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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

� Sicker- und Schichtwässer werden mit einer offenen Wasserhaltung abgeleitet.<br />

� Bei einer Ausführung von überschnittenen Bohrpfahlwänden werden gestaffelte Pfahllängen zur<br />

Ausbildung von Durchströmungsfenstern hergestellt, um eine Barrierewirkung im Aquifer hintanzuhalten.<br />

� Zur Aufrechterhaltung der Grundwasserströmung und Minimierung des Aufstaueffektes sind<br />

Grundwasserkommunikationsmaßnahmen (Dükeranlagen) an insgesamt 6 Stellen vorgesehen.<br />

� Für die Trassenabschnitte, bei welchen Grundwasserbeeinflussung gegeben ist, werden weiße Wannen<br />

erforderlich. Diese werden bis 0,5 m über Bemessungswasserstand hergestellt. Für den Fall höherer<br />

Grundwasserspiegellagen als der Bemessungswasserstand ist eine schadlose Ableitung der Wässer durch<br />

die Tunnelentwässerung gewährleistet.<br />

� Die Baudurchführung erfolgt so, dass die Grundwasserkommunikationsmaßnahmen bereits während der<br />

Bauphase wirksam werden bzw. die Wahl der Bauabschnitte die Grundwasserströmung gewährleistet.<br />

� Vorauseilende Entwässerungsmaßnahmen<br />

Bei Röhre 2 (R2-km 2+050) sind zu Beginn des bergmännischen Vortriebes die Hochterrassenschotter im<br />

Hangenden des Schliers hydrogeologisch relevant, die bereits durch die Unterflurtrasse aufgeschlossen<br />

werden. Für den Fall einer durchgehenden Wasserführung bzw. gespannter Grundwasserverhältnisse sind<br />

vorauseilende Maßnahmen (Vorauseilende Entwässerungsbohrungen) vorgesehen.<br />

Für den Bereich des Übergangs vom Schlier in die Linzer Sande (GQP 2+050, 2+150, 2+300) wird derzeit<br />

davon ausgegangen, dass die Grundwasserverhältnisse (gespannte Grundwässer) beim Eindringen in die<br />

Linzer Sande vom Vortrieb aus mit vorauseilenden Maßnahmen (Vorauseilende<br />

Entwässerungsbohrungen, Vakuumlanzen) kontrolliert werden. Im weiteren Verlauf der Linzer Sande wird<br />

von Sicker- und Schichtwässern und bereichsweise von freien Grundwässern ausgegangen.<br />

Vorauseilende Erkundungs- bzw. Entwässerungsbohrungen werden vorgenommen.<br />

Prognostizierte Störungen werden ebenfalls durch vorauseilende Bohrungen erkundet. Gegebenenfalls<br />

werden Maßnahmen zur Verminderung der Wasserwegigkeit (z.B. Felsinjektionen) und Vorentwässerungen<br />

vorgesehen.<br />

� Absenkungsmaßnahmen von Obertage<br />

Im Übergangsbereich Schlier - Linzer Sande können bei ungünstigen Grundwasserverhältnissen (stark<br />

gespannte Wässer) für die Röhre 2 Absenkungsmaßnahmen von Obertage erforderlich werden. In<br />

diesem Fall wäre in weiterer Folge die tiefer liegende Röhre 1 mit Bohrungen von Röhre 2 aus zu<br />

entwässern. Die Wasserhaltungsmaßnahmen sind auf einem Trassenabschnitt von ca. 180 m<br />

angenommen. Für die Erlangung der nötigen Absenkung wird daher eine abschnittsweise<br />

Grundwasserabsenkung, Abschnitte von jeweils ca. 30 m, mit einer berechneten Entnahmemenge von ca.<br />

20 l/s pro Absenkungsabschnitt erforderlich. Die Fläche, auf der es obertägig zur Einrichtung von<br />

Maßnahmen für die Wasserhaltung kommen kann, ist im Hydrogeologischen Lageplan ausgewiesen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 176 von 199

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