A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
KLIMA: Einlage 4.8.1<br />
� Als Maßnahmen werden die auch seitens des Fachbereichs Ökologie vorgeschlagenen Pflanzungen von<br />
Sträuchern und Bäumen sowie die Begrünung der Unterflurtrasse Waldeggstraße möglichst frühzeitig<br />
vorgenommen.<br />
LUFT: Einlage 4.8.2<br />
� Bei Fahrwegen ohne staubfreiem Belag ist eine Emissionsminderung durch Befeuchtung vorzusehen, deren<br />
Wirksamkeit bei Einsatz von manuell gesteuerten Befeuchtungsanlagen zu einer Emissionsminderung von<br />
bis zu 60 % führt.<br />
� Die Ausfahrten aus dem Baustellenbereich ins öffentliche Straßennetz sind mit wirkungsvollen<br />
Schmutzschleusen, wie Radwaschanlagen zu versehen. Die Übergangsbereiche auf den asphaltierten<br />
Strecken sind regelmäßig zu waschen.<br />
� Bei ungünstigen Wetterlagen (lang anhaltende Trockenheit, hohe Windgeschwindigkeit) ist auf Errichtungsund<br />
Abbauarbeiten - welche entsprechende Emissionen erzeugen - weitgehend zu verzichten, sofern es der<br />
Bauablauf erlaubt, um verstärkte Verfrachtungen von Staub zu vermeiden.<br />
� Hinsichtlich der Staubemissionen von der Aufbereitungsanlage und den damit in Verbindung stehenden<br />
staubenden Manipulationen sind Maßnahmen erforderlich:<br />
o Die Aufbereitungsanlage ist aus schadstofftechnischer Sicht zu kapseln und mit einer<br />
Absaugung über Filter auszustatten.<br />
o Die Aufbereitungsanlage wird entsprechend dem Bauzeitplan in einem Zeitraum von rd. 4<br />
Monaten im Freien betrieben, danach wird der Betriebsort in den Tunnel verlegt. Der Transport<br />
des gebrochenen Gesteins auf das Transportschiff erfolgt über ein eingehaustes Förderband.<br />
Für den Abwurf auf den Schubverband ist zu gewährleisten, dass das Gestein befeuchtet ist.<br />
� Um die Emissionen durch Transportfahrten und den Einsatz von Baumaschinen gering zu halten, wird<br />
empfohlen, Fahrzeuge / Baumaschinen einzusetzen, die den möglichst aktuellen Emissionsstandards<br />
entsprechen und diese regelmäßig gemäß den Herstellerangaben zu warten.<br />
SACH- UND KULTURGÜTER: Einlage 4.1.3<br />
� Die Funktion sämtlicher Infrastruktureinrichtungen (Wege, Leitungen) wird in der Bauphase weitgehend<br />
aufrechterhalten bzw. wird die Versorgung der Siedlungsräume sichergestellt.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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