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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

KLIMA: Einlage 4.8.1<br />

� Als Maßnahmen sind die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />

Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße möglichst frühzeitig<br />

vorzunehmen.<br />

LUFT: Einlage 4.8.2<br />

� Erhöhung der Lärmschutzwand auf 4m: Rampe Unionstraße 1b zw. km 0+809,16 und km 0+982,44<br />

(bezogen auf die Hauptachse 1, gemessen normal auf die Achse; Länge der Lärmschutzwand: 149,8 m)<br />

� Temporäre Reduktion der Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h im Bereich der Westbrücke; beginnend<br />

bei ca. km 0,500 (westl. von Tunnel Bindermichl und Einhausung Niedernhart) bis in die UFT Tunnel<br />

Freinberg. Die Maßnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist derzeit als ganzjährige Maßnahme<br />

berücksichtigt. Durch Inbetriebnahme einer möglichen Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA-Umwelt) kann<br />

das ganzjährige Tempolimit durch ein zeitlich beschränktes ersetzt werden. Die notwendige<br />

Maßnahmenwirksamkeit ist aber vorher nachzuweisen. Die Maßnahme der temporären<br />

Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h ist ab der Verkehrsfreigabe bis einschließlich 2018 vorgesehen.<br />

10.3 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />

SCHALLTECHNIK: Einlage 4.3.1<br />

� Zur Kontrolle der baubedingten anrainerseitigen Dauerschallpegel und Spitzenschallpegel während<br />

Bauarbeiten bietet sich die Durchführung von wiederholten schalltechnischen Kontrollmessungen an<br />

folgenden Immissionspunkten an:<br />

o Halbjährliche Schallpegelmessungen während der Bauzeit, Messdauer mindestens 3 Stunden<br />

während repräsentativem Baubetrieb im Tageszeitraum im Bereich der Rechenpositionen<br />

HMP-1, HMP-5, HMP-7 und HMP-9.<br />

o Schallpegelmessungen nach Vorgabe des bzw. der medizinischen Sachverständigen im<br />

Bereich Donautal zu Beginn der Sprengungen im Bereich der Rechenpositionen RP_N21 und<br />

RP_N36 und nach Begehren der Baustellenleitung zum "Monitoring" für mögliches Sprengen<br />

an Sonn- und Feiertagen bzw. (wenn erforderlich) für mögliches Sprengen zur Nachtzeit.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 187 von 199

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