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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Grundsätzlich muss vor allem in den als am lautesten ausgewiesenen Gebieten mit Belästigungsreaktionen, mit<br />

Schlafstörungen und mit den anderen psychischen und sozialen Beeinträchtigungen gerechnet werden.<br />

Bewertung der Erschütterungen im IST- Zustand:<br />

Die Erkundung des Ist-Zustandes ergibt, dass derzeit im Untersuchungsgebiet keine Erschütterungsbelastungen<br />

mit markanten bestehenden Einwirkungen vorkommen.<br />

Die Untergrundverhältnisse sind im nördlichen Teil des Vorhabens von kristallinem Festgestein gekennzeichnet,<br />

in dem sich Erschütterungen gut ausbreiten und während des Tunnelbaus in diesem Gestein Sprengvortrieb erforderlich<br />

sein wird. Im Südbereich dominieren Lockergesteine, in denen sich Erschütterungen weniger gut<br />

ausbreiten können. Allerdings ist die Bodendämpfung auf Grund der geringen Überlagerung von untergeordneter<br />

Bedeutung.<br />

Die Beschaffenheit des Untergrundes bewirkt, dass in der Prognose die verschiedenen Bauarbeiten bei Tag in<br />

den Anrainergebäuden deutlich spürbar und hörbar sein werden. Entsprechende Grenzwerte werden aber eingehalten.<br />

Die wesentlich strengeren Grenzwerte für die Nachtstunden können in der Prognose durch den Bau<br />

erreicht oder überschritten werden. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu setzen.<br />

8.1.2 Schall<br />

Das Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist primär der Mensch. Die zu schützenden Bereiche sind jene,<br />

welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen dienen. Dieses sind<br />

zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche, in denen Menschen durch Lärm belastet<br />

werden. Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in allen<br />

Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche erfasst und mitbehandelt werden.<br />

Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende und detaillierte<br />

Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen alle schalltechnisch relevanten<br />

Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse, Reflexionen, Mitwindsituationen u. dgl.,<br />

berücksichtigt werden.<br />

Im vorliegenden Fall wird die Lärmbelastung im Untersuchungsgebiet im Wesentlichen durch<br />

Schallimmissionen, ausgehend vom motorisierten Individualverkehr sowie vom öffentlichen Straßen- und<br />

Bahnverkehr, aber auch gewerblichen Aktivitäten bestimmt. Im Bereich der Wasserstraße Donau sind zudem<br />

auch Schallimmissionen durch Schifffahrtsverkehr gegeben.<br />

Bei Infrastrukturprojekten in der UVP-Pflicht hat die Beurteilung der projektbedingten Wirkungen und davon<br />

abhängig auch die Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen in der Regel nach medizinischen Vorgaben<br />

unter Berücksichtigung der rechtskräftigen Flächenwidmungen und der prognostizierten IST-Situationen zu<br />

erfolgen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 79 von 199

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