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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

3 SYSTEMABGRENZUNG<br />

3.1 RÄUMLICHE ABGRENZUNG<br />

3.1.1 Betroffene Gemeinden<br />

Gemäß §19 Abs. 3 UVP-G 2000 idgF. besitzen Standortgemeinden im Genehmigungsverfahren Parteistellung.<br />

Im gegenständlichen Projekt ist dies:<br />

� Landeshauptstadt Linz<br />

� Gemeinde Puchenau<br />

Weiters sind gemäß §19 Abs. 3 UVP-G 2000 idgF unmittelbar an die Standortgemeinde angrenzende<br />

österreichische Gemeinden (im Folgenden als Anrainergemeinden bezeichnet) zu berücksichtigen wenn sie<br />

"[…] von wesentlichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt betroffen sein können […]".<br />

Aufgrund des großen räumlichen Abstandes weiterer Gemeindegrenzen von der Trasse der A <strong>26</strong> können wesentliche<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt im Bereich der Anrainergemeinden ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Abbildung 2: A <strong>26</strong> Abschnitt Süd (blau) – Lage im Raum<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 16 von 199

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