A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Die Ableitung der Eingriffserheblichkeit kann auch ohne die Schritte 1 und 2 durch eine reine verbale<br />
Beschreibung erfolgen, sofern trotzdem eine gute Nachvollziehbarkeit ermöglicht wird. (Bewertung der<br />
Wirkungsintensität kann auch in wenigen Stufen – Wirkung vorhanden / nicht vorhanden – erfolgen)<br />
Ergebnis der Ableitung der Eingriffserheblichkeit sind die folgenden Stufen:<br />
sehr gering gering mittel hoch sehr hoch<br />
4. Schritt: Maßnahmenwirksamkeit<br />
Aufbauend auf die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit werden „sektorale Maßnahmen“ entwickelt, die<br />
erhebliche Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt und den Raum vermeiden, vermindern, einschränken,<br />
oder ausgleichen.<br />
Ein und dieselbe Maßnahme kann in Abhängigkeit vom betroffenen Schutzgut unterschiedliche Wirksamkeiten<br />
aufweisen.<br />
keine bis gering<br />
mäßig<br />
hoch<br />
sehr hoch<br />
Maßnahme ermöglicht nur eine geringe Vermeidung/Kompensation der negativen<br />
Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine teilweise Vermeidung/Kompensation der negativen<br />
Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine weitgehende Vermeidung/Kompensation der negativen<br />
Wirkungen des Projektes<br />
Maßnahme ermöglicht eine (nahezu) vollständige Vermeidung/Kompensation<br />
der negativen Wirkungen des Projektes bzw. zu einer Verbesserung des Ist-<br />
Zustandes<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 75 von 199