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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

OBERFLÄCHENWASSER: Einlage 4.10.1<br />

� Definition von Warn- und Aktionspegel im Hochwasserfall für die Räumung der<br />

Baustelleneinrichtungsflächen.<br />

� Keine Situierung von Hauptbaustelleinrichtungsflächen (Containerburg, Brecheranlage, Silos, etc.) im<br />

Hochwasserabflussbereich (HW100) beiderseits der Donau.<br />

� Kleinere Baustelleneinrichtungsflächen (Portalbereiche, LB 127, Radweg) können im<br />

Hochwasserabflussbereich liegen, dürfen jedoch keine fest installierten Bestandteile (Siloanlagen,<br />

Containerburgen, Kräne, etc.) beherbergen.<br />

� Die im Zuge des Vortriebs und im Bereich der Baustelleneinrichtung anfallenden Wässer werden vor der<br />

Einleitung in die Vorflut über eine Gewässerschutzanlage geleitet (Keine direkte Einleitung in den Vorfluter<br />

– Retentions- bzw. Reinigungswirkung durch Gewässerschutzanlage).<br />

� Bei der Baustelleneinrichtung im Bereich der Rampe Donau Süd 1 wird eine Abwasserreinigungsanlage<br />

installiert. Diese entspricht dem Stand der Technik und den gesetzlichen Immissionsschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Bergwässer aus dem Tunnel und Wässer der Baustelleneinrichtungsflächen werden über diese<br />

Gewässerschutzanlage geleitet.<br />

� Jene Bereiche des Donauufers, die durch das Baugeschehen angegriffen wurden, werden wieder<br />

hergestellt. Dabei wird insbesondere auf die Durchgängigkeit des Gewässers und die ökologische<br />

Funktionsfähigkeit geachtet.<br />

� Nicht berührte Uferstreifen werden vor jeglicher unnötigen Beeinträchtigung in Bau- und Betriebsphase<br />

bewahrt. Einleitung ungereinigter Wässer, Deponierung von Abraummaterial, Zuschüttung,<br />

Wasserentnahmen oder sonstige Zerschneidungen werden vermieden.<br />

GEWÄSSERÖKOLOGIE / FISCHEREI: Einlage 4.10.6<br />

� Gewässerschutzanlage im Bereich der Rampe Donau Süd 1<br />

HYDROGEOLOGIE: Einlage 4.9.2<br />

� Infolge der Wasserempfindlichkeit der feinkörnigen Decksedimente werden Schutzmaßnahmen gegen den<br />

Oberflächenwassereinfluss (Abdecken der Böschungen) im Bereich der Westbrücke sowie entlang der<br />

Unterflurtrasse vorgesehen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 175 von 199

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