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Prof. Dr. Eberhard Wille, "Neuverblisterung von Arzneimitteln - VfA

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Diese Bedingungen dürften nur für wenige Patienten erfüllt sein und es erscheint zweifelhaft,<br />

dass diese Personenkreise Blisterpackungen auf Grund der aktiven Selbstselektion<br />

nachfragen oder Ärzte diese verschreiben, da die Ärzte ein aktives Filtern kaum bewerkstelligen<br />

können. Ärzte unterschätzen das Ausmaß der Nonadherence und können nonadherente<br />

Patienten nicht identifizieren: „…physicians do not estimate compliance any better<br />

than if they simply rely on chance as a predictor” (Caron / Roth 1971 nach Morris /<br />

Schulz 1992, S. 284). Richten Angehörige, Freunde, ambulante Pflegedienste oder Apotheken<br />

die Medikamente, so treten bei der Zusammenstellung der Arzneimittel bereits<br />

geringere Mängel auf; für diese Gruppe entfällt das Vergessen einzelner Medikamente als<br />

Ursache der Noncompliance nahezu vollständig, sofern die Medikamente verordnungsgemäß<br />

gerichtet wurden.<br />

Falls die Verblisterung aus einem Teilsortiment erfolgt, hängt es <strong>von</strong> der konkreten Ausgestaltung<br />

des Systems ab, ob die Aut-Idem-Freigabe oder der explizite Aut-Idem-Ausschluss<br />

eine Voraussetzung der Verblisterung darstellt. Gibt einerseits der Arzt die Aut-<br />

Idem-Substitution frei und der Apotheker entscheidet über das abzugebende Präparat, so<br />

kann letzterer ein preisgünstiges Präparat aus dem verblisterbaren Teilsortiment im Rahmen<br />

eines Blisters abgeben. Andererseits können Ärzte beispielsweise durch entsprechende<br />

Vermerke in der Verordnungssoftware bereits bei der Verschreibung dazu animiert<br />

werden, explizit bestimmte Präparate zu verschreiben, die einen Teil des Verblisterungssortiments<br />

bilden. In beiden Fällen stünde es den Ärzten jedoch weiterhin frei, nicht im<br />

Rahmen des Teilsortiments verblisterbare Medikamente zu verschreiben.<br />

In Deutschland macht der Arzt derzeit aktiv vom Aut-Idem-Ausschluss in ca. 10 % der<br />

Rezeptverordnungen Gebrauch (vgl. SVR 2005, Zf. 818). Dieser Prozentsatz lässt sich auf<br />

die genannten Szenarien übertragen, da der verschreibende Arzt aus medizinischen oder<br />

anderen Gründen die Abgabe eines ganz bestimmten Präparates vorsieht. Die Anzahl der<br />

Patienten, für welche die Ärzte explizit Arzneimittel oder Kombinationen verschreiben, die<br />

Teile des Verblisterungssortiments darstellen, dürfte gering ausfallen.<br />

Die Zuweisung <strong>von</strong> Wahrscheinlichkeiten vermag den „Noncompliancebaum” der Abbildung<br />

2 zu quantifizieren. 8 Im Ergebnis kann da<strong>von</strong> ausgegangen werden, dass im Durchschnitt<br />

nur bei ca. 10 %, wahrscheinlich jedoch bei nicht mehr als 16 % der Patienten die<br />

Verblisterung die Compliance des Individuums beeinflusst. Bezogen auf die Noncomplianten,<br />

denen die Verblisterung potenziell hilft, ergeben sich Anteile zwischen 20 % und<br />

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