A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
Bereich Donauquerung<br />
Die zu erwartende Lärm- und Staubbelastung der Bau- und Verladearbeiten beeinträchtigt die<br />
Erholungsnutzung des Freinbergparks, des Tiergartens und der Schrebergärten nördlich der Donau sowie<br />
beider Donauufer. Besonders jene in Alturfahr, wo die Wasserschischule Kral liegt und die Donau für ihre<br />
Angebote der Freizeitnutzung eine wesentliche Rolle spielt.<br />
Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />
Errichtung der vierten<br />
Donaubrücke<br />
Installation von<br />
Felsankern<br />
Lärmbelastung auf die<br />
umliegenden<br />
Gastronomiebetriebe<br />
Einschränkung der<br />
Wasserschischule<br />
Verlust von erholungswirksamen<br />
Freiflächen<br />
Beeinträchtigung der<br />
Erholungseignung<br />
Alturfahr / Donau<br />
Windflach / Freinberg<br />
Im gesamten Untersuchungsraum<br />
Während der Bauphase werden Maßnahmen zum Schutz von bestehenden, nicht unmittelbar in Anspruch<br />
genommenen Erholungseinrichtungen durchgeführt. Die verbleibenden Auswirkungen auf die<br />
Erholungseignung des Raumes beschränken sich in erster Linie auf die Lärm- und Staubemissionen. Die trotz<br />
der Maßnahmen verbleibenden Auswirkungen, wie die durch die Baustelleneinrichtungen bedingten<br />
Landschaftsbildveränderungen und die Verminderung des Erholungseinrichtungsangebotes und deren Qualität,<br />
werden als mittel eingestuft.<br />
Es ist daher für Freizeit- und Erholungsnutzungen von vertretbaren Auswirkungen in der Bauphase<br />
auszugehen.<br />
9.2.5.2 Betriebsphase<br />
Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />
Durch das geplante Vorhaben wird der untere Bereich des Ziegeleiparks in Anspruch genommen, das heißt der<br />
Erholungsraum verringert sich um diesen Anteil. Darüber hinaus würde ohne Maßnahmen nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten die Erholungsnutzung des verbleibenden Teiles des Ziegeleiparks nur mehr unzureichend und<br />
nachhaltig geschädigt gegeben sein. Auch die Qualität des Bergschlösslparks würde für den<br />
Erholungssuchenden eingeschränkt vorliegen.<br />
Die Lücken des Fuß- und Radwegenetzes würden ohne Maßnahmen keine direkte Verbindung der<br />
Siedlungsgebiete von Hummelhof und Niedernhart in das Stadtzentrum mehr ermöglichen.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
Seite 141 von 199