eine<br />
fachgerechte Vertretung des Fachs<br />
gewährleistet"<br />
Eine vom Vorstand der ZKN formulierte<br />
Resolution bezüglich der Wiederbesetzung<br />
der Universitätsprofessorenstelle<br />
für Kieferorthopädie an der MHH wurde<br />
beschlossen.<br />
Kontroverse Diskussionen<br />
Bei der Abarbeitung der einzelnen Rasterpunkte<br />
des Berichtes des Präsidenten<br />
kam es dann naturgemäß zu den<br />
erwarteten kontroversen Diskussionen.<br />
Sehr frühzeitig wurde deutlich, daß in<br />
entscheidenden Punkten mit einer<br />
Blockbildung der in der KV vertretenen<br />
Gruppierungen zu rechnen war. Auch<br />
die Auswahl der von der Gruppe des<br />
FVDZ gewählten Themen ließ erkennen,<br />
daß der Wahlkampf Pate stand. Die arbeitsrechtliche<br />
Problematik um den<br />
seinerzeit entlassenen Geschäftsführer<br />
Schwarz nahm breiten Raum ein, wobei<br />
<strong>Dr</strong>. Sereny keinen Beweis für seine<br />
Behauptung antreten konnte, es sei ein<br />
"sechsstelliger Schaden" entstanden.<br />
Der Vorstand der ZKN stellte hingegen<br />
fest, daß keine ersatzweise Einstellung<br />
eines Mitarbeiters notwendig gewesen<br />
sei, um das vorhandene Arbeitspensum<br />
zu bewältigen, insofern auch keine zusätzlichen<br />
Kosten, mit Ausnahme der<br />
Prozeßkosten, entstanden seien.<br />
In der Bewertung der Arbeitsleistung<br />
der ehemaligen Hauptgeschäftsführerin<br />
Becker war man sich weitgehend<br />
einig. Angriffspunkt der Opposition<br />
war lediglich der Zeitpunkt der Trennung<br />
nach Ablauf der vereinbarten<br />
Probezeit.<br />
Man habe seitens des Vorstandes bereits<br />
während der Probezeit Probleme<br />
in der Zusammenarbeit mit Frau Becker<br />
gesehen, jedoch hätten sich diese nach<br />
Ablauf weiter verstärkt, so daß der<br />
Vorstand schließlich keine andere Wahl<br />
sah, als sich einvernehmlich von Frau<br />
Becker zu trennen.<br />
Zum Thema "Umstellung einer neuen<br />
EDV-Software der ZKN" führte der Präsident<br />
aus, daß die Ausgangs- und Folgekosten<br />
der alten EDV-Software nicht<br />
klar genug definiert und daher zu<br />
kostspielig gewesen seien. Zumindest<br />
im Jahr 1999 seien auch zwei Crash-<br />
Ereignisse bekannt geworden, die die<br />
gesamte EDV der ZKN über längere<br />
Zeiträume lahmgelegt hätten. Der Vorstand<br />
der ZKN habe daraufhin die Zusammenarbeit<br />
mit einem neuen Software-Haus<br />
beschlossen, deren Software<br />
bereits in der <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein<br />
verwendet worden sei. Allerdings<br />
seien bei der Umstellung der Software<br />
im Hause der ZKN Probleme, insbesondere<br />
an der Schnittstelle zwischen der<br />
Mitgliederabteilung und der Finanzbuchhaltung,<br />
entstanden. Es habe aber<br />
zwischenzeitlich ein Zeitplan für die<br />
Abwicklung der noch zu lösenden Probleme<br />
aufgestellt werden können.
Zum Diskussionspunkt über die Strukturierte<br />
Fortbildung gab <strong>Dr</strong>. Kiehne Erläuterungen<br />
und betonte, daß man<br />
aber aufgrund eines Berufsgerichtsverfahrens<br />
in Baden-Württemberg und<br />
seinen prozessualen Folgen unter einem<br />
gewissen Zugzwang stehen würde.<br />
Er riet zu der grundsätzlichen<br />
Überlegung, die Problematik in Kammerhand<br />
zu halten. <strong>Dr</strong>. Zöller erwähnte<br />
in diesem Zusammenhang die Maxime<br />
des neuen Präsidenten der BZÄK,<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp, nach der zunächst<br />
alles, was wir selbst regeln könnten,<br />
auch besser von uns zu regeln sei, bevor<br />
es andere tun.<br />
Prof <strong>Dr</strong>. Roßbach, MHH, vertrat die beiden<br />
Hochschulen in Hannover und Göttingen auf<br />
der <strong>Kammerversammlung</strong>.<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Roßbach:<br />
Dank der Hochschule<br />
Am Nachmittag referierte Prof. <strong>Dr</strong>.<br />
Roßbach in seinem Beitrag zur Kapazitätsverordnung.<br />
Sein Dank galt der<br />
ZKN, die am Aufbau der hiesigen<br />
Hochschule beteiligt gewesen sei. Die<br />
Kieferorthopädie sei eine der vier Säulen,<br />
die nicht beseitigt werden dürfe.<br />
Job-Sharing sei, entgegen der Meinung<br />
von <strong>Dr</strong>. Beischer, nicht möglich.<br />
Neben der Sorge um die Lehre stellte<br />
er die Aufgabe in den Vordergrund, die<br />
entsprechende Fachzahnarzt-Ausbildung<br />
sicherzustellen.<br />
Im weiteren Verlauf wurden die Anträge<br />
mit den nachfolgenden Inhalten<br />
angenommen. Den vollständigen<br />
Wortlaut der Anträge können Sie über<br />
die Pressestelle der ZKN erhalten.<br />
-Die Ablehnung einer durch das<br />
BMG geplanten Datensammelstelle<br />
als kostenträchtiges Kontrollinstrument.<br />
-Das Projekt einer Neubeschreibung<br />
einer zu erarbeitenden präventions-<br />
orientierten Zahnheilkunde.<br />
-Das aktualisierte Konzept einer<br />
Neuorientierung im Bereich der<br />
Zahnheilkunde in der sozialen Krankenversicherung.<br />
-Weiterentwicklung der strukturierten<br />
Fortbildung.<br />
-Wiederbesetzung der C-4-Universitätsprofessorenstelle<br />
für "Kieferorthopädie"<br />
an der Medizinischen<br />
Hochschule Hannover als Nachfolge<br />
des ausscheidenden Lehrstuhlinhabers<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Tränkmann.<br />
-Entschädigung von Mitgliedern in<br />
Prüfungsausschüssen.<br />
-Reaktivierung von Zahnarzthelferinnen.<br />
-Erhöhung der Ausbildungsvergütung<br />
für Lernhelferinnen.<br />
Bericht des Vorsitzenden<br />
des LA des Altersversorgungswerkes<br />
(AVW)<br />
Es folgte der Bericht des Vorsitzenden<br />
des Leitenden Ausschusses des Altersversorgungswerkes<br />
der ZKN, <strong>Dr</strong>. v. Petersdorff.<br />
Die "Entgegennahme und Feststellung<br />
des Jahresabschlusses 1999 des<br />
AVW der ZKN", die "Entlastung des<br />
Vorstandes für das Rechnungsjahr<br />
1999 des AVW der ZKN" und die<br />
"Entlastung des Leitenden Ausschusses<br />
des AVW der ZKN für das Rechnungsjahr<br />
1999" mit Mehrheit von<br />
der <strong>Kammerversammlung</strong> angenommen.<br />
An Stelle des verstorbenen <strong>Dr</strong>. Reimers<br />
wurde <strong>Dr</strong>. Langheim gegen den FVDZ-<br />
Kandidaten <strong>Dr</strong>.Sereny von der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
in den Leitenden<br />
Ausschuß (LA) des Altersversorgungswerkes<br />
(AVW) gewählt.<br />
Änderung der Alterssicherungsordnung<br />
des AVW<br />
Den vom Altersversorgungswerk seit<br />
längerer Zeit als notwendig erachtete<br />
Satzungsänderungen der Alterssicherungsordnung<br />
des AVW stand die bewußte<br />
Verweigerungshaltung des FVDZ<br />
gegenüber. Wie ein roter Faden zog es<br />
sich durch die Diskussion, daß man es<br />
seitens des FVDZ generell ablehnte,<br />
sich überhaupt mit den konkreten Fragestellungen<br />
im einzelnen zu beschäftigen.<br />
Seit mehr als einem Jahr haben<br />
die Vertreter des FVDZ an keinem der<br />
zahlreichen angebotenen und vereinbarten<br />
Termine für gemeinsame Gespräche<br />
mit dem Satzungsausschuß<br />
des AVW teilgenommen. Nun zog man<br />
sich auf die von <strong>Dr</strong>. Beischer gestellten<br />
ultimativen Forderungen zurück, die<br />
einer Aushebelung des Satzungsausschusses,<br />
wenn nicht sogar des LA<br />
gleichkommen würden (s. Bericht<br />
"Machtansprüche").<br />
Diskussions-Interesse schien hinsichtlich<br />
der Rentenabfindung zu bestehen.<br />
<strong>Dr</strong>. Schirbort votierte entschieden gegen<br />
den vom AVW vorgeschlagenen<br />
Entfall der Rentenabfindung, während<br />
<strong>Dr</strong>. v. Petersdorff, Vorsitzender des LA<br />
des AVW, die Vorstellungen des AVW<br />
damit begründete, daß die Rentenabfindung<br />
in vielen Fällen von Kolleginnen<br />
und Kollegen in Anspruch genommen<br />
worden sei, die sich in erheblichen<br />
Zahlungsschwierigkeiten befunden<br />
hätten. Mit der Wahl der Rentenabfindung<br />
würden die Familien im Falle<br />
einer Pfändung dann ungesichert<br />
sein, während die Renten nur zu einem<br />
geringen Teil gepfändet werden könn-<br />
<strong>Dr</strong>. Volker v. Petersdorff (li.) gratuliert dem neugewählten Mitglied des Leitenden Ausschusses des<br />
AVW, <strong>Dr</strong>. Volker Langheim aus Alfeld.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
5
6<br />
ten und im Rahmen des neuen Insolvenzgesetzes<br />
ohnehin nach 7 Jahren<br />
praktisch Schuldenfreiheit eintreten<br />
würde.<br />
Da die "Rentenabfindung" jedoch kein<br />
essentieller Bestandteil der Satzungsänderung<br />
war, wurde der Antrag noch<br />
vor der Abstimmung durch die <strong>Kammerversammlung</strong><br />
vom AVW zurückgezogen.<br />
Von teilweise erheblicher Wichtigkeit<br />
hingegen waren für den LA des AVW<br />
<strong>Dr</strong>. Wilhelm Bomfleur, Mitglied des Vorstandes<br />
der ZKN und Referent im Vorstand für das<br />
Finanz- und Haushaltswesen und die Jugendzahnpflege.<br />
die Anträge zur Änderung der Alterssicherungsordnung<br />
hinsichtlich der<br />
Präambel, der Anlagen und diverser<br />
Paragraphen, die infolge der im Dezember<br />
1999 beschlossenen Satzungsänderungen<br />
hätten ebenfalls geändert<br />
werden müssen, um eine rechtsbeständige<br />
Wirkung entfalten zu können.<br />
Blockade des AVW<br />
durch den FVDZ<br />
Da bei der Änderung dieser Paragraphen<br />
eine 2/3- bzw. eine 3/4-Mehrheit<br />
der <strong>Kammerversammlung</strong> notwendig<br />
ist, ist aufgrund der Gruppenstärke innerhalb<br />
der KV die Zustimmung von<br />
FVDZ-Mitgliedern notwendig, die jedoch<br />
diskussionslos verweigert wurde -<br />
ganz offensichtlich, um die Kammerarbeit<br />
und insbesondere die Arbeit des<br />
Leitenden Ausschusses zu behindern.<br />
Haushaltsdebatte<br />
Hatte sich zuvor die Gruppe des FVDZ<br />
offenbar gar nicht mit den Inhalten<br />
der vorliegenden Satzungsänderungen<br />
des AVW befaßt, so zogen insbesondere<br />
<strong>Dr</strong>. Beischer und <strong>Dr</strong>. Sereny geradezu<br />
abenteuerliche Folgerungen aus der Bilanz<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong>, die sie, wie<br />
<strong>Dr</strong>. Beischer später eingestehen mußte,<br />
falsch interpretiert hatten. Interpretationshilfe<br />
leistete vor Ort Frau Berge-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
mann-Lemor, von der KPMG Deutsche<br />
Treuhand-Gesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
Die Wirtschaftsprüferin<br />
hatte den Prüfbericht des Jahresabschlusses<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
zuvor mit der Bemerkung<br />
"Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen<br />
geführt" abgeschlossen.<br />
Pikanterweise hatten <strong>Dr</strong>. Beischer und<br />
<strong>Dr</strong>. Sereny mit Datum vom 15.11.00<br />
bereits ein Wahlkampfschreiben verfaßt,<br />
in dem diese Abenteuerlichkeiten<br />
unter der Überschrift "Kammervermögen<br />
geplündert - Kredite aufgenommen"<br />
nach der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
erneut verbreitet wurden.<br />
Die KV befaßte sich ferner mit den Beratungen<br />
über die Richtlinien für die<br />
Darstellung im Internet . In der Abstimmung<br />
wurden die Richtlinien des<br />
Vorstandes bei einigen Enthaltungen<br />
angenommen.<br />
Wir waren uns durchaus bewußt, daß<br />
ein Leitartikel von Gudrun Schaich-<br />
Walch, der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
der Sozialdemokratischen<br />
Bundestagsfraktion, zur Entwicklung<br />
des Gesundheitswesens mit einem<br />
gewissen "Risiko" behaftet sein würde.<br />
Nämlich mit dem Risiko, daß<br />
Vorstellungen zu Papier gebracht<br />
werden könnten, die kontrovers zu<br />
denen der Zahnärzteschaft sind. Es<br />
kann aber auch nicht Sinn eines Leitartikels<br />
sein, die eigenen oder nahestehende<br />
Ansichten immer und immer<br />
wieder in einer Art selbstgefälliger<br />
Bestätigung auszumalen. Um<br />
über andere Ansichten diskutieren zu<br />
können, muß man sie zunächst kennenlernen<br />
- je früher, desto besser.<br />
Ich denke, dieser Artikel läßt vieles<br />
nur allzu deutlich werden.<br />
So muß ich zugeben, daß ich eher<br />
auf Ansätze gehofft hatte, die als<br />
Grundlage einer zeitgemäßen und<br />
den Bedürfnissen einer modernen<br />
Gesellschaft ausgerichteten gesundheitspolitischen<br />
Vision aufzufassen<br />
wären.<br />
So hat dieser Leit(d)artikel am Ende<br />
doch ein Gutes. Er befreit uns von<br />
jeglicher Illusion, daß sich in der sozialdemokratischen<br />
Denkrichtung eine<br />
zeitnahe Abkehr von einem staatsdirigistisch<br />
geprägten Gesundheitswe<br />
Die " Beschlußfassung über die<br />
Haushalts- und Kassenordnung der<br />
ZKN", sowie die "Vorlage des Nachtragsetats<br />
1999 und des Jahresabschlusses<br />
1999 der ZKN" , die "Entlastung<br />
des Vorstandes der ZKN für<br />
das Rechnungsjahr 1999 der ZKN"<br />
und die "Beschlußfassung über den<br />
Haushaltsplan 2001 und die Beitragsordnung<br />
2001 der ZKN" wurden<br />
ebenso nach eingehender Diskussion<br />
angenommen.<br />
Bliebe noch die Anregung von <strong>Dr</strong>.<br />
Beischer zu erwähnen, die auf ein gemeinsames<br />
Zahnärzteblatt abzielte.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Borchers stimmte dem Wunsch<br />
prinzipiell zu, allerdings nur unter der<br />
Prämisse, daß entweder nur die ZKN<br />
und die KZVN oder aber alle politischen<br />
Gruppen beteiligt würden.<br />
Damit dürfte das "Projekt" bis auf<br />
weiteres auf Eis liegen.<br />
loe<br />
ZU UNSEREM LEIT(D)ARTIKEL<br />
GESUNDHEITSPOLITISCHE VISIONEN DER SPD<br />
sen abzeichnen könnte. Das Gegenteil<br />
ist der Fall.<br />
Das zarte Pflänzchen eines gängelungsfreien<br />
und nicht auf Planwirtschaft<br />
beruhenden modernen Gesundheitswesens,<br />
das mit Blickrichtung<br />
auf Europa bereits unabwendbar<br />
erkennbar ist, wird in Deutschland<br />
auf absehbare Zeit vor sich hin<br />
kümmern. Wertvolle Zeit wird verstreichen,<br />
in der statt dessen Politiker<br />
ihren oftmals an Ideologien ausgerichteten<br />
Universaldilletantismus<br />
(frei nach MP Sigmar Gabriel) ausleben<br />
dürfen.<br />
Ich bedanke mich bei Frau Schaich-<br />
Walch für die Bereitschaft, für uns zu<br />
schreiben und zugleich für ihre klaren<br />
Worte - Immerhin kann nun niemand<br />
mehr behaupten, er habe nicht<br />
gewußt, wohin die Reise gehen soll,<br />
nämlich in Richtung eines bis in alle<br />
Einzelheiten von Bürokraten kontrollierten,<br />
budgetierten und fremdbestimmten<br />
planwirtschaftlichen Gesundheitswesens.<br />
Die Führungsmannschaften in Bundeszahnärztekammer<br />
und Kassenzahnärztlicher<br />
Bundesvereinigung<br />
sind bei ihrer Arbeit für die Kollegenschaft<br />
