A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
9.5.1.2 Betriebsphase<br />
Für die Betriebsphase der A<strong>26</strong> Süd im Prognosejahr 2025 wurden Emissionsberechnungen für das gesamte<br />
Linzer Straßennetz auf Basis der Verkehrszahlen als JDTV mit Schwerverkehrsanteil (siehe Einlage 1.4.2)<br />
durchgeführt. Eine Übersicht über die Aufpunkte mit relevanten Zusatzbelastungen im JMW und deren<br />
derzeitige Nutzung in den verschiedenen Prognosejahren nach Berücksichtigung der Maßnahmen ist in<br />
nachfolgender Tabelle dargestellt. Die Ergebnisse werden nachfolgend für die einzelnen Prognosejahre<br />
diskutiert.<br />
Tabelle 17: Übersichtstabelle mit einer Auflistung jener Aufpunkte, für welche relevante Zusatzbelastungen im Jahresmittel<br />
berechnet werden. P4 wird nach derzeitigem Stand bis 2015 in gewerbliche Nutzung umgewandelt (Quelle: Energie AG)<br />
Die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung zeigen großflächige Verbesserungen der Luftgütesituation entlang<br />
der bisherigen Durchfahrtstrecke durch die Stadt (LB 139 Kremstal Bundesstraße). Die neue Trasse der A<strong>26</strong>,<br />
welche großteils durch einen Tunnel verläuft, verursacht kleinräumige Zusatzbelastungen in den Bereichen der<br />
Portale des Tunnels Freinberg bzw. den Zufahrtsstrecken, wie der Kärntner Straße und der B139 im Bereich<br />
der Westbrücke. Insgesamt überwiegen die Entlastungen durch die Verkehrsverlagerung von der B139 auf die<br />
A<strong>26</strong> gegenüber den Konzentrationszunahmen in den Portalbereichen bzw. auf der Kärntnerstraße und der<br />
Westbrücke. Basis dieser Berechnungen ist der zeitweilige Betrieb der Umweltentlüftung und Absaugung der<br />
Abluft der Röhre 2 (RFB zur A1) und Freisetzung dieser Abluft über einen zentralen Schacht bei der<br />
Betriebszentrale Waldeggstraße. Es wird davon ausgegangen, dass diese Umweltentlüftung mindestens je eine<br />
Stunde während der Morgenspitze bzw. eine Stunde während der Abendspitze in Betrieb ist.<br />
Aufgrund der im Ist-Zustand erheblichen Grundbelastung sind die verbleibenden Auswirkungen ohne<br />
Maßnahmen in der Betriebsphase 2025 hinsichtlich NO2 im Jahresmittel und PM10 im Tagesmittel an<br />
einzelnen Punkten als wesentlich zu beurteilen. Berücksichtigt man die ins Projekt aufgenommene Maßnahme<br />
(Ausbau einer Lärmschutzwand), so kommt es in der Betriebsphase 2025 nur vereinzelt zu relevanten<br />
Belastungen. Es verbleiben an 8 Aufpunkten in der Kärntner Straße relevante Zusatzbelastungen an NO2 bei<br />
gleichzeitigen Grenzwertüberschreitungen im Jahresmittelwert. An den übrigen Aufpunkten werden die<br />
Grenzwerte in Kombination mit relevanten Zusatzbelastungen für NO2 und PM10 nicht überschritten Die hier<br />
vorgenommene Beurteilung erfolgt auf Basis der Grenzwerte des IG-L, Auswirkungen auf den Menschen<br />
werden im Fachbeitrag Umweltmedizin (Einlage 4.11.1) bewertet.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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