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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Es verbleiben mittlere Auswirkungen auf die Fischerei, weil es in der Bauphase zu Einschränkungen und<br />

qualitativen Verschlechterungen der Ausübung der Fischerei kommt, die nicht wirksam ausgeglichen werden<br />

können.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Fischerei während der Bauphase sind daher als vertretbar<br />

einzustufen.<br />

9.4.2.2 Betriebsphase<br />

Durch den verlegten Radweg entlang der Donau werden die Uferzonen vom unteren Mittelwasserbereich bis in<br />

den Hochwasserbereich beeinflusst. Im Bereich zwischen Radweg und Donau ist nur ein schmaler<br />

Ufergehölzsaums zu erwarten. Durch die Stützmauer wird der Bereich mit flacherer Uferneigung stark reduziert.<br />

Begehbarkeit und Erreichbarkeit der Uferzonen sind stark eingeschränkt Für Fische ergibt sich eine<br />

Verschlechterung der Einstandsmöglichkeiten vom Mittelwasserbereich bis zum Hochwasserbereich.<br />

In jenen Bereichen, in denen sich das Projektsgebiet in Nahelage zur Donau befindet (B 127 Rohrbacher<br />

Straße und B 129 Eferdinger Straße) werden die anfallenden Wässer über Mulden bzw. Einlaufgitter gesammelt<br />

und in regelmäßigen Abständen mittels Querungen analog dem Bestand direkt in die Donau ausgeleitet.<br />

Dadurch erfährt die Wasserqualität durch die Einleitung von zusätzlichen, verunreinigten Straßenwässern<br />

tendenziell eine geringfügige Verschlechterung. Dabei ist einzuschränken, dass bereits im Ist-Zustand Direkt-<br />

Einleitungen von Straßenwässern von der B 127 Rohrbacher Straße und B 129 Eferdinger Straße in die Donau<br />

erfolgen. In den Tunnelbereichen fallen zwei Arten von Wässern an. Einerseits die sauberen nicht belasteten<br />

Bergwässer, die direkt der Vorflut zugeführt werden können, und andererseits die verunreinigten bzw.<br />

belasteten Wässer aus der Schlitzrinne, die vor allem aus Wasch-, Störfall- und Schleppwässer bestehen, und<br />

vor der Ausleitung in die Vorflut einer Reinigung zugeführt werden müssen. Im gegenständlichen Fall besteht<br />

die Möglichkeit, die Schlitzrinnenwässer (Waschwässer) aus den Tunnelbereichen in die städtische<br />

Kanalisation abzuleiten. Aufgrund von Festlegungen mit dem Betreiber der Kanalisation dürfen die<br />

einzuleitenden Waschwässer jedoch die Grenzwerte der Abwasseremissionsverordnung nicht überschreiten. Im<br />

Bedarfsfall werden die Waschwässer daher in einer Gewässerschutzanlage mit Flockung gereinigt und<br />

anschließend in den Kanal eingeleitet. Die anfallenden Störfallwässer müssen in jedem Fall retendiert und einer<br />

gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Die hierfür vorgesehenen Gewässerschutzanlagen liegen im<br />

Bereich der ASt Bahnhof, ASt Donau Süd und ASt Donau Nord.<br />

Die Oberflächenwässer der Donaubrücke werden im Niederschlagsfall gesammelt, in Richtung Widerlager<br />

abgeleitet, in einen Verteilerschacht mit automatischer Schadstoffdetektion eingeleitet und von dort mittels<br />

Ableitungskanal direkt in die Donau ausgeleitet. Im Störfallbetrieb (Unfall, etc.) werden die verunreinigten<br />

Wässer über den Verteilerschacht in die Gewässerschutzanlagen des Tunnels abgeleitet und dort gereinigt<br />

bzw. entsorgt.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 154 von 199

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