und nicht zuletzt für unsere<br />
Patienten in der Tat nicht zu beneiden.<br />
<strong>Dr</strong>. Michael Loewener
Vom 3. bis 4. November<br />
tagte in <strong>Dr</strong>esden die<br />
Bundesversammlung der<br />
deutschen Zahnärzte - das<br />
oberste Gremium der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK).<br />
Die derzeit über 78.000<br />
Zahnärzte sind durch<br />
132 Delegierte aus allen<br />
Bundesländern repräsentiert.<br />
Gast der Veranstaltung war<br />
Bundesgesundheitsministerin<br />
Andrea Fischer mit einem<br />
Referat und anschließender<br />
Diskussion. <strong>Dr</strong>. Carl, <strong>Dr</strong>. Willmes, Frau A. Fischer<br />
Zertifizierte Fortbildung<br />
Die Delegierten haben mehrheitlich einer<br />
Rahmenvereinbarung zugestimmt,<br />
nach der es in Zukunft spezielle strukturierte<br />
und "zertifizierte" Fortbildungen<br />
geben soll, die zu einer Nennung<br />
auf dem Praxisschild führen könnten.<br />
So wäre es beispielsweise möglich, eine<br />
intensive und durch eine Art Prüfung<br />
abgeschlossene Fortbildung z.B. in Implantologie<br />
oder Kinderzahnheilkunde<br />
auf dem Praxisschild bekanntzugeben.<br />
Die berufs rechtliche Festlegung allerdings<br />
ob liegt den Länderzahnärztekammern<br />
nach erneuter Beschlußfassung<br />
der <strong>Kammerversammlung</strong>en.<br />
Das Thema ist in den vergangenen Wochen<br />
und Monaten in den Länderkammern<br />
durchaus unterschiedlich diskutiert<br />
worden. Kritiker befürchten eine<br />
Spaltung der Zahnärzte in "Zertifizierte"<br />
und "AIIrounder" und in Folge unterschiedliche<br />
Honorare durch die Kassen.<br />
So könne demnächst ein Familienzahnarzt,<br />
der seinen Patienten mit seinen<br />
individuellen Mundgesundheitsproblemen<br />
kenne und entsprechend<br />
"ganzheitlich" behandele, von den Kassen<br />
für bestimmte Leistungen des gesamten<br />
Spektrums schlechter honoriert<br />
werden als Kollegen, die sich auf Detailbehandlungen<br />
spezialisiert haben.<br />
Neubeschreibung einer<br />
präventionsorientierten<br />
Zahnheilkunde<br />
Ein weiterer gewichtiger Punkt wurde<br />
als Kooperation von Wissenschaft und<br />
Praxis präsentiert: das Modell einer<br />
"Neubeschreibung einer präventionsorientierten<br />
Zahnheilkunde". Mit dieser<br />
Neubeschreibung geht der Weg der<br />
Bundesversammlung<br />
der deutschen Bundeszahnärztekammer:<br />
WEICHENSTELLUNG FÜR<br />
BERUFSALLTAG UND POLITIK<br />
deutschen Zahnärzte über einen "Paradigmenwechsel"<br />
(weg von reparativer<br />
Zahnheilkunde hin zu mehr Vorbeugung)<br />
weit hinaus und wird die gesamte<br />
Zahnmedizin unter das Prinzip<br />
"Prophylaxe" stellen. Das ist nicht nur<br />
eine fachliche Willens-, sondern auch<br />
eine berufspolitische Grundsatzerklärung:<br />
Sie wird Folgen haben im Praxisalltag,<br />
aber auch in einer Überarbeitung<br />
der Honorare für zahnärztliche<br />
Leistungen, nicht zuletzt derjenigen<br />
für Privatleistungen nach GOZ (Gebührenordnung<br />
der Zahnärzte). Mit<br />
dieser Neubeschreibung erfüllt auch<br />
die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung<br />
(KZBV), die das Konzept in Zusammenarbeit<br />
mit BZÄK und DGZMK<br />
erarbeitet hat, den gestellten gesetzlichen<br />
Auftrag.<br />
Gipfel im<br />
Gesundheitswesen<br />
Mit der Forderung nach einem Gipfel<br />
im Gesundheitswesen zur Umsetzung<br />
eines Modellversuchs Zahnärztliche<br />
Behandlung schied der langjährige<br />
Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK), <strong>Dr</strong>. Fritz-Josef Willmes, aus seinem<br />
Amt. Willmes, der sich nach acht<br />
Jahren Amtszeit nicht zur Wiederwahl<br />
stellte, skizzierte in seiner "Bilanzrede"<br />
die in den vergangenen Jahren stetig<br />
gewachsenen fachlichen, besonders<br />
aber politischen und europapolitischen<br />
Aufgaben, gab aber auch dem neuen<br />
Vorstand Aufgaben mit auf den Weg:<br />
Die europäische Arbeit solle fortgesetzt<br />
- und innenpolitisch ein Gipfel<br />
aller Entscheidungsträger arrangiert<br />
werden. Dies solle dem Modell der<br />
Grund- und Wahlleistungen eine<br />
Chance auf Umsetzung ermöglichen<br />
und zeigen, daß es tragfähig ist.<br />
Mit Kollegen Willmes gibt ein Präsident<br />
das Steuer ab, dessen Arbeitsmotto<br />
"Vermittlung und Dialog" hieß -<br />
hart in der Sache, aber in einem Ton,<br />
der auch nach Auseinandersetzungen<br />
ein Weiterarbeiten ermöglichte.<br />
Nicht nur ihm gegenüber wurden in<br />
zahlreichen Kontakten mit Politikern<br />
hinter geschlossenen Türen eine prinzipielle<br />
Zustimmung zu dem Wahlleistungsmodell<br />
übermittelt, es scheine<br />
so, als fehle allen nur der Mut, da etwas<br />
zu bewegen.<br />
Eine Überarbeitung des Systems Gesundheitswesen<br />
sei dringend überfällig<br />
und das Modell der Zahnärzte eine<br />
tragfähige Alternative. Er habe den<br />
Eindruck, "daß in den meisten Teilbereichen<br />
einer Strukturreform - im Bereich<br />
der zahnärztlichen Behandlung -<br />
die Hürden nicht unüberwindlich hoch<br />
sind; Ideologie und Mißtrauen stören.<br />
Ich plädiere deshalb eindringlich für<br />
einen Gipfel im Gesundheitswesen und<br />
für einen Modellversuch Zahnärztliche<br />
Behandlung.<br />
Zahngesundheit<br />
als Erfolgsgeschichte<br />
Die Entwicklung der Zahngesundheit in<br />
Deutschland, so Bundesgesundheitsministerin<br />
Andrea Fischer in ihrem Vortrag,<br />
sei eine Erfolgsgeschichte der<br />
Prävention. Während Erkrankungen in<br />
vielen Bereichen der Medizin zunehmen,<br />
sei bei den Zahnerkrankungen<br />
über viele Jahre hin eine deutliche Abnahme<br />
zu erkennen. Die Feststellung<br />
wäre deshalb nicht übertrieben, daß<br />
Wissenschaft und Praxis in kaum einem<br />
Bereich des Gesundheitswesens in<br />
den letzten 2 Jahrzehnten so herausragende<br />
Erfolge erzielt haben wie bei der<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
7
8<br />
Verbesserung der Zahngesundheit.<br />
Am augenfälligsten mache sich dies<br />
darin bemerkbar, daß nur noch knapp<br />
ein Viertel der mittleren Erwachsenenjahrgänge<br />
eine Füllungstherapie<br />
benötigen, d.h. behandlungsbedürftig<br />
sind, rd. 80 % der deutschen Bevölkerung<br />
hatten 1999 keinen konservierend-chirurgischenBehandlungsbedarf.<br />
In der beachtlichen Verbesserung der<br />
Mundgesundheit der Deutschen sieht<br />
Fischer einen klaren Beleg für die gestiegene<br />
Effektivität der zahnmedizinischen<br />
Versorgung.<br />
v. l. n. r. <strong>Dr</strong>. Sprekels, <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp, <strong>Dr</strong>. Östreich<br />
Kostenerstattung<br />
"Aber ich will nicht nur die Erfolge in<br />
der Zahnmedizin hervorheben," so<br />
Andrea Fischer weiter und gab den<br />
grünen Blickwinkel preis:<br />
"lch habe so ein bißchen den Verdacht,<br />
daß die beiden Themen Europa und<br />
GOZ deshalb genannt wurden, weil die<br />
Zahnärzteschaft doch immer noch die<br />
Hoffnung hegt, mit dem Kostenerstattungsprinzip<br />
oder einer vollständig privaten<br />
Finanzierung am Ende besser zu<br />
fahren, als mit unserem System der solidarischen<br />
Krankenversicherung.<br />
Dabei sollten doch die Erfahrungen<br />
aus dem Jahr 1998 mit dem Thema<br />
Kostenerstattung bei allen Beteiligten<br />
noch in guter Erinnerung sein.<br />
Damals hat sich gezeigt, daß die Patientinnen<br />
und Patienten eine Absicherung<br />
brauchen, die sie im Krankheitsfall<br />
vor bösen finanziellen Überraschungen<br />
schützt. Ist diese Sicherheit<br />
nicht vorhanden, so verzichten sie lieber<br />
auf Leistungen. Deshalb möchte<br />
ich doch zu bedenken geben, ob es<br />
wirklich der richtige Weg für die<br />
Zahnärzteschaft sein kann, auf eine<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
wachsende Privatisierung zu setzen<br />
und nicht zu sehen, wie sehr die Ärzteschaft<br />
und damit auch die Zahnärzte<br />
von diesem solidarischen Krankenversicherungssystem<br />
profitieren. Denn die<br />
Sicherheit, die dieses System bietet,<br />
gilt letztendlich für beide Seiten."<br />
Europa<br />
Es sei richtig, daß der europäische Integrationsprozeß<br />
im Rahmen des Binnenmarktes<br />
auch für das Gesundheitswesen<br />
mehr und mehr an Bedeutung<br />
gewinnt. Entscheidungen auf europäischer<br />
Ebene werden verstärkt Auswirkungen<br />
auf die nationalen Krankenversicherungssysteme<br />
haben. EineHarmonisierung<br />
der gewachsenen,national<br />
sehr unterschiedlich<br />
ausgestalteten<br />
Krankenversicherungssysteme<br />
würde jedoch<br />
von niemanden<br />
angestrebt, auch<br />
nicht von der<br />
Kommission. Im<br />
übrigen sehe sie<br />
nicht, daß die<br />
bisherigen<br />
EuGH-Urteile<br />
zwangsläufig zur Einführung des Kostenerstattungsprinzips<br />
führen müssen.<br />
Und sie gab außerdem zu bedenken,<br />
daß eine stärkere Nachfrage nach medizinischen<br />
Dienstleistungen über die<br />
Grenzen hinweg auch eine verschärfte<br />
Konkurrenz für die "Akteure" in<br />
Deutschland bedeuten würde. Dies<br />
sollte allen klar sein, die allzu große<br />
Hoffnungen mit Europa verbinden.<br />
Aufgaben für die<br />
SelbstverwaItung<br />
"Für Deutschland können wir sagen,<br />
daß sich das Sachleistungsprinzip bewährt<br />
hat. Dies gilt auch für den<br />
zahnärztlichen Bereich, dort allerdings<br />
mit Modifikationen, denn hier gibt es<br />
eine Fülle von Leistungen, die über das<br />
absolut Notwendige hinaus machbar<br />
sind. Hier haben wir aber bereits einen<br />
hohen Eigenanteil bei vielen Leistungen<br />
und dieser wird auch von niemandem<br />
in Frage gestellt."<br />
Mit der Modernisierung des Leistungskataloges<br />
sei gleichzeitig die Aufgabe<br />
zu lösen, die bisher noch unklare Grenzziehung<br />
zwischen GKV-Leistungen<br />
und mehrkostenfähigen Leistungen so-<br />
wie reinen Privatleistungen zu lösen.<br />
Zukünftig muß für alle Beteiligten,<br />
Zahnärzte, Versicherte und Krankenkassen,<br />
Klarheit herrschen darüber<br />
• welche Leistungen die gesetzliche<br />
Krankenversicherung vollständig bzw.<br />
bei Zahnersatz mit einem eigenen Anteil<br />
des Versicherten erbringt,<br />
• welche Leistungen vom Bundesausschuß<br />
der Zahnärzte und Krankenkassen<br />
positiv bewertet wurden, aber über<br />
das Wirtschaftlichkeitsgebot hinausgehen<br />
(Mehrkosten) und<br />
• welche Leistungen vom Bundesausschuß<br />
noch nicht bewertet werden<br />
konnten, da für sie noch keine klinisch<br />
bewertbaren praktischen Erfahrungen<br />
vorliegen oder die von ihm negativ bewertet<br />
wurden oder die reine private<br />
Wunschleistungen darstellen (z.B. das<br />
Bleichen von Zähnen) und von den<br />
Versicherten in voller Höhe selbst zu<br />
tragen sind.<br />
Gebührenordnung<br />
Zahnärzte<br />
"Diese Entscheidung wird dann auch<br />
Auswirkungen auf die unstrittig notwendige<br />
Novellierung der Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte haben. Angesichts<br />
der unübersehbaren Strukturprobleme<br />
des Gebührenrechts hatten<br />
wir das Angebot gemacht, daß sich der<br />
Staat auch hier so weit wie rechtlich<br />
möglich zurückzieht, um den Beteiligten<br />
nach dem Muster der Selbstverwaltung<br />
in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
größere Handlungsspielräume<br />
zu eröffnen. Nach dem ablehnenden<br />
Votum des letzten Ärztetags<br />
zeichnet sich also ab, daß das privatärztliche<br />
Gebührenrecht unverändert<br />
im Rechtsverordnungsverfahren<br />
weiterzuentwickeln sein wird. Ich bedaure<br />
diese Entwicklung. Denn eine<br />
Beibehaltung des bisherigen Verfahrens<br />
für die GOÄ bedeutet, daß auch<br />
für den Bereich des privatzahnärztlichen<br />
Gebührenrechts die staatliche<br />
Verantwortung wie im bisherigen Umfang<br />
bestehen bleibt." beschrieb die<br />
Ministerin den unbefriedigenden<br />
Stand.<br />
Birgit Dohlus / HPK<br />
Mit freundlicher Genehmigung<br />
aus "Zahnärzteblatt<br />
Schleswig-Holstein, 11/00".
Ich bedanke mich, daß ich<br />
auf dieser Vertreterversammlung<br />
der Kassenzahnärztlichen<br />
Bundesvereinigung zu Ihnen<br />
sprechen darf. Wer einen<br />
Datenschutzbeauftragten<br />
darum bittet, etwas<br />
Grundsätzliches zu dem<br />
Verhältnis zwischen der<br />
zahnärztlichen, besser gesagt<br />
ärztlichen Berufsgruppe<br />
einerseits und dem obrigkeitlichen,<br />
jedenfalls kassenamtlichen<br />
und staatlichen<br />
Aufsichts- und Kontrollapparat<br />
andererseits zu sagen, hat<br />
verstanden, worum es beim<br />
Datenschutz geht: Datenschutz<br />
ist Lehre von der<br />
Freiheit jedes Einzelnen vor<br />
staatlicher Ausforschung und<br />
Bevormundung. Im Gesundheitswesen<br />
werden sehr<br />
persönliche, intime Daten<br />
erhoben und verarbeitet.<br />
Das sind die Patientendaten.<br />
Grundrechtlich geschützt sind<br />
aber nicht nur sie, sondern<br />
das Vertrauensverhältnis<br />
zwischen Arzt und Patient:<br />
Die Anamnesegenauigkeit des<br />
Arztes, seine Diagnosefestigkeit,<br />
seine Methodik, sein<br />
Qualitätsbewußtsein, seine<br />
Sorgfalt und Nachhaltigkeit<br />
der Behandlung, sein Kosten-<br />
Nutzen-Bewußtsein, das alles<br />
ist mit den Daten des<br />
Patienten eng und einheitlich<br />
verwoben. Wer die Daten des<br />
Patienten schützen will, muß<br />
auch die Information über<br />
den Arzt schützen.<br />
DR. THOMAS GIESEN,<br />
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER<br />
DES FREISTAATES SACHSEN<br />
ANLÄSSLICH DER VV DER KZBV<br />
AM 10./11. 11. 2000 IN DRESDEN<br />
Der Datenschutz ist ein Grundrecht<br />
und deshalb ein Verfassungsprinzip.<br />
Er wurzelt - so das<br />
Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil<br />
vom Dezember 1983 -<br />
im ersten Satz des Grundgesetzes, der<br />
auch der wichtigste ist: "Die Würde<br />
des Menschen ist unantastbar". Es<br />
heißt nicht "Die Menschenwürde ist<br />
unantastbar"! Im Unterschied zwischen<br />
der Würde des Menschen und<br />
der Menschenwürde ist eigentlich alles<br />
gesagt. Man muß nur ein wenig tiefer<br />
darüber nachdenken.<br />
Die Verfassung regt uns nicht dazu an,<br />
Traktate über die Menschenwürde zu<br />
verfassen oder sie ein für alle mal zu<br />
definieren. Das Grundgesetz richtet<br />
auch kein Gremium ein, etwa ein Politbüro,<br />
das die Kraft und die Macht<br />
hätte, die Menschenwürde je nach Bedarf<br />
zu definieren und gar zuzuteilen.<br />
Im Zentrum der Verfassung steht also<br />
nicht irgendein abstraktes Prinzip,<br />
sondern der einzelne Mensch. Die<br />
Würde dieses Einzelnen, so wie er gebacken<br />
ist, ist unantastbar. Sie ist Objekt<br />
