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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

können die Projektswirkungen in der Betriebsphase (u.a. Veränderung von Bewegungslinien,<br />

Flächenbeanspruchung) auf geringe verbleibende Auswirkungen reduziert werden.<br />

Die Auswirkungen des Projektes auf die Jagdwirtschaft in der Betriebsphase sind daher als geringfügig<br />

einzustufen.<br />

9.2.5 Freizeit- und Erholungsnutzung<br />

9.2.5.1 Bauphase<br />

Bereich Westbrücke – ASt Bahnhof<br />

Im Untersuchungsgebiet der Westbrücke stellen neben den Gastronomiebetrieben und den Sportanlagen der<br />

Bergschlössl- und der Ziegeleipark die beiden wichtigsten Erholungseinrichtungen hinsichtlich der<br />

wohnungsnahen Freizeitgestaltung dar. Während die Sportanlagen keine direkte Beeinträchtigung durch das<br />

Bauvorhaben erfahren, müssen die Gastronomiebetriebe der Häuserzeile entlang der Waldeggstraße diesem<br />

weichen.<br />

Durch die Bauarbeiten werden der Ziegelei- und der Bergschlösslpark randlich beansprucht, wodurch deren<br />

Erholungsfunktionen eingeschränkt werden. Darüber hinaus kommt es durch die Baumaßnahmen zu einer<br />

Verlegung des Fuß- und Radwegenetzes.<br />

Eingriff Wirkung Lage im Raum<br />

Installieren von<br />

Baustelleneinrichtungen<br />

Bergmännische Arbeiten<br />

an der Kante des<br />

Bergschlößlparks<br />

Abriss einer Häuserzeile<br />

Bauarbeiten<br />

Verlust der<br />

Erholungsfunktion des<br />

Ziegeleiparks<br />

Einschränkung der<br />

Erholungsfunktion des<br />

Bergschlößlparks<br />

Verlust an Gastronomieeinrichtungen<br />

Unterbrechung/Verlegung<br />

des Fuß- und<br />

Radwegenetzes<br />

Ziegeleistraße<br />

Ziegeleistraße<br />

Waldeggstraße<br />

Gesamtes Untersuchungsgebiet der<br />

Westbrücke<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 140 von 199

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