Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA
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ten Wochenblister variieren die anteiligen Herstellungskosten je nach Szenario innerhalb<br />
eines Intervalls <strong>von</strong> 1,18 € und 1,89 € mit einem Wert <strong>von</strong> 1,60 € je Wochenblister im<br />
Ausgangsszenario. Damit übersteigen bereits die anteiligen Herstellungskosten die zu erwartende<br />
Kostenersparnis ca. um das <strong>Dr</strong>eifache. Diese liegt im Basisszenario bei 0,35 €<br />
bzw. innerhalb eines Intervalls <strong>von</strong> 0,28 € und 0,59 € je Wochenblister. Zu den Herstellungskosten<br />
treten noch die Aufwendungen für die in den Apotheken vorgenommenen<br />
Dienstleistungen mit ca. 1,50 € je Wochenblister hinzu. Die Gesamtkosten für die Herstellung<br />
und Distribution dürften somit bei mindestens drei Euro liegen. Daraus folgt, dass<br />
selbst wenn die GKV die Kosten entsprechend ihrem Einsparpotenzial vergüten würde,<br />
sich eine langfristig kostendeckende Produktion der Wochenblister nicht erreichen ließe.<br />
Eine Verteuerung der Arzneimittelversorgung für den Patienten durch die Übernahme der<br />
Blisterkosten scheidet wohl insofern aus, als die Nachfrage vermutlich elastisch reagiert.<br />
Somit entfällt ein Szenario, welches <strong>von</strong> einer vollständig vergüteten Dienstleistung des<br />
Verblisterungsunternehmen ausgeht. Das Unternehmen kann aber gleichzeitig oder in Einheit<br />
mit einem Großhändler auftreten, um auf diese Weise Deckungsbeiträge bzw. Gewinne<br />
zu realisieren. Dies kann zu Lasten der vor- und nachgelagerten Distributionsstufen<br />
geschehen. Die Monopolposition des Unternehmens gekoppelt mit der Verblisterung aus<br />
einem Teilsortiment verstärkt die Verhandlungsposition um Rabatte und Preisnachlässe.<br />
Die Apotheken können sich dem nicht entziehen, da ein eigenständiges Verblisterungsangebot<br />
keine wirtschaftliche Option darstellt. Dies gilt auch für die Arzneimittelhersteller,<br />
falls sie ihre Präparate im Rahmen des Teilsortimentes vertreiben. Die vertragliche und<br />
gleichzeitig wirtschaftliche Bindung der Apotheken führt zu einer bisher nicht existenten<br />
vertikalen Integration der Großhandelsebene mit der Apothekenabgabe. Die Beschränkung<br />
auf ein Teilsortiment geht dabei nicht notwendigerweise auf Qualitätsüberlegungen zurück,<br />
sondern kann auch aus ertragswirtschaftlichen Gesichtspunkten des verblisternden Unternehmens<br />
geschehen.<br />
Erfolgt die Auswahl auf Grund qualitätsorientierter Aspekte und erhalten die Patienten für<br />
ihre Einschränkungen Kompensationen, wie dies etwa bei integrierten Versorgungsverträgen<br />
oder im Rahmen <strong>von</strong> DMPs geschehen kann, so wäre der zielgerichtete Einbezug <strong>von</strong><br />
Wochenblistern in die Integrationsversorgung langfristig denkbar. Diese Programme versprechen<br />
allerdings verhältnismäßig geringe individuelle Complianceverbesserungen, die<br />
ceteris paribus auf die Blisterversorgung als kausale Einflussgröße zurückgehen. Das Einschreibeverfahren<br />
geht zunächst mit einem Selbstselektionseffekt einher, denn die Programme<br />
attrahieren vornehmlich Patienten mit überdurchschnittlich guter Compliance. So-<br />
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