und Grenze alle hoheitlichen<br />
Bemühungen. Sie ist auch der Maßstab,<br />
an dem die Datenverarbeitung im<br />
Gesundheitswesen zu messen ist.<br />
Aber was ist Würde? Dazu fällt mir der<br />
Satz ein: "Der Mensch ist zur Freiheit<br />
geboren". Im Zentrum unserer Verfassungsordnung<br />
stehen die auf Freiheit<br />
ausgerichteten Grundrechte, die in erster<br />
Linie Abwehrrechte gegenüber<br />
staatlicher Einflußnahme sind. Wir<br />
wollen nicht, daß die Obrigkeit uns<br />
beguckt, klassifiziert, unsere persönlichen<br />
oder beruflichen Qualitäten mißt,<br />
uns unsere Arbeit zuteilt, uns in unserer<br />
Arbeit gängelt und uns bei allem<br />
und jedem Vorschriften macht. Diese<br />
Gesellschaft ist auf Freiheit hin ausgerichtet.<br />
Das bedeutet, daß unsere obrigkeitlichen<br />
Organisationsformen<br />
möglichst so zu bauen und anzuordnen<br />
sind, daß der Einzelne nicht zum<br />
Rädchen im großen Räderwerk, etwa<br />
einer zwangsweisen Solidargemein-<br />
schaft, deklassiert wird, sondern soweit<br />
irgend möglich seine Entfaltungsund<br />
Handlungsfreiheit selbst fördern<br />
und entwickeln kann. Zwangsbewirtschaftungs-<br />
und Planwirtschaftssysteme<br />
sind verfassungswidrig, weil sie<br />
grundrechtswidrig sind. Das Grundgesetz<br />
setzt vielmehr auf Eigeninitiative,<br />
Eigenkontrolle und Selbstverwaltung.<br />
Das bedeutet auch, daß wir unsere<br />
Verantwortlichkeiten nicht hochzonen,<br />
sondern auf Dezentralisierung setzen.<br />
Wir sind - ganz ähnlich wie die Amerikaner<br />
- davon überzeugt, daß jeder<br />
Einzelne selbst seines Glückes Schmied<br />
ist.<br />
Der Staat darf in Grundrechte, also in<br />
unsere wesentlichen Freiheitsverbürgungen,<br />
nur auf normenklarer gesetzlicher<br />
Grundlage eingreifen. Nicht der<br />
Einzelne muß sich dafür rechtfertigen,<br />
daß und wie er agiert, sondern die<br />
Rechtfertigungspflicht liegt auf Seiten<br />
des Staates: Er muß darlegen und begründen,<br />
daß die Beschränkung der<br />
Freiheit des Einzelnen aus übergeordneten<br />
Gründen verhältnismäßig, d. h.<br />
geeignet, erforderlich und zumutbar<br />
ist. Die Freiheit und Entfaltung unserer<br />
Persönlichkeit - dazu gehört natürlich<br />
auch unser Beruf - endet an den<br />
Rechten anderer, an der verfassungsmäßigen<br />
Ordnung und - wie es in Art.<br />
2 GG heißt - am Sittengesetz. Nur mit<br />
Gründen, die von dieser Schrankentrias<br />
getragen werden, kann der Staat<br />
- aber immer unter Beachtung des<br />
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes - unsere<br />
Freiheit beschränken, also unsere<br />
Daten verarbeiten. Das ganze muß<br />
aber immer überschaubar bleiben.<br />
Ich darf jetzt schon sagen, daß ich<br />
den Eindruck haben muß, daß die<br />
Beschränkungen, denen alle Kassen-<br />
Patienten und die Vertrags-Ärzteschaft<br />
sich in den letzten Jahren mehr und<br />
mehr unterwerfen mußten, von diesen<br />
Prinzipien nicht mehr getragen sind.<br />
Ich sehe da eine Tendenz zur Verfassungswidrigkeit.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
9
10<br />
Dies möchte ich kurz begründen:<br />
Das in den letzten Jahrzehnten verfeinerte<br />
und hoch entwickelte Krankenversicherungssystem<br />
erweist sich als<br />
nicht mehr finanzierbar. Der medizinische<br />
Fortschritt ist - schon für sich genommen<br />
- wahnsinnig teuer. Darüber<br />
hinaus hat dieser Fortschritt dazu beigetragen,<br />
daß der Altersaufbau unserer<br />
Gesellschaft sich leider drastisch verändert<br />
hat, so erfreulich die gestiegene<br />
Lebenserwartung auch ist. Schon<br />
ephemere Erscheinungen wie eine Erhöhung<br />
der Arbeitslosenrate sind für<br />
das Versicherungssystem nicht mehr finanzierbar.<br />
Der Standort Deutschland<br />
steht in Gefahr mit jeder Erhöhung der<br />
den Arbeitgeber treffenden Anteile;<br />
für inländische und ausländische Unternehmer<br />
und Investoren ist der Standort<br />
zu teuer, weil die Abgabenlast zu<br />
sehr drückt.<br />
Bei der Rentenreform hat der Bundeskanzler<br />
das Tabu der zweiten<br />
Säule offen gebrochen. Wann<br />
wird er in der Gesundheitspolitik den<br />
Kurs ändern und wirklich reformieren?<br />
Die Fachleute - allen voran<br />
solche Koryphäen wie<br />
Herr <strong>Dr</strong>. Schulte-Sasse,<br />
zuständiger Abteilungsleiter<br />
im Bundesministerium<br />
für Gesundheit - haben<br />
die Brisanz des Problems<br />
längst erkannt, sie wissen,<br />
daß Fehlanreize die Verschwendung<br />
weiter und<br />
weiter treiben. Weil Medikamente<br />
mehr oder weniger<br />
kostenlos verordnet<br />
werden, wirft die Deutsche<br />
Gesellschaft jedes<br />
Jahr zehn Milliarden auf<br />
den Müll. Hinzu kommt:<br />
Das nachgefragte Gut der ärztlichen<br />
Leistungen ist für den Versicherten<br />
noch immer mehr oder weniger kostenlos.<br />
Dieses kostenlose Gut wird<br />
nachgefragt, bis der Grenznutzen<br />
gleich Null ist, also der Nachfrager keinen<br />
Nutzen mehr aus einer zusätzlichen<br />
Nachfrage ziehen könnte. Die<br />
Nachfrage ist damit im Prinzip grenzenlos,<br />
die Kosten für die Krankenversicherungen<br />
kaum einzufangen. Auf<br />
der Preisseite hat der Gesetzgeber einen<br />
zaghaften Wettbewerb - nämlich<br />
der Kassen untereinander - eröffnet.<br />
Dann verließ ihn die Courage - er sammelt<br />
wieder Daten, eben Wechlerprofile<br />
und Risikotypen. Der notwendige<br />
Wettbewerb auf der Seite der Kassenleistungen<br />
zeichnet sich - jedenfalls<br />
was Umfang und Qualität der ärztli-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
chen Leistungen angeht - auch nicht<br />
entfernt ab.<br />
Den Versuch, das Problem etwa wie<br />
andernorts zu lösen, wagt niemand:<br />
Dort wird der Patient vom medizinischen<br />
Dienst der Versicherung untersucht,<br />
die eine Diagnose und einen<br />
Therapievorschlag erarbeitet. Die Behandlung<br />
übernehmen die Ärzte im<br />
Auftrag der Versicherung. Die Folge ist,<br />
daß dieses Versicherungssystem nur eine<br />
durchschnittliche, oft genug eine<br />
miserable ärztliche Versorgung gewährt;<br />
jeder der etwas auf sich hält,<br />
will dann weg von der Versicherung. In<br />
Frankreich läuft die Sache ein wenig<br />
besser, weil die Patienten die Schuldner<br />
der Ärzte bleiben und ihrerseits<br />
sämtliche Leistungen vorlegen müssen.<br />
Sie sind gehalten, dann ihre Versicherung<br />
in Anspruch zu nehmen und<br />
müssen nicht selten Leistungskürzungen<br />
hinzunehmen. Jedenfalls liegt da<br />
die Darlegungs- und Begründungslast<br />
beim Patienten.<br />
Die deutsche Lösung soll wie folgt aussehen:<br />
Geplant ist die Einrichtung von<br />
Datenannahmestellen<br />
durch die<br />
Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen.<br />
Aufgabe dieser<br />
Einrichtungen,<br />
deren Rechtsnatur<br />
noch offen ist, ist<br />
die Weiterleitung<br />
der Daten an die<br />
von den Landesverbänden<br />
der<br />
Krankenkassen<br />
und der Ersatzkassen<br />
gebildeten Arbeitsgemeinschaften.<br />
Zwar sind die<br />
Daten der Patienten - nicht aber der<br />
Ärzte - zu verschlüsseln. Die Re-ldentifikation<br />
des einzelnen Patienten ist jedoch<br />
für folgende Zwecke vorgesehen:<br />
umfassende Wirtschaftlichkeitsprüfungen<br />
(§ 106-Neufassung), Überprüfung<br />
der Notwendigkeit und Dauer der<br />
Krankenhausbehandlung sowie Qualitäts-<br />
und Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />
der Krankenhausbehandlung selbst.<br />
Wenn sie sich dann weiter den Katalog<br />
der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften<br />
ansehen, § 303 a SGB V-E, so werden<br />
sie erkennen, daß jeder Arzt unter<br />
der Sorge der Kassen steht. Meine Damen<br />
und Herren, Sorge ist Herrschaft.<br />
Das System nähert sich mehr und mehr<br />
zumindest in Ansätzen einer flächendeckenden<br />
Qualitätskontrolle: Steue-<br />
Der Staat darf in<br />
Grundrechte, also in<br />
unsere wesentlichen<br />
Freiheitsverbürgungen,<br />
nur auf normenklarer<br />
gesetzlicher Grundlage<br />
eingreifen.<br />
rungsaufgaben der Krankenkassen,<br />
Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Budgetierung<br />
und Qualitätskontrollen heißen<br />
die Zauberworte. Der Markt wird damit<br />
zentral gesteuert; Abrechnungsmißbrauch<br />
wird mit Hilfe der Datenabgleiche<br />
aufgedeckt, Qualitätsstandards<br />
werden zentral erarbeitet und die Datenmassen<br />
werden auf Einhaltung kassenamtlicher<br />
Qualitäts-prinzipien<br />
durchgeforstet. Was mit einem solchen<br />
Markt mittelfristig geschieht, kann ihnen<br />
jeder Volkswirt sagen: Er gerinnt,<br />
er erkaltet, verkrustet und stirbt.<br />
Das ganze wird vom Bundesministerium<br />
für Gesundheit mit "Datentransparenz"<br />
bezeichnet. Die<br />
Würdefeindlichkeit ihres Systems ist<br />
den Datenverarbeitungsstrategen offenbar<br />
noch nicht in den Sinn gekommen:<br />
Die Reste von Vertraulichkeitsschutz<br />
durch Pseudonymisierung der<br />
Patienten ändern am langgesteckten<br />
Ziel einer kassenamtlichen Totalkontrolle<br />
nichts. Ich habe mir aber in meinen<br />
zehn Berufsjahren als Datenschutzbeauftragter<br />
meine Leichtgläubigkeit<br />
und Naivität abgewöhnt: Die<br />
Erfahrung lehrt, daß alle Datensammlungen<br />
sehr schnell in den Dienst einer<br />
neuen gesetzlichen Regelung gestellt<br />
werden, wenn dafür die rechte Stimmung<br />
besteht und ein Bedarf von der<br />
Politik entwickelt worden ist. Nicht nur<br />
der gesetzwidrige Miß-brauch von Daten<br />
ist das Gespenst, vor dem ich warne,<br />
sondern ich habe Angst vor dem<br />
Gesetzgeber selbst, der mit einem Federstrich<br />
angeblich legitime Grundlagen<br />
dafür schafft, vorhandene Datenbestände<br />
auch tatsächlich personenbezogen<br />
zu nutzen. Das alles lehrt die<br />
konkrete Entwicklung der Datensammlungen<br />
im Gesundheitswesen. Denken<br />
sie an die weitere Entwicklung des Risikostrukturausgleichs,<br />
der über konkrete<br />
personenbezogene Morbiditätsindizes<br />
und Morbitätsrisiken gesteuert<br />
werden soll. Denken sie an Biotechnologie<br />
und Gentechnologie, die recht<br />
bald in der Lage sein werden uns mitzuteilen,<br />
welche Krankheits- und damit<br />
Kostenrisiken der einzelne Geborene<br />
mit auf die Welt gebracht hat. Oder<br />
denken sie an die Aufteilung der<br />
Menschheit in "gute Risiken" und<br />
"schlechte Risiken", die ihrerseits beim<br />
Wechsel des konkreten Patienten zum<br />
30.9. weg von der AOK und hin zur<br />
BKK mit "Strafzöllen" belegt werden.<br />
Dies alles geht nicht ohne personenbezogene<br />
Daten. Wer die Warnung vor<br />
der Nutzung zentraler Datensammlungen<br />
als "unsachliche Positionierung"
denunziert und wer kontroversen Dialog<br />
verweigert und nicht dazu bereit<br />
ist, die angebliche "Datentransparenz"<br />
kritisch darauf zu hinterfragen, ob das<br />
ganze nicht auf ein planwirtschaftlich<br />
strukturiertes staatsmedizinisches System<br />
hinausläuft, der ist mir verdächtig:<br />
Solche Leute bieten nicht die Gewähr<br />
dafür, daß sie die Verfassungslage<br />
wirklich erkannt haben. Diese abstrakte<br />
Verfassungslage ist schön, sie ist würdevoll<br />
- aber wie sehen die Pläne des<br />
BMG aus? Das System ist jedenfalls so<br />
komplex, daß es selbst für einen Juristen<br />
kaum möglich ist, es zu<br />
überblicken.<br />
Das Grundgesetz setzt auf die<br />
Würde des Einzelnen. Diese Würde<br />
ist kein schwärmerischer Wolkenkuckucksbegriff,<br />
auch keine kraftlose<br />
humanistische Verständnisduselei,<br />
sondern beschreibt die Eigenständigkeit,<br />
den Initiativgeist, die Intelligenz<br />
und die Innovationskraft des Einzelnen.<br />
Dieses Prinzip, das auf die Natur des<br />
Menschen setzt, steht gegen alles und<br />
über allem, was von den Kontrollstra-<br />
tegen leichthin als "intelligente Systeme"<br />
bezeichnet wird. Das Grundgesetz<br />
geht - ein wenig überspitzt gesagt -<br />
davon aus, daß jeder Einzelne intelligenter<br />
ist als jedes System. Und Sie,<br />
meine Damen und Herren,wissen, daß<br />
das stimmt.<br />
Die Idee, das Leistungs- Abrechnungsund<br />
Qualitätsverhalten aller Kassenärzte<br />
in Deutschland<br />
bezogen auf sechzig<br />
Millionen Kas- Die Vorstellung,<br />
senpatienten einer<br />
zentralistischen jeder Patient könne<br />
Kontrolle zu unterwerfen,<br />
ist vom vom besten aller Ärzte<br />
Denkansatz her<br />
verfehlt. Denn dies behandelt werden, ist<br />
widerspricht dem<br />
Menschenbild des schlicht illusionär.<br />
Grundgesetzes.<br />
Dabei will ich gar nicht von den Kosten<br />
reden, die ein solcher Gigantomanismus<br />
entfaltet, sondern vor allem davon,<br />
daß die Politiker zu wenig Mut<br />
aufbringen, um wirklich zu sagen, was<br />
Sache ist. Die Fachleute wissen näm-<br />
lich, daß das System an seinem Ende<br />
angelangt ist und daß alle Abhilfeversuche,<br />
die auf zentrale Kontrollen setzen,<br />
zum Scheitern verurteilt sind. Die<br />
Sammlungen schlechter Botschaften,<br />
alle Diagnose- und Leistungsdaten, die<br />
einem Bundesausschuß aus allen regionalen<br />
Datenbanken zur Beurteilung offen<br />
liegen, können schlechterdings von<br />
ihm nicht bewertet werden. Denn alle<br />
Datensätze - selbst wenn<br />
sie höchst ausdifferenziert<br />
gesammelt sind- können<br />
nicht widerspiegeln, welche<br />
Einzelheiten und Verästelungen<br />
der behandelnde<br />
Arzt zu beachten hatte,<br />
als er seine Leistung erbrachte.<br />
Die Folge wird ein<br />
endloser Papierkrieg werden,<br />
der die Bürokratie<br />
aufbläht, die Ärzteschaft<br />
unter Kuratel bis in jeden einzelnen<br />
Fall stellt und die Patienten mit einer<br />
einfallslosen Durchschnittsmedizin abspeist.<br />
Die Messzahlen und Altersbegrenzungen<br />
des britischen staatlichen
12<br />
Gesundheitssystems lassen grüßen.<br />
Natürlich kann man die Flickschusterei<br />
an den Kosten, die durch systembedingte<br />
Fehlanreize verursacht sind, bis<br />
zur Bewußtlosigkeit, d. h. bis zu einer<br />
zentralen und kompletten Datenhaltung<br />
weiter betreiben. Damit verbundene<br />
Grundrechtsbeschränkungen und<br />
Grundrechtsverluste für Ärzte, andere<br />
Leistungserbringer und Patienten<br />
zwingen aber dazu, schon heute über<br />
andere, mildere Mittel nachzudenken:<br />
Die bisherigen homöopathischen Dosen<br />
einer Selbstbeteiligung müssen drastisch<br />
erhöht werden. Dazu muß man<br />
den Mut haben, den Leuten mitzuteilen,<br />
daß Kranksein auch finanziell weh<br />
tut. Damit es nicht zu einer Kollision<br />
mit dem Sozialstaatsprinzip kommt,<br />
muß man die Selbstbeteiligung - wie<br />
