A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Nachsorgemaßnahmen (wasserwirtschaftliches Beweissicherungsprogramm) sollen darauf abzielen, mögliche<br />
Rückgänge der Beeinflussungen festzustellen.<br />
Die Wirkung der zu setzenden Maßnahmen (Grundwasserkommunikationsmaßnahmen,<br />
Ersatzwassermaßnahmen) wird durchgehend mit sehr hoch angenommen.<br />
Die durch das Projekt bedingten Auswirkungen in der Betriebsphase sind somit nicht relevant.<br />
9.4.4 Altlasten<br />
9.4.4.1 Bauphase<br />
Für den Streckenabschnitt Unterflurtrasse Waldeggstraße wird mit einer Aushubmenge von ca. 445.100 m³,<br />
insbesondere mit einem Oberflächenabtrag von ca. 50.000 m³ gerechnet. Auf Grund der in der Waldeggstraße<br />
befindlichen vier Altstandorte (Rieseneder Ernst, Magdys Technikcenter, Ortmüller & Hinterleitner OHG und<br />
Autolackiervertriebs GesmbH.) sowie der noch in Betrieb befindlichen BP Tankstelle und der durch die<br />
Bauarbeiten teilweise auszuhebenden Altablagerung in der Ziegeleistraße besteht ein Risiko, dass relevante<br />
Kubaturen an Materialien höherwertigen Deponieklassen (entsprechend den Annahmekriterien einer<br />
Massenabfall- oder Reststoffdeponie) anfallen. Die geometrische Überschneidung zwischen den Aushubkoten<br />
und den kontaminationsgeneigten Grundstücken bzw. deren Anteilssegmente ergibt eine Kubatur von ca.<br />
10.000m³. Erfahrungen mit kontaminierten Bodenhorizonten in urbanen Bereichen bei anderen Großprojekten<br />
haben einen Qualitätsverteilungsschlüssel von ca. 60% Materialien entsprechend einer Reststoffdeponie, 30%<br />
Materialien entsprechen einer Massenabfalldeponie und 10% Materialien, welche unbehandelt nicht<br />
deponierbar sind, ermitteln lassen. Da gegenständlicher Trassenverlauf seit Jahrhunderten anthropogen<br />
beeinflusste urbane Bodenhorizonte berührt und da im Grundwasser des o.a. Einzugsbereiches<br />
Indikatorparameter erhöht sind (Eisen, Mangan, Ammonium, Bor und einzelne Schwermetalle), besteht das<br />
Risiko, dass verunreinigte Bodenmaterialien von einer Kubatur, welche um den Faktor 2 bis 3 höher ist, im<br />
Zuge der Baumaßnahme ausgehoben werden müssen. Die Altlasten-/Altstandorterhebung zeigt in<br />
Zusammenschau mit den Grundwasseranalysenergebnissen des Fachbereiches Geohydrologie die Eventualität<br />
auf, dass bei Wasserhaltungsmaßnahmen kontaminierte Wässer eingezogen werden, die nicht zu einer<br />
Wiederversickerung gelangen dürfen.<br />
Bei der Berechnung wurden vorhandene Informationen über die Tiefe der Ablagerungen berücksichtigt. Lagen<br />
keinerlei Informationen vor, so wurde vom „worst case“ ausgegangen und die gesamte Kubatur des<br />
betreffenden Abschnittes – sowohl Oberflächenabtrag als auch Unterflurabtrag – rechnerisch einer<br />
höherwertigen Deponieklasse zugeordnet.<br />
Im Hinblick auf Gefährdungspotentiale von Ablagerungen für das Grundwasser kann festgehalten werden, dass<br />
die relevanten vorgefundenen Ablagerungen und Altlasten im Zuge des Straßenbaus geräumt werden.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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