A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Auf Basis dieser Grundlagen werden die Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende und geplante<br />
Flächennutzungen untersucht, dabei wird insbesondere auf Konflikte mit Festlegungen des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes, auf Auswirkungen auf die Siedlungsstruktur/ räumliche Zusammenhänge sowie auf<br />
Auswirkungen auf bestehende Flächennutzungen im Siedlungsraum eingegangen.<br />
Die Bereiche Westbrücke, Waldeggstraße und Knoten Bahnhof/ Ziegeleistraße sind charakterisiert durch<br />
Nutzungsdurchmischung mit dominierender Wohnnutzung. Im Bereich Bahnhof sind Versorgungs- und<br />
Dienstleistungseinrichtungen konzentriert, gleichzeitig stellt dieser Bereich das Tor zum Stadtzentrum dar. Im<br />
Flächenwidmungsplan sind jene Gebiete mit Mischnutzungen, dh eingestreuten gewerblichen Nutzungen als<br />
gemischte Baugebiete [M] bzw. eingeschränkte gemischte Baugebiete [MB] (Waldeggstraße Bereich<br />
Westbrücke), Gebiete mit dominierender Wohnnutzung sind als Wohngebiete [W] festgelegt. Der<br />
Bahnhofsbereich ist als Geschäftsfläche [GF], das angrenzende Gebiet als Kerngebiet [K] festgelegt.<br />
Die Siedlungsgebiete im Bereich Tunnel Freinberg und nördlich der Donau stellen hochwertige Wohngebiete<br />
dar. Im Bereich des Tunnels finden sich weiters zahlreiche Bildungs- und Erholungseinrichtungen, welche im<br />
Flächenwidmungsplan als Sondergebiete des Baulandes festgelegt sind. Auch größere Spiel-, Erholungs- und<br />
Sportflächen sind vorhanden, unter anderem das Stadion der Stadt Linz. Aufgrund der dichten Stadtstruktur<br />
wird keine gebietsbezogene Abstufung der Sensibilität in gering, mäßig, hoch und sehr hoch vorgenommen.<br />
Der städtische Siedlungsraum mit all seinen Einrichtungen und Funktionen ist grundsätzlich als hoch sensibel<br />
einzustufen. Hinsichtlich der Sensibilität gegenüber Lärmemissionen wären gemischte Baugebiete und<br />
Betriebsgebiete sowie Kerngebiete jedoch als geringer sensibel einzustufen als Wohngebiete.<br />
Die Nutzungen entlang der Oberen Donaulände sind überwiegend von Wohnnutzungen bestimmt, diese<br />
Flächen sind im Flächenwidmungsplan der Stadt Linz dem Grünland zugeordnet und sind hier aufgrund der<br />
eingeschränkten räumlichen Gegebenheiten keine baulichen Entwicklungen vorgesehen. Im Bereich des<br />
Plateaus nördlich der Donau handelt es sich um reine Wohngebiete. Die angrenzenden Kleingartengebiete und<br />
Grünflächen haben eine wichtige Erholungs- und Pufferfunktion, die aufrecht zu erhalten sind.<br />
8.2.2 Landwirtschaft und Boden<br />
Im Fachbereich Landwirtschaft / Boden werden die Auswirkungen des geplanten Vorhabens A<strong>26</strong> Linzer<br />
Autobahn (Knoten Linz / Hummelhof (A7) – ASt Donau Nord) auf die Böden im Untersuchungsgebiet (mit<br />
besonderer Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Böden) untersucht.<br />
Als Untersuchungsraum gelten alle (landwirtschaftlichen) Böden im Trassennahbereich der Freilandstrecke und<br />
der Unterflurtrasse. Durchschnittlich handelt es sich dabei um 500m beidseitig der Trasse. Bei Bedarf wird<br />
dieser Puffer den Gegebenheiten des Geländes folgend weiter oder enger gefasst.<br />
Flächenmäßig besitzt die Landwirtschaft im Untersuchungsgebiet nur eine untergeordnete Bedeutung.<br />
Laut den Ergebnissen der Biotopkartierung wird der Großteil der landwirtschaftlichen Flächen im<br />
Untersuchungsraum intensiv genutzt. Am Pöstlingberg und kleinräumig im Bereich der Westbrücke finden sich<br />
extensive Nutzungen. Es handelt sich dabei großteils um Magerwiesen. Südlich des Bahnhofes befindet sich<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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