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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Für Sachgüter gilt, dass aufgrund der verpflichtenden Aufrechterhaltung der Versorgungsinfrastruktur bzw. der<br />

damit verbundenen sehr hohen Maßnahmenwirkung keine verbleibenden Auswirkungen zu erwarten sind.<br />

In der Betriebsphase sind die Auswirkungen des Projektes auf Sachgüter daher nicht relevant.<br />

9.7.2 Kulturgüter<br />

9.7.2.1 Bauphase<br />

Bodendenkmäler<br />

Die Eingriffsintensität beim römischen Gräberfeld am Bahnhof wird als gering eingestuft, da die Fläche nur<br />

randlich berührt wird, daraus ergibt sich eine geringe Erheblichkeit. Für die Fläche Froschberg-Ost (neolithische<br />

Siedlung) ist aufgrund der direkten Flächeninanspruchnahme eine sehr hohe Intensität des Eingriffes gegeben<br />

und wird auch hier aufgrund der seitens des Bundesdenkmalamtes bereits vorweg erfolgten Beurteilung der<br />

Fläche als wenig bedeutend (kaum mit Funden zu rechnen) eingestuft. Die Auswirkung wird daher, abweichend<br />

von der Methode, nur als mittel erheblich eingestuft. Ebenfalls als mittel erheblich eingestuft werden die<br />

randlichen Eingriffe im Bereich Freinberg, für diesen Eingriff ist im Zuge des konzentrierten Verfahrens die<br />

Bewilligung vom Landeshauptmann für die „Veränderung nach § 5 DMSG“ einzuholen.<br />

Baudenkmäler<br />

Der Objektverlust in der Niederreithstraße 2 (denkmalgeschützt nach § 2) wäre grundsätzlich als sehr hoch<br />

erheblich einzustufen. Da nach einer Besichtigung des Gebäudes seitens des Bundesdenkmalamtes die<br />

Entscheidung für die Entlassung aus dem Denkmalschutz getroffen wurde, dieses Verfahren derzeit<br />

durchgeführt wird und voraussichtlich vor Einreichung der UVE abgeschlossen wird, ist diesbezüglich keine<br />

Erheblichkeit mehr gegeben. Bezüglich Auswirkungen durch Erschütterung sind Auswirkungen auf Gebäude<br />

möglich, die durch entsprechende Maßnahmen im Bau minimiert und überwacht werden.<br />

Durch die Umsetzung der definierten Maßnahmen wird sichergestellt, dass archäologische und historisch<br />

bedeutende Kulturwerte dokumentiert werden, wenn auch teilweise durch den direkten Flächenverlust<br />

unwiederbringlich verloren. Die Vorgangsweise und der zeitliche Rahmen für die archäologischen<br />

Untersuchungen sowie bauhistorischen Dokumentationen werden mit dem Bundesdenkmalamt abgestimmt,<br />

auch wird die erforderliche Untersuchungsschärfe der einzelnen Maßnahmen durch das Bundesdenkmalamt<br />

festgelegt.<br />

Auswirkungen auf Kulturgüter sind durch die direkte Inanspruchnahme von Baudenkmälern und Fundstellen<br />

gegeben (geringe und mittlere Erheblichkeiten). Durch entsprechende Maßnahmen kann jedoch dem Verlust<br />

von Kulturgütern/ historischen Werten entgegengewirkt werden.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 170 von 199

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