A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
SCHALLTECHNIK: Einlage 4.3.1<br />
� Organisatorische Maßnahmen zu besonders lärmintensiven Bauphasen nach Vorgabe der bzw. des<br />
medizinischen Sachverständigen (Anrainer und Arbeitnehmerschutz).<br />
� Begrenzung der, zur Tunnelbewetterung eingesetzten Lüftungsaggregate (vornehmlich 4 Stück) auf einen<br />
immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 100 dB bei Volllastbetrieb am Tag und<br />
Abend. Zur Nacht ist ein Minderbetrieb mit höchstens LW,A,IMMI = 90 dB je Gerät zulässig.<br />
� Begrenzung der, zur Aufbereitung des Ausbruchmaterial eingesetzten Brecheranlage inkl. Sieblinie auf<br />
einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 104 dB bei Volllastbetrieb am Tag<br />
und Abend. Zur Nacht ist ein Betrieb im Freien nicht zulässig. Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die<br />
Anrainerbereiche bezogenen immissionswirksamen Schallleistung je Gerät, durch weitere geeignete<br />
Lärmschutzmaßnahmen (z. B. lärmarme Ausführung, Einhausung der Anlage, Anordnung von lokalen<br />
Schirmungen, etc.) zu gewährleisten.<br />
� Begrenzung der, zum Transport des aufbereiteten Ausbruchmaterials, eingesetzten Förderbandanlage auf<br />
einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 62 dB/m bei Volllastbetrieb.<br />
Organisatorische Regelung zum Betrieb des Brechers im Nachtzeitraum.<br />
� Organisatorische Regelung zu Sprengungen<br />
� Begrenzung der, im Bauabschnitt Westbrücke auf den Baustelleneinrichtungsflächen eingesetzten<br />
Dauerschallquellen auf einen immissionswirksamen Schallleistungspegel von je LW,A,IMMI = 74 dB bei<br />
Betrieb zur Nachtzeit.<br />
� Gegebenenfalls ist die Einhaltung der, auf die Anrainerbereiche bezogenen immissionswirksamen<br />
Schallleistung je Gerät, durch weitere geeignete Lärmschutzmaßnahmen (z. B. lärmarme Ausführungen,<br />
Anordnung von lokalen Schirmungen, Einbau von Schalldämpfern, etc.) zu gewährleisten. Es ist zudem zu<br />
beachten, dass Geräusche dieser Anlagen anrainerseitig keine tonalen Komponenten (vgl. ÖNORM S<br />
5004) aufweisen.<br />
� Entsprechend den vorstehenden Bemessungsregeln betreffend die Möglichkeit zum Setzen objektseitiger<br />
Lärmschutzmaßnahmen und den diesbezüglichen Ausarbeitungen zu Fassaden mit Ziel- bzw.<br />
Grenzwertüberschreitungen dieser Untersuchung sind entsprechend den Objektschutzplänen (Einlage<br />
4.3.3) der Bevölkerung vor Beginn der Bauarbeiten die Förderung dieser objektseitigen<br />
Lärmschutzmaßnahmen anzubieten.<br />
� Einrichtung einer Ansprechstelle in der Baustellenleitung, die Anregungen und Beschwerden der<br />
Bevölkerung entgegennimmt und die mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet nach Bedarf auch<br />
Maßnahmen veranlassen kann.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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