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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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sich um einen wirtschaftlich agierenden Betrieb handelt, geschieht dies vermutlich im<br />

Wesentlichen nach Ertragsgesichtspunkten in Abhängigkeit des Einstands- und des Abgabepreises;<br />

letzterer unterliegt bisher überwiegend der Preisbindung der zweiten Hand. Es<br />

besteht bei hohen Umsätzen insofern ein erhebliches Potenzial, die Einkaufspreise durch<br />

Verhandlungen zu senken; vor allem, als die Fertigarzneimittel niedrige variable Herstellungskosten<br />

aufweisen. Das Verblisterungsunternehmen schöpft hierdurch die Renten der<br />

Arzneimittelhersteller ab. 20 Die Einführung eines Teilsortiments für die Verblisterung<br />

kommt der Einführung einer Positivliste für Teile der Patienten gleich. Bei der Zusammensetzung<br />

einer solchen Positivliste dominieren aber vermutlich nicht Qualitätsaspekte,<br />

sondern vor allem Kostengesichtspunkte.<br />

Eine weitere Verzerrung des Wettbewerbs ergibt sich bei der Abgabe an den Endverbraucher.<br />

Da ein Verblisterungsunternehmen mit exklusiv ausgesuchten Partnerapotheken<br />

kontrahiert, schließt dies andere vom Angebot der Verblisterung de facto aus. Verschreibt<br />

ein Arzt ein Rezept, so kann derzeit nahezu jede Apotheke den Kunden zeitnah mit den<br />

entsprechenden <strong>Arzneimitteln</strong> beliefern. Verordnet er hingegen explizit die Verblisterung<br />

bestimmter Arzneimittel, so verengt sich die Auswahl der Apotheken auf die<br />

Partnerapotheken, da das alternative Angebot der händischen Verblisterung durch die<br />

Apotheke auf Grund der hohen variablen Kosten mittelfristig entfallen dürfte.<br />

In diesem Kontext stellt sich auch die Frage nach der Verbindlichkeit der ärztlichen Verschreibung<br />

eines Blisters. Eine Verbindlichkeit schränkt die Apothekenwahlfreiheit der<br />

Patienten auf die Partnerapotheken ein. Erfolgt die Abgabe eines Blisters auf Wunsch des<br />

Patienten aber nach freier ärztlicher Verordnung, so könnte der Patient zumindest weiterhin<br />

zwischen den Apotheken wählen, die Beeinträchtigung fiele geringer aus. Insbesondere<br />

im letzteren Fall ergibt sich dann ein Problem bei der Erstattung der Blister, da eine derartige<br />

Regelung des „Verblistern-Könnens” implizit den Rückschluss zuließe, dass keine<br />

qualitative Differenz zwischen den Versorgungsformen besteht. Es ließe sich dann kaum<br />

begründen, warum die GKV die Kosten der Verblisterung übernehmen sollte.<br />

Bisher besaßen Arzneimittelgroßhändler und Apotheken nur ein geringes Interesse daran,<br />

Einfluss auf das Verschreibungsverhalten <strong>von</strong> Ärzten zu nehmen. Da aber die explizite<br />

20 Beim derzeit einzigen deutschen Verblisterungsunternehmen, der assist Pharma, einer Tochter des Importunternehmens<br />

kohlpharma, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der Verwendung re- und parallelimportierter<br />

Arzneimittel. Für diese entfiele dann das bisher aufwendige Umkonfektionieren <strong>von</strong> Importware<br />

(vgl. <strong>von</strong>derLinde 2004). Darüber hinaus sind Apotheken sogar nach §129 Abs. 1 SGB V zur Abgabe <strong>von</strong><br />

preisgünstigen Importarzneimitteln verpflichtet. Assist Pharma betont allerdings, dass es dies zum derzeitigen<br />

Stand nicht beabsichtigt.<br />

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