jetzt auch die Beiträge - sozial staffeln.<br />
Die dazu nötige Datensammlung<br />
ist ein Klacks gemessen an dem, was<br />
jetzt geplant ist.<br />
Das Wirtschaftsgut "ärztliche Behandlung"<br />
muß einen für den Patienten, also<br />
den Kunden, spürbaren und nachvollziehbaren<br />
Preis haben. Der Patient<br />
muß in die Lage versetzt werden, den<br />
Preis für das Wirtschaftsgut als angemessen<br />
erkennen zu können. Dazu<br />
muß er sich auf den Arzt seines Vertrauens<br />
verlassen können. Das tut er<br />
im übrigen auch bei seiner Kfz-Werkstatt.<br />
Diese Vertrauensbeziehung kann<br />
durch nichts ersetzt werden.<br />
Den Kassen, die sich für befähigt halten,<br />
die Wissenschaftlichkeit - sie ist<br />
immer nur die Suche nach der Wahrheit-,<br />
die Innovationskraft und die Initiative<br />
jedes Arztes zu hinterfragen<br />
und zu beurteilen und die den Patienten<br />
gerne selbst unter ihren warmen<br />
Beratungsmantel nehmen wollen, sei<br />
klar gesagt: Die Vorstellung, jeder Patient<br />
könne vom besten aller Ärzte behandelt<br />
werden, ist schlicht illusionär.<br />
Eine - wissenschaftlich notwendigerweise<br />
ungewisse - Bandbreite der Leistungsmöglichkeiten<br />
ist nicht nur unvermeidbar,<br />
sondern im Sinne des Fortschritts<br />
unverzichtbar. Administrierte<br />
Höchstpreise nach Minutentakt reizen<br />
zur Pfuscharbeit an, und wie man aus<br />
einem tätigen und einem "stillen"<br />
Zahnarzt zwei Tagesprofile macht,<br />
weiß auch jeder.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
Wer die Daten hat, hat die<br />
Macht. Oder: Wer viel wissen<br />
will, will das Sagen haben. Ob<br />
man es Macht nennt oder Bevormundung,<br />
ob es Sorge ist oder Solidarität:<br />
Man muß danach fragen, wer welches<br />
natürliche Interesse verfolgt. Haben die<br />
Kassen wirklich ein Interesse an der<br />
Sparsamkeit? Haben sie ein Interesse<br />
daran, dem Patienten, der in wirkliche<br />
Not geraten, weil schwer krank geworden<br />
ist, zu helfen und seine Interessen<br />
auf bessere (d. h. tendenziell immer:<br />
teurere) Behandlung nachhaltig zu<br />
vertreten? Risikostrukturausgleich,<br />
Wechslerprofile, Abstoßen von Risiko -<br />
wenn man da weiter denkt, wird der<br />
Begriff "Interesse" recht schillernd.<br />
Schließlich kann man Leute auch rausekeln.<br />
Ich kenne keine öffentlich-rechtliche<br />
Körperschaft, die ein Interesse an<br />
Sparsamkeit, an Abbau des Personals,<br />
an Rückbau von Vorschriften hat.<br />
Man mag das mit Machtwillen oder<br />
mit dem Parkinson'schen Gesetz, mit<br />
Hypertrophie oder mit Bürokratie bezeichnen<br />
- jedenfalls nicht mit Interesse.<br />
Es bleibt nichts übrig als das: Der<br />
einzige, der ein<br />
natürliches und<br />
ehrliches Interesse<br />
am Sparen hat,<br />
ist der Patient<br />
dann, wenn es<br />
ganz konkret um<br />
sein eigenes Geld<br />
geht.<br />
Der Arzt will<br />
möglichst viel<br />
Geld verdienen.<br />
(Jeder der meint,<br />
das sei etwas Böses,<br />
soll das -<br />
kurzsichtig wie er<br />
ist - weiter meinen.)<br />
Mittelfristig<br />
kann der Arzt<br />
dieses sein Interesse<br />
nur erfolgreich<br />
verfolgen,<br />
wenn er auf dem<br />
Patientenmarkt<br />
einen guten<br />
Namen hat:<br />
Sein Preis-Leistungs-Verhältnis muß<br />
stimmen. Da liegt sein natürliches,<br />
kluges Interesse. Und wegen der freien<br />
Arztwahl, die dem Patienten - und<br />
nicht der Kasse - zusteht, hat der Arzt<br />
kein Interesse daran, mit seiner Kasse<br />
gut zu stehen. Der Arzt will nicht Diener<br />
eines Systems sein, sondern Diener<br />
seines Patienten. - So einfach ist das.<br />
Das persönliche Interesse des Patienten<br />
zur Sparsamkeit kann auch mit weiteren<br />
Karenztagen geweckt werden. Jedenfalls<br />
müssen die Tarife natürliche<br />
Sparsamkeit untersützen.<br />
Also, meine Damen und Herren, fordern<br />
Sie die Politiker auf, die Richtung<br />
zu ändern: Weg von würdeloser Nachschau<br />
und Gängelei, weg von zentralen<br />
Datensammlungen und hin zum natürlichen<br />
Interesse der Marktbeteiligten.<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong><br />
Datenschutzbeauftragter<br />
des Landes Sachsen<br />
Bernhard-von-Lindemann-Platz 1<br />
01067 <strong>Dr</strong>esden<br />
ANZEIGE
In den ZNN 9/00<br />
haben wir auf Seite<br />
10 ff. den ersten Teil<br />
der Abrechnungsempfehlungen<br />
des GOZ-Ausschusses<br />
der ZKN veröffentlicht.<br />
In dieser Ausgabe<br />
werden weitere<br />
Beschlüsse<br />
veröffentlicht, die<br />
Sie bitte Ihren Mitarbeiterinnen<br />
zur Verfügung<br />
stellen wollen.<br />
Geb.-Nrn. 405/406 GOZ<br />
Entfernung supragingivaler<br />
Beläge<br />
Nach Entfernung harter und weicher<br />
Beläge (Geb.-Nr. 405 GOZ) kann die<br />
Geb.-Nr. 406 GOZ nur in getrennter<br />
Sitzung berechnet werden.<br />
Neuablagerungen von harten und weichen<br />
Beläge lösen erneut die Geb.-Nr.<br />
405 GOZ aus.<br />
Geb.-Nr. 408 GOZ<br />
Elektrochirurgische Maßnahmen<br />
Der Einsatz elektrochirurgischer Maßnahmen<br />
am Parodontium in Verbindung<br />
mit prothetischen oder konservierenden<br />
Maßnahmen ist nach Geb.-<br />
Nr. 408 GOZ berechnungsfähig.<br />
Geb.-Nr. 415 GOZ<br />
Verbandswechsel<br />
Der Verbandswechsel nach operativen<br />
Maßnahmen nach den Geb.-Nrn. 408 –<br />
414 GOZ ist in einer separaten Sitzung<br />
als selbständige Leistung nach der<br />
Geb.-Nr. 200 GOÄ zusätzlich neben der<br />
Geb.-Nr. 415 GOZ für die Nachbehandlung<br />
berechenbar.<br />
Die Materialkosten für den Verband<br />
sind zusätzlich als Ersatz von Auslagen<br />
nach § 3 GOZ in Verbindung mit § 10<br />
GOÄ berechenbar.<br />
AUS DEM<br />
GOZ-<br />
AUSSCHUß<br />
Geb.-Nrn. 500 ff. und<br />
220 ff. GOZ<br />
Berechnung von Kronen im Zusammenhang<br />
mit einer Brücke<br />
Die die Brückenspanne begrenzenden<br />
Kronen werden nach den Geb.-Nrn.<br />
500 ff. GOZ berechnet.<br />
Für alle weiteren Kronen im Verbund<br />
mit der Brücke kommen die Geb.-Nrn.<br />
220 ff. GOZ zum Ansatz.<br />
Berechnung der Kronen bei einer<br />
Freiendbrücke<br />
Die die Brückenspanne begrenzende<br />
Krone wird nach Geb.-Nr. 500 ff. GOZ<br />
und die angrenzende Krone nach Geb.-<br />
Nrn. 220 ff. GOZ berechnet.<br />
Geb.-Nr. 507 GOZ<br />
Nebeneinanderberechnung von<br />
Geb.-Nrn. 507 und 520/521 GOZ<br />
Bei der Modellgußprothese kann neben<br />
der Geb.-Nr. 521 GOZ je Spanne bzw.<br />
Freiende die Geb.-Nr. 507 GOZ berechnet<br />
werden. Die Geb.-Nr. 521 GOZ beschreibt<br />
nur einen Teil der bei einer<br />
Modellgußprothese durchgeführten<br />
zahnärztlichen Leistung, nämlich die<br />
Anfertigung des Grundgerüstes.<br />
Nach dem in der amtl. Begründung der<br />
Bundesregierung zur GOZ (Bundesratsdrucksache<br />
Nr. 276/87) erklärten Willen<br />
des Verordnungsgebers sind Prothesen<br />
nicht mehr nach der Zahl der<br />
zu ersetzenden Zähne zu berechnen,<br />
sondern nach der Zahl der zu überbrückenden<br />
Spannen.<br />
Die Geb.-Nr. 507 GOZ weist keinerlei<br />
Ausschlußbestimmungen oder einschränkende<br />
Bestimmungen zur Berechnungsfähigkeit<br />
auf.<br />
Für die Berechnung von "Spannen",<br />
also auch bei Prothesen, gibt es im<br />
Gebührenverzeichnis die Geb.-Nr. 507<br />
GOZ.<br />
Dieser Beschluß gilt entsprechend für<br />
die Nebeneinanderberechnung der<br />
Geb.-Nrn. 507 und 520 GOZ.<br />
Geb.-Nr. 507 GOZ<br />
Nebeneinanderberechnung der<br />
GOZ Geb.-Nrn. 507 neben 526<br />
Bei der Wiederherstellung der Funktion<br />
einer Prothese durch eine Erweiterung<br />
um einen zahntragenden Sattel kann<br />
neben der Geb.-Nr. 526 GOZ zusätzlich<br />
die Geb.-Nr. 507 GOZ (Versorgung eines<br />
Lückengebisses durch eine Brücke<br />
oder Prothese: ... je zu überbrückende<br />
Spanne oder Freiendsattel) berechnet<br />
werden, wenn ein kompletter Sattel an<br />
die Prothese angesetzt wird.<br />
Hierbei kann es sich um einen kompletten<br />
Sattel in einer Schaltlücke oder<br />
um einen kompletten Freiendsattel<br />
handeln.<br />
Geb.-Nr. 508 GOZ<br />
Befestigung von Suprakonstruktionen<br />
auf Implantaten<br />
Bei Einzelkronen/Brückenpfeilern, die<br />
auf Einzelzahnimplantaten verschraubt<br />
sind, ist die Geb.-Nr. 508 GOZ für diese<br />
Verschraubung nicht berechnungsfähig.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
13
14<br />
Bei Pfeilerkronen auf Implantaten für<br />
abnehmbare Brücken oder Prothesen<br />
sind zusätzliche Verbindungslemente<br />
(Verschraubung, Riegel o.ä.) nach der<br />
Geb.-Nr. 508 GOZ in Verbindung mit<br />
den Geb.-Nrn. 500/501 GOZ berechnungsfähig.<br />
Das Abdecken der Schraube in einer<br />
Krone auf einem Implantat ist nicht<br />
nach der Geb.-Nr. 205 GOZ berechenbar.<br />
Geb.-Nr. 509 GOZ<br />
Wiederherstellung der Funktion<br />
eines Verbindungselementes<br />
Bei Wiederherstellung der Funktion eines<br />
Verbindungselementes ist die Geb.-<br />
Nr. 509 GOZ ansatzfähig.<br />
Dies gilt für das Aktivieren oder den<br />
Austausch eines Verschleißteiles (z. B.<br />
Ceka Anker) und wenn z. B. ein<br />
Primär- bzw. Sekundärteil neu fixiert<br />
oder wiederbefestigt wird.<br />
Das Aktivieren von Halte- und Stützoder<br />
Verbindungselementen kann nach<br />
der Geb.-Nr. 509 GOZ abgerechnet<br />
werden. Wird die Funktion des herausnehmbaren<br />
Zahnersatzes gleichzeitig<br />
wiederhergestellt, kann die Geb.-Nr.<br />
525 GOZ zum Ansatz kommen.<br />
Geb.-Nrn. 509/510 GOZ<br />
Erneuerung von Sekundärteilen<br />
bei Verbindungselementen<br />
1. Die Geb.-Nr. 508 GOZ kann neben<br />
der Geb.-Nr. 510 GOZ berechnet<br />
werden, wenn das Sekundärteil einer<br />
in einer Brücke oder Prothese als<br />
Verbindungselement wirkenden<br />
Teleskopkrone erneuert werden muß.<br />
Hier fällt die Geb.-Nr. 510 GOZ für<br />
die Leistung der Erneuerung des Sekundärtelekops,<br />
die Geb.-Nr. 508<br />
GOZ für die Herstellung der Verbindungs<br />
funktion an.<br />
2. Bei der Erneuerung von Geschiebe-<br />
Sekundärteilen ist die Geb.-Nr. 508<br />
GOZ neben der Geb.-Nr. 525 bzw.<br />
526 GOZ anzusetzen, da die Verbindungsfunktion<br />
erneut hergestellt<br />
und darüber hinaus eine Reparatur<br />
der Prothese erforderlich wird.<br />
Geb.-Nr. 511 GOZ<br />
Wiedereingliederung einer<br />
wiederhergestellten Brücke<br />
Wird eine Brücke wiederhergestellt,<br />
fällt für die Wiedereingliederung nach<br />
Wiederherstellung einmal die Geb.-Nr.<br />
511 GOZ an. Die erhöhte Schwierigkeit<br />
bei Wiedereingliedern großer Brücken<br />
kann bei der Bemessung des Steige-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
rungssatzes herangezogen werden.<br />
Sind mit den Pfeilerkronen weitere<br />
Kronen (die also keine lückenbegrenzenden<br />
Pfeilerkronen sind) verbunden,<br />
so kann die Wiedereingliederung dieser<br />
Kronen zusätzlich nach Geb.-Nr. 231<br />
GOZ je Krone berechnet werden.<br />
Die Wiederherstellungen selbst sind<br />
zusätzlich, wenn Brückenanker oder<br />
damit verbundene Kronen repariert<br />
werden müssen (z. B. nach Aufschlitzen)<br />
bzw. wenn Verblendungen an beliebiger<br />
Stelle der Brücke repariert<br />
wurden, nach Geb.-Nr. 232 GOZ zu berechnen.<br />
Geb.-Nrn. 512/513/514<br />
GOZ<br />
Provisorische Brücke, Wiedereingliederung<br />
im Notdienst/Vertretung<br />
Die zahnärztliche Leistung für die Wiedereingliederung<br />
einer provisorischen<br />
Krone durch einen anderen Behandler<br />
im Notdienst/Vertretung löst nach entsprechender<br />
Aufklärung eine Gebühr<br />
nach Geb.-Nrn. 512/513/514 GOZ aus,<br />
ansonsten wäre sie kostenfrei vom behandelnden<br />
Zahnarzt zu erbringen.<br />
Mehrfaches Entfernen und<br />
Eingliedern einer provisorischen<br />
Brücke<br />
Muß im Rahmen der Anfertigung einer<br />
Versorgung eine provisorische Brücke<br />
mehrfach abgenommen und wieder<br />
festgesetzt werden, findet ein derartiges<br />
Vorgehen Niederschlag in der Höhe<br />
des Steigerungsfaktors.<br />
Provisorien, Herstellung<br />
Die Positionen Nrn. 227 und 512 GOZ<br />
sprechen von der Eingliederung einer<br />
provisorischen Krone, d. h. nicht von<br />
der zahntechnischen Verfertigung.<br />
Hieraus geht eindeutig hervor, daß die<br />
zahntechnische Herstellung nicht im<br />
Eingliederungshonorar integriert ist.<br />
Die Verfertigung der provisorischen<br />
Krone, auch durch den Zahnarzt, ist als<br />
zahntechnische Leistung einzustufen<br />
und über Eigenbeleg nach § 9 GOZ zu<br />
berechnen.<br />
Geb.-Nrn. 515/516 GOZ<br />
Berechnung von Adhäsivbrücken<br />
- Marylandbrücken<br />
Die gesamte Versorgung der Pfeilerzähne<br />
ist nicht der Inhalt der Leistung<br />
nach Geb.-Nr. 515 GOZ. Pfeilerzähne,<br />
die zur Erhöhung der Retention mit<br />
entsprechenden Retentionsrillen oder<br />
-kästen präpariert werden, lösen zu-<br />
sätzlich den Ansatz der Geb.-Nr. 502<br />
GOZ (Versorgung eines Lückengebisses<br />
durch eine Brücke oder Prothese: je<br />
Pfeilerzahn als Brücken- oder Prothesenanker<br />
mit einer Teilkrone mit Retentionsrillen<br />
oder –kasten oder mit<br />
Pinledges einschließlich Rekonstruktion<br />
der Kaufläche) aus.<br />
Geb.-Nr. 517 GOZ<br />
Abformmethode<br />
Der individualisierte konfektionierte<br />
Löffel ist nach Geb.-Nr. 517 GOZ zu<br />
berechnen, wenn mit diesem Löffel eine<br />
individuelle Kieferabformung<br />
durchgeführt wird.<br />
Geb.-Nr. 520 GOZ<br />
Zahnfleischepithese<br />
Eine Zahnfleischepithese kann nach<br />
der Geb.-Nr. 520 GOZ berechnet werden.<br />
Coverdenture-Prothese mit<br />
Wurzelstiftkappen<br />
Fachlich gesehen ist eine Coverdenture-Prothese<br />
wie eine totale Prothese<br />
aufgestellt. Unter dieser Prothese befinden<br />
sich Wurzelstiftkappen.<br />
Die Geb.-Nrn. 522 und 523 GOZ beschreiben<br />
die Versorgung des zahnlosen<br />
Kiefers mit einer totalen Prothese<br />
im Oberkiefer bzw. Unterkiefer. Somit<br />
ist für eine Coverdenture-Prothese die<br />
Geb.-Nr. 520 GOZ anzusetzen.<br />
Zusätzlich zu der Geb.-Nr. 520 GOZ ist<br />
die Geb.-Nr. 507 GOZ berechnungsfähig.<br />
Geb.-Nrn. 520/521 GOZ<br />
Prothesenerneuerung/<br />
Rebasierung<br />
Wird eine Modellgußprothese bei Wiederverwendung<br />
der alten Metallbasis<br />
einschließlich komplizierter Halte- und<br />
Stützvorrichtung ansonsten vollständig<br />
erneuert, kann die Geb.-Nr. 521 GOZ<br />
und je Prothesensattel die Geb.-Nr. 507<br />
GOZ berechnet werden.<br />
Bei Wiederverwendung der alten Metallbasis<br />
einschließlich komplizierter<br />
Halte- und Stützvorrichtung sowie der<br />
vorhandenen ersetzten Zähne (Rebasierung),<br />
kann die Geb.-Nr. 520 GOZ<br />
und je Prothesensattel die Geb.-Nr. 507<br />
GOZ berechnet werden.
