A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Anschlussmauer erfolgt im Schutze einer Hilfsbrücke im Gleisbereich bzw. abschnittsweise unter Einengung<br />
des Verkehrs auf der B 127. In allen Bereichen sind entsprechende Baugrubensicherungen in Form von<br />
Spundwänden o.ä. erforderlich, um den Verkehr in ausreichendem Umfang aufrechterhalten zu können. Zudem<br />
ist der bestehende Kanal zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der B 127 durch geeignete<br />
Überbrückungsmaßnahmen zu sichern, eine kurzfristige, wenige Stunden in Anspruch nehmende<br />
Unterbrechung zum Einbau der hierfür notwendigen baulichen Teile ist jedoch möglich.<br />
5.4.2 Baustelleneinrichtungen<br />
Allgemein kann festgehalten werden, dass die erforderlichen Baustelleneinrichtungsflächen für die einzelnen<br />
Streckenabschnitte überwiegend in dem eingelösten Trassenbereich situiert werden. Baustelleneinrichtungen<br />
werden weder auf ökologisch wertvollen Flächen, noch in Waldgebieten errichtet.<br />
Abbildung 16: Übersicht Baustelleneinrichtungsflächen – vgl. Einlage 2.7.2 (orange: Baustelleneinrichtungsflächen, lila: Flächen<br />
Denkmalschutz, grün: Schutzflächen, gelb: Altstandorte, rot: Verdächtsflächen Altablagerung)<br />
Westbrücke – UFT Waldeggstraße:<br />
Zur Herstellung der Westbrücke bzw. der Rampen Unionstrasse stehen in den von den Rampen<br />
eingeschlossenen Flächen Baustelleneinrichtungsflächen von ca. 1.600 m², 1.200 m² und 220 m² zur<br />
Verfügung.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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