A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
KLIMA: Einlage 4.8.1<br />
� Als Maßnahmen sind die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />
Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße möglichst frühzeitig<br />
vorzunehmen.<br />
LUFT: Einlage 4.8.2<br />
� Erhöhung der Lärmschutzwand auf 4m: Rampe Unionstraße 1b zw. km 0+809,16 und km 0+982,44<br />
(bezogen auf die Hauptachse 1, gemessen normal auf die Achse; Länge der Lärmschutzwand: 149,8 m)<br />
� Temporäre Reduktion der Geschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h im Bereich der Westbrücke; beginnend<br />
bei ca. km 0,500 (westl. von Tunnel Bindermichl und Einhausung Niedernhart) bis in die UFT Tunnel<br />
Freinberg. Die Maßnahme einer Geschwindigkeitsbeschränkung ist derzeit als ganzjährige Maßnahme<br />
berücksichtigt. Durch Inbetriebnahme einer möglichen Verkehrsbeeinflussungsanlage (VBA-Umwelt) kann<br />
das ganzjährige Tempolimit durch ein zeitlich beschränktes ersetzt werden. Die notwendige<br />
Maßnahmenwirksamkeit ist aber vorher nachzuweisen. Die Maßnahme der temporären<br />
Geschwindigkeitsreduktion auf 60 km/h ist ab der Verkehrsfreigabe bis einschließlich 2018 vorgesehen.<br />
10.3 MASSNAHMEN ZUR NACHSORGE UND BEWEISSICHERUNG<br />
SCHALLTECHNIK: Einlage 4.3.1<br />
� Zur Kontrolle der baubedingten anrainerseitigen Dauerschallpegel und Spitzenschallpegel während<br />
Bauarbeiten bietet sich die Durchführung von wiederholten schalltechnischen Kontrollmessungen an<br />
folgenden Immissionspunkten an:<br />
o Halbjährliche Schallpegelmessungen während der Bauzeit, Messdauer mindestens 3 Stunden<br />
während repräsentativem Baubetrieb im Tageszeitraum im Bereich der Rechenpositionen<br />
HMP-1, HMP-5, HMP-7 und HMP-9.<br />
o Schallpegelmessungen nach Vorgabe des bzw. der medizinischen Sachverständigen im<br />
Bereich Donautal zu Beginn der Sprengungen im Bereich der Rechenpositionen RP_N21 und<br />
RP_N36 und nach Begehren der Baustellenleitung zum "Monitoring" für mögliches Sprengen<br />
an Sonn- und Feiertagen bzw. (wenn erforderlich) für mögliches Sprengen zur Nachtzeit.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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