A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Grundsätzlich muss vor allem in den als am lautesten ausgewiesenen Gebieten mit Belästigungsreaktionen, mit<br />
Schlafstörungen und mit den anderen psychischen und sozialen Beeinträchtigungen gerechnet werden.<br />
Bewertung der Erschütterungen im IST- Zustand:<br />
Die Erkundung des Ist-Zustandes ergibt, dass derzeit im Untersuchungsgebiet keine Erschütterungsbelastungen<br />
mit markanten bestehenden Einwirkungen vorkommen.<br />
Die Untergrundverhältnisse sind im nördlichen Teil des Vorhabens von kristallinem Festgestein gekennzeichnet,<br />
in dem sich Erschütterungen gut ausbreiten und während des Tunnelbaus in diesem Gestein Sprengvortrieb erforderlich<br />
sein wird. Im Südbereich dominieren Lockergesteine, in denen sich Erschütterungen weniger gut<br />
ausbreiten können. Allerdings ist die Bodendämpfung auf Grund der geringen Überlagerung von untergeordneter<br />
Bedeutung.<br />
Die Beschaffenheit des Untergrundes bewirkt, dass in der Prognose die verschiedenen Bauarbeiten bei Tag in<br />
den Anrainergebäuden deutlich spürbar und hörbar sein werden. Entsprechende Grenzwerte werden aber eingehalten.<br />
Die wesentlich strengeren Grenzwerte für die Nachtstunden können in der Prognose durch den Bau<br />
erreicht oder überschritten werden. Hier sind entsprechende Maßnahmen zu setzen.<br />
8.1.2 Schall<br />
Das Schutzgut aus schalltechnischer Sicht ist primär der Mensch. Die zu schützenden Bereiche sind jene,<br />
welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum lebenden Menschen dienen. Dieses sind<br />
zumeist Wohngebiete, Erholungsgebiete und andere Bereiche, in denen Menschen durch Lärm belastet<br />
werden. Der Untersuchungsraum für die schalltechnische Bearbeitung wurde so festgelegt, dass in allen<br />
Richtungen die nächstgelegenen Siedlungs- bzw. Wohnbereiche erfasst und mitbehandelt werden.<br />
Wesentlichste Grundlage für die Schallausbreitungsberechnungen bildet die umfassende und detaillierte<br />
Emissionserfassung sowie die Erstellung von Rechenmodellen, in welchen alle schalltechnisch relevanten<br />
Einflüsse, bedingt durch Bebauung, Topografie, Hindernisse, Reflexionen, Mitwindsituationen u. dgl.,<br />
berücksichtigt werden.<br />
Im vorliegenden Fall wird die Lärmbelastung im Untersuchungsgebiet im Wesentlichen durch<br />
Schallimmissionen, ausgehend vom motorisierten Individualverkehr sowie vom öffentlichen Straßen- und<br />
Bahnverkehr, aber auch gewerblichen Aktivitäten bestimmt. Im Bereich der Wasserstraße Donau sind zudem<br />
auch Schallimmissionen durch Schifffahrtsverkehr gegeben.<br />
Bei Infrastrukturprojekten in der UVP-Pflicht hat die Beurteilung der projektbedingten Wirkungen und davon<br />
abhängig auch die Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen in der Regel nach medizinischen Vorgaben<br />
unter Berücksichtigung der rechtskräftigen Flächenwidmungen und der prognostizierten IST-Situationen zu<br />
erfolgen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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