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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

Bereich Donauquerung<br />

Die zu erwartende Lärm- und Staubbelastung der Bau- und Verladearbeiten beeinträchtigt die<br />

Erholungsnutzung des Freinbergparks, des Tiergartens und der Schrebergärten nördlich der Donau sowie<br />

beider Donauufer. Besonders jene in Alturfahr, wo die Wasserschischule Kral liegt und die Donau für ihre<br />

Angebote der Freizeitnutzung eine wesentliche Rolle spielt.<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Errichtung der vierten<br />

Donaubrücke<br />

Installation von<br />

Felsankern<br />

Lärmbelastung auf die<br />

umliegenden<br />

Gastronomiebetriebe<br />

Einschränkung der<br />

Wasserschischule<br />

Verlust von erholungswirksamen<br />

Freiflächen<br />

Beeinträchtigung der<br />

Erholungseignung<br />

Alturfahr / Donau<br />

Windflach / Freinberg<br />

Im gesamten Untersuchungsraum<br />

Während der Bauphase werden Maßnahmen zum Schutz von bestehenden, nicht unmittelbar in Anspruch<br />

genommenen Erholungseinrichtungen durchgeführt. Die verbleibenden Auswirkungen auf die<br />

Erholungseignung des Raumes beschränken sich in erster Linie auf die Lärm- und Staubemissionen. Die trotz<br />

der Maßnahmen verbleibenden Auswirkungen, wie die durch die Baustelleneinrichtungen bedingten<br />

Landschaftsbildveränderungen und die Verminderung des Erholungseinrichtungsangebotes und deren Qualität,<br />

werden als mittel eingestuft.<br />

Es ist daher für Freizeit- und Erholungsnutzungen von vertretbaren Auswirkungen in der Bauphase<br />

auszugehen.<br />

9.2.5.2 Betriebsphase<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Durch das geplante Vorhaben wird der untere Bereich des Ziegeleiparks in Anspruch genommen, das heißt der<br />

Erholungsraum verringert sich um diesen Anteil. Darüber hinaus würde ohne Maßnahmen nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten die Erholungsnutzung des verbleibenden Teiles des Ziegeleiparks nur mehr unzureichend und<br />

nachhaltig geschädigt gegeben sein. Auch die Qualität des Bergschlösslparks würde für den<br />

Erholungssuchenden eingeschränkt vorliegen.<br />

Die Lücken des Fuß- und Radwegenetzes würden ohne Maßnahmen keine direkte Verbindung der<br />

Siedlungsgebiete von Hummelhof und Niedernhart in das Stadtzentrum mehr ermöglichen.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 141 von 199

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