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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Zusätzlich zur Betriebsphase im Prognosejahr 2025 wurden auch die Prognosejahre 2015 und 2018 untersucht,<br />

da gemäß RVS 04.02.12 die Betrachtung des Jahres mit den höchsten Emissionen gefordert war. Im Jahr der<br />

geplanten Inbetriebnahme (2015) sind die NOx-Emissionen aufgrund der noch nicht soweit umgesetzten<br />

technischen Entwicklung der Emissionsstandards trotz der niedrigeren Verkehrsmengen höher als 2025 und<br />

auch als 2018. In diesem Fall werden höhere Zusatzbelastungen durch den Betrieb der A<strong>26</strong> berechnet, welche<br />

ohne Maßnahmeneinsatz eine größere Anzahl von Objekten betreffen.<br />

Bei NO2 kommt es bei einigen Objekten in der Kärntner Straße und entlang der Westbrücke zu relevanten<br />

Zusatzbelastungen und zu Überschreitungen des Grenzwertes für den maximalen Jahresmittelwert. Unter<br />

Berücksichtigung der Maßnahmen, verbleiben am Aufpunkt 37 sowie an 8 weiteren Aufpunkten in der Kärntner<br />

Straße relevante Zusatzbelastungen an NO2 im JMW. Für PM10 kommt es unter Berücksichtigung der<br />

Maßnahmen zu keiner Grenzwertüberschreitung.<br />

Wie die Berechnungen für das Jahr 2018 zeigen, treten diese höheren Zusatzbelastungen (z.B.: Aufpunkt 37)<br />

aber nur zeitlich begrenzt auf. Im Prognosejahr 2018 sind auch ohne Maßnahmen im Bereich Westbrücke<br />

bereits weniger Objekte von relevanten Zusatzbelastungen betroffen als 2015. An zehn Aufpunkten in der<br />

Kärntner Straße werden relevante Zusatzbelastungen an NO2 und Grenzwertüberschreitungen im<br />

Jahresmittelwert berechnet. An keinem weiteren Aufpunkt werden die Grenzwerte in Kombination mit<br />

relevanten Zusatzbelastungen für NO2 im JMW und PM10 überschritten. Berücksichtigt man die näheren<br />

Untersuchungen zum maximalen NO2 HMW so verbleiben in der Kärntner Straße nur mehr 4 Objekte<br />

(Gewerbenutzung), an denen zu Zeiten hoher Vorbelastung der maximal zulässige HMW Grenzwert<br />

überschritten wird, die Zusatzbelastungen bleiben dann allerdings unterhalb der Relevanzgrenze liegen.<br />

In den Jahren 2015 und 2025 ist diese gesonderte Betrachtung der max. HMW Werte für NO2 nicht notwendig,<br />

da es hier zu keinen Überschreitungen kommt. Hinsichtlich PM10 ist das Prognosejahr 2025 als worst-case zu<br />

betrachten, da die PM10-Emissionen auf Grund des hohen Anteils von Emissionen aus der Aufwirbelung eine<br />

starke Abhängigkeit von der Fahrleistung aufweisen, welche 2025 naturgemäß am höchsten ist. Durch<br />

geeignete Maßnahmen (Erhöhung Lärmschutzwand) wird sichergestellt, dass bei Objekten keine relevanten<br />

Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Gleiches gilt für den Planfall 2018.<br />

Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />

Abgesehen von mehreren gewerblich genutzten Objekten in der Kärntner Straße (ein Objekt derzeit auch mit<br />

Wohnnutzung, (siehe hierzu 9.1.1.2) und einem Objekt nordöstlich des Tunnels Bindermichl (nur 2015) werden<br />

in keinem der berechneten Planfälle unter Berücksichtigung von Reduktionsmaßnahmen relevante<br />

Zusatzbelastungen ermittelt. Als Maßnahmen wurden eine temporäres Tempolimit von 60 km/h auf der<br />

Westbrücke sowie der Ausbau (Erhöhung) einer bestehenden Lärmschutzwand im Bereich der Westbrücke<br />

untersucht.<br />

Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />

Lokal sind bei einzelnen Objekten vertretbare Auswirkungen zu erwarten, großflächig sind die Auswirkungen als<br />

geringfügig zu bezeichnen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 163 von 199

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