A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Diesbezüglich wird ein Nachweis zur produktspezifischen Schallerregung des Fahrbahnbelages nach Errichtung<br />
der Fahrbahn bzw. vor öffentlicher Inbetriebnahme der Brücke erbracht.<br />
Von der schalltechnischen Planung wurde betreffend die Wirksamkeit der lärmmindernden Fahrbahnbeläge auf<br />
den Brückentragwerken über die Donau wie folgt festgelegt:<br />
Bereich Geschw. Kfz Lärmschutz Länge erf. Minderung 1)<br />
Donaubrücken (2 Tragwerke) 80 km/h<br />
lärmminderer Fahrbahnbelag<br />
2 x ~ 212 m 2,5 dB<br />
1) ... Minderung der fahrbahnseitigen Emission gegenüber einer Asphaltbetonfahrbahn gemäß RVS 04.02.11<br />
Tabelle 4: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Fahrbahnbeläge)<br />
5.1.4.4 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Lärmarme Fahrbahnübergänge<br />
Zur Vermeidung übermäßiger Geräuschentwicklung im Bereich der Brückendehnfugen an den neuen Donaubrücken<br />
und Westbrücken werden sogenannte "Fingerkonstruktionen" eingebaut. Zusätzlich erfolgt die Eindämmung<br />
der Schallabstrahlung nach unten durch Einhausung (Kapselung) jedes Fugenunterbaus und Auskleidung<br />
der Kapsel mit einer schallabsorbierenden Dämmung unterhalb der Fugenkonstruktionen.<br />
5.1.4.5 Passive Lärmschutzmaßnahmen<br />
Für einzelne Gebäude, welche mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend geschützt<br />
werden, werden objektseitige (passive) Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter)<br />
vorgesehen. Für jene Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Wohnnutzung werden objektseitige Schallschutzmaßnahmen<br />
im Rahmen der, im Infrastrukturbau üblichen Förderregelungen von Objektschutz angeboten.<br />
Nachstehend wird eine tabellarische Übersicht zu den ermittelten objektseitigen Grenzwertüberschreitungen<br />
angeführt. Details sind den Objektschutzplänen der Einlage 4.2.4 für jedes Geschoss der betreffenden Objekte<br />
zu entnehmen.<br />
projektspez.<br />
Kategorie<br />
erforderliches Schalldämmmaß<br />
für Fenster bzw. Außentüren durch Betrieb<br />
A <strong>26</strong> alleine 2)<br />
Überschreitung an anrainerseitigen Gebäudefassaden<br />
durch Betrieb<br />
ÖBB alleine<br />
resultierende<br />
Summe 3)<br />
1 Rw >= 33 dB 1) 91 / 27 - 118<br />
2 Rw >= 38 dB 64 / 7 274 341<br />
3 Rw >= 42 dB 0 / 1 291 292<br />
1)<br />
... Hinweis: ein Schalldämmmaß von 33 dB wird in der Regel durch "herkömmliche" Fensterkonstruktionen bereits erreicht.<br />
2)<br />
... die erstgestellte Zahl steht für Fassaden im Untersuchungsbereich "Waldeggstraße", die andere Zahl für Fassaden im "Donautal"<br />
3)<br />
... Abweichungen in der Summenbildung sind durch Überlagerungen der Quellen Straße/Bahn bedingt.<br />
Tabelle 5: Zusammenfassung der, von Zielwertüberschreitungen betroffenen Fassaden lt. Gebäudelärmkartenberechnung<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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