A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Es verbleiben mittlere Auswirkungen auf die Fischerei, weil es in der Bauphase zu Einschränkungen und<br />
qualitativen Verschlechterungen der Ausübung der Fischerei kommt, die nicht wirksam ausgeglichen werden<br />
können.<br />
Die Auswirkungen des Projektes auf die Fischerei während der Bauphase sind daher als vertretbar<br />
einzustufen.<br />
9.4.2.2 Betriebsphase<br />
Durch den verlegten Radweg entlang der Donau werden die Uferzonen vom unteren Mittelwasserbereich bis in<br />
den Hochwasserbereich beeinflusst. Im Bereich zwischen Radweg und Donau ist nur ein schmaler<br />
Ufergehölzsaums zu erwarten. Durch die Stützmauer wird der Bereich mit flacherer Uferneigung stark reduziert.<br />
Begehbarkeit und Erreichbarkeit der Uferzonen sind stark eingeschränkt Für Fische ergibt sich eine<br />
Verschlechterung der Einstandsmöglichkeiten vom Mittelwasserbereich bis zum Hochwasserbereich.<br />
In jenen Bereichen, in denen sich das Projektsgebiet in Nahelage zur Donau befindet (B 127 Rohrbacher<br />
Straße und B 129 Eferdinger Straße) werden die anfallenden Wässer über Mulden bzw. Einlaufgitter gesammelt<br />
und in regelmäßigen Abständen mittels Querungen analog dem Bestand direkt in die Donau ausgeleitet.<br />
Dadurch erfährt die Wasserqualität durch die Einleitung von zusätzlichen, verunreinigten Straßenwässern<br />
tendenziell eine geringfügige Verschlechterung. Dabei ist einzuschränken, dass bereits im Ist-Zustand Direkt-<br />
Einleitungen von Straßenwässern von der B 127 Rohrbacher Straße und B 129 Eferdinger Straße in die Donau<br />
erfolgen. In den Tunnelbereichen fallen zwei Arten von Wässern an. Einerseits die sauberen nicht belasteten<br />
Bergwässer, die direkt der Vorflut zugeführt werden können, und andererseits die verunreinigten bzw.<br />
belasteten Wässer aus der Schlitzrinne, die vor allem aus Wasch-, Störfall- und Schleppwässer bestehen, und<br />
vor der Ausleitung in die Vorflut einer Reinigung zugeführt werden müssen. Im gegenständlichen Fall besteht<br />
die Möglichkeit, die Schlitzrinnenwässer (Waschwässer) aus den Tunnelbereichen in die städtische<br />
Kanalisation abzuleiten. Aufgrund von Festlegungen mit dem Betreiber der Kanalisation dürfen die<br />
einzuleitenden Waschwässer jedoch die Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnung nicht überschreiten. Im<br />
Bedarfsfall werden die Waschwässer daher in einer Gewässerschutzanlage mit Flockung gereinigt und<br />
anschließend in den Kanal eingeleitet. Die anfallenden Störfallwässer müssen in jedem Fall retendiert und einer<br />
gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Die hierfür vorgesehenen Gewässerschutzanlagen liegen im<br />
Bereich der ASt Bahnhof, ASt Donau Süd und ASt Donau Nord.<br />
Die Oberflächenwässer der Donaubrücke werden im Niederschlagsfall gesammelt, in Richtung Widerlager<br />
abgeleitet, in einen Verteilerschacht mit automatischer Schadstoffdetektion eingeleitet und von dort mittels<br />
Ableitungskanal direkt in die Donau ausgeleitet. Im Störfallbetrieb (Unfall, etc.) werden die verunreinigten<br />
Wässer über den Verteilerschacht in die Gewässerschutzanlagen des Tunnels abgeleitet und dort gereinigt<br />
bzw. entsorgt.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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