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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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Arzneimittelversorgung im Aggregat zusätzliche Gesamtkosten <strong>von</strong> 70,2 Mio. € pro Jahr.<br />

Als mögliche Träger der Kosten kommen Patienten, Pflegeheime, Apotheken, Verblisterungsunternehmen,<br />

Krankenkassen oder indirekt die Arzneimittelhersteller in Frage.<br />

Patienten<br />

Da es sich bei der Verblisterung um eine Dienstleistung handelt, liegt es zunächst nahe,<br />

dass der Patient die Kosten der Verblisterung als potenzieller Nachfrager und Nutznießer<br />

vollständig oder zumindest teilweise trägt. Dies entspricht derzeit allerdings nur zu einem<br />

sehr geringen Anteil der Realität, da die meisten Apotheken für die händische Verblisterung<br />

entweder keine oder nur geringe und keine kostendeckenden Preise bzw. Beiträge erheben.<br />

15 Die Nachfrageelastizität bei Beträgen <strong>von</strong> um die 3 € je Wochenblister (bei industrieller<br />

Verblisterung) dürfte relativ hohe Werte aufweisen.<br />

Des Weiteren handelt es sich bei Patienten, die <strong>von</strong> sich aus individuelle Blisterpackungen<br />

nachfragen, zumeist um chronisch Kranke, die eine Vielzahl teurer Arzneimittel benötigen<br />

und daher eine relativ hohe Nachfragemacht entwickeln. Sollte die Apotheke diesem<br />

Wunsch nicht nachkommen, kann der Nachfrager auf Grund des freien Apothekenwahlrechts<br />

jederzeit eine andere Apotheke aufsuchen. Die Patienten können eine Übernahme<br />

der Kosten daher vermutlich zu einem wesentlichen Teil vermeiden. Der Patient nimmt<br />

dann die Dienstleistung quasi zum Nulltarif in Anspruch. Ob die Apotheke hieraus ihren<br />

Gewinn steigern kann, hängt <strong>von</strong> den Gewinnmargen der individuell verblisterten Arzneimittel<br />

und <strong>von</strong> der Anzahl der Kunden ab, die sie durch diesen Service zusätzlich gewinnen<br />

kann oder zu verlieren droht, sofern sie auf das Angebot der Verblisterung verzichtet.<br />

Pflegeheime<br />

Pflegeheime profitieren <strong>von</strong> der patientenindividuellen Verblisterung, da der zeitaufwendige<br />

Arbeitsschritt des Stellens der Arzneimittel teilweise ausgelagert wird. Grundsätzlich<br />

gehört dies jedoch zum Funktions- und Tätigkeitsfeldes des Pflegepersonals. Sofern sie die<br />

daraus resultierende Nettozeitersparnis nicht an die Versicherten oder die Kostenträger<br />

weitergeben (z.B. durch eine zeitlich bedingte Verbesserung der Pflegeversorgung oder<br />

eine Beteiligung an potenziellen, mittelfristig realisierbaren Personalkosteneinsparungen),<br />

führt dies zu einer finanziellen Begünstigung der Pflegeheime.<br />

Die Arzneimittelversorgung <strong>von</strong> Pflegeheimen erfolgt nach §12a ApoG über genehmigungspflichtige<br />

Versorgungsverträge zwischen Patienten und Apotheken, welche aber die<br />

15 Als Beispiel sei die Ring Apotheke Bayreuth genannt, die einen Unkostenbeitrag <strong>von</strong> 1 € je Blister ver-<br />

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