Geb.-Nr. 521 GOZ<br />
Coverdenture-Prothese<br />
mit Teleskopkronen<br />
Fachlich gesehen ist eine Coverdenture-Prothese<br />
wie eine totale Prothese<br />
aufgestellt. Unter dieser Prothese befinden<br />
sich Teleskopkronen.<br />
Die Geb.-Nrn. 522 und 523 GOZ beschreiben<br />
die Versorgung des zahnlosen<br />
Kiefers mit einer totalen Prothese<br />
im Oberkiefer bzw. Unterkiefer.<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
vertritt in diesem Zusammenhang die<br />
Auffassung, daß der sog. Stummelsteg<br />
an den Sekundärteleskopkronen den<br />
Leistungsinhalt der Geb.-Nr. 521 GOZ<br />
"Modellgußprothese" erfüllt. Somit ist<br />
für die Versorgungsart die Geb.-Nr. 521<br />
GOZ anzusetzen.<br />
Zusätzlich zu der Geb.-Nr. 521 GOZ ist<br />
die Geb.-Nr. 507 GOZ (Versorgung eines<br />
Lückengebisses durch eine Brücke oder<br />
Prothese: ...., je zu überbrückende<br />
Spanne oder Freiendsattel) berechnungsfähig.<br />
Ein mit Implantaten versorgter Kiefer<br />
ist zahnlos.<br />
Geb.-Nrn. 522/523 GOZ<br />
Coverdenture-Prothese<br />
auf Implantaten<br />
Ein mit Implantaten versorgter Kiefer<br />
ist zahnlos.<br />
Bei der Versorgung mit einer auf Implantaten<br />
gestützten Coverdenture-<br />
Prothese kommen die Geb.-Nrn.<br />
522/523 GOZ zum Ansatz.<br />
Geb.-Nr. 525 GOZ<br />
Aktivieren von Klammern<br />
Bei Wiederherstellung der Funktion eines<br />
Verbindungselementes ist die Geb.-<br />
Nr. 509 GOZ ansatzfähig. Dies gilt für<br />
das Aktivieren oder den Austausch eines<br />
Verschleißteiles (z. B. Ceka Anker)<br />
und wenn z. B. ein Primär- bzw. Sekundärteil<br />
neu fixiert oder wiederbefestigt<br />
wird.<br />
Das Aktivieren von Halte- und Stützoder<br />
Verbindungselementen kann nach<br />
der Geb.-Nr. 509 GOZ abgerechnet<br />
werden. Wird die Funktion des herausnehmbaren<br />
Zahnersatzes gleichzeitig<br />
wiederhergestellt, kann die Geb.-Nr.<br />
525 GOZ zum Ansatz kommen. Sollte<br />
in diesem Zusammenhang eine Abformung<br />
erforderlich sein, löst dieses die<br />
Geb.-Nr. 526 GOZ auch.<br />
Geb.-Nrn. 525/526 GOZ<br />
Wiederherstellungsmaßnahmen<br />
von Prothesen<br />
Sind für die Wiederherstellung der<br />
Funktion einer Prothese mehrere<br />
selbständige Arbeitsschritte oder Einzelschritte<br />
notwendig, können die<br />
Geb.-Nrn. 525 bzw. 526 GOZ je notwendigem<br />
Einzelschritt berechnet werden.<br />
Geb.-Nrn. 529/530 GOZ<br />
Zeitgleiche Berechnung von Unterfütterung<br />
mit Randgestaltung<br />
Die zeitgleiche Abrechnung einer<br />
Funktionsabformung im Zusammenhang<br />
mit einer Unterfütterung mit<br />
Randgestaltung ist in den Fällen möglich,<br />
wenn an der zu unterfütternden<br />
Prothese Maßnahmen zum Neuaufbau<br />
eines Ventilrandes durchgeführt werden.<br />
Geb.-Nr. 600 GOZ<br />
Fotografien<br />
Fotografien zur Diagnostik sind auch in<br />
anderen Bereichen der Zahnheilkunde<br />
berechenbar. Fotografien zur Dokumentation<br />
auf Verlangen des Patienten<br />
sind nach § 1 Abs. 2, S. 2 GOZ berechenbar.<br />
Geb.-Nr. 619 GOZ<br />
Mundhygiene, Beratung und<br />
Demonstration<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
stellt fest, daß Nr. 619 GOZ nicht nur<br />
im Zusammenhang mit kieferorthopädischen<br />
Behandlungen berechnungsfähig<br />
ist.<br />
Die Nr. 619 GOZ ist als beratendes und<br />
belehrendes Gespräch mit der Anweisung<br />
zur Beseitigung von schädlichen<br />
Gewohnheiten und Dysfunktionen<br />
nicht nur bei kieferorthopädischer Behandlung,<br />
sondern auch bei funktionstherapeutischer,<br />
prothetischer, implantologischer<br />
oder myofunktioneller<br />
Therapie abrechnungsfähig.<br />
Geb.-Nrn. 708/709 GOZ<br />
Langzeitprovisorien<br />
Bei Anfertigung von Langzeitprovisorien<br />
als therapeutische Versorgung kommen<br />
die Gebührenpositionen 708/709<br />
GOZ zum Ansatz. Die Höhe der Vergütung<br />
kann ggf. über den Steigerungsfaktor<br />
geregelt werden. Ebenso ist die<br />
Anwendung der GOZ-Nrn.<br />
220/221/500/501 mit angemessenem<br />
Steigerungsfaktor möglich.<br />
Der Ausschuß weist darauf hin, daß es<br />
sich bei Nr. 708 GOZ um die therapeu-<br />
tische Krone handelt. Damit ist die Tragezeit<br />
der temporären Versorgung<br />
nicht entscheidend.<br />
Geb.-Nrn. 800 – 810 GOZ<br />
FAL/FTL – allgemein<br />
Die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
stellt fest, daß für die Abrechnung von<br />
Leistungen nach den Gebühren-Nrn.<br />
801 – 810 GOZ nicht in jedem Fall die<br />
Erstellung eines Funktionsstatus nach<br />
Nr. 800 GOZ erforderlich ist.<br />
Nicht alle funktionstherapeutischen<br />
Leistungen erfordern die im Formblatt<br />
Funktionsstatus der Deutschen Gesellschaft<br />
für Zahn–, Mund– und Kieferheilkunde<br />
(DGZMK) geforderten Untersuchungen.<br />
Wird ein Funktionsstatus erstellt, so<br />
reicht zur Vorlage bei Beihilfestellen<br />
nach Auffassung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen die Seite 3 des Funktionsstatus<br />
der DGZMK aus.<br />
Zur Liquidation der Nr. 800 GOZ ist der<br />
Zahnarzt auch dann berechtigt, wenn<br />
– begründet durch den Krankheitsfall –<br />
nicht alle im Formblatt geforderten<br />
Untersuchungen und Befunde notwendig<br />
waren.<br />
Berechnung der Material- und<br />
Laborkosten<br />
In diesem Zusammenhang verweist der<br />
GOZ-Ausschuß der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen auf den Kommentar Kastenbauer/Pillwein<br />
"Die richtige Honorarabrechnung<br />
des Zahnarztes",<br />
Spitta Verlag GmbH, Stand Februar<br />
2000, Kap. 12.2, Seite 3 und 4:<br />
"Neben FAL/FTL ist die Berechnung von<br />
Materialkosten (Auslagen) nach § 3<br />
GOZ und zahntechnischen Leistungen<br />
nach § 9 GOZ ausnahmslos möglich<br />
und notwendig.<br />
Die in den Nummern 802-804 eingeschlossenen<br />
Material- und Laborkosten<br />
für die Montage von Modellen<br />
und den Aufbau einer individuellen<br />
Frontzahnführung (807) sollen lediglich<br />
eine Doppelberechnung verhindern.<br />
Es handelt sich dabei um zahnärztliche<br />
Leistungen, die nicht (nochmals)<br />
auf der Laborrechnung erscheinen dürfen.<br />
Alle zahntechnischen Leistungen sind<br />
selbstverständlich nach § 9 GOZ berechenbar:<br />
z. B. Herstellung von Modellen,<br />
Registratträgern und Registrierbehelfen<br />
oder Herstellen von Aufbißbehelfen<br />
und Schienen sowie zahntechnische<br />
Leistungen in Zusammenhang<br />
mit der Planung oder Herstellung von<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
15
16<br />
Zahnersatz, z. B. Probemodellation,<br />
Schleiflisten oder Arbeiten im indiv.<br />
Artikulator, Aufwachstechnik, biomechanische<br />
Kauflächen, Remontage<br />
usw."<br />
Dies bedeutet, daß z. B. Modelle,<br />
Bißschablonen/Registrierbehelfe, Split<br />
Cast, jedoch nicht die Materialkosten<br />
für die Modellmontage berechnungsfähig<br />
sind.<br />
Geb.-Nr. 805 GOZ<br />
Mehrfachberechnung<br />
Der Verordnungstext spricht von "Unterkieferbewegungen".<br />
Die Mehrzahl in<br />
der Leistungsbeschreibung hat sinngemäß<br />
zum Inhalt, daß es mehrere<br />
Richtungen der Unterkieferbewegungen<br />
geben kann, die vom Gesetzgeber<br />
nicht näher spezifiziert wurden. Mit<br />
der Leistungsbeschreibung sind mehrere<br />
Dimensionen im Raum gemeint.<br />
Analysiert der Behandler jede Bewegungsrichtung<br />
einzeln, ist auch der<br />
einzelne Ansatz der Geb.-Nr. 805 GOZ<br />
berechtigt.<br />
Geb.-Nr. 810 GOZ<br />
Soweit sich die Einschleifmaßnahme<br />
auf die Occlusion bezieht, ist diese<br />
Maßnahme mit dem Leistungsinhalt<br />
der prothetischen Versorgung abgegolten.<br />
Soweit darüber hinaus durch den<br />
Zahnarzt Maßnahmen zur Herstellung<br />
einer einwandfreien Artikulation und<br />
Herstellung der Gebißfunktion durchgeführt<br />
werden, ist die Anwendung<br />
der Geb.-Nr. 810 GOZ neben der prothetischen<br />
Leistung gerechtfertigt.<br />
Geb.-Nr. 900 GOZ<br />
Implantate, Analyse/Vermessung<br />
Die Geb.-Nr. 900 GOZ ist nur einmal<br />
pro Kiefer berechenbar, auch bei mehreren<br />
Implantatsystemen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
Wird die klinische Situation durch<br />
präimplantologische chirurgische Eingriffe<br />
verändert und ergibt sich dadurch<br />
die Notwendigkeit einer erneuten<br />
Analyse, so ist die Geb.-Nr. 900<br />
GOZ erneut berechenbar.<br />
Geb.-Nr. 902 GOZ<br />
Meßschablone<br />
Die Leistung nach Geb.-Nr. 902 GOZ ist<br />
je nach Notwendigkeit, gegebenenfalls<br />
auch mehrmals pro Implantat berechenbar.<br />
Geb.-Nrn. 904/905 GOZ<br />
Nebeneinanderberechnung der<br />
Geb.-Nrn. 904 und 905 GOZ<br />
Die Berechnung der Geb.-Nr. 905 GOZ<br />
neben der Geb.-Nr. 904 GOZ in der<br />
gleichen Sitzung am selben Implantat<br />
ist nicht möglich. Der Leistungsinhalt<br />
der Geb.-Nr. 905 GOZ ist schon Teil des<br />
Leistungsinhaltes der Geb.-Nr. 904<br />
GOZ. Die Geb.-Nr. 905 GOZ kann erst<br />
in einer folgenden Sitzung in Ansatz<br />
gebracht werden, wenn vorher die<br />
Geb.-Nr. 904 GOZ an dem entsprechenden<br />
Implantat berechnet wurde.<br />
Es handelt sich hier um ein zweiteiliges<br />
Implantat, das in zwei getrennten Behandlungsphasen<br />
eingegliedert wird.<br />
Geb.-Nr. 905 GOZ<br />
Implantate<br />
Die Geb.-Nrn. 229, 231 und 511 GOZ<br />
sind für die Abnahme und Wiederbefestigung<br />
bedingt abnehmbarer Suprakonstruktionen<br />
berechnungsfähig.<br />
Müssen zusätzlich am Implantatkörper<br />
Sekundärteile ausgewechselt werden,<br />
so ist die Geb.-Nr. 905 GOZ zusätzlich<br />
berechenbar.<br />
Bei einem Wechselvorgang oder Austausch<br />
ist die Leistung nach der Geb.-<br />
Nr. 905 GOZ ebenfalls pro Implantat-<br />
pfeiler und je Sitzung einmal berechenbar.<br />
In der Beschreibung dieser Position ist<br />
weder eine zeitliche noch eine mengenmäßige<br />
Begrenzung enthalten.<br />
Hätte der Gesetzgeber eine Begrenzung<br />
der Gebührenposition gewollt,<br />
wären Zuatzbezeichnungen, wie 'einmaliges<br />
Auswechseln oder Auswechseln<br />
der Sekundärteile, Auswechseln<br />
der Sekundärteile bei einem zusammengesetzten<br />
Implantat nach vollständiger<br />
prothetischer Versorgung' oder<br />
ähnliche eingrenzende Leistungsbeschreibungen,<br />
eingefügt.<br />
In der Beschreibung dieser Gebührenposition<br />
aber ist eindeutig zu erkennen,<br />
daß es sich um das Auswechseln<br />
eines Sekundärteils (Einzahl) handelt.<br />
Als Sekundärteile sind alle Teile definiert,<br />
die nicht primär mit dem Implantat<br />
verlötet, verschweißt oder unlösbar<br />
verklebt, kurz: fest verbunden<br />
sind.<br />
Implantate, Kronen und<br />
Brückenanker<br />
Die Frage, ob die Geb.-Nrn. 220 bzw.<br />
500 GOZ oder die Geb.-Nrn. 221 und<br />
501 GOZ zugrundegelegt werden können,<br />
ist danach zu beantworten, welche<br />
Eingliederung vorgenommen wird.<br />
Bei konfektionierten Systemen kommen<br />
die Geb.-Nrn. 220 und 500 GOZ in<br />
Frage.<br />
Wenn am Implantatpfeiler eine Präparation<br />
in Form einer Hohlkehle oder<br />
Stufe erfolgt, kann nach dem Leistungsinhalt<br />
der Geb.-Nrn. 221 und<br />
501 GOZ berechnet werden.<br />
Implantate, Beschaffungskosten<br />
Lagerhaltungs- und Beschaffungskosten<br />
für Implantate, Instrumente und<br />
Werkzeuge sind berechnungsfähige<br />
Kosten.<br />
Entsprechend der Entscheidung des<br />
Amtsgerichts Mannheim, Az.: 7 C<br />
1142/94 (40) vom 01.06.1994 ist hierfür<br />
ein Zuschlag von 25 % noch als<br />
angemessen zu bezeichnen.<br />
Die weiterberechenbaren Auslagen<br />
nach der GOZ für den Zahnarzt sind<br />
nicht nur der Einkaufspreis, sondern<br />
auch die verauslagten Nebenkosten,<br />
wie Nachnahmegebühren, Versandkosten<br />
und Finanzierungskosten.<br />
<strong>Dr</strong>. Henning Otte
22<br />
Nach Angabe des Robert-<br />
Koch Institutes werden in<br />
Deutschland jährlich 5000 bis<br />
7000 Fälle einer Neuinfektion<br />
einer durch Viren übertragenen<br />
Hepatitis gemeldet.<br />
Trotz Meldepflicht liegen die<br />
Schätzungen der ständigen<br />
Impfkommission (STIKO) mit<br />
etwa 50.000 pro Jahr<br />
erheblich höher. Etwa 60%<br />
lassen sich auf eine sexuelle<br />
Übertragung zurückführen.<br />
Ferner gilt die Virushepatitis<br />
hierzulande als die häufigste<br />
durch eine Infektion übertragene<br />
Berufserkrankung. Die<br />
Virushepatitis wird unterteilt<br />
in Hepatitis A, B, C, D, E und<br />
G. Die Hepatitis A wird durch<br />
Nahrungsmittel übertragen<br />
und heilt immer aus, kann<br />
aber bei zugrundeliegender<br />
chronischer Hepatitis anderer<br />
Genese zu einer ernsten<br />
Bedrohung führen, so daß<br />
spätestens vor einem<br />
Auslandsaufenthalt zur<br />
Hepatitis A Impfung geraten<br />
wird. Auch die Hepatitis E<br />
wird durch Nahrungsmittel<br />
übertragen, kommt aber nur<br />
in tropischen Gebieten vor.<br />
Die Hepatitis G ist ausgesprochen<br />
häufig, klinisch jedoch<br />
unbedeutend, so daß die<br />
Bezeichnung "Hepatitis"<br />
hierfür eigentlich nicht<br />
zutreffend ist. Als klinisch<br />
bedeutsam, insbesondere für<br />
die zahnärztliche Praxis, bleiben<br />
die Hepatitis B, C und D.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
RISIKEN<br />
UND PRÄVENTION<br />
VON HEPATITIS B UND C<br />
IN DER ZAHNÄRZTLICHEN<br />
PRAXIS <strong>Dr</strong>. med. Wolfgang Mondorf<br />
Infektionsrisiko und<br />
klinischer Verlauf der<br />
Hepatitis B, C und D<br />
B ei<br />
Hepatitis B Virusträgern werden<br />
hohe Viruskonzentrationen<br />
im Blut aber auch im Speichel<br />
gemessen, so daß es bereits bei Bagatellverletzungen<br />
zu einer Infektion<br />
kommen kann. Dem gegenüber ist die<br />
Hepatitis C deutlich schwieriger und<br />
meist nur durch direkten Blutkontakt<br />
übertragbar. Die akute Hepatitis B Infektion<br />
geht oft mit Gelbsucht und einem<br />
schwerem Krankheitsgefühl einher,<br />
während die akute Hepatitis C<br />
meist unerkannt verläuft. Dies hat dazu<br />
geführt, daß bei Blutspendern der<br />
Hepatitis C Virusnachweis durch eine<br />
PCR als Screening Test eingeführt wurde.<br />
Im weiteren Verlauf heilt die Hepatitis<br />
B in über 90% spontan aus. Hingegen<br />
kommt es bei der Hepatitis C in<br />
70 bis 80% zu einem chronischen Verlauf,<br />
angefangen von der Leberverfettung<br />
über die Fibrose bis hin zur Zirrhose<br />
und zum Leberversagen. Die Hepatitis<br />
D ist sehr selten, da sie die Hülle<br />
des Hepatitis B Virus benötigt, somit<br />
nur zusammen mit der Hepatitis B<br />
auftreten kann, deren Verlauf dann jedoch<br />
deutlich verschlimmert. Da die<br />
chronische Hepatitis die Entstehung<br />
eines Leberzellkarzinoms begünstigt,<br />
muß langfristig bei etwa 0,01% der<br />
Hepatitis B infizierten und bei 10 bis<br />
20% aller Hepatitis C infizierten mit<br />
einem Leberzellkarzinom gerechnet<br />
werden. Nach Schätzung des Robert-<br />
Koch Institutes leben in Deutschland<br />
etwa 500.000 bis 800.000 Menschen<br />
mit einer chronischen Hepatitis C, die<br />
damit gegenüber der Hepatitis B das<br />
weitaus größere Problem darstellt.<br />
Hinzu kommt, daß es gegen Hepatitis<br />
B eine wirksame Impfung gibt, gegen<br />
Hepatitis C jedoch nicht. Eine effektive<br />
Vorsorge gegenüber der Hepatitis C ist<br />
somit nur über eine Früherkennung<br />
potentieller Überträger und durch wirkungsvolle<br />
hygienische Maßnahmen<br />
möglich. Für die zahnärztliche Praxis<br />
ergeben sich hieraus zwei Aspekte,<br />
nämlich zum Risiko der Übertragung<br />
von Hepatitis B und C von infizierten<br />
Patienten auf medizinisches Personal<br />
und zum Risiko von Patienten sich im<br />
Rahmen medizinischer Einrichtungen<br />
an Hepatitis B oder C zu infizieren.<br />
Risiko der Übertragung<br />
von Hepatitis B oder C<br />
von infizierten Patienten<br />
auf medizinisches<br />
Personal<br />
E iner<br />
1996 veröffentlichten amerikanischen<br />
Untersuchung zu Folge<br />
konnten bei 305 konservativ tätigen<br />
Zahnärzten in 0,7% Hinweise auf<br />
eine Hepatitis C und in 7,8% Hinweise<br />
auf eine Hepatitis B Infektion gefunden<br />
werden. Bei chirurgisch tätigen<br />
Zahnärzten (n = 343) lagen die Raten<br />
bei 2,0% für Hepatitis C und 21,2%<br />
für Hepatitis B. Dies unterstreicht zum<br />
einen das wesentlich höhere Risiko für<br />
Hepatitis B zum anderen aber auch<br />
das erhöhte Risiko der chirurgischen<br />
Tätigkeit. Da nicht angenommen werden<br />
kann, daß chirurgisch gegenüber<br />
konservativ tätigen Zahnärzten eine<br />
weniger solide Lebensweise haben, so<br />
ist zumindest die Differenz beider Ziffern<br />
allein durch die berufliche Tätigkeit<br />
begründet. Dies bedeutet, daß von<br />
allen chirurgisch tätigen Zahnärzten in<br />
den USA bis 1996 sich mindestens<br />
1,3% an Hepatitis C und 13,4% an Hepatitis<br />
B infizierten. Ferner wäre damit<br />
zu rechnen, daß hierdurch bedingt etwa<br />
2% (jeweils etwa 1% durch Hepatitis<br />
B oder C) aller chirurgisch tätigen<br />
Zahnärzte im späteren Leben aufgrund<br />
der beruflichen Tätigkeit Hepatitis Virusträger<br />
bleiben und etwa 0,7% eine<br />
chronische Hepatitis meist mit Übergang<br />
in eine Leberzirrhose entwickeln.
