A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Zusätzlich zur Betriebsphase im Prognosejahr 2025 wurden auch die Prognosejahre 2015 und 2018 untersucht,<br />
da gemäß RVS 04.02.12 die Betrachtung des Jahres mit den höchsten Emissionen gefordert war. Im Jahr der<br />
geplanten Inbetriebnahme (2015) sind die NOx-Emissionen aufgrund der noch nicht soweit umgesetzten<br />
technischen Entwicklung der Emissionsstandards trotz der niedrigeren Verkehrsmengen höher als 2025 und<br />
auch als 2018. In diesem Fall werden höhere Zusatzbelastungen durch den Betrieb der A<strong>26</strong> berechnet, welche<br />
ohne Maßnahmeneinsatz eine größere Anzahl von Objekten betreffen.<br />
Bei NO2 kommt es bei einigen Objekten in der Kärntner Straße und entlang der Westbrücke zu relevanten<br />
Zusatzbelastungen und zu Überschreitungen des Grenzwertes für den maximalen Jahresmittelwert. Unter<br />
Berücksichtigung der Maßnahmen, verbleiben am Aufpunkt 37 sowie an 8 weiteren Aufpunkten in der Kärntner<br />
Straße relevante Zusatzbelastungen an NO2 im JMW. Für PM10 kommt es unter Berücksichtigung der<br />
Maßnahmen zu keiner Grenzwertüberschreitung.<br />
Wie die Berechnungen für das Jahr 2018 zeigen, treten diese höheren Zusatzbelastungen (z.B.: Aufpunkt 37)<br />
aber nur zeitlich begrenzt auf. Im Prognosejahr 2018 sind auch ohne Maßnahmen im Bereich Westbrücke<br />
bereits weniger Objekte von relevanten Zusatzbelastungen betroffen als 2015. An zehn Aufpunkten in der<br />
Kärntner Straße werden relevante Zusatzbelastungen an NO2 und Grenzwertüberschreitungen im<br />
Jahresmittelwert berechnet. An keinem weiteren Aufpunkt werden die Grenzwerte in Kombination mit<br />
relevanten Zusatzbelastungen für NO2 im JMW und PM10 überschritten. Berücksichtigt man die näheren<br />
Untersuchungen zum maximalen NO2 HMW so verbleiben in der Kärntner Straße nur mehr 4 Objekte<br />
(Gewerbenutzung), an denen zu Zeiten hoher Vorbelastung der maximal zulässige HMW Grenzwert<br />
überschritten wird, die Zusatzbelastungen bleiben dann allerdings unterhalb der Relevanzgrenze liegen.<br />
In den Jahren 2015 und 2025 ist diese gesonderte Betrachtung der max. HMW Werte für NO2 nicht notwendig,<br />
da es hier zu keinen Überschreitungen kommt. Hinsichtlich PM10 ist das Prognosejahr 2025 als worst-case zu<br />
betrachten, da die PM10-Emissionen auf Grund des hohen Anteils von Emissionen aus der Aufwirbelung eine<br />
starke Abhängigkeit von der Fahrleistung aufweisen, welche 2025 naturgemäß am höchsten ist. Durch<br />
geeignete Maßnahmen (Erhöhung Lärmschutzwand) wird sichergestellt, dass bei Objekten keine relevanten<br />
Zusatzbelastungen zu erwarten sind. Gleiches gilt für den Planfall 2018.<br />
Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />
Abgesehen von mehreren gewerblich genutzten Objekten in der Kärntner Straße (ein Objekt derzeit auch mit<br />
Wohnnutzung, (siehe hierzu 9.1.1.2) und einem Objekt nordöstlich des Tunnels Bindermichl (nur 2015) werden<br />
in keinem der berechneten Planfälle unter Berücksichtigung von Reduktionsmaßnahmen relevante<br />
Zusatzbelastungen ermittelt. Als Maßnahmen wurden eine temporäres Tempolimit von 60 km/h auf der<br />
Westbrücke sowie der Ausbau (Erhöhung) einer bestehenden Lärmschutzwand im Bereich der Westbrücke<br />
untersucht.<br />
Zusammengefasst überwiegen flächenmäßig deutlich die Bereiche mit Verbesserungen der Luftgüte.<br />
Lokal sind bei einzelnen Objekten vertretbare Auswirkungen zu erwarten, großflächig sind die Auswirkungen als<br />
geringfügig zu bezeichnen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 163 von 199