A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Für Sachgüter gilt, dass aufgrund der verpflichtenden Aufrechterhaltung der Versorgungsinfrastruktur bzw. der<br />
damit verbundenen sehr hohen Maßnahmenwirkung keine verbleibenden Auswirkungen zu erwarten sind.<br />
In der Betriebsphase sind die Auswirkungen des Projektes auf Sachgüter daher nicht relevant.<br />
9.7.2 Kulturgüter<br />
9.7.2.1 Bauphase<br />
Bodendenkmäler<br />
Die Eingriffsintensität beim römischen Gräberfeld am Bahnhof wird als gering eingestuft, da die Fläche nur<br />
randlich berührt wird, daraus ergibt sich eine geringe Erheblichkeit. Für die Fläche Froschberg-Ost (neolithische<br />
Siedlung) ist aufgrund der direkten Flächeninanspruchnahme eine sehr hohe Intensität des Eingriffes gegeben<br />
und wird auch hier aufgrund der seitens des Bundesdenkmalamtes bereits vorweg erfolgten Beurteilung der<br />
Fläche als wenig bedeutend (kaum mit Funden zu rechnen) eingestuft. Die Auswirkung wird daher, abweichend<br />
von der Methode, nur als mittel erheblich eingestuft. Ebenfalls als mittel erheblich eingestuft werden die<br />
randlichen Eingriffe im Bereich Freinberg, für diesen Eingriff ist im Zuge des konzentrierten Verfahrens die<br />
Bewilligung vom Landeshauptmann für die „Veränderung nach § 5 DMSG“ einzuholen.<br />
Baudenkmäler<br />
Der Objektverlust in der Niederreithstraße 2 (denkmalgeschützt nach § 2) wäre grundsätzlich als sehr hoch<br />
erheblich einzustufen. Da nach einer Besichtigung des Gebäudes seitens des Bundesdenkmalamtes die<br />
Entscheidung für die Entlassung aus dem Denkmalschutz getroffen wurde, dieses Verfahren derzeit<br />
durchgeführt wird und voraussichtlich vor Einreichung der UVE abgeschlossen wird, ist diesbezüglich keine<br />
Erheblichkeit mehr gegeben. Bezüglich Auswirkungen durch Erschütterung sind Auswirkungen auf Gebäude<br />
möglich, die durch entsprechende Maßnahmen im Bau minimiert und überwacht werden.<br />
Durch die Umsetzung der definierten Maßnahmen wird sichergestellt, dass archäologische und historisch<br />
bedeutende Kulturwerte dokumentiert werden, wenn auch teilweise durch den direkten Flächenverlust<br />
unwiederbringlich verloren. Die Vorgangsweise und der zeitliche Rahmen für die archäologischen<br />
Untersuchungen sowie bauhistorischen Dokumentationen werden mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt,<br />
auch wird die erforderliche Untersuchungsschärfe der einzelnen Maßnahmen durch das Bundesdenkmalamt<br />
festgelegt.<br />
Auswirkungen auf Kulturgüter sind durch die direkte Inanspruchnahme von Baudenkmälern und Fundstellen<br />
gegeben (geringe und mittlere Erheblichkeiten). Durch entsprechende Maßnahmen kann jedoch dem Verlust<br />
von Kulturgütern/ historischen Werten entgegengewirkt werden.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 170 von 199