24<br />
Im Schnitt liegt damit die Hepatitis C<br />
und B Prävalenz unter Zahnärzten<br />
zwar nicht höher als in der allgemeinen<br />
Bevölkerung auch, es zeigt sich jedoch<br />
eine weitgehend vermeidbare<br />
Kausalität allein durch die Art und<br />
Weise der beruflichen Tätigkeit. Als<br />
Konsequenz hieraus ist für das gesamte<br />
medizinische Personal eine Hepatitis<br />
B Impfung einschließlich der regelmäßigen<br />
Impftiterkontrollen obligat.<br />
Risiko der Hepatitis B<br />
oder C Infektion von<br />
Patienten in medizini-<br />
schen Einrichtungen<br />
Z u<br />
dieser Frage stehen nur wenige<br />
und schon gar keine prospektiven<br />
Studien zur Verfügung. In einer<br />
1997 veröffentlichten retrospektiven<br />
Studie wurden die Ursachen einer akuten<br />
Hepatitis B Infektion im Großraum<br />
Neapel analysiert. Ein Vergleich innerhalb<br />
von exponierter Gruppen ergab<br />
das höchste Risiko (relatives Risiko in<br />
Klammern) für intravenös <strong>Dr</strong>ogenabhängige<br />
(13,0). Bereits an zweiter Stelle<br />
folgte der chirurgische Eingriff (3,8)<br />
und erst dann der Haushalts- und Sexualkontakt<br />
(2,7). In einer Untergruppenanalyse<br />
waren nicht-chirurgisch<br />
zahnärztliche Eingriffe jedoch nur mit<br />
einem geringen Risiko verbunden (1,6).<br />
Diese und ähnliche Zahlen haben allerdings<br />
zu weitreichenden Empfehlungen<br />
geführt. In einem 1994 veröffentlichten<br />
Beitrag zum British Medical<br />
Journal forderten Universitätsdirektoren<br />
eine generelle Hepatitis B Impfung<br />
von Medizinstudenten, eine Zertifizierung<br />
über den Impfstatus, sowie ein<br />
Zulassungsverbot von Hepatitis B Virusträgern.<br />
In Deutschland wird eine<br />
Einschränkung der chirurgischen Tätigkeit<br />
empfohlen, ein Berufsverbot gibt<br />
es jedoch nicht. Allerdings muß ein<br />
Hepatitis B oder C Virusträger mit juristischen<br />
Konsequenzen rechnen, falls<br />
durch ihn eine Infektion auf einen Patienten<br />
nachgewiesen werden kann.<br />
Das vermutlich größere Risiko für den<br />
Patienten geht jedoch nicht von infiziertem<br />
Personal, sondern von kontaminierten<br />
Gegenständen aus, also von<br />
einer Übertragung von Patient zu Patient.<br />
Eine ungeahnte Infektionsquelle<br />
wurde unlängst beschrieben, bei der<br />
gleich mehrere Patienten in Folgen mit<br />
Hepatitis C infiziert wurden. So wurde<br />
aus einer kleinen Heparinflasche mehrfach<br />
Proben zur Thromboseprophylaxe<br />
verschiedener Patienten entnommen,<br />
darunter auch unter Verwendung blut<br />
kontaminierter Spritzen. Denkbar wäre<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
z.B. eine wiederholte Injektion über einen<br />
Venenkatheter mit derselben<br />
Spritze. Dies wäre analog auch mit Lokalanästhetika<br />
in der zahnärztlichen<br />
Praxis denkbar.<br />
Maßnahmen zur Verhütung<br />
einer Übertragung<br />
von Hepatitis B oder C in<br />
der zahnärztlichen Praxis<br />
An erster Stelle steht die Hepatitis B<br />
Impfung aller am Patienten tätigen<br />
Personen, sowie die regelmäßige Impftiterkontrolle.<br />
Die Überprüfung und Kostenübernahme<br />
gehört hierbei zur Sorgfaltspflicht<br />
des Arbeitgebers.<br />
Allerdings kann dadurch eine Hepatitis<br />
C Infektion nicht verhindert werden,<br />
so daß gleichwohl wirkungsvolle hygienische<br />
Maßnahmen erfolgen und<br />
regelmäßig überprüft werden müssen.<br />
Da es sich hierbei meist um Verhaltensweisen<br />
handelt, sind regelmäßige<br />
Teambesprechungen zum Thema Hygiene<br />
sinnvoll. Allgemeine Regeln sind:<br />
• Tragen von Handschuhen, Mundschutz,<br />
Brille und Kittel<br />
• Wechseln der Handschuhe beim<br />
Übergang zum neuen Patienten<br />
• Regelmäßige Überprüfung der<br />
Effektivität der Sterilisationsgeräte<br />
• Vorsicht beim Umgang mit scharfen<br />
Gegenständen<br />
• Entsorgung scharfer Gegenstände in<br />
dafür geeigneten Containern<br />
• Griffbereite Anleitungen zur Expositions-<br />
und Postexpositionsprophylaxe<br />
(siehe hierzu auch www.rki.de).<br />
Da viele Patienten von ihrer Hepatitis<br />
B oder C Infektion nichts wissen, gelten<br />
diese Maßnahmen für alle Patienten<br />
gleichermaßen. Ein besonderer Behandlungsraum<br />
für bekanntermaßen<br />
infizierte Patienten oder eine Terminvergabe<br />
zum Tagesende, wie dies selbst<br />
in universitären Einrichtungen noch<br />
vorgefunden wird, macht aus dieser<br />
Sicht wenig Sinn. Schließlich gelten<br />
diese hygienischen Maßnahmen nicht<br />
nur zur Verhinderung von Hepatitis B<br />
und C, sondern auch von HIV und anderen<br />
möglicherweise noch nicht<br />
nachweisbaren übertragbaren Erkrankungen.<br />
<strong>Dr</strong>. Wolfgang Mondorf<br />
Haemostas-Frankfurt<br />
Gartenstr. 134<br />
60596 Frankfurt/M.<br />
ZAHNAUFHELLUNG MIT<br />
MEDIZINPRODUKTEN<br />
Ein für die europäischen<br />
Zahnärzte wichtiges Urteil hat<br />
das Verwaltungsgericht Düsseldorf<br />
am 30.08.2000 gefällt: Es<br />
bestätigte, daß Produkte zur<br />
Aufhellung von Zähnen als Medizinprodukt<br />
klassifiziert werden<br />
müssen und somit ausschließlich<br />
in die Hand des Zahnarztes<br />
gehören. Das Gericht hob<br />
eine Verfügung der Bezirksregierung<br />
Düsseldorf auf, derzufolge<br />
Aufhellungsmaterialien<br />
als Kosmetika eingestuft werden<br />
sollten.<br />
Das Urteil ist vorläufiger Endpunkt<br />
eines seit vier Jahren andauernden<br />
Rechtsstreits.<br />
Ein letztinstanzliches Urteil, das<br />
Bleachingmaterialien zu "Kosmetika"<br />
machen würde, hätte zur<br />
Folge, daß Aufhellungsmaterialien<br />
in ganz Europa nicht mehr verfügbar<br />
wären. Die "Kosmetikverordnung"<br />
begrenzt den Wasserstoffperoxidgehalt<br />
solcher Produkte<br />
auf 0,1 % – ein für die<br />
Zahnaufhellung völlig unwirksame<br />
Konzentration. Sollte die<br />
Richtlinie der Kosmetikverordnung<br />
entsprechend geändert werden,<br />
würde dies bedeuten, daß<br />
solche Materialien auch in jedem<br />
<strong>Dr</strong>ogeriemarkt verkauft werden<br />
könnten.<br />
Das Urteil wurde von Ultradent<br />
Products für Opalescence erstritten,<br />
weil Opalescence als erstes<br />
Material nach den strengen Standards<br />
des Medizinprodukte-Gesetzes<br />
klassifiziert wurde und weil<br />
Ultradent Products sich weltweit<br />
dafür einsetzt, daß die Aufhellung<br />
von Zähnen ausschließlich vom<br />
Zahnarzt durchgeführt werden<br />
sollte.<br />
Namhafte Wissenschaftler (Prof.<br />
Attin, Prof. Schmalz, <strong>Dr</strong>. Kielbassa)<br />
und die BZÄK hatten die Position,<br />
daß Aufhellungsmaterialien als<br />
Medizinprodukte (Klasse lla) zu<br />
klassifizieren sind und ausschließlich<br />
in die Hand des Zahnarztes<br />
gehören, durch Gutachten und<br />
Stellungnahmen unterstützt.<br />
Dental Liga
26<br />
Mit durchaus vorzeigbarem<br />
Ergebnis ging am<br />
10./11.11.2000 in <strong>Dr</strong>esden<br />
die arbeits- und ereignisreiche<br />
Vertreterversammlung der<br />
KZBV zu Ende. Ausgiebige,<br />
auch kontroverse Diskussionen<br />
bestimmten die Tagung<br />
des zahnärztlichen<br />
Bundesparlaments, blieben<br />
aber immer sachlich.<br />
Die Zahnärzte gehen wieder an die<br />
Öffentlichkeit: Die VV beschloß,<br />
von den Kollegen für die Dauer<br />
von zwei Jahren einen Sonderbeitrag<br />
für Öffentlichkeitsarbeit zu erheben.<br />
Mit 96 Mark pro Kopf und Jahr soll eine<br />
länger angelegte Plakat- und Informationskampagne<br />
der KZBV finanziert<br />
werden. Das vorgelegte Konzept war<br />
heftig umstritten.<br />
Auch beim Jahresabschluß 1999 ging<br />
ein Raunen durch den Saal. Kostete<br />
doch der Umbau der Geschäftsstelle<br />
einschließlich Einbau einer Trennmauer<br />
(der sogenannten "neuen Berliner<br />
Mauer") die Zahnärzte Deutschlands<br />
weit über zwei Millionen Mark! Nötig<br />
wurde die Maßnahme durch politische<br />
Differenzen zwischen BZÄK und KZBV<br />
hinsichtlich des Berlin-Umzugs.<br />
Herausragend war ein Referat des<br />
sächsischen Datenschutzbeauftragten,<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>, das sich in diesem<br />
Heft zu lesen lohnt (Kopie bei der<br />
ZKN).<br />
<strong>Dr</strong>. Karl Horst Schirbort legte in seinem<br />
Rechenschaftsbericht den Finger in die<br />
zahllosen Wunden des Systems. Er wies<br />
hin auf den neuen Verschiebebahnhof<br />
der Bundesregierung, der mit Sicherheit<br />
Beitragserhöhungen nach sich ziehen<br />
wird, auf die vielen, immer mehr<br />
regulierenden, aber ineffektiven Gesetze<br />
und die weiter zunehmende Bürokratie.<br />
Bei der VV traten aber auch Defizite in<br />
der Vorstandsarbeit zutage. Wie die<br />
Verantwortlichen einräumten, versäumten<br />
sie es, mit den Spitzenvertretern<br />
der Kassenverbände in intensive<br />
Gespräche einzutreten. Dies wäre besonders<br />
bei der anstehenden Neubeschreibung<br />
der Zahnheilkunde notwendig<br />
gewesen. Wiederholte Aufforde-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
VERTRETERVERSAMM-<br />
LUNG DER KASSEN-<br />
ZAHNÄRZTLICHEN<br />
BUNDESVEREINIGUNG<br />
IN DRESDEN<br />
rungen der KZV-Vorsitzenden in dieser<br />
Richtung blieben ohne Wirkung. Erst<br />
Aktivitäten der BZÄK veranlaßten den<br />
KZBV-Vorstand, das Versäumte nachzuholen.<br />
Einmal mehr legten die Delegierten ein<br />
eindeutiges Bekenntnis zum Konzept<br />
der Vertrags- und Wahlleistungen ab.<br />
Einig war sich die VV auch in der Einschätzung,<br />
daß das gegenwärtige GKV-<br />
System keinen Bestand haben kann.<br />
Bereits jetzt wurden daher "Eckpunkte<br />
zur Neustrukturierung des Gesundheitswesens"<br />
verabschiedet. Bei der<br />
Formulierung ging man von einer<br />
Pflicht zur Versicherung für alle Bürger<br />
aus, begrenzt auf einen Kernleistungsbereich,<br />
bei gleichzeitiger Privatisierung<br />
der GKV.<br />
Ein Antrag zur Satzungsänderung, der<br />
den Delegiertenschlüssel so verändern<br />
sollte, daß die Zahl wieder unter 100<br />
zu liegen käme, fand keine Mehrheit.<br />
Ebenso der zum wiederholten Mal gestellte<br />
Antrag, ein konstruktives<br />
Mißtrauensvotum möglich zu machen.<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus<br />
"Wir für Sie" 8/2000 der KZV Karlsruhe<br />
EHRUNGEN, AUSZEICHNUNGEN, IN GREMIEN GEWÄHLT<br />
Professor <strong>Dr</strong>. med.<br />
Friedrich Wilhelm<br />
Schwartz, Abteilung<br />
Epidemiologie,<br />
Sozialmedizin und<br />
Gesundheitssystemforschung<br />
der MHH,<br />
wurde vom Bundesministerium<br />
für<br />
Gesundheit als<br />
Vorsitzender des<br />
Wissenschaftlichen<br />
Beirates bei der<br />
Bundeszentrale für<br />
gesundheitliche<br />
Aufklärung zum<br />
Mitglied des<br />
Gemeinsamen<br />
Wissenschaftlichen<br />
Beirates berufen.<br />
MHH, Pressestelle
18. ZMF-KURSUS GESTARTET<br />
30 TEILNEHMERINNEN BLICKEN GESPANNT AUF DIE NÄCHSTEN<br />
6 MONATE FORTBILDUNG<br />
Zum 18. Mal startete<br />
im Fortbildungszentrum<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen die Fortbildung<br />
zur "Zahnmedizinischen<br />
Fachhelferin” (ZMF).<br />
Am Montag, dem<br />
6. November 2000, begannen<br />
30 Zahnarzthelferinnen mit<br />
der halbjährlichen Fortbildung<br />
zur ZMF - einem erfolgreichen<br />
Weg zur Qualifizierung auf<br />
Basis der Ausbildung zur<br />
Zahnarzthelferin.<br />
Nach erfolgreichem Abschluß der<br />
sechsmonatigen Fortbildung<br />
werden aus den Zahnarzthelferinnen<br />
staatlich anerkannte Zahnmedizinischen<br />
Fachhelferinnen geworden<br />
sein. Mit ihren besonders qualifizierten<br />
Kenntnissen werden sie weiterführende<br />
Tätigkeiten in den Zahnarztpraxen<br />
übernehmen. Bis dahin sei viel Arbeit<br />
zu bewältigen und viel Wissen aufzunehmen,<br />
sagte <strong>Dr</strong>. Joachim Wömpner,<br />
Vizepräsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen und Leiter der ZMF-<br />
Schule. Dann stellte er Kerstin Liß, Karen<br />
Schneider und Geschäftsführer<br />
Dietrich Stephan als Ansprechpartner<br />
der Kammer im Rahmen der ZMF-Fortbildung<br />
vor. Sie könnten sich jederzeit<br />
bei allen auftauchenden Fragen vertrauensvoll<br />
an die drei Mitarbeiter der<br />
ZKN und natürlich auch an ihn direkt<br />
wenden, betonte <strong>Dr</strong>. Wömpner.<br />
Nach viel Arbeit<br />
kommt der Erfolg<br />
Nach erfolgreich abgeschlossener<br />
Fortbildung werden die jungen<br />
Damen als künftige Zahnmedizinische<br />
Fachhelferinnen die Zahnärztin<br />
oder den Zahnarzt bei der Behandlung<br />
von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten<br />
und besonders bei Prophylaxemaßnahmen<br />
unterstützen. Sie werden<br />
Tätigkeiten im Verwaltungsbereich und<br />
Der 18. ZMF-Fortbildungskurses beginnt. 30 künftige ZMFs sind gespannt, was sie in den kommenden<br />
sechs Monaten alles erwartet.<br />
Führungsaufgaben innerhalb der Praxis<br />
übernehmen. Verbunden ist damit<br />
mehr Verantwortung, Kompetenz, ein<br />
eigener Arbeitsbereich und ein erhöhtes<br />
Einkommen.<br />
Teilnehmerinnen von<br />
Hannover über Berlin<br />
bis Leipzig<br />
Wieder kamen die künftigen<br />
ZMFs nicht nur aus den Städten<br />
und Gemeinden Niedersachsens,<br />
sondern auch aus anderen<br />
Bundesländern. So freute sich Nicole<br />
Düsterhus aus Hamburg auf den ZMF-<br />
Kurs. Silke Schwanborn aus Nordrhein-<br />
Westfalen und Judit Hirschfeld aus<br />
Leipzig kamen nach Hannover, weil<br />
hier die Fortbildung in sechs konzentrierten<br />
Monaten möglich ist, während<br />
sie in ihren Heimatbundesländern als<br />
Bausteinausbildung über zwei Jahre<br />
laufen kann. Für Melanie Fries aus Berlin<br />
wird Hannover für 6 Monate die<br />
zweite Heimat werden, denn in Berlin<br />
wird keine Ausbildung zur ZMF durchgeführt.<br />
Deshalb kamen auch Jana<br />
Marschallak und Christiane Hertel<br />
nach Hannover, denn auch in Sachsen-<br />
Anhalt gibt es keine Fortbildung zur<br />
ZMF.<br />
<strong>Dr</strong>. Joachim Wömpner, Vizepräsident der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen und Leiter der<br />
ZMF-Schule, eröffnet den 18. ZMF-Kursus im<br />
Fortbildungszentrum der ZKN.<br />
18 Jahre<br />
ZKN-Fortbildung zur ZMF<br />
D ie<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
veranstaltet diese berufsfortbildende<br />
Maßnahme seit 1983.<br />
Inzwischen haben weit über 500 Teilnehmerinnen<br />
in Hannover das Rüstzeug<br />
erhalten, um als Zahnmedizinische<br />
Fachhelferin die "rechte Hand”<br />
des Zahnarztes zu sein und verantwortungsvolle<br />
Aufgaben in der Zahnarztpraxis<br />
zu übernehmen.<br />
ti<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
27
28<br />
"MACHTANSPRÜCHE"<br />
Es ist nicht die erste<br />
<strong>Kammerversammlung</strong>,<br />
die der FVDZ und insbesondere<br />
dessen Landesvorsitzender,<br />
<strong>Dr</strong>. Beischer, zu instrumentalisieren<br />
versuchte, um<br />
die legitimierten Strukturen<br />
des Altersversorgungswerkes<br />
für die eigene Einflußnahme<br />
zu öffnen. Diese permanenten<br />
Hebelversuche, so durchsichtig<br />
sie auch sein mögen, hinterlassen<br />
einen Grauschleier der<br />
Unsicherheit - insbesondere<br />
dann, wenn es an Hintergrundinformationen<br />
mangelt.<br />
Aus diesem Grund seien noch<br />
einmal die Abläufe beschrieben.<br />
Vorausgehende Hintergrundinformationen<br />
hatten<br />
wir bereits in den ZNN 12/99<br />
auf S.6 veröffentlicht.<br />
Um den Gruppen der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
Gelegenheit zu frühzeitigen<br />
Gesprächen mit dem Satzungsausschuß<br />
des Altersversorgungswerkes<br />
hinsichtlich der notwendigen Satzungsänderungen<br />
zu geben, hatte der<br />
Satzungsausschuß des AVW zum<br />
08.03.00 eingeladen. Dieser Ausschuß<br />
setzt sich aus den Mitgliedern <strong>Dr</strong>. Vogel<br />
(Vorsitzender), <strong>Dr</strong>. Kolbow, <strong>Dr</strong>. Loewener,<br />
Dipl.Math. Breit, Ass. Boldt, GF<br />
Bierberg zusammen. Für die Gruppe<br />
ZfN waren die Kollegen <strong>Dr</strong>. Rauf und<br />
ZA Koch erschienen, für den FVDZ <strong>Dr</strong>.<br />
Beischer. Alle Sitzungsteilnehmer hatten<br />
die erarbeiteten Satzungsänderungs-Empfehlungen<br />
mit der Einladung<br />
zuvor noch einmal erhalten. Anläßlich<br />
dieser Zusammenkunft stellte<br />
<strong>Dr</strong>. Beischer keine einzige Sachfrage.<br />
Statt dessen teilte er mit, daß er für<br />
diesen Termin nur etwa eine Stunde<br />
Zeit habe. Als Folgetermine wurden<br />
vereinbart: 12.04.00, 14.06.00 und<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
28.06.00. <strong>Dr</strong> Beischer erklärte, daß er<br />
zukünftig einen weiteren Vertreter der<br />
Gruppe des FVDZ mitbringen wolle.<br />
Weder <strong>Dr</strong>. Beischer noch ein anderer<br />
Vertreter des FVDZ haben seit dem<br />
08.03.00 an einer gemeinsamen Sitzung<br />
mit dem Satzungsausschuß teilgenommen!<br />
Statt dessen kam am<br />
03.04.00 , 9 Tage vor dem nächsten<br />
Treffen, ein Schreiben des Kollegen <strong>Dr</strong>.<br />
Beischer mit folgendem Wortlaut:<br />
"Bezugnehmend auf unser Gespräch am 08. März<br />
2000 im Hause der <strong>Zahnärztekammer</strong> möchte ich folgende<br />
Vorschläge machen.<br />
