Kommentar "Das bäuerliche Bodenrecht" - SBV Treuhand und ...
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20.09.2011 / Bestelltalon_Version-Layout_e.doc / Praktikant TSBS 1/2
Schweizerischer Bauernverband Telefon 056 462 51 11<br />
Laurstrasse 10, 5201 Brugg info@sbv-treuhand.ch <strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> Schätzungen<br />
Vorwort zur 2. Auflage<br />
Die erste Auflage des <strong>Kommentar</strong>s zum B<strong>und</strong>esgesetz über das <strong>bäuerliche</strong> Bodenrecht vom<br />
4. Oktober 1991 (BGBB) ist zu einem Standardwerk auf dem Gebiet des <strong>bäuerliche</strong>n Bodenrechts<br />
geworden. Seit dem Erscheinen 1995 entwickelte sich das agrarrechtliche Umfeld durch<br />
mehrere Gesetzesanpassungen <strong>und</strong> eine Fülle von Einzelurteilen. Die neue B<strong>und</strong>esverfassung<br />
definiert die Aufgaben der Landwirtschaft detailliert <strong>und</strong> im neuen Landwirtschaftsgesetz findet<br />
sich eine Legaldefinition der Landwirtschaft. Es drängte sich eine umfassende Überarbeitung<br />
des BGBB <strong>Kommentar</strong>s auf.<br />
Der Strukturwandel in der Schweizerischen Landwirtschaft führte zu einer liberaleren Haltung<br />
des Gesetzgebers <strong>und</strong> der Gerichte. Währenddem bei der Schaffung des <strong>bäuerliche</strong>n Bodenrechts<br />
noch der Erhalt des landwirtschaftlichen Gewerbes an erster Stelle stand, wird durch<br />
etliche Änderungen in Gesetz <strong>und</strong> Rechtsprechung der Strukturwandel gefördert. Selbst grössere<br />
Gewerbe können heute parzellenweise verkauft oder verpachtet werden. <strong>Das</strong> BGBB ist damit<br />
kein Hemmnis für den Strukturwandel, sondern lenkt diesen in geordnete Bahnen zu Gunsten<br />
einer professionellen Landwirtschaft.<br />
Die Arbeiten am <strong>Kommentar</strong> erfolgten wiederum in einer Gruppe von Autorinnen <strong>und</strong> Autoren<br />
aus der privat- <strong>und</strong> öffentlich-rechtlichen Praxis. In zahlreichen Besprechungen wurden die<br />
komplexe Gesetzessystematik <strong>und</strong> insbesondere die umfangreiche Rechtsprechung <strong>und</strong> die<br />
unterschiedliche kantonale Bewilligungspraxis zu einem übersichtlichen Ganzen verdichtet. Jede<br />
Autorin <strong>und</strong> jeder Autor vertritt je die persönliche Meinung <strong>und</strong> diese ist für den Schweizerischen<br />
Bauernverband nicht bindend. Gegenüber der ersten Auflage wurde die Struktur beibehalten<br />
<strong>und</strong> wo angezeigt erweitert.<br />
Sämtliche Arbeiten betreffend Koordination zwischen Autoren <strong>und</strong> Autorinnen, Beschaffen der<br />
Rechtsprechung <strong>und</strong> Datenerhebung bei den Kantonen sowie Lektorat, Bereinigung der Verzeichnisse<br />
<strong>und</strong> Sachregister wurden durch Mitarbeitende von <strong>SBV</strong> <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> Schätzungen<br />
durchgeführt.<br />
Als Herausgeber <strong>und</strong> Verlag sind wir überzeugt, dass im spezialrechtlichen Umfeld des Agrarrechts<br />
der neue BGBB <strong>Kommentar</strong> ein praxistaugliches Hilfsmittel sein wird.<br />
Brugg, im August 2011 Schweizerischer Bauernverband<br />
<strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> Schätzungen<br />
Jacques Bourgeois Martin Würsch<br />
Direktor Leiter <strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> Schätzungen<br />
Bestelltalon<br />
<strong>Das</strong> <strong>bäuerliche</strong> Bodenrecht 380.-<br />
exkl. MwSt, Bearbeitung, Versand <strong>und</strong> Porto<br />
<strong>Kommentar</strong> zum B<strong>und</strong>esgesetz über das<br />
<strong>bäuerliche</strong> Bodenrecht vom 4. Oktober 1991<br />
(vollständig überarbeitete 2. Auflage, Brugg 2011)<br />
Anzahl: …………………………<br />
Name: …………………………………………………………………………………..<br />
Vorname: …………………………………………………………………………………..<br />
Adresse: …………………………………………………………………………………..<br />
PLZ/Ort: …………………………………………………………………………………..<br />
Datum: ………………………… Unterschrift: ……………………<br />
Tel: …………………………. Fax: ………………………………<br />
E-Mail: …………………………………………………………………………………..<br />
Schweizerischer Bauernverband Tel. 056 - 462 51 11<br />
<strong>Treuhand</strong> <strong>und</strong> Schätzungen Fax 056 - 462 52 04<br />
Laurstrasse 10 info@sbv-treuhand.ch<br />
5201 Brugg AG 1 www.sbv-treuhand.ch