A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
OBERFLÄCHENWASSER: Einlage 4.10.1<br />
� Definition von Warn- und Aktionspegel im Hochwasserfall für die Räumung der<br />
Baustelleneinrichtungsflächen.<br />
� Keine Situierung von Hauptbaustelleinrichtungsflächen (Containerburg, Brecheranlage, Silos, etc.) im<br />
Hochwasserabflussbereich (HW100) beiderseits der Donau.<br />
� Kleinere Baustelleneinrichtungsflächen (Portalbereiche, LB 127, Radweg) können im<br />
Hochwasserabflussbereich liegen, dürfen jedoch keine fest installierten Bestandteile (Siloanlagen,<br />
Containerburgen, Kräne, etc.) beherbergen.<br />
� Die im Zuge des Vortriebs und im Bereich der Baustelleneinrichtung anfallenden Wässer werden vor der<br />
Einleitung in die Vorflut über eine Gewässerschutzanlage geleitet (Keine direkte Einleitung in den Vorfluter<br />
– Retentions- bzw. Reinigungswirkung durch Gewässerschutzanlage).<br />
� Bei der Baustelleneinrichtung im Bereich der Rampe Donau Süd 1 wird eine Abwasserreinigungsanlage<br />
installiert. Diese entspricht dem Stand der Technik und den gesetzlichen Immissionsschutzbestimmungen.<br />
Sämtliche Bergwässer aus dem Tunnel und Wässer der Baustelleneinrichtungsflächen werden über diese<br />
Gewässerschutzanlage geleitet.<br />
� Jene Bereiche des Donauufers, die durch das Baugeschehen angegriffen wurden, werden wieder<br />
hergestellt. Dabei wird insbesondere auf die Durchgängigkeit des Gewässers und die ökologische<br />
Funktionsfähigkeit geachtet.<br />
� Nicht berührte Uferstreifen werden vor jeglicher unnötigen Beeinträchtigung in Bau- und Betriebsphase<br />
bewahrt. Einleitung ungereinigter Wässer, Deponierung von Abraummaterial, Zuschüttung,<br />
Wasserentnahmen oder sonstige Zerschneidungen werden vermieden.<br />
GEWÄSSERÖKOLOGIE / FISCHEREI: Einlage 4.10.6<br />
� Gewässerschutzanlage im Bereich der Rampe Donau Süd 1<br />
HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />
� Infolge der Wasserempfindlichkeit der feinkörnigen Decksedimente werden Schutzmaßnahmen gegen den<br />
Oberflächenwassereinfluss (Abdecken der Böschungen) im Bereich der Westbrücke sowie entlang der<br />
Unterflurtrasse vorgesehen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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