-Von den angedachten Terminen kann von Herrn Kollegen<br />
Keck und mir zunächst nur der Termin am 28.<br />
Juni 2000 realisiert werden. Die Termine 12. April und<br />
14. Juni 2000 können leider nicht wahrgenommen<br />
werden.<br />
-Neben den drei Bs., wie Sie es ausdrücken, muss es<br />
reichen wenn je zwei Vertreter der ZfN des Satzungsausschusses<br />
und des Freien Verbandes an der jeweiligen<br />
Sitzung teilnehmen.<br />
-Herrn Kollegen Loewener lehnen wir als Gesprächspartner<br />
ab. Seine polemischen Verdrehungen in von<br />
ihm unterzeichneten Pamphleten der Vergangenheit<br />
lassen uns ahnen, wie die Interpretation unserer<br />
Gespräche aus seiner Sicht dargestellt werden. Darauf<br />
können wir gerne verzichten.<br />
-Die Teilnehmer der Gesprächsrunde sind befugt,<br />
außerhäusige Fachleute in die Bewertung der Satzungsänderung<br />
einzubeziehen. Die Honorierung erfolgt<br />
durch das AVW.<br />
Sehr geehrter Herr Kollege Vogel, ich bin sicher, dass<br />
die obigen Vorschläge- falls von Ihnen akzeptiert - zu<br />
einer fruchtbaren Zusammenarbeit führen werden."<br />
Auch zum fest vereinbarten Termin<br />
am 28.06.00 fehlten <strong>Dr</strong>. Beischer<br />
und <strong>Dr</strong>. Keck, ohne zuvor abgesagt zu<br />
haben. Der Satzungsausschuß war,<br />
ebenso wie Mitglieder der Gruppe ZfN,<br />
erneut zum Termin angereist.<br />
Man muß sich einmal vorstellen, daß<br />
ein "eingetragene Verein" die Ausschuß-Zusammensetzung<br />
eines demokratisch<br />
legitimierten Gremiums ultimativ<br />
(in der KV geschehen) neubestimmen<br />
will. Nachdem das AVW als<br />
Teil einer Körperschaft des öffentlichen<br />
Rechts der permanenten juristischen<br />
und versicherungstechnischen Aufsicht<br />
durch zwei Aufsichtsbehörden unterliegt,<br />
eine unabhängige Prüfgesellschaft<br />
alljährlich die Rechnungsgrund-<br />
lagen überprüft und zur letztjährigen<br />
<strong>Kammerversammlung</strong> bereits eine Beurteilung<br />
des "Papstes" der Versicherungsmathematik,<br />
Prof. <strong>Dr</strong>. Heubeck, in<br />
einem Zusatzgutachten bestätigte, daß<br />
die angewandte Systematik unseres Altersversorgungswerkes<br />
korrekt sei,<br />
will <strong>Dr</strong>. Beischer weitere "Fachleute"<br />
auf Kosten der Kollegenschaft<br />
beschäftigen. Nebenbei - dieses<br />
Recht müßte dann auch der anderen<br />
Gruppierung<br />
zugestanden<br />
werden.<br />
Nach diesem<br />
Vorspann bleibt<br />
am Ende nur die<br />
Gewißheit, daß<br />
die Führung des<br />
FVDZ in Niedersachsen<br />
zu keinem<br />
Zeitpunkt<br />
an ernsthaften<br />
Sachgesprächen<br />
interessiert war,<br />
und daß <strong>Dr</strong>. Beischer<br />
lediglich<br />
daran interessiert<br />
ist, über<br />
den Satzungsausschuß<br />
des<br />
AVW den LeitendenAusschuß<br />
des AVW<br />
auszuhebeln<br />
und politisch<br />
abhängig zu<br />
machen. Über<br />
den Umweg einer<br />
erneut in<br />
der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
praktizierten Verweigerungspolitik<br />
möchte <strong>Dr</strong>. Beischer ,<br />
nachdem es ihm die Mehrheitsverhältnisse<br />
in der KV nicht gestatten, direkten<br />
Einfluß auf die Belange des Altersversorgungswerkes<br />
nehmen. Dabei<br />
nimmt er billigend in Kauf, daß das<br />
Vertrauen der Kollegenschaft gegenüber<br />
einem Werk beschädigt wird, das<br />
nachweislich zu den erfolgreichsten<br />
der Republik zählt. Liebe Kollegin,<br />
lieber Kollege, ein Blick in Ihren eigenen<br />
Rentenbescheid wird dies bestätigen.<br />
Es darf einfach nicht sein,<br />
daß das Altersversorgungswerk in<br />
die Niederungen standespolitischer<br />
Auseinandersetzungen gezogen wird.<br />
loe
WAS ES SONST NOCH GIBT...<br />
....z. B. den "Standespolitischen<br />
Abend" im Rahmen des Winterfortbildungskongresses<br />
vom 24. bis 27. Januar<br />
2001 in Braunlage. Das Generalthema<br />
lautet:<br />
"Zertifizierte und kurrikulare<br />
Fortbildung vor dem Hintergrund<br />
standespolitischer und<br />
berufsrechtlicher Gesichtspunkte".<br />
Nach einer gewissen standespolitischen<br />
Enthaltsamkeit der letzten Jahre<br />
und aufgrund der großen Aktualität<br />
stößt diese Podiumsdiskussion sicherlich<br />
auf großes Interesse. Zu den Teilnehmern<br />
werden die Kammer-Präsidenten<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. H. Borchers (Niedersachsen),<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>eihaupt (Sachsen-Anhalt),<br />
<strong>Dr</strong>. Engel (Nordrhein), <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Kastenbauer<br />
(Bayern), Frau <strong>Dr</strong>. Petersen<br />
(Bremen) und der Präsident der Bundeszahnärztekammer,<br />
<strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Weitkamp<br />
gehören. Die Moderation wird<br />
<strong>Dr</strong>. Boehme aus Bremen übernehmen.<br />
Ein Termin also, den man unbedingt<br />
wahrnehmen sollte - am besten im<br />
Rahmen der gesamten Fortbildungsveranstaltung,<br />
die unter das Generalthema<br />
"Parodontologie und Implantologie"<br />
gestellt ist.<br />
Am 03.11.2000 wurde der erste<br />
Vortrag der Kieferorthopädischen<br />
Reihe im Zahnärztlichen<br />
Fortbildungszentrum Niedersachsen<br />
in Hannover gehalten. Als Referentin<br />
konnte Frau Prof. <strong>Dr</strong>. Rudzik-<br />
Janson, die Direktorin der Poliklinik<br />
für Kieferorthopädie der Ludwig-<br />
Maximilians-Universität in München,<br />
gewonnen werden. Sie sprach<br />
über das Thema "Aktuelle Aspekte<br />
bei der interdisziplinären Behand-<br />
....z. B. regte der kürzlich gewählte<br />
Präsident der Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK), <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Jürgen Weitkamp, anläßlich<br />
der Vertreterversammlung der<br />
KZBV in <strong>Dr</strong>esden am 10.11.00 an,<br />
zukünftig nach dem Vorbild des Deutschen<br />
Ärztetages einen gemeinsamen<br />
"Großen Deutschen Zahnärztetag" zu<br />
installieren.<br />
....z. B. brachte der Datenschutzbeauftragte<br />
des Landes<br />
Sachsen, <strong>Dr</strong>. <strong>Thomas</strong> <strong>Giesen</strong>,<br />
im Rahmen seines vielbeachteten<br />
Vortrages in<br />
<strong>Dr</strong>esden es auf den<br />
Punkt: "Das wirkliche<br />
Interesse am Sparen<br />
kann nur der Patient<br />
selbst haben"<br />
....z. B. die <strong>Kammerversammlung</strong><br />
der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen, bei<br />
der sich die Fraktion<br />
des FVDZ geschlossen<br />
nicht in der<br />
Lage sah, die vom<br />
Altersversorgungswerk<br />
für sehr<br />
wichtig erachteten<br />
und seit<br />
länger als einem<br />
Jahr vorliegen-<br />
KIEFERORTHOPÄDISCHE<br />
VORTRAGSREIHE ERÖFFNET<br />
lung von Patienten mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalten<br />
- Kieferorthopädische<br />
Primär-, Sekundär- und Tertiärbehandlung".<br />
Sie betonte, daß<br />
die Kieferorthopädie als wichtiger<br />
Partner einer interdisziplinären Behandlung<br />
anzusehen ist, die gemeinsam<br />
mit der Kieferchirurgie und allen<br />
Sparten der Zahnheilkunde sowie<br />
einigen Disziplinen der Medizin<br />
(z.B. Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde<br />
und Phoniatrie) die Patienten von<br />
der Geburt bis zum zwanzigsten Lebensjahr<br />
betreut und behandelt.<br />
Als weitere Vortragende in der Reihe<br />
werden am 08.12.2000 Herr Prof.<br />
<strong>Dr</strong>. Lotzmann, Marburg, am 02.02.<br />
2001 Herr Prof. <strong>Dr</strong>. Kubein-Meesenburg,<br />
Göttingen, und am 02.03.2001<br />
Herr Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Hausamen, Hannover,<br />
sprechen.<br />
den Änderungsanträge zur Alterssicherungsordnung<br />
in der KV zu diskutieren.<br />
....z.B. den Rücktritt der Ministerin für<br />
Frauen, Arbeit und Soziales, Heidi<br />
Merk, zum 13. Dez. 2000 und ihre<br />
Nachfolge durch Gitta Trauernicht,<br />
bisher Chefin der Hamburger Staatskanzlei.<br />
Gleichzeitig mit diesem Wechsel<br />
erhält das Ministerium auch die<br />
Zuständigkeit für Kinder- und Jugendfragen.<br />
....z. B. die neue e-mail-Adresse des<br />
Altersversorgungswerkes der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen.<br />
Unter avw@zkn.de kann<br />
Ihre e-Post zunächst entgegengenommen<br />
werden.<br />
Der Vorstand der ZKN<br />
und das Redaktionsteam<br />
der ZNN wünscht Ihnen ein<br />
besinnliches Weihnachtsfest und<br />
einen guten Start<br />
in das neue Jahr 2001<br />
PS: Denken Sie an Ihre Vertretung,<br />
wenn Sie die Jahreswende<br />
für einen Urlaub nutzen.<br />
....z. B. den neuen<br />
8-semestrigen Studiengang<br />
zum Dipl.-<br />
Ing Dentaltechnologie<br />
(FH) an<br />
der Fachhoch-<br />
schuleOsnabrück, dessen<br />
Lehrinhalte zusammen<br />
mit<br />
dem Verband<br />
Deutscher<br />
Zahntechniker-<br />
Innungen (VDZI)<br />
erstellt wurden.<br />
loe<br />
Informationen zu der Vortragsreihe<br />
sind zu erhalten beim Zahnärztlichen<br />
Fortbildungszentrum Niedersachsen,<br />
Zeißstr. 11 a, 30506 Hannover,<br />
Tel.: 0511/83391-311,<br />
Fax: 0511/83391-306.<br />
Priv.-Doz.<br />
<strong>Dr</strong>. R.<br />
Schwestka-Polly<br />
Leitender<br />
Oberarzt<br />
der Abt.<br />
Kieferorthopädie<br />
der Georg-<br />
August-<br />
Universität<br />
Göttingen<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
29
CDU/CSU-BUNDESTAGSFRAKTION / LOHMANN:<br />
ROT-GRÜNE BUDGETIERUNGSPOLITIK<br />
VERUNSICHERT PATIENTEN UND GEFÄHRDET ARZTPRAXEN<br />
Patienten und Selbsthilfeorganisationen<br />
beklagen bereits seit geraumer<br />
Zeit, daß Ihnen wegen des<br />
Arznei- und Heilmittelbudgets notwendige<br />
Medikamente, physiotherapeutische,<br />
ergotherapeutische und logopädische<br />
Leistungen vorenthalten<br />
werden. Rot-Grün erklärt – unterstützt<br />
durch die Kassen – es sei genügend<br />
Geld vorhanden, um alle medizinisch<br />
notwendigen Leistungen zu erbringen.<br />
Der Dumme ist also der Arzt. Er wird<br />
von Rot-Grün an den Pranger gestellt.<br />
Der Patient bleibt bei diesem absurden<br />
Ausgerechnet eine private Krankenversicherung<br />
will die Unterschiede<br />
zwischen PKV und GKV<br />
aufheben. Ein "Individuelles Vorsorgemodell"<br />
schlägt die zur Allianz Gruppe<br />
gehörende Vereinte Krankenversicherung<br />
AG (Vereinte Kranken) in München<br />
vor, um die Probleme der Krankenversicherungzu<br />
lösen. Anläßlich<br />
seines 75-jährigen Bestehens präsentierte<br />
der Versicherer das Modell Ende<br />
Oktober in Frankfurt.<br />
Vier grundlegende Änderungen sollen<br />
das kranke Versicherungssystem kurieren:<br />
1. Die derzeitigen Unterschiede zwischen<br />
gesetzlicher und privater Krankenversicherung<br />
werden aufgehoben.<br />
2. Ein Kapitaldeckungsverfahren ersetzt<br />
das Umlageverfahren auch bei<br />
der GKV: Anders als beim Umlageverfahren<br />
enthält der Krankenversicherungsbeitrag<br />
einen Rücklagenteil. Aus<br />
diesem und den damit erwirtschafteten<br />
Zinsen wird individuell für den<br />
einzelnen Versicherten eine Alterungsrücklage<br />
zur Deckung zukünftiger Kostensteigerungen<br />
gebildet.<br />
Theater auf der Strecke. Er weiß nicht<br />
recht, wem er Glauben schenken soll.<br />
Seinem Arzt, den er über Jahrzehnte<br />
kennt oder den Verlautbarungen von<br />
Rot-Grün und Kassen? Das Schüren<br />
von Mißtrauen gegenüber der Ärzteschaft<br />
durch Rot-Grün und die Kassen<br />
belastet das Arzt-Patienten-Verhältnis<br />
mit der Folge, daß der verunsicherte<br />
Patient sich nicht nur an einen Arzt,<br />
sondern gleich an mehrere mit seinem<br />
Anliegen wendet. Öffentlich wird er<br />
dazu sogar aufgefordert durch Rot-<br />
Grün, die zu einem Arztwechsel raten,<br />
KRANKENVERSICHERUNG:<br />
EIN MODELL, DAS DIE<br />
UNTERSCHIEDE ZWISCHEN<br />
PKV UND GKV AUFHEBT<br />
3. Eine Pflicht zur Grundabsicherung<br />
gesundheitlicher Risiken wird für die<br />
gesamte Bevölkerung eingeführt: Diese<br />
Grundabsicherung soll dem heutigen<br />
Leistungsumfang der GKV entsprechen.<br />
Die Beiträge jedes Versicherten<br />
würden nach Berechnungen der<br />
Vereinten Kranken zwischen 350 und<br />
400 DM im Monat liegen. Nur Kinder<br />
werden beitragsfrei mitversichert. Erst<br />
ab 21 Jahren bezahlen sie eigene<br />
Beiträge. Alle Versicherungsunternehmen<br />
sollen Zusatzversicherungen anbieten<br />
dürfen.<br />
4. Freie Wahl des Krankenversicherers:<br />
Das Modell sieht einen Kontrahierungszwang<br />
für die Versicherungsgesellschaften<br />
vor. Der Versicherte soll<br />
seinen Krankenversicherer frei wählen<br />
und auch später zu einer anderen Versicherungsgesellschaft<br />
seiner Wahl<br />
wechseln können - unabhängig von<br />
seinen Vorerkrankungen und sonstigen<br />
Risiken. Bei einem Wechsel des Versicherers<br />
wird die Alterungsrücklage<br />
mitgenommen. Für hohe Risiken wurde<br />
ein Ausgleich zwischen den einzelnen<br />
Krankenversicherungen geschaffen.<br />
Der Gelbe Dienst, 03.11.2000<br />
wenn der Patient bei seinem Arzt nicht<br />
die gewünschten Arznei- und Heilmittel<br />
verordnet bekommt. Das Doktorhopping<br />
löst aber keineswegs die Probleme,<br />
sondern verschärft bei gedeckelten<br />
Honoraren den Punktwertverfall.<br />
Ärztliche Praxen, vor allem die<br />
fachärztlichen, werden in den Ruin getrieben.<br />
Wenn Rot-Grün so weiter<br />
macht, stehen wir in Kürze vor einem<br />
Schwerbenhaufen einer einstmals vorbildlichen<br />
ambulanten fachärztlichen<br />
Versorgung.<br />
newsaktuell, 03.11.2000<br />
WIR TRAUERN<br />
UM UNSERE<br />
KOLLEGEN<br />
<strong>Dr</strong>.med.dent. /<br />
Univ. Istanbul<br />
Mustafa Kemal Inceoglu<br />
Mitteldeichstraße 38,<br />
26919 Brake<br />
geboren am 30.10.1926,<br />
verstorben am 01.09.2000<br />
<strong>Dr</strong>. Dieter Nicolas<br />
Fokko-Ukena-Straße 1,<br />
26789 Leer<br />
geboren am 19.04.1931,<br />
verstorben am 16.10.2000<br />
<strong>Dr</strong>. Horst Seydel<br />
Johann-Strauß-Straße 37,<br />
48527 Nordhorn<br />
geboren am 11.08.1913,<br />
verstorben am 29.10.2000<br />
<strong>Dr</strong>. Arnold Halbach<br />
V.-Röntgen-Straße 18,<br />
26409 Wittmund<br />
geboren am 29.01.1912,<br />
verstorben am 05.11.2000<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
31
32<br />
mit DH's aus den USA am Zentrum für ZMK<br />
der E.-M.-Arndt-Universität Greifswald<br />
8. FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
7. WEITERFÜHRENDER KURS<br />
Die Leiterin der School of Dental Hygiene an der Universität Minneapolis/Minnesota,<br />
Frau Prof. <strong>Dr</strong>. Kathy Newell und die Lehr-DH Frau Susan Dittmar führen die<br />
Kurse an der Zahnklinik durch.<br />
Thema: "Schall- und Ultraschallinstrumente"<br />
Termin: 20. / 21.07.2001<br />
Teilnehmerzahl: 20 (maximal)<br />
Kursgebühr: 600 DM<br />
Thema: Einführungskurs "Scaling"<br />
Instrumentenkunde, Ergonomie und praktische Übungen<br />
Termin: 16. - 18.07.2001<br />
Teilnehmerzahl: 20 (maximal)<br />
Kursgebühr: 900 DM<br />
Anmeldungen (nur schriftlich) und Anfragen sind zu richten:<br />
Frau <strong>Dr</strong>. Jutta Fanghänel / Frau Dörte Schlüßler<br />
Bereich Parodontologie Zentrum ZMK der E.-M.-Arndt-Universität Greifswald<br />
Rotgerberstr. 8, 17487 Greifswald<br />
Tel.: 03834/867128 Fax: 03834/867171<br />
SCHLAGABTAUSCH<br />
ÜBER ANGLEICHUNG<br />
DER SYSTEME<br />
Der zuständige Gesundheits-<br />
Kommissar der Europäischen<br />
Union, der Ire Patrick Byrne,<br />
will künftig Patientenvereinigungen<br />
bei der Diskussion gesundheitspolitischer<br />
Initiativen größeres<br />
Gewicht beimessen als dieses<br />
in der Vergangenheit der Fall gewesen<br />
ist. Das kündigte der Ex-<br />
Rechtsanwalt in Brüssel bei einem<br />
Studientag zur europäischen Gesundheitspolitik<br />
der EVP-Fraktion<br />
im Europaparlament an. Byrne<br />
ging weiter davon aus, daß die<br />
Rechtssprechung europäischer wie<br />
nationaler Gerichte die grenzüberschreitende<br />
Inanspruchnahme von<br />
Gesundheitsdienstleistungen oder<br />
-produkten erleichtern werde. Dieses<br />
gelte auch für Großbritannien<br />
mit seinen umstrittenen Rationierungen<br />
im nationalen Gesundheitsdienst<br />
NHS.<br />
Die Debatte in der belgischen<br />
Hauptstadt entwickelte sich zu einem<br />
Schlagabtausch deutscher<br />
Gesundheitslobbyisten. So bemängelte<br />
der Vertreter der deutschen<br />
privaten Krankenversicherungen<br />
Bechle das Fehlen einer europäischen<br />
Diskussion über Leistungskataloge.<br />
Er warnte das Europäische<br />
Parlament davor, die PKV zu<br />
"regulieren" und zu zwingen, aus<br />
der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
ausgegrenzte Risiken zu<br />
übernehmen. Der Vertreter der<br />
deutschen Sozialversicherung,<br />
Franz Terwey forderte ein europäisches<br />
Benchmarking im Gesundheitsbereich.<br />
Nicht WHO-Kriterien<br />
sollten herangezogen werden,<br />
sondern die Schlüsselkriterien<br />
Qualität, Service und Breitenversorgung.<br />
Generell sei ein Effizienzwettbewerb<br />
der Gesundheitssysteme<br />
notwendig.<br />
dfg, 26.10.2000<br />
ANZEIGE<br />
NEUESTE INFORMATIONEN<br />
ZUR STANDESPOLITIK<br />
IM INTERNET<br />
www.zfn-online.de<br />
Zahnärzte für Niedersachsen e. V.
