A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
� Zusätzlich werden zu den Anlagen mit Betrieb zur Nachtzeit (Tunnelbewetterung, Förderbandanlage und<br />
Geräte im Bereich der Baustelleneinrichtung zur Westbrücke) schalltechnische Messungen im Nahfeld der<br />
Quellen durchgeführt oder alternativ entsprechende Prüfzeugnisse durch autorisierte Prüfstellen und<br />
Sachverständige vorgelegt, die Angaben zu den Schallleistungen bzw. Schalldruckpegeln im<br />
interessierenden Betriebszustand (z. B. Regelbetrieb, Volllastbetrieb, Teillastbetrieb, u. dgl.) enthalten.<br />
� Zur Kontrolle der prognostizierten Immissionssituation nach Inbetriebnahme des ggst. Projektes bietet sich<br />
die Durchführung von schalltechnischen Kontrollmessungen an nachstehenden Messpositionen an.<br />
o Messpositionen im Bereich Westbrücke und Waldeggstraße: HMP-1, HMP-2, HMP-14<br />
o Messpositionen im Bereich Donaulände und Urfahrwänd: HMP-7 und HMP-9<br />
Bei Einhaltung der prognostizierten Werte erübrigen sich weitere Kontrollen. Bei Nichteinhaltung der<br />
Maßnahmen werden Kontrollen in Bezug auf Bauausführung, Fugendichtheit und dgl. betreffend die aktiven<br />
Schallschutzmaßnahmen empfohlen.<br />
FREIZEIT- UND ERHOLUNGSNUTZUNG / LANDSCHAFTS- UND STADTBILD: Einlage 4.5.1<br />
� Bestandsaufnahme des verbleibenden Baumbestandes im Bergschlösslpark<br />
TIERE / PFLANZEN: Einlage 4.6.1, 4.7.1<br />
� Kontrolle der ökologisch relevanten Vorgaben durch die Umweltbaubegleitung<br />
HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />
� Durch Kontrollpegel wird die Effizienz der Ausgleichsmaßnahmen überprüft (Beweissicherung).<br />
� Das wasserwirtschaftliche Beweissicherungsprogramm wird weitergeführt, vor Beginn der Bauphase<br />
intensiviert sowie während der Bauphase und zumindest bis ein Jahr nach Beendigung der Bauphase<br />
fortgeführt. Dadurch wird gewährleistet, allfällige Beeinträchtigungen von Grundwassernutzungen zu<br />
erfassen, zu dokumentieren und deren Ursächlichkeit bezüglich des Projektes zu beurteilen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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