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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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sehr geringen Ausmaß, und dass dies die Ausgaben der GKV kaum bzw. nur marginal<br />

tangiert.<br />

Hinsichtlich des Verwurfvolumens gilt es in Rechnung zu stellen, dass weitestgehend nur<br />

Arzneimittel verblistert werden, die als Teil der Dauerversorgung der Patienten dienen;<br />

diese nehmen die Medikamente im Regelfall über längere Zeiträume ein. Sofern die Medikation<br />

im Zeitverlauf konstant bleibt, dürfte der Verwurf in der Regelversorgung bei<br />

complianten oder nur unregelmäßig noncomplianten Patienten im Zeitverlauf relativ gering<br />

ausfallen - unabhängig <strong>von</strong> der verschriebenen Packungsgröße. Dies gilt gleichermaßen für<br />

die Blisterversorgung. Ändert sich hingegen die Verschreibung, so wird die Restpackung<br />

eines Medikamentes nicht mehr benötigt und verworfen. Ob es in einem solchen Fall bei<br />

einer Blisterpackung ausreicht, ein Arzneimittel abzutrennen oder ob der Restblister als<br />

Ganzes verworfen wird, blieb bisher unklar. Im letzteren Fall entspricht der Verwurf im<br />

Durchschnitt der halben wöchentlichen Arzneimittelmenge gegenüber dem<br />

durchschnittlichen Verwurf einer Verpackung im Rahmen der Regelversorgung. Da es sich<br />

bei Dauermedikamenten im Wesentlichen um größere N3-Packungen handelt, kann da<strong>von</strong><br />

ausgegangen werden, dass die Verblisterung das Verwurfvolumen senken könnte, allerdings<br />

nur in einem relativ geringen Ausmaß. Bezogen auf das Volumen des gesamten<br />

Arzneimittelmülls, bei dem Arzneimittel der Bedarfs- bzw. Akutmedikation einen mengenmäßig<br />

deutlich höheren Anteil einnehmen (vgl. Bronder / Klimpel 1992), bleibt dieser<br />

Effekt bescheiden.<br />

Sodann stellt sich in diesem Kontext die Frage, ob die Reduzierung des Verwurfs auch tatsächlich<br />

die Kosten senkt bzw. ob anderweitige Kostenreduktionen anfallen. Die Hauptvorteile<br />

der Verblisterung werden vor allem in der verbesserten Adherence der Patienten<br />

gesehen, welche die häufig auftretende faktische Unterversorgung abmildert. Wie bereits<br />

erörtert, trifft diese Einschätzung grundsätzlich nur für zahlenmäßig kleine Patientengruppen<br />

zu, aber selbst wenn sich alle Patienten als Folge der Blisterversorgung compliant<br />

verhalten würden, besäße dies nur einen geringen Einfluss auf die Arzneimittelkosten zu<br />

Lasten der GKV.<br />

Zunächst wird angenommen, dass aus individuell zuordnenbaren Arzneimittelverpackungen,<br />

die sich nach wie vor im Eigentum des Patienten befinden, verblistert wird. Aus der<br />

Sicht der Krankenkassen spielt es - abgesehen <strong>von</strong> den möglichen Folgekosten einer<br />

unterlassenen Medikamenteneinnahme - nach der Ausstellung des Rezeptes und des ent-<br />

diskutiert.<br />

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