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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Die Höhen der Lärmschutzwände bzw. Steilwände werden als immissionsschutzwirksame Höhen über die von<br />

den Kfz befahrenen Fahrbahnoberflächen angegeben. Sind Querneigungen bzw. höhenversetzte Fahrtstreifen<br />

gegeben, werden diese bei der baulichen Festlegung der Wandhöhe berücksichtigt. Das Schalldämmmaß (Rw)<br />

der Lärmschutzwände beträgt mindestens 25 dB.<br />

Lärmschutzwände und die Anschlussstellen von Lärmschutzwänden an andere Lärmschutzwände, Steil- bzw.<br />

Betonwände und Übergänge von Lärmschutzwänden auf Dammkronen bzw. zu Lärmschutzwänden auf Brückenbauwerken<br />

und ähnliche Übergänge werden lückenlos ausgeführt, d. h. durch bautechnische Verbindungsstellen<br />

bzw. durch ausreichende Überlappungen werden Schalldurchgänge durch Lücken unterbunden.<br />

Sonderfall Donaubrücken:<br />

Im gegenständlichen Fall bedingen die immissionstechnischen Erfordernisse baulichen Lärmschutz auf den<br />

Tragwerken der neuen Donaubrücken, um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den<br />

nächsten Anrainerbereichen sicherstellen zu können. Seitens der Planung werden diesbezüglich transparente<br />

Lärmschutzwände entlang den Fahrbahnen vorgesehen.<br />

Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die schalltechnische Untersuchung mit gewählten Rechenansätzen die<br />

prinzipielle Beherrschbarkeit des Immissions- und Nachbarschaftsschutzes nachweist.<br />

Da die Tragwerke, Fahrbahnen und Schutzwände der Donaubrücken ein komplexes und gemeinsam wirkendes<br />

System bzgl. der Schallausbreitung darstellen, dürfen dessen Teile nicht isoliert von einander betrachtet werden.<br />

Aus diesem Grund erfolgt auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine Evaluierung<br />

dieses Systems in Bezug auf die Wandhöhen, verwendete Absorptionsgrade, Fahrbahnbelege etc. - unter Beibehaltung<br />

der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele - im Zuge der Detailplanungen unter Einbezug der<br />

tatsächlich zur Ausführung kommenden Produkte bzw. Produkteigenschaften (inkl. Nachweis durch die Hersteller).<br />

Die Einhaltung der - in dieser Untersuchung bestimmten - Mindestwirkungen von Lärmschutzmaßnahmen und<br />

die Einhaltung der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele werden durch produktbezogene Prüfzeugnisse<br />

vor Inbetriebnahme und durch anrainerseitige Kontrollmessungen zur Inbetriebnahme und im späteren Betrieb<br />

nachgewiesen.<br />

5.1.4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Absorbierende Verkleidungen<br />

Um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den nächsten Anrainerbereiche sicherzustellen,<br />

besteht die schalltechnische Erfordernis zusätzliche Minderungen der verkehrsbedingten Tunnelportalabstrahlungen<br />

mittels schallabsorbierender Oberflächengestaltung der vorderen Portal-Innenbereiche zu lukrieren.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 39 von 199

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