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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Diesbezüglich wird ein Nachweis zur produktspezifischen Schallerregung des Fahrbahnbelages nach Errichtung<br />

der Fahrbahn bzw. vor öffentlicher Inbetriebnahme der Brücke erbracht.<br />

Von der schalltechnischen Planung wurde betreffend die Wirksamkeit der lärmmindernden Fahrbahnbeläge auf<br />

den Brückentragwerken über die Donau wie folgt festgelegt:<br />

Bereich Geschw. Kfz Lärmschutz Länge erf. Minderung 1)<br />

Donaubrücken (2 Tragwerke) 80 km/h<br />

lärmminderer Fahrbahnbelag<br />

2 x ~ 212 m 2,5 dB<br />

1) ... Minderung der fahrbahnseitigen Emission gegenüber einer Asphaltbetonfahrbahn gemäß RVS 04.02.11<br />

Tabelle 4: Übersicht aktive Lärmschutzmaßnahmen (Fahrbahnbeläge)<br />

5.1.4.4 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Lärmarme Fahrbahnübergänge<br />

Zur Vermeidung übermäßiger Geräuschentwicklung im Bereich der Brückendehnfugen an den neuen Donaubrücken<br />

und Westbrücken werden sogenannte "Fingerkonstruktionen" eingebaut. Zusätzlich erfolgt die Eindämmung<br />

der Schallabstrahlung nach unten durch Einhausung (Kapselung) jedes Fugenunterbaus und Auskleidung<br />

der Kapsel mit einer schallabsorbierenden Dämmung unterhalb der Fugenkonstruktionen.<br />

5.1.4.5 Passive Lärmschutzmaßnahmen<br />

Für einzelne Gebäude, welche mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen nicht oder nur unzureichend geschützt<br />

werden, werden objektseitige (passive) Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster und Schalldämmlüfter)<br />

vorgesehen. Für jene Gebäude bzw. Gebäudeteile mit Wohnnutzung werden objektseitige Schallschutzmaßnahmen<br />

im Rahmen der, im Infrastrukturbau üblichen Förderregelungen von Objektschutz angeboten.<br />

Nachstehend wird eine tabellarische Übersicht zu den ermittelten objektseitigen Grenzwertüberschreitungen<br />

angeführt. Details sind den Objektschutzplänen der Einlage 4.2.4 für jedes Geschoss der betreffenden Objekte<br />

zu entnehmen.<br />

projektspez.<br />

Kategorie<br />

erforderliches Schalldämmmaß<br />

für Fenster bzw. Außentüren durch Betrieb<br />

A <strong>26</strong> alleine 2)<br />

Überschreitung an anrainerseitigen Gebäudefassaden<br />

durch Betrieb<br />

ÖBB alleine<br />

resultierende<br />

Summe 3)<br />

1 Rw >= 33 dB 1) 91 / 27 - 118<br />

2 Rw >= 38 dB 64 / 7 274 341<br />

3 Rw >= 42 dB 0 / 1 291 292<br />

1)<br />

... Hinweis: ein Schalldämmmaß von 33 dB wird in der Regel durch "herkömmliche" Fensterkonstruktionen bereits erreicht.<br />

2)<br />

... die erstgestellte Zahl steht für Fassaden im Untersuchungsbereich "Waldeggstraße", die andere Zahl für Fassaden im "Donautal"<br />

3)<br />

... Abweichungen in der Summenbildung sind durch Überlagerungen der Quellen Straße/Bahn bedingt.<br />

Tabelle 5: Zusammenfassung der, von Zielwertüberschreitungen betroffenen Fassaden lt. Gebäudelärmkartenberechnung<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

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