Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA
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Pflegeheime maßgebend vorbereiten. Diese können explizit auch die Lieferung patientenindividueller<br />
Blister vorsehen. Auf Grund der erheblichen Nachfragemacht, die<br />
Pflegeheime entfalten können, sehen sie sich wahrscheinlich nicht gezwungen, mögliche<br />
Einsparungen weiterzugeben, so dass die Anbieter, d.h. Apotheken oder Verblisterungsunternehmen,<br />
die gesamten Kosten tragen.<br />
Apotheken<br />
Bei der derzeitig gängigen Version der Verblisterung durch Apotheken tragen zumeist die<br />
Apotheken den Großteil der Kosten, da sie ansonsten umsatzstarke Kunden verlieren; die<br />
Verblisterung wird mittlerweile wie eine branchenübliche Zugabe behandelt. Die Apotheken<br />
müssen insofern den Vorteil durch die erhöhte Kundenbindung den Kosten der Verblisterung<br />
gegenüberstellen. Bei zu hohen Kosten dürfte sich ein weiteres Angebot nicht<br />
lohnen, die Apotheken stellen den Service dann ein oder versuchen, zwischen den Kunden<br />
zu diskriminieren. Da bei relativ geringen Investitionskosten vor allem mittelfristig variable<br />
Kosten auftreten (insbesondere Personalkosten), erscheint dies langfristig als einzig<br />
mögliche Option, sofern die Apotheken eine Verblisterung nicht explizit aus Kulanzgesichtspunkten<br />
anbieten bzw. beibehalten. Erfolgt die Verblisterung in Kooperation mit einem<br />
Verblisterungsunternehmen, so hängt die Kostenübernahme ausschließlich <strong>von</strong> der<br />
Ausgestaltung der Verträge untereinander sowie <strong>von</strong> der Höhe der allgemein zu erwarteten<br />
Erträge aus der erbrachten Dienstleistung ab.<br />
Verblisterungsunternehmen<br />
Im Falle des bereits erwähnten Modells im Saarland trägt zunächst der Verblisterer die Kosten<br />
des Projektes. Langfristig dürften Verblisterungsunternehmen aber versuchen, Gewinne<br />
zu erwirtschaften, indem sie eine Zwitterstellung zwischen Dienstleister und Arzneimittel-Großhandel<br />
einnehmen. Grundsätzlich stehen ihnen dabei zur Gewinnerzielung<br />
drei Alternativen zur Auswahl. Erstens - in der Rolle des Verblisterungsdienstleister -<br />
durch eine Vergütung z.B. im Rahmen (oder außerhalb) der Arzneimittelpreisverordnung,<br />
zweitens - als oder in ökonomischer Einheit mit einem Großhändler agierend - durch Handelsmargen<br />
und Rabattverhandlungen mit Arzneimittelherstellern und drittens durch die<br />
vertragliche Zusammenarbeit mit Partnerapotheken. Derzeit gibt der Großhandel erhebliche<br />
Anteile seiner Marge an die Apotheken weiter (vgl. SVR 2005, Zf. 821). Sofern ein<br />
Unternehmen als alleiniger Verblisterungsanbieter auftreten kann, vermindern sich<br />
vermutlich die Rabattzahlungen an die Apotheken. Sollte ein Verblisterungsunternehmen<br />
langt (vgl. Ring Apotheke Bayreuth 2005).<br />
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