Die nachfolgend gedruckte Veröffentlichung erscheint entsprechend § 11 der Wahlordnung der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen für die Wahl zur <strong>Kammerversammlung</strong> (WO-ZKN) vom 4.5.1996<br />
im Niedersächsischen Zahnärzteblatt. Sie wird ebenfalls in den Zahnärztlichen Nachrichten<br />
Niedersachsen als dem amtlichen Mitteilungsblatt der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen bekannt gemacht.<br />
II. Bekanntmachung über die Auslegung der Wählerverzeichnisse<br />
für die Neuwahl der <strong>Kammerversammlung</strong><br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
Gemäß § 11 der Wahlordnung der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen für<br />
die Wahl zur Kammversammlung<br />
(WO-ZKN) vom 4.5.1996 gebe ich bekannt,<br />
daß das Wählerverzeichnis für<br />
den<br />
Wahlkreis 1 - Bezirksstellen<br />
Braunschweig,<br />
Lüneburg,<br />
Stade<br />
Wahlkreis 2 - Bezirksstellen<br />
Oldenburg,<br />
Osnabrück,<br />
Ostfriesland,<br />
Wilhelmshaven<br />
Wahlkreis 3 - Bezirksstelle<br />
Hannover<br />
Termin:<br />
Ort:<br />
Thema:<br />
Programmfolge:<br />
1. Prof. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. J.-E. Hausamen:<br />
Begrüßung und Einführung in das Thema<br />
2. J. L. Berten:<br />
Indikationen für interdisziplinäres Vorgehen<br />
3. E.-L. Barth:<br />
Dentoalveoläre Fragen - chirurgische Hilfestellungen<br />
4. <strong>Dr</strong>. F.-J. Kramer<br />
Implantate, mehr als nur Zahnersatz?<br />
5. <strong>Dr</strong>. J. A. Lisson:<br />
Dysgnathien - Befundung, Planung, Analysen<br />
K A F F E E P A U S E<br />
Wahlkreis 4 - Bezirksstellen<br />
Göttingen,<br />
Hildesheim,<br />
Verden<br />
zur Einsicht für die Kammerangehörigen<br />
in der Zeit vom 04.12 bis<br />
08.12.2000, Montag bis Donnerstag<br />
9.00 bis 16.00 Uhr, Freitag, 9.00 bis<br />
13.00 Uhr, in der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519<br />
Hannover, ausliegt.<br />
Ein Kammerangehöriger, der das<br />
Wählerverzeichnis für unrichtig oder<br />
unvollständig hält, kann dies durch<br />
Einspruch geltend machen. Der Einspruch<br />
ist bis zum Ablauf einer Woche<br />
nach dem Ende der Auslegungsfrist, also<br />
spätestens bis zum 15.12.2000, bei<br />
SONDERVERANSTALTUNG<br />
Samstag, 13. Januar 2001 um 09.00 Uhr st.<br />
Großer Hörsaal der Zahn-, Mund- und Kieferklinik der<br />
Medizinischen Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Str. 1<br />
dem Präsidenten der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen, Zeißstraße 11 a, 30519<br />
Hannover, schriftlich einzulegen und<br />
unter Beibringung von Beweismitteln<br />
zu begründen. Über den Einspruch<br />
entscheidet der Wahlausschuß.<br />
Hannover, 15.11.2000<br />
Der Präsident der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
Niedersachsen<br />
XXII. Klinische Demonstration der Klinik<br />
und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie<br />
"Kieferorthopädie und Chirurgie - Partner<br />
für Funktion und Ästhetik"<br />
6. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. P. Brachvogel:<br />
Wandel der Dysgnathiechirurgie in den letzten 25 Jahren<br />
7. <strong>Dr</strong>. C. Hüttmann:<br />
Modelloperation und Splintherstellung<br />
8. M. Jamil:<br />
Standardisierte OP-Techniken<br />
9. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. R. Dempf:<br />
Distraktionsosteogenese - Spektrum einer neuen Behandlungsoption<br />
Ende gegen 12.30 Uhr<br />
Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich!<br />
Die Veranstaltung ist kostenfrei.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
33
34<br />
W A R N U N G<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
DES<br />
BUNDES-<br />
INSTITUTES<br />
FÜR<br />
ARZNEIMITTEL<br />
UND<br />
MEDIZIN-<br />
PRODUKTE!<br />
Das BfArm informiert<br />
in einer Schnellwarnung<br />
über den Rückruf<br />
des Produktes "Illumine<br />
TM 30 Minute<br />
In-Office Tooth Whitener"<br />
der Firma<br />
Dentsply Preventive<br />
Care in den USA. Der<br />
Grund des Rückrufes<br />
dieses in den USA<br />
hergestellten Produktes<br />
ist eine mangelhafteVerbindungsklappe<br />
an der Öffnung<br />
des Applikationssystems.<br />
Dies kann<br />
zu heftigem Austritt<br />
des Materials (30 %<br />
Hydrogen Peroxid)<br />
mit der Gefahr des<br />
Verspritzens in die<br />
Augen führen. Nach<br />
Auskunft der Behörden<br />
könnte dieses<br />
Produkt aus den USA<br />
eventuell direkt an<br />
Zahnarztpraxen oder<br />
an Endverbraucher<br />
abgegeben werden.<br />
<strong>Dr</strong>. Nels<br />
Vorstandsmitglied der<br />
ZKN<br />
HERZLICHE GLÜCKWÜNSCHE<br />
ZUM GEBURTSTAG!<br />
02.11.2000 <strong>Dr</strong>. Joachim Scholz (75),<br />
Schulstraße 2, 37627 Stadtoldendorf<br />
04.11.2000 <strong>Dr</strong>. Ursula König (93),<br />
Lohbergstraße 19, 37085 Göttingen<br />
04.11.2000 <strong>Dr</strong>. Klaus Linke (75),<br />
Postweg 71 b, 21629 Neu Wulmstorf<br />
06.11.2000 <strong>Dr</strong>. Horst Krafft (89),<br />
Borsteler Landstraße 10 B, 28832 Achim<br />
08.11.2000 Hans <strong>Thomas</strong> (86),<br />
Lienenkamp 4, 49179 Ostercappeln<br />
11.11.2000 Karl Kronnagel (85),<br />
Strooter Weg 3, 26446 Friedeburg<br />
16.11.2000 Rudolf Stecker (92),<br />
Hasseler Weg 3, 27356 Rotenburg<br />
20.11.2000 <strong>Dr</strong>. Herbert Axen (88),<br />
Bremer Feld 21, 27749 Delmenhorst<br />
24.11.2000 Gerold-Egon Ahlers (80),<br />
Hauptstraße 6, 27313 Dörverden<br />
27.11.2000 August Ziesemer (86),<br />
Ringstraße 13, 38667 Bad Harzburg<br />
27.11.2000 Manfred-Dietrich Kraeker (70),<br />
Esenser Straße 16, 26603 Aurich<br />
29.11.2000 <strong>Dr</strong>. Claus Zech (75),<br />
Höhenweg 6, 49082 Osnabrück<br />
30.11.2000 <strong>Dr</strong>. Hildegard Behr-Herbering (88),<br />
Holljestraße 9, 26188 Edewecht<br />
BRAUNLAGE<br />
2001<br />
48.<br />
Winterfortbidungskongreß<br />
der ZKN<br />
Braunlage,<br />
24. - 27. Januar 2001<br />
Verlust des<br />
Mitgliedsausweises<br />
vom 07.03.1996<br />
Herrn Bahram Masaelli,<br />
Am Sande 15,<br />
26125 Oldenburg<br />
Wir bitten umgehend um Mitteilung,<br />
falls eine Person mit diesem<br />
Ausweis Mißbrauch treiben sollte.<br />
Der Ausweis wird hiermit<br />
für ungültig erklärt.
Seit dem Sommer 1989 arbeitet Frau Imke<br />
Holthus in unserer Praxis. Freundlich und<br />
gewandt im Umgang setzte sie sich für alle<br />
anfallenden Belange mit Engagement ein. Auf<br />
diese Weise avoncierte sie in der Helferinnen-<br />
Gemeinschaft zur Führungskraft und wurde die<br />
Seele in unserer Verwaltung.<br />
Als sie 1993 mir gleichfalls für die Bezirksstelle<br />
Verden der ZKN hilfreich zur Seite stand, betreute<br />
sie in dem Zusammenhang die Verbindungen<br />
zu den Kollegen-Praxen.<br />
Im Fachkundeunterricht an der Berufsschule<br />
Nienburg vermittelte sie ihr umfangreiches<br />
ANZEIGE<br />
LAYOUTSCAN<br />
Dermedia<br />
Wissen an unsere Auszubildenden. Insofern ist hier<br />
regional ihre Hilfsbereitschaft und Einsatzfreude<br />
auch so manchem Kollegen und deren Helferinnen<br />
bekannt.<br />
Gleichfalls wissen unsere Patienten ihren freundlichen<br />
Umgangston und ihren fundierten Rat in unserer<br />
Rezeption zu schätzen. Aufmunternd und<br />
verbindlich trägt sie wesentlich zu einer entspannten<br />
Praxisatmosphäre bei.<br />
Familiäre Gründe unterbrechen ihren aktiven Einsatz,<br />
für den wir ihr sehr dankbar sind.<br />
Praxisgemeinschaft <strong>Dr</strong>. Lutz <strong>Dr</strong>ache,<br />
Frank Versümer<br />
Abschlußprüfungen für<br />
Zahnarzthelferinnen<br />
Bezirksstelle Osnabrück<br />
Fachklassen<br />
Lingen, Nordhorn, Osnabrück<br />
Prüfungszeitraum Januar 2001<br />
Anmeldeschluß<br />
1. Dezember 2000<br />
gez. <strong>Dr</strong>. Bernhard Rauf<br />
Vorsitzender der Bezirksstelle<br />
Bezirksstelle Stade<br />
Fachklassen<br />
Stade, Cuxhaven<br />
Prüfungszeitraum<br />
Dezember 2000 / Januar 2001<br />
Anmeldeschluß<br />
09. Dezember 2000<br />
gez. <strong>Dr</strong>. Ross<br />
Vorsitzender der Bezirksstelle<br />
Bezirksstelle<br />
Wilhelmshaven<br />
Fachklasse<br />
Wilhelmshaven<br />
Prüfungszeitraum Januar 2001<br />
Anmeldeschluß<br />
08. Dezember 2000<br />
gez. <strong>Dr</strong>. Jörg Niedersen<br />
Vorsitzender der Bezirksstelle<br />
Bezirksstelle Hannover<br />
Fachklassen<br />
Hannover, Burgdorf, Celle, Hameln,<br />
Neustadt, Rinteln<br />
Prüfungszeitraum<br />
März bis Juni 2001<br />
Anmeldeschluß<br />
15. Februar 2001<br />
Die Anmeldungen zur Abschlußprüfung<br />
sind einzureichen bei der<br />
Bezirksstelle Hannover der ZKN,<br />
Zeißstr. 11b, 30519 Hannover<br />
gez. <strong>Dr</strong>. Michael Sereny<br />
Vorsitzender der Bezirksstelle<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
35
36<br />
BITTE NOTIEREN<br />
24. - 27. Januar 2001 Braunlage 48. Winterfortbildungskongreß der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
"Parodontologie und Implantologie"<br />
10. März 2001 Neumünster 8. Schleswig-Holsteinischer Zahnärztetag<br />
"Medizin und Zahnmedizin – eine interdisziplinäre<br />
Zusammenarbeit"<br />
Infos: <strong>Dr</strong>. Dagmar Thürkow,<br />
Tel.: 04347/1313, Fax: 04347/8544<br />
oder Frau Bähren, Tel.: 0431/3897-128<br />
05. Mai 2001 Hannover Konstituierende <strong>Kammerversammlung</strong><br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen, Maritim Hotel<br />
28.05. - 01.06.2001 Westerland/Sylt 43. Fortbildungstagung der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein<br />
mit integrierter Helferinnen-Fortbildung und einer Dental<br />
ausstellung "Interdisziplinäres Therapiekonzept beim<br />
Lückengebiss"<br />
Auskunft: <strong>Zahnärztekammer</strong> Schleswig-Holstein,<br />
Frau Kuchenbecker, Tel.: 0431 / 260926-80,<br />
Fax: 0431 / 260926-15<br />
15. - 16. Juni 2001 Hannover dental informa<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 12/00<br />
KLEINANZEIGENAUFTRAG<br />
LAYOUT-SCAN
TERMINE<br />
IN DEN KREIS-<br />
UND<br />
BEZIRKSSTELLEN<br />
KLEINANZEIGEN<br />
BEZIRKSSTELLE HILDESHEIM<br />
Fortbildungsreferent: <strong>Dr</strong>. Ulrich Niemann,<br />
Almsstr. 1, 31134 Hildesheim<br />
21.03.2001<br />
16.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr<br />
Ort: Universität Hildesheim - Hörsaal 2,<br />
Marienburger Platz 22, 31141 Hildesheim<br />
"Laseranwendung in der Zahnheilkunde"<br />
Referent: PD <strong>Dr</strong>. Heiko Visser, Göttingen<br />
BEZIRKSSTELLE VERDEN<br />
Fortbildungsreferent: <strong>Dr</strong>. Siegbert Kiese,<br />
Zum Achimer Bahnhof 25; 28832 Achim<br />
Tel.: 04202 / 8 20 30<br />
13.12.2000<br />
18.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr<br />
Ort: Haags Hotel Niedersachsen,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Problemfälle in der Chirurgie“<br />
Referent: <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. Chr. G. Schippers,<br />
Rotenburg/Wümme<br />
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NEUESTE INFORMATIONEN<br />
ZUR STANDESPOLITIK<br />
IM INTERNET<br />
www.zfn-online.de<br />
Zahnärzte für Niedersachsen e. V.<br />
AMTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNG<br />
Zwischenprüfung 2001<br />
Die zentrale Zwischenprüfung<br />
gemäß § 42 Berufsbildungsgesetz<br />
für Auszubildende mit dem<br />
Ausbildungsberuf Zahnarzthelfer/<br />
Zahnarzthelferin findet am<br />
Mittwoch, 14. März 2001, zentral<br />
in Niedersachsen statt. An dieser<br />
Zwischenprüfung müssen alle<br />
Auszubildenden teilnehmen, die<br />
ihre Ausbildung im Jahr 1999<br />
begonnen haben.<br />
Eine separate Anmeldung zu dieser<br />
Prüfung ist weder bei den<br />
Bezirksstellen noch bei der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
erforderlich, da die Daten der ZKN<br />
bekannt sind. Eventuelle<br />
Sonderfälle sind der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachsen<br />
mitzuteilen, die über die Zulassung<br />
zu dieser Zwischenprüfung entscheidet.<br />
D. Stephan<br />
Geschäftsführer