A 26 LINZER AUTOBAHN - Westring
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A<strong>26</strong> Linzer Autobahn<br />
Abschnitt SÜD<br />
9.2.3 Forstwirtschaft<br />
9.2.3.1 Bauphase<br />
Durch das Projekt kommt es zu ca. 2.783 m² temporären Rodungsflächen.<br />
Betrachtet wurden weiters die Auswirkungen durch Luftschadstoffe, Verlärmung, Änderung des<br />
Grundwasserhaushaltes sowie die Auswirkungen auf Waldentwicklungsplan und Gefahrenzonenplan.<br />
Dabei zeigte sich dass die Emissionen in der Bauphase temporär und nicht nachhaltig für den<br />
gegenständlichen Fachbereich sind. Die Aufrechterhaltung der Waldfunktionen und der Ziele des<br />
Gefahrenzonenplanes sind mit technischen Mitteln beherrschbar. Insgesamt werden die Eingriffsintensität der<br />
Bauphase mit gering und damit auch die Eingriffserheblichkeit als gering bewertet.<br />
Freinberg<br />
Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />
Beurteilungskriterien relevant:<br />
� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />
� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />
betrifft die Waldbestände kaum<br />
� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, es sind ausschließlich Flächen mit der Leitfunktion<br />
Schutzwald (in oder außer Ertrag) betroffen, merkliche Lärmerhöhungen im Baubereich<br />
� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden.<br />
Urfahrwände<br />
Folgende Auswirkungen des Projektes in der Bauphase sind für das Schutzgut Forst und dessen<br />
Beurteilungskriterien relevant:<br />
� forstlicher Produktionswert: randliche Beanspruchung<br />
� waldökologische Bedeutung: TSP- Erhöhung bleibt auf den Nahbereich der Trasse beschränkt und<br />
betrifft die Waldbestände kaum<br />
� Funktionswert lt. WEP: keine Einschränkung, merkliche vorübergehende Lärmerhöhungen im<br />
Baubereich<br />
� Bedeutung lt. Gefahrenzonenplan: Ziel des Gefahrenzonenplanes kann erfüllt werden<br />
In der Bauphase handelt es sich hauptsächlich um Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (u.a.<br />
Minimierung der Immissionen, Absicherung der Baubereiche, Zwischenlagerung und Rekultivierung der Böden)<br />
bzw. um Ausgleichsmaßnahmen, was die Wiederaufforstung der temporären Rodungsflächen betrifft.<br />
Umweltverträglichkeitserklärung BEITL ZT GmbH / Planerteam A<strong>26</strong><br />
Einlage 1.2.1<br />
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