Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA
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Darüber hinaus verwenden bereits einige Patienten Compliance Aids oder Blister, die oftmals<br />
in den Apotheken erstellt wurden. Die Kosten für diese Dienstleistung tragen in den<br />
meisten Fällen mit dem Ziel eines Kundenbindungseffekts die Apotheken oder über die<br />
Kostenbeiträge die Patienten. Die GKV konnte bestenfalls bei einigen dieser Patienten <strong>von</strong><br />
Adherenceverbesserungen profitieren, ohne jedoch dafür finanziell aufkommen zu müssen.<br />
Sofern die GKV die Kosten der industriellen Verblisterung übernimmt, bietet sich dies<br />
ebenso für die Vergütung der händisch erbrachten Verblisterung, ggf. sogar für die<br />
Zusammenstellung anderer Compliance Aids, an. In diesem Fall entstehen der GKV<br />
zusätzliche Kosten, die zuvor andere Akteure finanzierten. Eine teilweise oder vollständige<br />
Kostenerstattung dieser Leistungen verlagert diese Ausgaben auf die GKV, ohne dabei<br />
Kostenersparnisse zu generieren, da die Individuen bereits derartige Hilfestellungen in Anspruch<br />
nehmen. Hierbei handelt es sich lediglich um eine Umverteilung der Kosten zu<br />
Lasten der GKV.<br />
Die Entscheidung über die Kostenerstattung obliegt letztendlich den politischen Entscheidungseinheiten.<br />
In diesem Kontext gilt es jedoch zu beachten, dass wahrscheinlich bei relativ<br />
wenigen Patienten echte Kostenersparnisse anfallen. Für alle anderen Individuen führt<br />
die Umstellung auf eine Versorgung durch Blisterpackungen zu einer sehr teuren Überversorgung.<br />
4.5 Wirkung der Verblisterung auf die Eintritte in Pflegeheime<br />
Noncompliance kann bei einigen Patienten zu Verschlechterungen des Krankheitsverlaufs<br />
führen und insbesondere bei älteren Menschen frühzeitige Pflegeheim-„einweisungen” indizieren,<br />
insbesondere in den Bereich der kostenintensiven, stationären Pflege. Allerdings<br />
stellt sich hier die Frage, in welchem Ausmaß sich der Eintritt in Heime hinauszögert,<br />
wenn ausschließlich eine Verbesserung der Arzneimittelversorgung eintritt.<br />
Der Eintritt in ein Alten- oder Altenpflegeheim erfolgt im Wesentlichen aus folgenden<br />
Gründen (Sachverständigenkommission für den <strong>Dr</strong>itten Altenbericht 2000, S. 132):<br />
• erhebliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation,<br />
• Zusammenbrechen der häuslichen Versorgungssituation (u.a. auf Grund des<br />
Ausfalls der Hauptpflegeperson),<br />
Um die Herstellungskosten auf 35c je Blister zu senken, müssten die angesetzten Werte z.B. wie folgt<br />
geändert werden: Weiterhin ausgehend <strong>von</strong> einem Investitionsvolumen <strong>von</strong> 70 Mio. € mit Kapitalkosten<br />
<strong>von</strong> jährlich 5 % werden 500 Mitarbeiter zu durchschnittlich je 12.000 € (Arbeitgeberkosten) eingestellt;<br />
die Material- und Versandkosten entfallen, ebenso der Verwaltungskostenzuschlag, der Amortisationszeitraum<br />
beläuft sich auf 25 Jahre, wobei wöchentlich 600.000 Blister hergestellt und abgesetzt werden.<br />
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