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A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring

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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />

Abschnitt SÜD<br />

9.2.3 Forstwirtschaft<br />

9.2.3.1 Bauphase<br />

Durch das Projekt kommt es zu ca. 2.783 m² temporären Rodungsflächen.<br />

Betrachtet wurden weiters die Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Verlärmung, Änderung des<br />

Grundwasserhaushaltes sowie die Auswirkungen auf Waldentwicklungsplan und Gefahrenzonenplan.<br />

Dabei zeigte sich dass die Emissionen in der Bauphase temporär und nicht nachhaltig für den<br />

gegenständlichen Fachbereich sind. Die Aufrechterhaltung der Waldfunktionen und der Ziele des<br />

Gefahrenzonenplanes sind mit technischen Mitteln beherrschbar. Insgesamt werden die Eingriffsintensität der<br />

Bauphase mit gering und damit auch die Eingriffserheblichkeit als gering bewertet.<br />

Freinberg<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />

� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betrifft die Waldbestände kaum<br />

� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, es sind ausschließlich Flächen mit der Leitfunktion<br />

Schutzwald (in oder außer Ertrag) betroffen, merkliche Lärmerhöhungen im Baubereich<br />

� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden.<br />

Urfahrwände<br />

Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />

Beurteilungskriterien relevant:<br />

� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />

� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />

betrifft die Waldbestände kaum<br />

� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, merkliche vorübergehende Lärmerhöhungen im<br />

Baubereich<br />

� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden<br />

In der Bauphase handelt es sich hauptsächlich um Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (u.a.<br />

Minimierung der Immissionen, Absicherung der Baubereiche, Zwischenlagerung und Rekultivierung der Böden)<br />

bzw. um Ausgleichsmaßnahmen, was die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen betrifft.<br />

Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />

Einlage 1.2.1<br />

Seite 136 von 199

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