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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.1.4 Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

Je nach Schutzgut können sich unterschiedliche Untersuchungsräume in Bezug auf Größe und Lage des<br />

Verkehrsvorhabens ergeben. Ein exakt abgegrenzter Untersuchungsraum wird daher fachspezifisch von jedem<br />

beteiligten Fachgebiet definiert.<br />

Generell lassen sich allerdings drei Untersuchungsebenen für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes<br />

definieren:<br />

� Anlagenbezogene Abgrenzung (Vorhaben):<br />

Der Vorhabensort ist die vom Vorhaben direkt beanspruchte Grundfläche. Dadurch werden oftmals<br />

Wert- und Funktionselemente eines Schutzgutes durch das Bauwerk selbst beeinträchtigt<br />

(Verkehrsflächen samt Nebenanlagen, Begleitmaßnahmen wie Lärmschutz und<br />

Ausgleichsmaßnahmen, Stützkonstruktionen, Geländemodellierung, Baustellenflächen u.a.).<br />

� Betriebsbedingte Abgrenzung (engerer Untersuchungsraum):<br />

Der Eingriffsraum leitet sich aus der Prognose der Beeinträchtigungen innerhalb des Wirkraumes ab<br />

und umfasst alle erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen, die durch<br />

bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkfaktoren hervorgerufen werden.<br />

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die räumliche Reichweite der betriebsbedingten<br />

Beeinträchtigungen bzw. Veränderungen (Schadstoffeinträge, Schallemissionen, Erschütterungen,<br />

Grundwasserveränderungen u.a.) und die Empfindlichkeit der jeweiligen Schutzgüter gegenüber diesen<br />

Beeinträchtigungen für die Abgrenzung des Eingriffsraumes ausschlaggebend sind.<br />

� Abgrenzung für Fernwirkungen (weiterer Untersuchungsraum):<br />

Hier werden Wirkungen der Anlage berücksichtigt, die über die beiden oben genannten Kategorien<br />

hinausgehen bzw. damit nicht vollständig erfasst werden können.<br />

In vielen Fachbereichen kann aufgrund vorangegangener Beschreibung von einem engen Untersuchungsraum<br />

von ungefähr 500 m rechts und links der Trasse ausgegangen werden, womit alle erheblichen<br />

Projektswirkungen erfasst und beurteilt werden können.<br />

Der hier definierte engere Untersuchungsraum ergibt sich aus den freien Strecken (inkl. Brücken und Radweg)<br />

sowie dem Tunnel in offener Bauweise (siehe nachfolgende Abbildung, umrandete Bereiche).<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 21 von 199

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