A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
3.1.4 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
Je nach Schutzgut können sich unterschiedliche Untersuchungsräume in Bezug auf Größe und Lage des<br />
Verkehrsvorhabens ergeben. Ein exakt abgegrenzter Untersuchungsraum wird daher fachspezifisch von jedem<br />
beteiligten Fachgebiet definiert.<br />
Generell lassen sich allerdings drei Untersuchungsebenen für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />
definieren:<br />
� Anlagenbezogene Abgrenzung (Vorhaben):<br />
Der Vorhabensort ist die vom Vorhaben direkt beanspruchte Grundfläche. Dadurch werden oftmals<br />
Wert- und Funktionselemente eines Schutzgutes durch das Bauwerk selbst beeinträchtigt<br />
(Verkehrsflächen samt Nebenanlagen, Begleitmaßnahmen wie Lärmschutz und<br />
Ausgleichsmaßnahmen, Stützkonstruktionen, Geländemodellierung, Baustellenflächen u.a.).<br />
� Betriebsbedingte Abgrenzung (engerer Untersuchungsraum):<br />
Der Eingriffsraum leitet sich aus der Prognose der Beeinträchtigungen innerhalb des Wirkraumes ab<br />
und umfasst alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen, die durch<br />
bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren hervorgerufen werden.<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die räumliche Reichweite der betriebsbedingten<br />
Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen (Schadstoffeinträge, Schallemissionen, Erschütterungen,<br />
Grundwasserveränderungen u.a.) und die Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgüter gegenüber diesen<br />
Beeinträchtigungen für die Abgrenzung des Eingriffsraumes ausschlaggebend sind.<br />
� Abgrenzung für Fernwirkungen (weiterer Untersuchungsraum):<br />
Hier werden Wirkungen der Anlage berücksichtigt, die über die beiden oben genannten Kategorien<br />
hinausgehen bzw. damit nicht vollständig erfasst werden können.<br />
In vielen Fachbereichen kann aufgrund vorangegangener Beschreibung von einem engen Untersuchungsraum<br />
von ungefähr 500 m rechts und links der Trasse ausgegangen werden, womit alle erheblichen<br />
Projektswirkungen erfasst und beurteilt werden können.<br />
Der hier definierte engere Untersuchungsraum ergibt sich aus den freien Strecken (inkl. Brücken und Radweg)<br />
sowie dem Tunnel in offener Bauweise (siehe nachfolgende Abbildung, umrandete Bereiche).<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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