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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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Pflegeheime maßgebend vorbereiten. Diese können explizit auch die Lieferung patientenindividueller<br />

Blister vorsehen. Auf Grund der erheblichen Nachfragemacht, die<br />

Pflegeheime entfalten können, sehen sie sich wahrscheinlich nicht gezwungen, mögliche<br />

Einsparungen weiterzugeben, so dass die Anbieter, d.h. Apotheken oder Verblisterungsunternehmen,<br />

die gesamten Kosten tragen.<br />

Apotheken<br />

Bei der derzeitig gängigen Version der Verblisterung durch Apotheken tragen zumeist die<br />

Apotheken den Großteil der Kosten, da sie ansonsten umsatzstarke Kunden verlieren; die<br />

Verblisterung wird mittlerweile wie eine branchenübliche Zugabe behandelt. Die Apotheken<br />

müssen insofern den Vorteil durch die erhöhte Kundenbindung den Kosten der Verblisterung<br />

gegenüberstellen. Bei zu hohen Kosten dürfte sich ein weiteres Angebot nicht<br />

lohnen, die Apotheken stellen den Service dann ein oder versuchen, zwischen den Kunden<br />

zu diskriminieren. Da bei relativ geringen Investitionskosten vor allem mittelfristig variable<br />

Kosten auftreten (insbesondere Personalkosten), erscheint dies langfristig als einzig<br />

mögliche Option, sofern die Apotheken eine Verblisterung nicht explizit aus Kulanzgesichtspunkten<br />

anbieten bzw. beibehalten. Erfolgt die Verblisterung in Kooperation mit einem<br />

Verblisterungsunternehmen, so hängt die Kostenübernahme ausschließlich <strong>von</strong> der<br />

Ausgestaltung der Verträge untereinander sowie <strong>von</strong> der Höhe der allgemein zu erwarteten<br />

Erträge aus der erbrachten Dienstleistung ab.<br />

Verblisterungsunternehmen<br />

Im Falle des bereits erwähnten Modells im Saarland trägt zunächst der Verblisterer die Kosten<br />

des Projektes. Langfristig dürften Verblisterungsunternehmen aber versuchen, Gewinne<br />

zu erwirtschaften, indem sie eine Zwitterstellung zwischen Dienstleister und Arzneimittel-Großhandel<br />

einnehmen. Grundsätzlich stehen ihnen dabei zur Gewinnerzielung<br />

drei Alternativen zur Auswahl. Erstens - in der Rolle des Verblisterungsdienstleister -<br />

durch eine Vergütung z.B. im Rahmen (oder außerhalb) der Arzneimittelpreisverordnung,<br />

zweitens - als oder in ökonomischer Einheit mit einem Großhändler agierend - durch Handelsmargen<br />

und Rabattverhandlungen mit Arzneimittelherstellern und drittens durch die<br />

vertragliche Zusammenarbeit mit Partnerapotheken. Derzeit gibt der Großhandel erhebliche<br />

Anteile seiner Marge an die Apotheken weiter (vgl. SVR 2005, Zf. 821). Sofern ein<br />

Unternehmen als alleiniger Verblisterungsanbieter auftreten kann, vermindern sich<br />

vermutlich die Rabattzahlungen an die Apotheken. Sollte ein Verblisterungsunternehmen<br />

langt (vgl. Ring Apotheke Bayreuth 2005).<br />

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