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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3.1.3 Abgrenzung des Vorhabens<br />

Im gegenständlichen Kapitel wird die Begrenzung des technischen Vorhabens des Projektes A <strong>26</strong> KN<br />

Hummelhof- ASt Donau Nord dargestellt. Das heißt, es wird jener Bereich definiert, in dem bauliche<br />

Maßnahmen im Rahmen des Projektes A <strong>26</strong> Süd stattfinden, deren Auswirkungen im Rahmen des UVP-<br />

Verfahrens beurteilt werden. Weiters werden auch jene Maßnahmen definiert, die zwar in einem räumlichen<br />

und sachlichen Zusammenhang mit dem Vorhaben A <strong>26</strong> Süd stehen, die aber nicht vom Projektwerber sondern<br />

von Dritten durchgeführt werden und die somit nicht Antragsgegenstand (sehr wohl aber<br />

Beurteilungsgegenstand) im gegenständlichen UVP-Verfahren sind.<br />

o Projektbeginn:<br />

Das Vorhaben A <strong>26</strong> Süd beginnt bei km 0,712 (Achse 1) bzw. bei km 0,609 (Achse 2) und schließt dort<br />

an bestehende Anlagen des Knotens Hummelhof der A 7 an. Weiter südlich davon werden die<br />

bestehenden Verkehrsanlagen nur insofern verändert als auf den beiden Rampen Richtung<br />

Einhausung Niedernhart und Tunnel Bindermichl die bestehenden Spurmarkierungen auf folgende<br />

Weise adaptiert werden:<br />

In Richtung Tunnel Bindermichl (Achse 2): die beiden Fahrstreifen werden im Verlauf der Rampe auf<br />

einen zusammengeführt; die Einbindung im Vorportalbereich des Tunnels Bindermichl bleibt<br />

unverändert.<br />

Vom Tunnel Bindermichl kommend in Richtung A <strong>26</strong> im Bereich der Verzweigung nach dem Tunnel<br />

Bindermichl wird die Spuraufteilung so verändert, dass 2 Fahrstreifen in Richtung A <strong>26</strong> geführt<br />

werden; der von der Anschlussstelle Muldenstraße kommende Fahrstreifen wird im Verlauf der<br />

Rampe abgebaut.<br />

In Richtung Tunnel Niedernhart: die beiden Fahrstreifen werden im Verlauf der Rampe vor dem Tunnel<br />

auf einen zusammengeführt.<br />

o Anschlussstelle Unionstraße (LB 139):<br />

Für die Einbindung der Rampen der Anschlussstelle Unionstraße und für die Errichtung der Westbrücke<br />

(Bauphase und Endzustand) ist die LB 139 im Kreuzungsbereich auf einer Länge von ca. 400 m<br />

umzubauen. Diese Umbaumaßnahmen sind bis zum Übergang in den Bestand Projektsbestandteil.<br />

o Westbrücke:<br />

Für die Errichtung der Westbrücke sind in der Bauphase geringfügige Maßnahmen – im Bereich der<br />

Westbrücke Bahnhofskopfes des Hauptbahnhof Linz erforderlich (Umbau der Fahrleitung, temporäre<br />

Schutzmaßnahmen, temporäre betriebliche Einschränkungen). Diese für die Errichtung der Westbrücke<br />

erforderlichen Maßnahmen wurden mit der ÖBB abgestimmt. Die im Bahnbereich erforderlichen<br />

Maßnahmen werden von der ÖBB in Eigenregie durchgeführt und bedürfen keiner<br />

eisenbahnrechtlichen Genehmigung.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 18 von 199

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