A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Es kann somit hier von keinen- sehr geringen bleibenden Auswirkungen gesprochen werden.<br />
Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />
9.4.4.2 Betriebsphase<br />
Auch in der Betriebsphase kann aufgrund oben genannter Gründe von keinen- sehr geringen verbleibenden<br />
Auswirkungen ausgegangen werden.<br />
Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen sind somit nicht relevant.<br />
9.4.5 Geologie und Geotechnik<br />
9.4.5.1 Bauphase und Betriebsphase<br />
Nachfolgende Beschreibungen beziehen sich auf Bau- und Betriebsphase:<br />
Objekt WR 1<br />
Die eigentliche Durchlassverlängerung soll auf mantelverpressten Kleinrammpfählen tief fundiert werden, um<br />
die Setzungsdifferenzen zum Bestand zu minimieren.<br />
Zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität der Dammverbreiterung sind Bodenauswechslungen vorzusehen.<br />
Dies gilt auch bei zu geringer Tragfähigkeit auf Höhe Unterbauplanum. Im Übergangsbereich zur Westbrücke<br />
taucht die Rampe Unionstraße 2 zwischen den Hauptfahrbahnen ab. Der dabei resultierende Geländesprung ist<br />
mittels Stützkonstruktionen (z.T. nach oben offene Rahmenkonstruktionen und Winkelstützmauern) zu sichern.<br />
Als Baugrubensicherungsmaßnahmen sind bereichsweise Spundwände erforderlich.<br />
Objekt WR 2 Westbrücke<br />
In Anbetracht der zu erwartenden hohen Lasten einerseits und der ungünstigen Verformungseigenschaften der<br />
feinklastischen Sedimente andererseits steht außer Zweifel, das eine Tieffundierung unerlässlich ist. Es wird<br />
empfohlen, die Tieffundierung als Ortbetonbohrpfähle auszuführen. Die Lastableitung soll dabei im Falle des<br />
Pylons im Linzer Sand erfolgen. Bei den Widerlagern kann die Lastableitung im Schlier und im Linzer Sand<br />
vorgenommen werden. Die Setzungen werden diesfalls ca. 2 cm und die Setzungsdifferenz zwischen den<br />
einzelnen Gründungselementen ca. 1 cm nicht unterschreiten. Als Baugrubensicherung sind natürlich<br />
geböschte Baugruben einer Neigung von 2:3 vorzusehen. Sofern dies aus Platzgründen nicht realisiert werden<br />
kann, sollen Spundwandsicherung zur Ausführung gelangen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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