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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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ten Wochenblister variieren die anteiligen Herstellungskosten je nach Szenario innerhalb<br />

eines Intervalls <strong>von</strong> 1,18 € und 1,89 € mit einem Wert <strong>von</strong> 1,60 € je Wochenblister im<br />

Ausgangsszenario. Damit übersteigen bereits die anteiligen Herstellungskosten die zu erwartende<br />

Kostenersparnis ca. um das <strong>Dr</strong>eifache. Diese liegt im Basisszenario bei 0,35 €<br />

bzw. innerhalb eines Intervalls <strong>von</strong> 0,28 € und 0,59 € je Wochenblister. Zu den Herstellungskosten<br />

treten noch die Aufwendungen für die in den Apotheken vorgenommenen<br />

Dienstleistungen mit ca. 1,50 € je Wochenblister hinzu. Die Gesamtkosten für die Herstellung<br />

und Distribution dürften somit bei mindestens drei Euro liegen. Daraus folgt, dass<br />

selbst wenn die GKV die Kosten entsprechend ihrem Einsparpotenzial vergüten würde,<br />

sich eine langfristig kostendeckende Produktion der Wochenblister nicht erreichen ließe.<br />

Eine Verteuerung der Arzneimittelversorgung für den Patienten durch die Übernahme der<br />

Blisterkosten scheidet wohl insofern aus, als die Nachfrage vermutlich elastisch reagiert.<br />

Somit entfällt ein Szenario, welches <strong>von</strong> einer vollständig vergüteten Dienstleistung des<br />

Verblisterungsunternehmen ausgeht. Das Unternehmen kann aber gleichzeitig oder in Einheit<br />

mit einem Großhändler auftreten, um auf diese Weise Deckungsbeiträge bzw. Gewinne<br />

zu realisieren. Dies kann zu Lasten der vor- und nachgelagerten Distributionsstufen<br />

geschehen. Die Monopolposition des Unternehmens gekoppelt mit der Verblisterung aus<br />

einem Teilsortiment verstärkt die Verhandlungsposition um Rabatte und Preisnachlässe.<br />

Die Apotheken können sich dem nicht entziehen, da ein eigenständiges Verblisterungsangebot<br />

keine wirtschaftliche Option darstellt. Dies gilt auch für die Arzneimittelhersteller,<br />

falls sie ihre Präparate im Rahmen des Teilsortimentes vertreiben. Die vertragliche und<br />

gleichzeitig wirtschaftliche Bindung der Apotheken führt zu einer bisher nicht existenten<br />

vertikalen Integration der Großhandelsebene mit der Apothekenabgabe. Die Beschränkung<br />

auf ein Teilsortiment geht dabei nicht notwendigerweise auf Qualitätsüberlegungen zurück,<br />

sondern kann auch aus ertragswirtschaftlichen Gesichtspunkten des verblisternden Unternehmens<br />

geschehen.<br />

Erfolgt die Auswahl auf Grund qualitätsorientierter Aspekte und erhalten die Patienten für<br />

ihre Einschränkungen Kompensationen, wie dies etwa bei integrierten Versorgungsverträgen<br />

oder im Rahmen <strong>von</strong> DMPs geschehen kann, so wäre der zielgerichtete Einbezug <strong>von</strong><br />

Wochenblistern in die Integrationsversorgung langfristig denkbar. Diese Programme versprechen<br />

allerdings verhältnismäßig geringe individuelle Complianceverbesserungen, die<br />

ceteris paribus auf die Blisterversorgung als kausale Einflussgröße zurückgehen. Das Einschreibeverfahren<br />

geht zunächst mit einem Selbstselektionseffekt einher, denn die Programme<br />

attrahieren vornehmlich Patienten mit überdurchschnittlich guter Compliance. So-<br />

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