A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Die Höhen der Lärmschutzwände bzw. Steilwände werden als immissionsschutzwirksame Höhen über die von<br />
den Kfz befahrenen Fahrbahnoberflächen angegeben. Sind Querneigungen bzw. höhenversetzte Fahrtstreifen<br />
gegeben, werden diese bei der baulichen Festlegung der Wandhöhe berücksichtigt. Das Schalldämmmaß (Rw)<br />
der Lärmschutzwände beträgt mindestens 25 dB.<br />
Lärmschutzwände und die Anschlussstellen von Lärmschutzwänden an andere Lärmschutzwände, Steil- bzw.<br />
Betonwände und Übergänge von Lärmschutzwänden auf Dammkronen bzw. zu Lärmschutzwänden auf Brückenbauwerken<br />
und ähnliche Übergänge werden lückenlos ausgeführt, d. h. durch bautechnische Verbindungsstellen<br />
bzw. durch ausreichende Überlappungen werden Schalldurchgänge durch Lücken unterbunden.<br />
Sonderfall Donaubrücken:<br />
Im gegenständlichen Fall bedingen die immissionstechnischen Erfordernisse baulichen Lärmschutz auf den<br />
Tragwerken der neuen Donaubrücken, um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den<br />
nächsten Anrainerbereichen sicherstellen zu können. Seitens der Planung werden diesbezüglich transparente<br />
Lärmschutzwände entlang den Fahrbahnen vorgesehen.<br />
Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die schalltechnische Untersuchung mit gewählten Rechenansätzen die<br />
prinzipielle Beherrschbarkeit des Immissions- und Nachbarschaftsschutzes nachweist.<br />
Da die Tragwerke, Fahrbahnen und Schutzwände der Donaubrücken ein komplexes und gemeinsam wirkendes<br />
System bzgl. der Schallausbreitung darstellen, dürfen dessen Teile nicht isoliert von einander betrachtet werden.<br />
Aus diesem Grund erfolgt auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte eine Evaluierung<br />
dieses Systems in Bezug auf die Wandhöhen, verwendete Absorptionsgrade, Fahrbahnbelege etc. - unter Beibehaltung<br />
der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele - im Zuge der Detailplanungen unter Einbezug der<br />
tatsächlich zur Ausführung kommenden Produkte bzw. Produkteigenschaften (inkl. Nachweis durch die Hersteller).<br />
Die Einhaltung der - in dieser Untersuchung bestimmten - Mindestwirkungen von Lärmschutzmaßnahmen und<br />
die Einhaltung der immissionstechnisch bestimmten Schutzziele werden durch produktbezogene Prüfzeugnisse<br />
vor Inbetriebnahme und durch anrainerseitige Kontrollmessungen zur Inbetriebnahme und im späteren Betrieb<br />
nachgewiesen.<br />
5.1.4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen – Absorbierende Verkleidungen<br />
Um die angestrebten schalltechnischen Ziel- und Grenzwerte in den nächsten Anrainerbereiche sicherzustellen,<br />
besteht die schalltechnische Erfordernis zusätzliche Minderungen der verkehrsbedingten Tunnelportalabstrahlungen<br />
mittels schallabsorbierender Oberflächengestaltung der vorderen Portal-Innenbereiche zu lukrieren.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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